Zukunftsregion Nordoberpfalz - Albert Rupprecht
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- Das Unternehmensteuerecht erlaubt insbesondere großen<br />
Kapitalgesellschaften zunehmend durch Gewinnverrechnung die<br />
Gewerbesteuerschuld zu verringern oder zu unterdrücken.<br />
Die Gewerbesteuer hat sich sowohl von ihrem Kosten- oder<br />
Realsteuercharakter als auch vom Äquivalenzprinzip immer mehr<br />
verabschiedet. Große Kapitalgesellschaften können sie weitgehend<br />
vermeiden. Kleine Gewerbebetriebe profitieren von Freibeträgen und<br />
niedrigen Steuersätzen und der Anrechnung auf die<br />
Einkommensteuerschuld. Die Gewerbesteuer bricht dramatisch ein. Die<br />
Gewerbesteuer ist sehr konjunkturanfällig geworden und hat prozyklische<br />
Wirkung.<br />
Mit dem Nebeneinander von Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer<br />
wird der Gewerbegewinn zweimal erfasst. Das erzeugt fragwürdigen<br />
Verwaltungsaufwand.<br />
Seit 35 Jahren unterliegt die Gewerbesteuer einem klaren Trend: ihr<br />
Gewinn- bzw. Ertragssteuercharakter und das Leistungsfähigkeitsprinzip<br />
wurden gestärkt. Ein Zurück wäre falsch. Der Konflikt zwischen den<br />
berechtigten Ansprüchen von Kommunen und Wirtschaft kann dabei<br />
nicht gelöst werden.<br />
Die Erosion der Gewerbesteuer muss nun beendet werden. Bei einer<br />
breiter angelegten Lösung muss das steuerliche Interessenband<br />
zwischen Standortkommune und Unternehmen stark bleiben. Die<br />
Kommunen brauchen eine aufkommensstarke eigene auf die<br />
Wirtschaftskraft bezogene Steuer. Diese Ziele können nur im<br />
Zusammenhang vereinbart werden und nicht mit dem „Herumdoktern“<br />
an der seit Jahrzehnten „geflickten“ Gewerbesteuer.<br />
8.4.3 Bayerischer Gemeindefinanzausgleich und Solidarleistung mit<br />
Ostdeutschland (<strong>Albert</strong> <strong>Rupprecht</strong>)<br />
Die Situation in der Landkreise Neutstadt a. d. Waldnaab und<br />
Tirschenreuth ist gekennzeichnet durch die Lage an der deutschen<br />
Grenze zu Tschechien, zu erwartenden sinkenden Einwohnerzahlen und<br />
schwerwiegende Einbrüchen bei den kommunalen Einnahmen. Die<br />
bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, im bayerischen<br />
Finanzausgleich derartige Sondersituationen zu berücksichtigen.<br />
Insbesondere wird vorgeschlagen, zu prüfen, ob:<br />
• bei der Schlüsselzuweisung die Verbreiterung der<br />
Bemessungsgrundlage und eine Abflachung des Veredelungsfaktors<br />
für Gemeinden darstellbar ist.<br />
• Pro Kopf Beträge im Finanzausgleich: Einführung eines<br />
Einwohnerunabhängigen Sockelbetrages.<br />
• Solidarumlage: prozentuales Abschmelzen der Solidarumlage für<br />
Kommunen, deren eigene Situation unter dem durchschnittlich zu<br />
erwartenden Standart der Infrastruktur der Kommunen in<br />
Ostdeutschland zu erwarten ist. Begründung: Es kann nicht unser<br />
Verständnis von Solidarität sein, dass der Aufbau Ost mit dem Abbau<br />
West finanziert wird. Solidarität muss in beiderlei Richtung<br />
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