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Zukunftsregion Nordoberpfalz - Albert Rupprecht

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Einsetzung von Kontrollstellen zu ermöglichen;<br />

e) gemeinsam mit den Bundesländern zu prüfen, ob die Befugnisse nach § 23<br />

Abs. 1 Nr. 3 BGSG, wonach der Bundesgrenzschutz im Grenzgebiet bis zu<br />

einer Tiefe von 30 Kilometern zur Verhinderung oder Unterbindung<br />

unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet oder zur Verhütung von Straftaten<br />

im Sinne des § 12 Abs. 1 bis 4 die Identität einer Person feststellen kann, im<br />

Interesse von mehr Grenzsicherheit räumlich ausgedehnt werden sollten;<br />

f) den Bundesgrenzschutz in die Lage zu versetzen, auch nach dem späteren<br />

Wegfall der Grenzkontrollen an den dann bestehenden Binnengrenzen tätig<br />

werden zu können und Anlass- und Vollkontrollen vornehmen zu können;<br />

g) die Technische Ausstattung des Bundesgrenzschutzes sowie die Aus-<br />

und Fortbildung den neuen Herausforderungen anzupassen;<br />

h) angesichts der Vernetzung und Internationalisierung der<br />

Verbrechensstrukturen bei den bundespolizeilich zu bekämpfenden Delikten<br />

wie Schleusung, illegale Einreise und Beschäftigung,<br />

Drogenkriminalität und Menschenhandel für eine bessere Abstimmung<br />

und damit für Synergieeffekte bei den zuständigen bundespolizeilichen<br />

Stellen zu sorgen;<br />

i) die Entwicklungsprozesse des Bundesgrenzschutzes auch für die<br />

Beschäftigten transparent zu machen.<br />

12. Informationsoffensive (Ludwig Würth, <strong>Albert</strong> <strong>Rupprecht</strong>)<br />

Informieren, sichern und weiterbilden<br />

Die Bemühungen der Kammern, Kontakte zwischen Unternehmen in<br />

den Beitrittsstaaten und deutschen Firmen zu vermitteln, sind<br />

beispielhaft. Aufbauend auf diesen Erfahrungen, soll in den<br />

kommenden Monaten das Beratungsangebot durch das<br />

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, die Wirtschaftsministerien<br />

der betroffenen Bundesländer sowie deren jeweilige<br />

Auslandsvertretungen ausgebaut werden.<br />

Mit der gezielten Ansiedlung von Einrichtungen des Bundes soll der<br />

Verlust von Arbeitsplätzen bei der Bundeszollverwaltung oder den<br />

Grenzzollspediteuren ausgeglichen werden. Diese Maßnahme darf<br />

jedoch nicht zu zusätzlicher Bürokratie führen, vielmehr müssen<br />

Umstrukturierungen zu neuen Schwerpunktsetzungen genutzt werden.<br />

Die Bundesregierung gibt ein Jahr nach dem Beitritt über ihre<br />

Bemühungen und Erfolge Auskunft.<br />

Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte deutscher<br />

Zollgrenzspediteure sollen helfen, den Menschen neue berufliche<br />

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