Zukunftsregion Nordoberpfalz - Albert Rupprecht
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durch eine Reform der europäischen Strukturpolitik neu gewonnenen<br />
Möglichkeiten weiterzuentwickeln;<br />
- dem Fördergefälle in den deutschen Grenzregionen zu den Beitrittsländern<br />
durch einen geschlossenen Fördergürtel entgegenzuwirken und die<br />
Fördergebiete der GA ggf. mit dem zusätzlichen Regionalindikator<br />
“Grenzlage zu den Beitrittsländern” neu abzugrenzen; Der Landkreis<br />
Neustadt a.d. Waldnaab und die Stadt Weiden müssen wieder GA<br />
Förderregion werden. Der Ankündigung Gerhard Schröders Weihnachten<br />
2000 in Weiden, bei denen er ein materiell unterlegtes Programm zur<br />
Förderung der Grenzregionen versprach müssen endlich Taten folgen.<br />
- sich dafür einzusetzen, dass das Programm der Europäischen Kommission<br />
vom 25.07.2001 “Gemeinschaftsaktion für Grenzregionen” aufgestockt<br />
wird.<br />
- auf eine einfache, transparente und adressatennahe Gestaltung der<br />
Strukturpolitik, einschließlich einer effizienten Erfolgskontrolle, hinzuwirken.<br />
- Ausschließliche Verlagerungsinvestitionen von Deutschland nach<br />
Tschechien ohne die Neuschaffung von Arbeitsplätzen dürfen nicht<br />
gefördert werden, weil dies zu Mitnahmeeffekten führt und zu<br />
Verschwendung von Fördergeldern.<br />
3.3 Änderung des europäischen Beihilferechts - Änderung des<br />
Verfassungsvertrages (<strong>Albert</strong> <strong>Rupprecht</strong>)<br />
Das Beihilferegime mit seinem Fokus auf ein allgemeines Verbot von staatlichen<br />
Beihilfen ist einerseits ein Kernelement der europäischen Politik. Immer<br />
offensichtlicher wird jedoch, dass das Beihilferecht die regionalen<br />
Handlungsspielräume in der Wirtschaftspolitik vollkommen unakzeptabel<br />
einschränkt. Daher muss das europäische Beihilferegime geändert werden. Der<br />
Verfassungsvertrag wird um folgende Absätze ergänzt:<br />
- Die Bestimmung, gewisse Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete<br />
speziell fördern zu können, sollte mehr in das Zentrum des<br />
Beihilferechts gerückt werden (Art. 87/III,c EGV). Solche Förderungen<br />
müssen im EU-Beihilferecht aufgewertet und als mit dem Markt<br />
vereinbar gelten. Ferner muss das EU-Beihilferecht ergänzt werden<br />
durch einen neuen Zusatz, der es erlaubt, Beihilfen für die Wirtschaft<br />
bestimmter, durch die EU-Erweiterungen betroffener Gebiete der EU<br />
zuzulassen. Der Artikel 87 muss ergänzt werden um den<br />
Regionalindikator "Grenznähe zu den Beitrittsstaaten", damit<br />
entlang der Grenze ein geschlossener Fördergürtel entsteht und auch<br />
der Landkreis Neustadt und die Stadt Weiden wieder GA<br />
Förderregionen werden können.<br />
- Derzeit ist die Kommission bei der Festlegung der beihilferechtlichen<br />
Spielräume eigenständig. Der Rat muss in Zukunft mit qualifizierter<br />
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