Zukunftsregion Nordoberpfalz - Albert Rupprecht
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Das „Herumdoktern“ an der Gewerbesteuer ist keine sinnvolle Lösung.<br />
Diese Steuer kann isoliert nicht sinnvoll reformiert werden. Eine<br />
Neuregelung muss mindestens in Reformen der Körperschaft- und<br />
Einkommensteuer integriert werden.<br />
a) Grundsätzliche Positionen<br />
Art. 28 (2) GG sichert den Kommunen das Recht auf eine auf die<br />
Wirtschaftskraft bezogene Steuer mit Hebesatzrecht. Es schafft ein<br />
steuerliches Interessenband zwischen Unternehmen und<br />
Standortgemeinde, das die Union erhalten will.<br />
Die Gewerbesteuer muss in erster Linie Ertrags- bzw. Gewinn- und nicht<br />
Kosten- oder Realsteuer sein.<br />
Sie muss in erster Linie am Leistungsfähigkeitsprinzip und nicht am<br />
Äquivalenzprinzip anknüpfen. Denn Steuern sind definitionsgemäß<br />
Abgaben ohne genau definierte direkte Gegenleistung.<br />
b) Warum die Gewerbesteuer so schwer zu reformieren ist<br />
Die Gewerbesteuer beruhte bis 1969 auf den Besteuerungsgrundlagen<br />
Ertrag, Kapital und Lohnsumme und kam unter Beachtung des<br />
Äquivalenzprinzips mit starkem Kosten- oder Realsteuercharakter<br />
ausschließlich den Gemeinden zu. Seitdem wurde sie zunehmend an<br />
den Prinzipien der Gewinnsteuer und der Leistungsfähigkeit orientiert:<br />
- 1969 wurde die Gewerbesteuerumlage eingeführt und Bund und<br />
Länder am Aufkommen beteiligt. Damit war das<br />
Äquivalenzprinzip durchbrochen.<br />
- 1979 hat die SPD/FDP-Regierung die Lohnsummensteuer als<br />
Bemessungsgrundlage abgeschafft.<br />
- In der Folgezeit wurden Freibeträge und Staffeltarife eingeführt,<br />
die zu verminderten Anfangsbelastungen für kleine<br />
Gewerbebetriebe führten. Die Hinzurechnung der Schuldzinsen<br />
für Dauerschulden zum Ertrag als Bemessungsgrundlage wurde<br />
halbiert.<br />
- 1998 wurde die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft.<br />
- Durch die Verrechnung der Gewerbesteuerzahlungen mit der<br />
Einkommensteuerschuld bei Einzelunternehmern und<br />
Personengesellschaften wird ihre Belastungswirkung weitgehend<br />
neutralisiert. Es entsteht Verwaltungsaufwand ohne großen<br />
fiskalischen Nutzen.<br />
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