Zukunftsregion Nordoberpfalz - Albert Rupprecht
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Biomasseenergie mit 10 – 17 Cent deutlich hinterher und bedarf einer dringenden<br />
Aufstockung des Vergütungssatzes.<br />
Die Nutzung der Biomasse als nachwachsender großer Energieträger verlangt<br />
von der Politik und Verantwortungsträgern große Anstrengungen.<br />
Landkreis und Gemeinden sind gefordert Genehmigungsverfahren wohlwollend<br />
zu begleiten und zu überlegen ihre öffentlichen Gebäude mit<br />
Hackschnitzelheizungen zu betreiben. Jeder Euro Energiepreiserstattung bleibt<br />
dabei voll in der Region und bringt Kaufkraft.<br />
Der Kaufpreis für Heizöl und Gas wandert zum größten Teil in ferne Länder!<br />
f) Steuern - Abgaben – Verordnungen für die Landw.<br />
Neben der teilweisen Mehrbelastung durch die Bundesregierung im steuerlichen<br />
Bereich (Ökosteuer, Dieselbesteuerung u.a.), liegt manches bei den regionalen<br />
Entscheidungsträgern die Landwirtschaft mehr, oder weniger zu belasten.<br />
Der Landwirtschaft darf bei der Grundsteuer nicht Mehrbelastung auferlegt<br />
werden als die übrigen Gemeindebürger.<br />
Die größere Flächenausstattung im landw. Betriebsumgriff ist bei den<br />
Anschlussgebühren für Kanal und Wasser zu berücksichtigen<br />
Bei den Geschossflächen wo Wasser gebraucht wird und Abwasser anfällt ist<br />
eine deutlich höherer Anschlussgebühr zu berechnen, als auf der übrigen<br />
Grundstücksfläche.<br />
Bei der Wasserversorgung sind neben der begrenzten Ausweisung von<br />
Schutzgebieten, freiwillige Vereinbarungen zwischen den Versorgern und den<br />
Landwirten den diktatorischen Verordnungen vorzuziehen.<br />
Alternative Wassergewinnungsanlagen für Brauchwasser sind an Landwirte<br />
wegen des großen Mengenbedarfes unbürokratisch und kostenverträglich zu<br />
genehmigen.<br />
Alternative Klärsysteme sollen neben zentralen Kläranlagen bei gegebener<br />
Wirtschaftlichkeit Zustimmung erhalten. Bei der gespaltenen Abwassergebühr ist<br />
auf die Wertschöpfung der baulichen Anlagen zu achten, es darf zu keiner<br />
unzumutbaren Belastung für die landw. Betriebe führen.<br />
Wasser, das für Viehtränke verbraucht wird und somit nicht in den Kanal<br />
eingeleitet wird ist von den Kanalbenützungsgebühren zu befreien.<br />
Verordnungen und Ausführungsbestimmungen dürfen die Landwirtschaft nicht<br />
unverhältnismäßig belasten und sind im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln<br />
(siehe Naturparkausweisung oder FFH Gebietskulisse).<br />
g) Ausbildung<br />
Neben den landw. Berufs- und Fachschulen besitzt die Region mit dem<br />
Lehr- Versuchs- und Fachzentrum für Milchvieh- und Rinderhaltung in Almesbach<br />
eine hervorragende Ausbildungsstätte.<br />
Es gilt diese Schulsysteme als Grundlage der landwirtschaftlichen Ausbildung zu<br />
unterstützen und langfristig abzusichern.<br />
h) Pflege der Kulturlandschaft – Grundlage des Fremdenverkehrs<br />
Unsere Landwirtschaft erzeugt hochwertige Lebensmittel und betreibt<br />
zugleich die Pflege unserer wertvollen Kulturlandschaft.<br />
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