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Zukunftsregion Nordoberpfalz - Albert Rupprecht

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Nachbarregion nicht als Partner sondern als Konkurrent um<br />

Wirtschaftsansiedelung erlebt. Die Bundesregierung ist aufgefordert hier die<br />

gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es für Kommunen attraktiv<br />

machen grenzüberschreitende Aktivitäten zu entwickeln:<br />

Das Karlsruher Abkommen ist eine Vereinbarung zur internationalen Kooperation<br />

auf kommunaler Ebene. Das Karlsruher Abkommen bietet der<br />

grenzüberschreitenden kommunalen Zusammenarbeit die Rechtsgrundlage ohne<br />

kompliziertes Genehmigungsverfahren z.B. in Form von Zweckverbänden tätig zu<br />

werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Verhandlungen mit<br />

Tschechien über eine adäquate Rechtsgrundlage zum Abschluss zu bringen.<br />

Auf der Basis des Karlsruher Abkommens wurden im deutsch-französischen<br />

Grenzgebiet eine Vielzahl von vorbildlichen Projekten initiiert. Z.B.:<br />

– Grenzüberschreitendes interkommunales Entwicklungskonzept -<br />

Brücke (Zw. Mittelhardt-Oberrhein)<br />

– Eurozone: Grenzüberschreitende Gewerbegebiete, usw..<br />

(Saarbrücken, Saarlouis, Moselle-Est) - Beachte: Finanzierung über<br />

Interreg<br />

– Gewerbegebiet soll errichtet werden durch Zweckverband (Weil am<br />

Rhein/Spies)<br />

– Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Volkshochschule (Pamina<br />

Raum)<br />

– deutsch-französische Kindergarten (Liederschiedt)<br />

– Feuerwehrkooperation (Mompach/Trier-Land)<br />

– grenzübersch. Abwasserklärwerk (Mompach/Trier-Land)<br />

3.11 Grenzüberschreitende Gewerbegebiete (<strong>Albert</strong> <strong>Rupprecht</strong>)<br />

Den Kommunen in den Landkreisen entlang der Grenze zu den Beitrittstaaten<br />

soll die Möglichkeit eröffnet werden mit tschechischen Partnerkommunen auf<br />

deutschem oder tschechischem Hoheitsgebiet gemeinsame Gewerbegebiete<br />

auszuweisen, die besonderen Konditionen unterliegen. Wahlweise kann in der<br />

Satzung geregelt werden, welche rechtlichen Grundlagen gelten sollen<br />

(tschechisches oder deutsches Recht oder Mischform) unabhängig davon auf<br />

welchem Hoheitsgebiet (Deutschland oder Tschechien) das Gewerbegebiet<br />

tatsächlich angesiedelt ist. So könnte ein grenzüberschreitendes Gewerbegebiet<br />

in Vohenstrauß deutschem Baurecht und deutschem Arbeitsrecht aber<br />

tschechischem Steuerrecht unterliegen. Es bestünde die Möglichkeit die<br />

jeweiligen Vorteile der beiden Staaten in einem Gewerbegebiet zu konzentrieren.<br />

Für ansiedelungswillige Unternehmen wären derartige Gewerbegebiete hoch<br />

attraktiv. Für die beteiligten Kommunen gäbe es einen wirklichen, auch<br />

ökonomischen Anreiz zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Für die<br />

Grenzregionen wären derartige Gewerbegebiete hoch interessante Argumente<br />

für die Ansiedelung internationaler Unternehmen.<br />

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