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Zukunftsregion Nordoberpfalz - Albert Rupprecht

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Biomasseenergie mit 10 – 17 Cent deutlich hinterher und bedarf einer dringenden<br />

Aufstockung des Vergütungssatzes.<br />

Die Nutzung der Biomasse als nachwachsender großer Energieträger verlangt<br />

von der Politik und Verantwortungsträgern große Anstrengungen.<br />

Landkreis und Gemeinden sind gefordert Genehmigungsverfahren wohlwollend<br />

zu begleiten und zu überlegen ihre öffentlichen Gebäude mit<br />

Hackschnitzelheizungen zu betreiben. Jeder Euro Energiepreiserstattung bleibt<br />

dabei voll in der Region und bringt Kaufkraft.<br />

Der Kaufpreis für Heizöl und Gas wandert zum größten Teil in ferne Länder!<br />

f) Steuern - Abgaben – Verordnungen für die Landw.<br />

Neben der teilweisen Mehrbelastung durch die Bundesregierung im steuerlichen<br />

Bereich (Ökosteuer, Dieselbesteuerung u.a.), liegt manches bei den regionalen<br />

Entscheidungsträgern die Landwirtschaft mehr, oder weniger zu belasten.<br />

Der Landwirtschaft darf bei der Grundsteuer nicht Mehrbelastung auferlegt<br />

werden als die übrigen Gemeindebürger.<br />

Die größere Flächenausstattung im landw. Betriebsumgriff ist bei den<br />

Anschlussgebühren für Kanal und Wasser zu berücksichtigen<br />

Bei den Geschossflächen wo Wasser gebraucht wird und Abwasser anfällt ist<br />

eine deutlich höherer Anschlussgebühr zu berechnen, als auf der übrigen<br />

Grundstücksfläche.<br />

Bei der Wasserversorgung sind neben der begrenzten Ausweisung von<br />

Schutzgebieten, freiwillige Vereinbarungen zwischen den Versorgern und den<br />

Landwirten den diktatorischen Verordnungen vorzuziehen.<br />

Alternative Wassergewinnungsanlagen für Brauchwasser sind an Landwirte<br />

wegen des großen Mengenbedarfes unbürokratisch und kostenverträglich zu<br />

genehmigen.<br />

Alternative Klärsysteme sollen neben zentralen Kläranlagen bei gegebener<br />

Wirtschaftlichkeit Zustimmung erhalten. Bei der gespaltenen Abwassergebühr ist<br />

auf die Wertschöpfung der baulichen Anlagen zu achten, es darf zu keiner<br />

unzumutbaren Belastung für die landw. Betriebe führen.<br />

Wasser, das für Viehtränke verbraucht wird und somit nicht in den Kanal<br />

eingeleitet wird ist von den Kanalbenützungsgebühren zu befreien.<br />

Verordnungen und Ausführungsbestimmungen dürfen die Landwirtschaft nicht<br />

unverhältnismäßig belasten und sind im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln<br />

(siehe Naturparkausweisung oder FFH Gebietskulisse).<br />

g) Ausbildung<br />

Neben den landw. Berufs- und Fachschulen besitzt die Region mit dem<br />

Lehr- Versuchs- und Fachzentrum für Milchvieh- und Rinderhaltung in Almesbach<br />

eine hervorragende Ausbildungsstätte.<br />

Es gilt diese Schulsysteme als Grundlage der landwirtschaftlichen Ausbildung zu<br />

unterstützen und langfristig abzusichern.<br />

h) Pflege der Kulturlandschaft – Grundlage des Fremdenverkehrs<br />

Unsere Landwirtschaft erzeugt hochwertige Lebensmittel und betreibt<br />

zugleich die Pflege unserer wertvollen Kulturlandschaft.<br />

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