Sissacher Brücken 2009 - Gemeinde Sissach
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□ An den Regierungsrath 1899<br />
An den Regierungsrath<br />
Von den vorliegenden Plänen gibt einzig derjenige betr. der Brücke für die Unterführung der neuen Zunzgerstrasse<br />
zu der Bemerkung Anlass, dass das lichte Profil mit 4 m etwas niedrig ist. Ich beantrage zu<br />
beschliessen: Die Pläne werden dem Eisenbahndepartement zurückgeschickt mit der Bemerkungen, dass<br />
hierorts genehmigt werden, so möchte die Brücke für die Unterführung der Zunzgerstrasse ein höheres<br />
lichtes Profil als 4 m erhalten, sofern dies geschehen könne, ohne dass die Neigungsverhältnisse der neuen<br />
Strasse ungünstiger werden.<br />
Baudirektion, Grieder, 28. Februar 1899 9<br />
Am 7.September 1973 bewilligte die <strong>Gemeinde</strong>versammlung einen Beitrag an die Personenunterführung.<br />
□ Personenunterführung 1973<br />
Traktandum 6, Personenunterführung Zunzgerstrasse, Bewilligung eines <strong>Gemeinde</strong>beitrages von ca. Fr.<br />
33`000.- :<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Blapp erläutert das Geschäft. Der Kanton will bei der Zunzgerstrasse den Engpass beim<br />
Durchgang unter der Bahnlinie durch die Erstellung einer Personenunterführung hinter dem westlichen<br />
Widerlager der Bahnüberführung sanieren. Er hat als Bauherr das Ingenieurbüro Holinger in Liestal mit<br />
der Projektierung beauftragt. Das vorliegende Projekt sieht eine geschlossenen Rahmenkonstruktion von 3<br />
m Breite und ca. 2.6 m Höhe vor. Die SBB möchte bei dieser Gelegenheit die Isolation der alten Bahnüberführung,<br />
die bekanntlich mangelhaft ist, neu abdichten. Der Landrat hat den Kredit noch nicht gesprochen.<br />
Die Gesamtkosten sind auf Fr. 400`000.- veranschlagt. Hieran hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sissach</strong> aufgrund<br />
des Verkehrsinteresse und der finanziellen Leistungsfähigkeit einen Beitrag von 8.25% oder Fr.<br />
33`000.- zu leisten. Felix Hugenschmidt-Schuler frägt sich, ob mit dem skizzierten Projekt die unhaltbaren<br />
Verkehrsverhältnisse wirklich saniert werden können, während Friedrich Stettler-Schär auf die schmalen<br />
Trottoirs hinweist. Der Präsident antwortet, der <strong>Gemeinde</strong>rat habe das Projekt nicht näher geprüft. Eine<br />
umfassende Sanierung sei im heutigen Zeitpunkt nicht wünschbar. Der Kanton verfüge auch nicht über<br />
die Mittel. Man möge froh sein, dass endlich etwas zum Schutze der Fussgänger geschehe. Auch Traugott<br />
Siegrist-Nyffeler fände es schade, wenn der nachgesuchte <strong>Gemeinde</strong>beitrag nicht bewilligt würde. Frl. Dr.<br />
Schwab erkundigt sich nach der Trottoirführung bei der Liegenschaft Rickenbacher. Das Trottoir sei im<br />
Projekt enthalten, orientiert der Vorsitzende. 10<br />
Was für Vorstellungen mit der angesprochenen umfassenden Sanierung gemeint war, ist leider<br />
nicht bekannt. Die Fussgängerunterführung wurde 1972 durch das TBA BL gebaut.<br />
□ Protokoll Landrat 1972<br />
Im Landratsentschluss vom 18. Juli 1972 ist folgendes aufgeführt:<br />
Durch den immer mehr zunehmenden Verkehr im Diegtertal zu den Geländen und Sportanlagen der Realschule<br />
und zur Kunsteisbahn hat auch die Gefährdung der Fussgänger auf der Zunzgerstrasse zugenommen.<br />
Als eigentlicher Engpass – ohne Trottoirs auf beiden Strassenseiten – erweist sich der Durchgang<br />
unter der Bahnlinie der SBB. Die Erstellung einer Personenunterführung hinter dem westlichen<br />
Widerlager der Bahnunterführung ist deshalb ein dringendes Bedürfnis geworden. weiter… : Die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Sissach</strong> hat den Wunsch zum Bau dieser Personenunterführung mehrmals angebracht und sich zum<br />
vorliegenden Projekt zustimmend geäussert.<br />
….. Daraus resultiert ein <strong>Gemeinde</strong>beitrag von 8.25% der Bruttokosten. Da sich der mutmassliche Betrag<br />
für das ganze Bauvorhaben auf ca. Fr. 400`000.- beläuft, beträgt der <strong>Gemeinde</strong>beitrag voraussichtlich<br />
ca. Fr. 33`000.-. 11<br />
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