Zukunftsregion Nordoberpfalz - Albert Rupprecht
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Nachbarregion nicht als Partner sondern als Konkurrent um<br />
Wirtschaftsansiedelung erlebt. Die Bundesregierung ist aufgefordert hier die<br />
gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es für Kommunen attraktiv<br />
machen grenzüberschreitende Aktivitäten zu entwickeln:<br />
Das Karlsruher Abkommen ist eine Vereinbarung zur internationalen Kooperation<br />
auf kommunaler Ebene. Das Karlsruher Abkommen bietet der<br />
grenzüberschreitenden kommunalen Zusammenarbeit die Rechtsgrundlage ohne<br />
kompliziertes Genehmigungsverfahren z.B. in Form von Zweckverbänden tätig zu<br />
werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Verhandlungen mit<br />
Tschechien über eine adäquate Rechtsgrundlage zum Abschluss zu bringen.<br />
Auf der Basis des Karlsruher Abkommens wurden im deutsch-französischen<br />
Grenzgebiet eine Vielzahl von vorbildlichen Projekten initiiert. Z.B.:<br />
– Grenzüberschreitendes interkommunales Entwicklungskonzept -<br />
Brücke (Zw. Mittelhardt-Oberrhein)<br />
– Eurozone: Grenzüberschreitende Gewerbegebiete, usw..<br />
(Saarbrücken, Saarlouis, Moselle-Est) - Beachte: Finanzierung über<br />
Interreg<br />
– Gewerbegebiet soll errichtet werden durch Zweckverband (Weil am<br />
Rhein/Spies)<br />
– Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Volkshochschule (Pamina<br />
Raum)<br />
– deutsch-französische Kindergarten (Liederschiedt)<br />
– Feuerwehrkooperation (Mompach/Trier-Land)<br />
– grenzübersch. Abwasserklärwerk (Mompach/Trier-Land)<br />
3.11 Grenzüberschreitende Gewerbegebiete (<strong>Albert</strong> <strong>Rupprecht</strong>)<br />
Den Kommunen in den Landkreisen entlang der Grenze zu den Beitrittstaaten<br />
soll die Möglichkeit eröffnet werden mit tschechischen Partnerkommunen auf<br />
deutschem oder tschechischem Hoheitsgebiet gemeinsame Gewerbegebiete<br />
auszuweisen, die besonderen Konditionen unterliegen. Wahlweise kann in der<br />
Satzung geregelt werden, welche rechtlichen Grundlagen gelten sollen<br />
(tschechisches oder deutsches Recht oder Mischform) unabhängig davon auf<br />
welchem Hoheitsgebiet (Deutschland oder Tschechien) das Gewerbegebiet<br />
tatsächlich angesiedelt ist. So könnte ein grenzüberschreitendes Gewerbegebiet<br />
in Vohenstrauß deutschem Baurecht und deutschem Arbeitsrecht aber<br />
tschechischem Steuerrecht unterliegen. Es bestünde die Möglichkeit die<br />
jeweiligen Vorteile der beiden Staaten in einem Gewerbegebiet zu konzentrieren.<br />
Für ansiedelungswillige Unternehmen wären derartige Gewerbegebiete hoch<br />
attraktiv. Für die beteiligten Kommunen gäbe es einen wirklichen, auch<br />
ökonomischen Anreiz zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Für die<br />
Grenzregionen wären derartige Gewerbegebiete hoch interessante Argumente<br />
für die Ansiedelung internationaler Unternehmen.<br />
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