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Zukunftsregion Nordoberpfalz - Albert Rupprecht

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- Das Unternehmensteuerecht erlaubt insbesondere großen<br />

Kapitalgesellschaften zunehmend durch Gewinnverrechnung die<br />

Gewerbesteuerschuld zu verringern oder zu unterdrücken.<br />

Die Gewerbesteuer hat sich sowohl von ihrem Kosten- oder<br />

Realsteuercharakter als auch vom Äquivalenzprinzip immer mehr<br />

verabschiedet. Große Kapitalgesellschaften können sie weitgehend<br />

vermeiden. Kleine Gewerbebetriebe profitieren von Freibeträgen und<br />

niedrigen Steuersätzen und der Anrechnung auf die<br />

Einkommensteuerschuld. Die Gewerbesteuer bricht dramatisch ein. Die<br />

Gewerbesteuer ist sehr konjunkturanfällig geworden und hat prozyklische<br />

Wirkung.<br />

Mit dem Nebeneinander von Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer<br />

wird der Gewerbegewinn zweimal erfasst. Das erzeugt fragwürdigen<br />

Verwaltungsaufwand.<br />

Seit 35 Jahren unterliegt die Gewerbesteuer einem klaren Trend: ihr<br />

Gewinn- bzw. Ertragssteuercharakter und das Leistungsfähigkeitsprinzip<br />

wurden gestärkt. Ein Zurück wäre falsch. Der Konflikt zwischen den<br />

berechtigten Ansprüchen von Kommunen und Wirtschaft kann dabei<br />

nicht gelöst werden.<br />

Die Erosion der Gewerbesteuer muss nun beendet werden. Bei einer<br />

breiter angelegten Lösung muss das steuerliche Interessenband<br />

zwischen Standortkommune und Unternehmen stark bleiben. Die<br />

Kommunen brauchen eine aufkommensstarke eigene auf die<br />

Wirtschaftskraft bezogene Steuer. Diese Ziele können nur im<br />

Zusammenhang vereinbart werden und nicht mit dem „Herumdoktern“<br />

an der seit Jahrzehnten „geflickten“ Gewerbesteuer.<br />

8.4.3 Bayerischer Gemeindefinanzausgleich und Solidarleistung mit<br />

Ostdeutschland (<strong>Albert</strong> <strong>Rupprecht</strong>)<br />

Die Situation in der Landkreise Neutstadt a. d. Waldnaab und<br />

Tirschenreuth ist gekennzeichnet durch die Lage an der deutschen<br />

Grenze zu Tschechien, zu erwartenden sinkenden Einwohnerzahlen und<br />

schwerwiegende Einbrüchen bei den kommunalen Einnahmen. Die<br />

bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, im bayerischen<br />

Finanzausgleich derartige Sondersituationen zu berücksichtigen.<br />

Insbesondere wird vorgeschlagen, zu prüfen, ob:<br />

• bei der Schlüsselzuweisung die Verbreiterung der<br />

Bemessungsgrundlage und eine Abflachung des Veredelungsfaktors<br />

für Gemeinden darstellbar ist.<br />

• Pro Kopf Beträge im Finanzausgleich: Einführung eines<br />

Einwohnerunabhängigen Sockelbetrages.<br />

• Solidarumlage: prozentuales Abschmelzen der Solidarumlage für<br />

Kommunen, deren eigene Situation unter dem durchschnittlich zu<br />

erwartenden Standart der Infrastruktur der Kommunen in<br />

Ostdeutschland zu erwarten ist. Begründung: Es kann nicht unser<br />

Verständnis von Solidarität sein, dass der Aufbau Ost mit dem Abbau<br />

West finanziert wird. Solidarität muss in beiderlei Richtung<br />

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