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Zukunftsregion Nordoberpfalz - Albert Rupprecht

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durch eine Reform der europäischen Strukturpolitik neu gewonnenen<br />

Möglichkeiten weiterzuentwickeln;<br />

- dem Fördergefälle in den deutschen Grenzregionen zu den Beitrittsländern<br />

durch einen geschlossenen Fördergürtel entgegenzuwirken und die<br />

Fördergebiete der GA ggf. mit dem zusätzlichen Regionalindikator<br />

“Grenzlage zu den Beitrittsländern” neu abzugrenzen; Der Landkreis<br />

Neustadt a.d. Waldnaab und die Stadt Weiden müssen wieder GA<br />

Förderregion werden. Der Ankündigung Gerhard Schröders Weihnachten<br />

2000 in Weiden, bei denen er ein materiell unterlegtes Programm zur<br />

Förderung der Grenzregionen versprach müssen endlich Taten folgen.<br />

- sich dafür einzusetzen, dass das Programm der Europäischen Kommission<br />

vom 25.07.2001 “Gemeinschaftsaktion für Grenzregionen” aufgestockt<br />

wird.<br />

- auf eine einfache, transparente und adressatennahe Gestaltung der<br />

Strukturpolitik, einschließlich einer effizienten Erfolgskontrolle, hinzuwirken.<br />

- Ausschließliche Verlagerungsinvestitionen von Deutschland nach<br />

Tschechien ohne die Neuschaffung von Arbeitsplätzen dürfen nicht<br />

gefördert werden, weil dies zu Mitnahmeeffekten führt und zu<br />

Verschwendung von Fördergeldern.<br />

3.3 Änderung des europäischen Beihilferechts - Änderung des<br />

Verfassungsvertrages (<strong>Albert</strong> <strong>Rupprecht</strong>)<br />

Das Beihilferegime mit seinem Fokus auf ein allgemeines Verbot von staatlichen<br />

Beihilfen ist einerseits ein Kernelement der europäischen Politik. Immer<br />

offensichtlicher wird jedoch, dass das Beihilferecht die regionalen<br />

Handlungsspielräume in der Wirtschaftspolitik vollkommen unakzeptabel<br />

einschränkt. Daher muss das europäische Beihilferegime geändert werden. Der<br />

Verfassungsvertrag wird um folgende Absätze ergänzt:<br />

- Die Bestimmung, gewisse Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete<br />

speziell fördern zu können, sollte mehr in das Zentrum des<br />

Beihilferechts gerückt werden (Art. 87/III,c EGV). Solche Förderungen<br />

müssen im EU-Beihilferecht aufgewertet und als mit dem Markt<br />

vereinbar gelten. Ferner muss das EU-Beihilferecht ergänzt werden<br />

durch einen neuen Zusatz, der es erlaubt, Beihilfen für die Wirtschaft<br />

bestimmter, durch die EU-Erweiterungen betroffener Gebiete der EU<br />

zuzulassen. Der Artikel 87 muss ergänzt werden um den<br />

Regionalindikator "Grenznähe zu den Beitrittsstaaten", damit<br />

entlang der Grenze ein geschlossener Fördergürtel entsteht und auch<br />

der Landkreis Neustadt und die Stadt Weiden wieder GA<br />

Förderregionen werden können.<br />

- Derzeit ist die Kommission bei der Festlegung der beihilferechtlichen<br />

Spielräume eigenständig. Der Rat muss in Zukunft mit qualifizierter<br />

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