V E R H A N D L U N G S S C H R I F T
V E R H A N D L U N G S S C H R I F T
V E R H A N D L U N G S S C H R I F T
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />
Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes<br />
über die öffentliche Sitzung des<br />
G e m e i n d e r a t e s<br />
der Gemeinde SCHALCHEN<br />
am DONNERSTAG, dem 14. Juni 2012<br />
lfd. Nr. 3 Jahr 2012<br />
ANWESENDE<br />
SPÖ-Fraktion: ÖVP-Fraktion:<br />
1. Bgm. FUCHS Stefan als Vorsitzender 11. Vizebgm. SCHANDA Walter<br />
2. GR BRECKNER Gerlinde 12. GR SPERL Friedrich Helmut Ing.Mag.(FH)<br />
3. GV STEINBERGER Hubert 13. GV HUMMEL Markus<br />
4. GR PROBST Franz 14. GR POSTLMAYR Johann Dr.<br />
5. GR POINTECKER Hermann 15. GR MÜHLBACHER-KARRER<br />
Johann<br />
6. GR ÖSTERBAUER Michael Ing. 16. GR SCHÖNBERGER Anna<br />
7. GR STOCKER Hermann 17. GV DIRNSTEINER Robert<br />
8. GR RIEDER Gertraud 18. GR WINTERSTELLER Bernadette<br />
9. GR STÜBLO Wolfgang FPÖ-Fraktion:<br />
10. GR STUHLBERGER Andreas 19. GV KLEPP Markus Ing.<br />
ERSATZMITGLIEDER<br />
20. GR BRECKNER Roman<br />
21. GR STELZHAMMER Manfred<br />
22. GR HAIDINGER Albert<br />
GR JAKOB Johann für Vizebgm. MITTERMAIER Erich<br />
GR HÖFLMAIER Josef für GR NAGL Erich<br />
(erscheint um 19 Uhr 05, während TOP 1 Verlesung d. Prüfungsberichtes)<br />
GR MAIER Franz für GR MAIER Friedrich<br />
ES FEHLEN<br />
entschuldigt: unentschuldigt:<br />
Vizebgm. MITTERMAIER Erich<br />
GR NAGL Erich<br />
GR MAIER Franz<br />
GR PFEIL Rudolf<br />
SONSTIGE ANWESENDE<br />
1. Kassenleiter/Amtsleiter Klaus MITTERBAUER<br />
2. VB Andrea SCHLAGER als Schriftführer gemäß § 54 (2) OÖ GemO<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister einberufen wurde;
) die Verständigung hierzu gemäß dem vorliegenden Zustellnachweis an alle Mitglieder<br />
bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 05.06.2012 unter Bekanntgabe der<br />
Tagesordnung erfolgt ist;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 29.03.2012 bis zur heutigen<br />
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist,<br />
während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis<br />
zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />
TAGESORDNUNG, BERATUNGSVERLAUF UND BESCHLÜSSE<br />
Sodann gibt es noch folgende Mitteilung:<br />
a) Der Bürgermeister teilt mit den Punkt 24) EU-Gemeinderat; Bestellung/Nominierung eines<br />
EU-Gemeinderates von der Tagesordnung abzusetzen, da dieser Beschluss bereits in der<br />
GR-Sitzung am 27.01.2011 gefasst und Bgm. Fuchs als Ansprechpartner für EU-Themen<br />
namhaft gemacht wurde.<br />
b) Der Bürgermeister berichtet, dass das Ersatzmitglied Franz MAIER zum ersten Mal bei<br />
einer Gemeinderatsitzung teilnimmt und daher hat GR Franz Maier heute die Angelobung<br />
zu leisten und mit den Worten „Ich gelobe“ das Gelöbnis abzulegen, die Bundesverfassung<br />
und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik<br />
Österreich und des Landes O.Ö. gewissenhaft zu beachten, die Aufgaben unparteiisch und<br />
uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde<br />
nach besten Wissen und Gewissen zu fördern.<br />
GR Franz Maier kommt dieser Aufforderung durch Handschlag gegenüber dem<br />
Bürgermeister mit den Worten „Ich gelobe“ nach.<br />
PUNKT 1) VORANSCHLAG 2012; PRÜFUNGSBERICHT DER BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT<br />
BRAUNAU AM INN<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Am 25.04.2012 ist der Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn, GZ: Gem40-<br />
5041-2012-Ti/Bai zum Voranschlag für das Finanzjahr 2012 beim Gemeindeamt eingelangt.<br />
Der Prüfbericht wird vollinhaltlich verlesen und lautet wie folgt:<br />
Ordentlicher Haushalt:<br />
Wirtschaftliche Situation:<br />
Bericht über die Prüfung des Voranschlages 2012<br />
der Gemeinde Schalchen<br />
Der ordentliche Haushalt ist bei einem Volumen von 6.269.500 Euro ausgeglichen erstellt.<br />
Seite 2 von 60
Es wurde ein Sollüberschuss des Vorvorjahres in Höhe von 370.000 Euro veranschlagt.<br />
Dieser wurde benötigt, um die allgemeinen Zuführungsbeträge an den außerordentlichen<br />
Haushalt vollständig zu finanzieren. Tatsächlich handelt es sich um einen<br />
Vorjahresüberschuss, welcher nach den Gebarungsvorschriften noch nicht hätte<br />
veranschlagt werden dürfen. Dies wäre frühestens im Nachtragsvoranschlag möglich<br />
gewesen.<br />
Maastricht-Ergebnis:<br />
Das Maastricht-Ergebnis beläuft sich auf -411.200 Euro. Zur Verbesserung wäre die<br />
Veranschlagung einer „Gewinnentnahme“ von 337.600 Euro möglich gewesen.<br />
Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt:<br />
An Zuführungen wurden insgesamt Mittel in Höhe von 446.000 Euro vorgesehen. Davon<br />
stammen 35.000 Euro aus Interessenten- und Aufschließungsbeiträgen und 411.000 Euro<br />
aus allgemeinen Haushaltsmitteln.<br />
Verwendung zweckgewidmeter Einnahmen:<br />
Die Interessenten- und Aufschließungsbeiträge wurden jeweils zweckgebundenen<br />
Rücklagen zugeführt.<br />
Investitionen:<br />
Im ordentlichen Haushalt wurden diverse Investitionsmaßnahmen geplant. Die größte<br />
Einzelposition stellen Straßenbaumaßnahmen (1/612/0020) in der Höhe von 150.000 Euro<br />
dar.<br />
Instandhaltungsmaßnahmen:<br />
Die Gemeinde überschreitet mit vorgesehenen 510.900 Euro den Durchschnitt der Jahre<br />
2006 bis 2010 deutlich um über 200.000 Euro. Insbesondere im Bereich der<br />
Straßeninstandhaltungen (1/612/611) werden Baumaßnahmen in einer Höhe von<br />
380.000 Euro im ordentlichen Haushalt finanziert.<br />
Umlagen:<br />
Die Veranschlagung der Umlagenbeiträge erfolgte entsprechend den bekanntgegebenen<br />
Zahlen. Offensichtlich wurde der Landespflegeausgleich auf dem Konto für die<br />
Bezirksumlage berücksichtigt. Nach der aktuellen Buchungsempfehlung hat ein Abzug bei<br />
den Ertragsanteilen zu erfolgen.<br />
Freiwillige Ausgaben:<br />
Nach einer überschlägigen Berechnung wird der vorgegebene Förderrahmen von 15 Euro<br />
je Einwohner zu rund 75 % ausgeschöpft.<br />
Rücklagen:<br />
Im Voranschlag sind folgende Rücklagen vorgesehen (jeweils geplante Stände zu<br />
Jahresende 2012):<br />
Müllabfuhr 92.690,95 Euro<br />
Kanal 96.758,18 Euro<br />
Kläranlage 63.197,05 Euro<br />
Sozialfälle 3.237,87 Euro<br />
Brücken-Straßenbau 71.171,62 Euro<br />
Raumord. Maßnahmen 59.883,80 Euro<br />
Ortswasserversorgung 160.053,87 Euro<br />
Gesamt: 546.993,34 Euro<br />
Seite 3 von 60
Im Rücklagenbereich waren die Zu- und Abgänge nicht angeführt. Deshalb hat zukünftig<br />
ein Abgleich hinsichtlich der veranschlagten Zu- und Abgänge mit den Kennziffern 51 und<br />
61 des Querschnittes zu erfolgen.<br />
Fremdfinanzierungen:<br />
Die Gemeinde erwartet zu Jahresende 2012 einen schließlichen gesamten<br />
Darlehensbestand von 8.713.880,75 Euro. Dieser wurde zur Gänze für Zwecke der<br />
Abwasserbeseitigung bzw. Wasserversorgung aufgenommen. Das im Jahr 2012 neu für<br />
den digitalen Leitungskataster aufzunehmende Darlehen ist ebenfalls der Gruppe 2 im<br />
Schuldennachweis zuzuordnen.<br />
Der Netto-Schuldendienst soll sich im Jahr 2012 nach Abzug der erhaltenen<br />
Schuldendienstersätze auf -42.100 Euro belaufen. Die Gemeinde erhält also höhere<br />
Finanzierungszuschüsse als tatsächlicher Schuldendienst anfällt. Für die Bauabschnitte 01<br />
bis 05 betragen diese Überschüsse 163.000 Euro, welche damit den Überschuss im<br />
ordentlichen Haushalt der Gemeinde zu einem erheblichen Teil produzieren. Zukünftig<br />
sind die Schuldendienstersätze im Schuldennachweis anzuführen.<br />
Wie bereits in mehreren unserer Berichte angeführt, wäre die vorzeitige Tilgung der<br />
betroffenen Kanaldarlehen aus diesen Überschüssen naheliegend, soweit dies ohne<br />
Verrechnung von Umschuldungsgebühren möglich ist.<br />
Der Kassenkreditbetrag wurde mit einer Summe von 1.044.000 festgelegt.<br />
Personalaufwendungen:<br />
Der Aufwand für Personal incl. Pensionen beläuft sich im vorgelegten Voranschlag auf<br />
1.078.300 Euro, dies entspricht bezogen auf die Einnahmensumme im ordentlichen<br />
Haushalt einem Wert von 17,2 % der Einnahmen. Dieser günstige Wert kommt daher<br />
zustande, dass die Gemeinde keine eigene Hauptschule betreibt und Reinigungsarbeiten<br />
ausgelagert hat, womit hier kein unmittelbarer Personalaufwand entfällt.<br />
Dienstpostenplan:<br />
Der auf Seite 3 des Voranschlagsentwurfes ausgewiesene Dienstpostenplan bewegt sich<br />
im Rahmen der Dienstpostenplanverordnung und wird zur Kenntnis genommen.<br />
Im auf Seite drei des Voranschlages ausgewiesenen Dienstpostenplan scheint bei einem<br />
Dienstposten die Bewertung „B II – VI ad pers.“ auf. Wie im Gemeinderatsprotokoll und<br />
auf der Kundmachung richtig angeführt, müsste die Bezeichnung richtig „B II – VI (N1-<br />
Laufbahn)“ lauten.<br />
Öffentliche Einrichtungen – Gebührenhaushalt:<br />
Im Bereich der Wasserversorgung wurden die Gebühren in Höhe von 1,357 Euro netto, bei<br />
der Abwasserbeseitigung in Höhe von 3,47 Euro netto festgesetzt.<br />
Für die Schülerausspeisung werden Kostenersätze von 3,20 Euro pro Kind bzw. 7 Euro pro<br />
Erwachsenem (jew.incl.Ust.) eingehoben.<br />
Für die Errichtung „Essen auf Rädern“ beträgt der Beitrag 8,50 Euro incl.Ust.. Diese<br />
Einrichtung verzeichnet einen Abgang in Höhe von 9.900 Euro.<br />
Seite 4 von 60
Im Bereich der Abfallbeseitigung wird ein Betriebsüberschuss (nach Verrechnung einer<br />
Verwaltungskostentangente) von 16.400 Euro erzielt. Vom Überschuss wurden 8.000 Euro<br />
der Rücklage zugeführt. Es handelt sich dabei um die Zuführung des<br />
Vorjahresüberschusses.<br />
Im Kindergarten werden 8 Euro für die Busbegleitung und ein Bastelbeitrag eingehoben.<br />
Feuerwehrwesen:<br />
Mit veranschlagten laufenden Netto-Ausgaben von 60.100 Euro (nach Abzug der<br />
Einnahmen) errechnen sich Ausgaben pro Einwohner von 16,29 Euro.<br />
Außerordentlicher Haushalt:<br />
Der außerordentliche Haushalt umfasst 8 Vorhaben und ist bei einem Volumen von<br />
864.600 Euro ausgeglichen veranschlagt.<br />
Beim außerordentlichen Vorhaben „Sanierung Volksschule“ wurde ebenfalls ein<br />
Vorvorjahresergebnis veranschlagt. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen<br />
zum ordentlichen Haushalt hingewiesen.<br />
Mittelfristiger Finanzplan (MFP):<br />
Im MFP wird im Planungszeitraum bis 2015 eine freie Budgetspitze in einer Höhe von rund<br />
700.000 Euro jährlich erwartet. Zukünftig ist dem Ausdruck des MFP auch wieder ein<br />
Ausdruck über die erwartete Entwicklung des ordentlichen Haushaltsergebnisses<br />
beizulegen.<br />
Für das Vorhaben „Sanierung Volksschule“ liegt nach den bei uns aufliegenden Unterlagen<br />
keine aufsichtsbehördliche Genehmigung vor. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Maastricht-<br />
Kriterien sollten nur Vorhaben aufgenommen werden, für die die Finanzierung vollständig<br />
gesichert ist.<br />
Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit:<br />
- Nach den bei uns aufliegenden Listen beträgt die Einwohnerzahl zum Stichtag der<br />
letzten Volkszählung 2001 tatsächlich 3.509 bzw. zum Stichtag der letzten Gemeinderatswahl<br />
3.876.<br />
- Der für die Verfügungsmittel veranschlagte Betrag liegt etwas über der gesetzlichen<br />
Höchstgrenze, gleichzeitig sind die Repräsentationsausgaben relativ gering veranschlagt. Auf<br />
Einhaltung der Grenzwerte ist zu achten.<br />
- Der neu zu erstellende Flächenwidmungsplan ist noch nicht fertig gestellt.<br />
Unmittelbar nach Rechtskraft hat die Vorschreibung der Aufschließungsbeiträge für die neu<br />
gewidmeten Baulandflächen zu erfolgen.<br />
- Der Fuhrpark (Unterabschnitt 821) sollte durch die Vergütungsbuchungen<br />
ausgeglichen erstellt werden.<br />
- Werden Interessentenbeiträge an den außerordentlichen Haushalt zugeführt, so ist<br />
dafür im ordentlichen Haushalt nicht die Post 9100, sondern 9101 für<br />
Verkehrsflächenbeiträge, 9102 für Wasseranschlussgebühr und 9103 für<br />
Kanalanschlussgebühren zu verwenden.<br />
- Der Voranschlag wurde erst im Februar des Voranschlagsjahres beschlossen.<br />
Zukünftig ist auf eine rechtzeitige Beschlussfassung zu achten.<br />
Schlussbemerkung:<br />
Seite 5 von 60
Der Voranschlag der Gemeinde Schalchen für 2012 wird zur Kenntnis genommen. Die im<br />
Bericht angeführten Feststellungen sind zu beachten.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den vollinhaltlich<br />
verlesenen Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 23.04.2012, AZ:<br />
Gem40-5041-2012-Ti/Bai zum Voranschlag für das Finanzjahr 2012, zur Kenntnis zu nehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 2) FESTSETZUNG GASTBEITRAG; VERORDNUNG FÜR DIE SCHULISCHE<br />
TAGESBETREUUNG (NACHMITTAGSBETREUUNG) IN DER VOLKSSCHULE<br />
SCHALCHEN; ABÄNDERUNG § 4 (4 + 5) DER BESTEHENDEN VERORDNUNG<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Laut derzeit geltender Verordnung ist für ein Kind, welches den Hauptwohnsitz nicht im<br />
Gemeindegebiet von Schalchen hat und 1 bis 2 Tage pro Woche die Nachmittagsbetreuung<br />
besucht, ein Beitrag von € 80,00 inkl.Ust. pro Monat einzuheben. Besucht ein Kind 3 bis 5 Tage<br />
pro Woche die Einrichtung, ist ein Betrag von € 100,00 inkl.Ust. pro Monat einzufordern.<br />
Laut Erlass der OÖ Landesregierung, Dir. Bildung und Gesellschaft vom 11.05.2012, GZ. BGD-<br />
140663/665-2012-Mtm bzw. gemäß OÖ Kinderbetreuungsgesetz § 28 (2) bzw. OÖ<br />
Kindergärten- und Horte-Elternbeitragsverordnung 2011 ist nun einheitlich ein Betrag von €<br />
103,00 inkl.Ust. pro Monat vorzuschreiben (Mindesthöhe des Gastbeitrages). Egal wie oft das<br />
Kind die Nachmittagsbetreuung besucht.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Verordnung für<br />
die schulische Tagesbetreuung (Nachmittagsbetreuung) in der Volksschule Schalchen vom<br />
24.06.2010 wie folgt abzuändern:<br />
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Schalchen vom 14.06.2012 betreffend die Abänderung<br />
der Verordnung für die schulische Tagesbetreuung (Nachmittagsbetreuung) in der<br />
Volksschule Schalchen vom 24.06.2010:<br />
IV.<br />
AN- UND ABMELDUNG FÜR DIE NACHMITTAGSBETREUUNG<br />
4. Die An-, Ab- oder Ummeldung hat bei der Gemeinde, Abteilung Buchhaltung zu erfolgen<br />
und ist nur zum Ersten eines jeden Monates unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist<br />
möglich.<br />
5. Die Nachmittagsbetreuung ist in erster Linie für Kinder der Volksschule Schalchen<br />
bestimmt. Sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen, können auch Kinder, welche<br />
nicht die Volksschule in Schalchen besuchen und auch keinen Hauptwohnsitz in Schalchen<br />
haben, aufgenommen werden.<br />
Diese Aufnahme wird von der Zustimmung zur Leistung des Gastbeitrages durch die<br />
Hauptwohnsitzgemeinde in der Höhe von € 103,-- inkl.USt. pro Monat abhängig gemacht.<br />
Es erfolgt keine Unterscheidung betreffend der Dauer des Besuches.<br />
Seite 6 von 60
Die Abholung bzw. das Bringen des Kindes von und zur Nachmittagsbetreuung sowie die<br />
Mittagsverpflegung ist von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten selbst zu organisieren.<br />
VIII.<br />
INKRAFTRETEN<br />
Die Rechtswirksamkeit der Abänderungen dieser Tarifordnung beginnt mit dem Ablauf der<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tag.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 3) FESTSETZUNG GASTBEITRAG; KINDERGARTENORDNUNG – ABÄNDERUNG § 4<br />
(10) DER BESTEHENDEN VERORDNUNG<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Gemäß derzeitig gültiger Kindergartenordnung ist für ein Kind, welches nicht mit<br />
Hauptwohnsitz in Schalchen gemeldet ist und halbtags den örtlichen Kindergarten besucht,<br />
ein Gastbeitrag von € 80,00 inkl.Ust. pro Monat einzuheben. Für einen ganztägigen Besuch<br />
sind € 100,00 inkl.Ust. pro Monat zu entrichten.<br />
Aufgrund des Erlasses der OÖ Landesregierung, Dir. Bildung und Gesellschaft vom 11.05.2012,<br />
GZ. BGD-140663/665-2012-Mtm bzw. gemäß OÖ Kinderbetreuungsgesetz § 28 (2) bzw. OÖ<br />
Kindergärten- und Horte-Elternbeitragsverordnung 2011 ist nun einheitlich ein Betrag von €<br />
103,00 inkl.Ust. pro Monat vorzuschreiben (Mindesthöhe des Gastbeitrages), unabhängig, ob<br />
das auswärtige Kindergartenkind den Kindergarten halbtägig oder ganztägig besucht.<br />
Umgekehrt hat natürlich die Gemeinde Schalchen auch den einheitlichen Gastbeitrag in der<br />
Höhe von € 103,00 inkl.Ust. zu leisten, wenn zum Beispiel ein Kind mit Hauptwohnsitz in<br />
Schalchen einen Kindergarten in Mattighofen besucht.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />
Kindergartenordnung für den Kindergarten der Gemeinde Schalchen vom 21.08.2009 wie<br />
folgt abzuändern:<br />
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Schalchen vom 14.06.2012 betreffend die Abänderung<br />
der Kindergartenordnung für den Kindergarten der Gemeinde Schalchen vom<br />
21.08.2009:<br />
IV.<br />
AUFNAHME IN DEN KINDERGARTEN<br />
10. Der Kindergarten der Gemeinde Schalchen ist in erster Linie für die Aufnahme von Kindern<br />
bestimmt, die im Gemeindegebiet von Schalchen ihren Hauptwohnsitz haben. Sofern<br />
genügend freie Kindergartenplätze zur Verfügung stehen, können auch Kinder mit<br />
Hauptwohnsitz in anderen Gemeinden aufgenommen werden.<br />
Diese Aufnahme wird von der Zustimmung zur Leistung des Gastbeitrages durch die<br />
Hauptwohnsitzgemeinde in Höhe von € 103,-- inkl.USt. pro Monat, in dem das<br />
gemeindefremde Kind den Kindergarten Schalchen besucht, abhängig gemacht werden.<br />
Es erfolgt keine Unterscheidung betreffend der Dauer des Besuches.<br />
Seite 7 von 60
XII.<br />
RECHTSWIRKSAMKEIT<br />
Die Rechtswirksamkeit der Abänderungen dieser Tarifordnung beginnt mit dem Ablauf der<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tag.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 4) KRABBELSTUBE; ERRICHTUNG EINER GEMEINSAMEN KRABBELSTUBE MIT DER<br />
STADTGEMEINDE MATTIGHOFEN<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Die Gemeinde Schalchen hat von der Stadtgemeinde Mattighofen folgendes Schreiben vom<br />
24.04.2012 erhalten und zwar:<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,<br />
lieber Stefan!<br />
Die mir mit Stand 20.12.2012 übermittelte Anmeldeliste für die Krabbelstube Mattighofen<br />
sieht ab Herbst 2012 einen Bedarf von insgesamt 23 Krabbelstubenplätzen vor. Laut<br />
Auskunft der Leiterin werden 6 Plätze frei und somit ist voraussichtlich Bedarf für 17 Plätze<br />
gegeben.<br />
Aufteilung nach Gemeinden:<br />
Mattighofen: 10<br />
Schalchen: 5<br />
Pfaffstätt: 2<br />
Sonstige: 6<br />
Gesamt 23<br />
Gemäß OÖ Kinderbetreuungsgesetzes hat jede Gemeinde nach Maßgabe der finanziellen<br />
Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die zur Bedarfsdeckung erforderlichen Plätze in<br />
Kinderbetreuungseinrichtungen und bei Tagesmüttern bzw. Tagesvätern zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Auf Grund der noch bis 2015 bestehenden Fördersituation, wonach bei gemeinsamer<br />
Errichtung einer Krabbelstube durch mindestens zwei Gemeinden 10/12 der Nettokosten<br />
durch das Land gefördert werden, würde sich die Errichtung einer gemeinsamen<br />
Krabbelstube mit der Gemeinde Schalchen und ev. auch Pfaffstätt anbieten, zumal auch<br />
weiterhin Bedarf gegeben sein wird.<br />
Ich ersuche Dich, die Situation in Deinen Gremien zu beraten und bis Ende Mai 2012 im<br />
Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss herbeizuführen, ob die Gemeinde Schalchen<br />
grundsätzlich Interesse an der Errichtung einer gemeinsamen Krabbelstube in Mattighofen<br />
hat.<br />
Die Anmeldeliste schließe ich Dir bei.<br />
Nachdem immer mehr von Kooperationen gesprochen wird und die Stadt Mattighofen dazu<br />
bereit wäre, wäre es an der Zeit der Beteiligung zuzustimmen und den Grundsatzbeschluss zu<br />
fassen. Dadurch kann dann die Stadt Mattighofen weiterarbeiten und mit dem Land OÖ<br />
Kontakt aufnehmen, damit man die Befähigung und den Bescheid zur Führung der<br />
gemeinsamen Krabbelstube rechtzeitig erhält.<br />
Seite 8 von 60
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />
Grundsatzbeschluss zur Führung einer Krabbelstube gemeinsam mit der Stadt Mattighofen<br />
und ev. der Gemeinde Pfaffstätt in Mattighofen ab Herbst 2012, zu beschließen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 5) STRASSENBAUPROGRAMM 2012; FESTLEGUNG<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
In der letzten Gemeinderatsitzung am 29.03.2012 wurde ein Dringlichkeitsantrag hinsichtlich<br />
Umsetzung des Straßenbauprogrammes 2012 eingebracht. Der Antrag enthielt aber keine<br />
genauen Angaben von wo bis wo letztendlich asphaltiert wird. Straßenbauausschuss-Obmann<br />
Dirnsteiner auf die Frage der Feldweißstraße, was wird dort asphaltiert – „alles“ war die<br />
Antwort. Offenbar wurde dabei übersehen, dass die Straße Neubausiedlung erst um 2 m<br />
verbreitert werden muss. Außerdem soll im Sinne eines zweckmäßigen Einsatzes von<br />
Steuermittel erst Kanal- und Wasserleitungsanschlüsse für die Gründe von Weinberger bzw.<br />
Holzinger verlegt werden. Dies geht jedoch erst wenn eine Parzellierung erfolgt ist. Eine<br />
Verlegung auf gut Glück hat wenig Sinn. Berücksichtigt man dies nicht, besteht die Gefahr die<br />
neu aufzubringende Asphaltdecke bereits nächstes Jahr oder später wieder aufreißen zu<br />
müssen. Zudem ist dies keine Durchzugsstraße, sondern ausschließlich Aufschließungsstraße<br />
und laut Aussage unseres Bauhofleiters eine der besten Schotterstraßen der Gemeinde mit<br />
einer Asphaltbruchdecke. Vordringlicher ist hier nach Einigung mit der ÖBB die Verbreiterung<br />
der Bahnkreuzung Feldweißstraße, die dort bis zur Querstraße noch nicht vorgenommene<br />
Verbreiterung nachzuholen und die Feldweißstraße einschließlich der Querverbindung bis zur<br />
Aufschließungsstraße Neubausiedlung zu asphaltieren.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass ohne Verbreiterung der Bahnkreuzung, die Fa. Schachner<br />
keine Zustimmung der ÖBB für den geplanten Bau einer zweiten Lagerhalle bekommt.<br />
Es wird sodann der von AL Schwendner am 12.06.2012 aufgenommene Aktenvermerk<br />
verlesen, welcher wie folgt lautet:<br />
Da immer wieder behauptet wird, die Siedlungsstraße „Neubausiedlung“ sei bereits um<br />
jene 2 m verbreitert, welche Herr Weinberger in das öffentliche Gut abgetreten hat, habe<br />
ich heute gemeinsam mit Bauamtsleiter Mühlbacher einen Lokalaugenschein<br />
vorgenommen.<br />
Fakt: Die Straße wurde von der Gartenmauer weg exakt mit 5,30 m gemessen. Von dieser<br />
Breite ist der Abstand, um welchen die Gartenmauer vom öffentlichen Straßengut<br />
hineinzurücken war (80 cm) abzuziehen, sodass definitiv eine Straßenbreite von 4,50 m<br />
vorhanden ist.<br />
Die 2 m von Weinberger ist daher erst auszukoffern bzw. zur Verbreiterung heranzuziehen.<br />
Debattenbeiträge:<br />
Der Bürgermeister bittet den Obmann des Straßenbauausschusses um seinen Bericht.<br />
GV Dirnsteiner erklärt, es liegen nunmehr die voraussichtlichen Baukosten laut Ing.<br />
Robert Egger vom 09.06.2012 vor und zwar:<br />
Seite 9 von 60
Pos. Leistung Nettobetrag<br />
gerundet<br />
1 Feldweißstraße – Asphaltierung 58.000,00 €<br />
2 Neubausiedlung<br />
Kanalanschlüssen<br />
– Asphaltierung und Herstellung von 62.000,00 €<br />
3 Stallhofnerstraße 2012 – Auskofferung und provisorische<br />
Asphaltierung vom Pumpwerk bis zur Kreuzung Stallhofen<br />
130.000,00 €<br />
4 Stallhofnerstraße 2013 – Gesamtfläche Fräsen und Asphaltierung 145.000,00 €<br />
5 Gehsteig Schulstraße 90.000,00 €<br />
6 Planung, Ausschreibung, Bauaufsicht, Abrechnungskontrolle 35.000,00 €<br />
Summe netto 520.000,00 €<br />
Zuzüglich 20 % Ust. 104.000,00 €<br />
Gesamtsumme brutto 624.000,00 €<br />
Zu Position 2 Neubausiedlung erklärt GV Dirnsteiner, dass dies jene Straße wäre,<br />
welche anscheinend noch nicht verbreitert ist.<br />
Zu Position 3 Stallhofnerstraße 2012 wird erklärt, dass es nicht erforderlich sein wird, alles<br />
auszukoffern, da der Unterbau drinnen sein müsste. Ing. Egger hat vorgeschlagen die<br />
Stallhofnerstraße dann sitzen zu lassen und im Jahr 2013 (Pos. 4) die Aufbringung der letzten<br />
Asphaltschicht durchzuführen.<br />
Zur Position 5 Gehsteig Schulstraße erklärt GV Dirnsteiner, dies wäre von der Brücke weg<br />
beim Hause Gerner bis zum Schotterplatz der Gemeinde.<br />
GV Dirnsteiner bemerkt, es stellt sich jetzt die Frage, was wird alles ausgeschrieben?<br />
Der Bürgermeister fasst zusammen, dass die Gesamtsumme € 624.000,-- brutto<br />
beträgt. Einige Sachen wurden bereits gemacht, wie zum Beispiel die Verbreiterung der<br />
Feldweißstraße. Weiters wurden Straßeninstandhaltungsarbeiten getätigt.<br />
Am heutigen Tage haben wir € 149.650,75 für Straßenbauten und für Instandhaltung von<br />
Straßen € 330.505,60, dies ergibt eine nicht unbeträchtliche Summe von € 480.156,35. Es<br />
muss nunmehr festgelegt werden, was im Jahr 2012 gebaut wird.<br />
Der Bürgermeister schlägt vor, dass man die Aufschließungsstraße in der Neubausiedlung jetzt<br />
noch „links“ liegen lässt, wobei dies nicht heißt, dass man es nicht in den nächsten Jahren<br />
nicht macht. Es soll zuerst die Parzellierung der Grundstücke und die Verlegung der<br />
Wasserleitung und des Kanales so erfolgen, wie diese gebraucht werden.<br />
Die Feldweißstraße hat man mittlerweile sitzen lassen und kann jederzeit gemacht werden.<br />
Dies sollte jedoch im Zuge der Verbreiterung der Bahnkreuzung erfolgen.<br />
Bezüglich der restlichen Straßen muss man sich unterhalten.<br />
GV Ing. Klepp bemerkt bezüglich der Wortmeldung des Bürgermeisters betreffend<br />
Verlegung der Wasser- und Kanalleitung in der Aufschließungsstraße Neubausiedlung, dass es<br />
bisher auch so gemacht wurde – zumindest bei seinem Grundstück – dass Wasser- und<br />
Kanalleitung zur Mitte des Grundstückes verlegt wurde. GV Ing. Klepp hat dies auch nicht<br />
gepasst und quer durch sein Grundstück graben müssen. Daher ist dies für ihn keine<br />
Begründung.<br />
Zum anderen ist im Aktenvermerk von AL Schwendner angeführt, dass die Gartenmauer 80 cm<br />
hinter der Grundstücksgrenze ist. Dies ist nicht richtig, die Gartenmauer steht genau auf der<br />
Seite 10 von 60
Grundstücksgrenze. Das heißt, die Straße ist 6 m breit. Es wurde von Herrn Nothaft das<br />
Bankette wieder weggeackert und daher ist die Straße jetzt 4,50 m.<br />
Der Bürgermeister entgegnet, er kann nur dies wiedergeben, was hier von AL<br />
Schwendner mittels Aktenvermerk vom 12.06.2012 niedergeschrieben wurde.<br />
GV Ing. Klepp erklärt, AL Schwendner hat 80 cm abgezogen, was nicht korrekt ist, da<br />
die Gartenmauern auf der Grundgrenze und nicht hinter der Grundgrenze stehen.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dies gehört geklärt. Wie machen wir jetzt weiter?<br />
Vizebgm. Schanda macht den Vorschlag, dass man mit Herrn Weinberger redet, ob er<br />
die Parzellierung der Grundstücke in der Neubausiedlung noch heuer macht. Man weiß in<br />
etwa, wo die Parzellen sind und die Wasserleitung kann man neben der Straße verlegen.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, die Anrainer dieser Straße werden jetzt bereits ein paar Jahre<br />
vertröstet und es ist eine immense Staubbelastung. Die Straße selber ist fertig und nachdem<br />
diese auch von Ing. Egger angesehen wurde und dieser auch wissen wird, was herauskommen<br />
muss, nimmt Vizebgm. Schanda an, dass auch die Breite passt. Der von Bgm. Fuchs verlesene<br />
Aktenvermerk von AL Schwendner war ihm nicht bekannt.<br />
Der Bürgermeister erklärt, es stimmt nicht, dass diese Straße fertig ist. Er selber habe<br />
sich diese Straße angesehen und auch von Bauhofleiter Strasser wurde mitgeteilt, dass diese<br />
Schotterstraße tiptop in Ordnung ist und dem könne auch er nicht widersprechen. Die Straße<br />
ist nicht fertig.<br />
GV Ing. Klepp bemerkt, die Straße muss in nächster Zeit angesehen werden, denn hier<br />
wurde die Querstraße vom Bauhofleiter mehrmals niedergewalzt und wieder mit<br />
Asphaltbruch versehen. Dies hält nur zwei Tage, da die Straße einfach ausgerieben ist. Hier<br />
geht es steil hinauf, in der Kurve reibt es sich immer wieder auf. Eine externe Firma, welche die<br />
Wasserleitungen vergraben hat, hat einfach den Schotter hingeworfen und so geht die Straße<br />
bergauf und bergab und es sind Löcher drinnen. In der Kurve glaubt man, man fährt im<br />
Tiefschnee. Von gut beisammen ist die Straße weit weg.<br />
Der Bürgermeister weist darauf hin, der Gemeinderat hat über das<br />
Straßenbauprogramm und nicht über die Anliegerstraße von GV Ing. Klepp, welche natürlich<br />
auch zum Straßenbauprogramm dazugehört, zu beraten.<br />
Der Bürgermeister macht den Vorschlag der Straßenbauausschuss soll das Ganze gemeinsam<br />
mit der Baufirma und ihm noch einmal durchgehen. Jene finanzielle Mittel welche zur<br />
Verfügung sind, können verbaut werden. Ein Teil muss noch für Straßeninstandhaltung<br />
aufgehoben werden.<br />
Vizebgm. Schanda erklärt, wenn man sich jetzt dies noch einmal ansieht und es passt,<br />
wären € 438.000,-- inkl. Steuer im Voranschlag 2012 drinnen. Wenn die Voraussetzungen für<br />
den Neubau da sind könnten wir es komplett ausschreiben.<br />
Seite 11 von 60
Der Bürgermeister wiederholt, dass der Betrag in der Höhe von € 480.156,35 die<br />
Gesamtsumme von Straßenbau und Straßeninstandhaltung ist. Wenn dieser Gesamtbetrag<br />
verplant wird, bleibt für die Straßenerhaltung Null übrig.<br />
Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass die Gemeinde laut Rechnungsabschluss im<br />
Jahr 2011 einen Überschuss hatte. Von diesem Überschuss ist nur ein Teil in der Höhe von<br />
rund € 200.000,-- in den Voranschlag 2012 eingerechnet worden. Dies heißt, es wären in etwa<br />
noch € 400.000,-- , sogar ein bisschen mehr, welche im Voranschlag nicht eingearbeitet sind.<br />
Er glaube nicht, dass noch € 200.000,-- an Sanierungskosten anfallen. Es ist nicht der ganze<br />
Überschuss im Voranschlag eingerechnet, dass heißt wir haben noch etwas Reserve. Man<br />
könne ja einmal € 40.000,-- für die Straßeninstandhaltung einplanen und wenn man nicht<br />
auskommt, hat man ja noch Reserve aus dem Überschuss.<br />
Der Bürgermeister bemerkt jedoch, dass man dann für andere Sachen überhaupt<br />
keinen Spielraum mehr hat. Mit € 480.000,-- an finanziellen Mittel für den Straßen haben wir<br />
ohnehin sehr viel in der Hand.<br />
Der Bürgermeister schlägt nochmals vor, das Straßenbauprogramm noch einmal genauer mit<br />
der Baufirma und Herrn Ing. Egger anzusehen und dann legen wir fest, welche Straße von wo<br />
bis wo asphaltiert wird und dann haben wir auch die genaue Summe. Denn wenn jetzt beim<br />
Straßenbau unvorhergesehene Sachen auftauchen, geht die Summe gleich wieder in die Höhe.<br />
Es ist allen bekannt, wenn etwas bei öffentlichen Sachen gebaut wird, ist es relativ schwierig<br />
mit diesem Geld auszukommen.<br />
Vizebgm. Schanda erklärt, somit kommt man wieder dahin, dass die Ausschreibung<br />
wieder erst im Herbst 2012 erfolgt. Wann haben wir die nächste GR-Sitzung?<br />
Der Bürgermeister verneint dies und stellt fest, dass die Baufirma ja fest steht, oder?<br />
Vizebgm. Schanda erklärt, dass wir zuerst einmal die Arbeiten ausschreiben müssen.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dies ist ja kein Problem, wir können den gesamten Katalog<br />
ausschreiben, dies ist ja nicht die Schwierigkeit. Dies heißt nicht, dass wir dann den gesamten<br />
Straßenbaukatalog machen müssen. Dies ist nicht die Voraussetzung.<br />
Vizebgm. Schanda wiederholt, es müssen die Arbeiten endlich ausgeschrieben werden.<br />
Je früher wir dran sind, desto günstiger sind die Preise. Es soll nicht erst im Herbst<br />
ausgeschrieben werden.<br />
Der Bürgermeister fasst zusammen, das vorliegende Straßenbauprogramm 2012 soll<br />
von Ing. Egger ausgeschrieben werden und mit jener Firma welche den Auftrag bekommt wird<br />
Kontakt aufgenommen und geschaut werden, was wir machen.<br />
Vizebgm. Schanda schlägt vor, dass dann bei der Begehung auch gleich wegen dem<br />
Gehsteig geschaut und gleich mitgemacht werden soll.<br />
Der Bürgermeister bestätigt dies.<br />
Seite 12 von 60
GR Ing. Österbauer bemerkt, dass die Vergabe der Arbeiten jedoch nur in der Höhe des<br />
vorhandenen Budgets erfolgt.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, Ing.<br />
Robert Egger, Nußdorf mit der Ausschreibung des Straßenbauprogrammes 2012 laut<br />
vorliegender Aufstellung zu beauftragen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 6) ÖBB-STRECKE STEINDORF BRAUNAU – FURTHER GEMEINDESTRASSE, UMGE-<br />
STALTUNG DER EISENBAHNKREUZUNG<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Am 24.04.2012 fand im Gemeindeamt eine weitere Besprechung mit der ÖBB hinsichtlich<br />
Eisenbahnkreuzung statt. An dieser haben Vizebgm. Mittermaier, Vizebgm. Schanda und er<br />
teilgenommen.<br />
Ausgehend von der Besprechung am 08.03.2012 über die Verbreiterung Bahnübergang<br />
Feldweißstraße hat die ÖBB auf Ersuchen der Gemeinde eine Machbarkeitsstudie über die<br />
Umgestaltung der Eisenbahnkreuzung im Verlauf der Furtherstraße (zwischen FF-Zeughaus<br />
Furth /Unterlochen) vorgelegt.<br />
Bekanntlich haben sich durch den ungünstigen Kreuzungswinkel hier bereits mehrfach Unfälle<br />
zugetragen. Um solchen vorzubeugen, wäre eine Umgestaltung im Sinne von mehr<br />
Verkehrssicherheit angebracht. Die ÖBB hat angeboten bei einer Auflassung zweier<br />
untergeordneter Eisenbahnkreuzungen, wovon eine, eine reine Wirtschaftsfahrt ist, und die<br />
betroffenen Grundstücke durch entlang der Bahnstrecke verlaufendem öffentlichen Gut<br />
erreichbar sind, sich an der Umgestaltungskosten sowie auch jenen für die Verbreiterung des<br />
Bahnüberganges Feldweißstraße finanziell zu beteiligen. Von der Gemeinde wären die Kosten<br />
für die Straßenmäßige Einbindung sowie eventuelle Grundeinlöse, soweit erforderlich, zu<br />
übernehmen. Der von der ÖBB erstellte Plan wurde inzwischen dem Land der OÖ<br />
Landesregierung zur Prüfung vorgelegt und liegt die grundsätzliche Zustimmung mit Schreiben<br />
vom 09.05.2012, GZ UBAT-400278/43-2012-Di/Fm bzw. vom 16.05.2012, GZ Verk-720925/6-<br />
2012-Pr hierüber auch bereits vor.<br />
Die ÖBB erwartet bis spätestens 01.07.2012 eine Entscheidung der Gemeinde, ob das Projekt<br />
umgesetzt werden soll.<br />
Ing. Robert Egger wurde um eine Kostenberechnung ersucht, diese sieht wie folgt aus:<br />
Pos. Leistung Nettobetrag<br />
gerundet<br />
1 Neubau Anbindung Eisenbahnkreuzung Unterlochnerstraße<br />
auf Grundlage der Planunterlagen der ÖBB<br />
75.000,00 €<br />
6 Planung, Ausschreibung, Bauaufsicht, Abrechnungskontrolle 5.000,00 €<br />
Summe netto 80.000,00 €<br />
zuzüglich 20 % Ust. 16.000,00 €<br />
Gesamtsumme brutto 96.000,00 €<br />
Seite 13 von 60
Es waren sich bei der damaligen Besprechung alle einig, dass die Eisenbahnkreuzung auf alle<br />
Fälle umgebaut gehört, da diese durch den spitzen Winkel sehr gefährlich ist.<br />
Es geht heute darum, dass der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss fasst, die<br />
Eisenbahnkreuzung umzugestalten. Im Anschluss daran können die Grundeinlöseverhandlungen<br />
begonnen werden.<br />
Debattenbeiträge:<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dass es in den letzten 20 Jahren, seit er auf dem<br />
Polizeidienststelle Mattighofen beschäftigt ist, einen einzigen Unfall bei dieser<br />
Eisenbahnkreuzung gegeben hat. Der Umbau dieser Eisenbahnkreuzung ist trotzdem<br />
sinnvoll. Bezüglich der Kostenbeteiligung der ÖBB möchte er den Bericht des Bürgermeisters<br />
ergänzen bzw. korrigieren.<br />
Denn wenn die Gemeinde die zwei Eisenbahnkreuzungen auflässt, übernimmt die ÖBB den<br />
Umbau der Eisenbahnkreuzung Feldweißstraße zur Gänze und die Gemeinde hat nur die<br />
Kosten für die Straße aufzugringen. Bei der unteren Eisenbahnkreuzung muss die Gemeinde<br />
die Grundeinlöseverhandlungen bzw. Planung durchführen. Die Eisenbahnkreuzung baut zur<br />
Gänze die ÖBB und beim Straßenbau beteiligen sie sich mit 50 %. Die vorliegende<br />
Kostenschätzung von Ing. Egger betrifft uns demnach nicht zur Gänze sondern nur zu 50 %.<br />
Das entsprechende Protokoll der Besprechung vom 24.04.2012 wird von der ÖBB in den<br />
nächsten Tagen noch übermittelt.<br />
GR Höflmaier fragt, wie ist es bei den Grundeinlöseverhandlungen angedacht?<br />
Werden die öffentlichen Flächen, welche frei werden, den Grundbesitzern angeboten?<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass diese frei werdenden Flächen auf alle Fälle den<br />
Grundbesitzern angeboten werden, da die Gemeinde diese Grundstücke als öffentliches Gut<br />
nicht mehr benötigt.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, es ist nicht sehr viel Grundfläche zum einlösen, da der<br />
Bahngrund relativ weit geht.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />
Grundsatzbeschluss zur Zustimmung der Umgestaltung der Eisenbahnkreuzung in km 20,133<br />
mit der Further Gemeindestraße – ÖBB-Strecke Steindorf-Braunau zu fassen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 7) LANDESGARTENSCHAU IN DEN JAHREN 2016 BIS 2025; GEMEINSAME<br />
BEWERBUNG MIT DER STADTGEMEINDE MATTIGHOFEN<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Mit Schreiben vom 17.02.2012 hat die Stadtgemeinde Mattighofen mitgeteilt, dass das Land<br />
OÖ für Jahre 2015 bis 2025 fünf neue Landesgartenschauen ausgeschrieben und die OÖ<br />
Gemeinden eingeladen hat, sich darum bis Ende Juni 2012 zu bewerben.<br />
Seite 14 von 60
Die Stadtgemeinde Mattighofen wird sich als Ort der Landesgartenschau bewerben und der<br />
Gemeinderat hat am 30.01.2012 diesbezüglich bereits einen Grundsatzbeschluss gefasst.<br />
Der Gemeinderat Mattighofen würde es jedoch begrüßen, wenn sich auch Pfaffstätt,<br />
Munderfing, Pischelsdorf und Schalchen mit Mattighofen gemeinsam um die<br />
Landesgartenschau bewerben würden, denn dies brächte für unsere Region weitere Vorteile<br />
und würde auch eine Stärkung der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit bedeuten.<br />
Bgm. Schwarzenhofer hat nunmehr ersucht, dies im Gemeinderat zu behandeln und Bescheid<br />
zu geben.<br />
Es hat dann am 30.05.2012 sowie am 04.06.2012 in Mattighofen eine Besprechung<br />
stattgefunden, bei welcher auch Vizebgm. Schanda anwesend war. Bgm. Schwarzenhofer<br />
wurde gebeten bei Herrn Karl Ploberger, Beiratsvorsitzender der OÖ Landesgartenschauen, zu<br />
eruieren, welche Gemeinde mitmachen dürfen und eine Chance haben. Daraufhin wurde Bgm.<br />
Schwarzenhofer von Herrn Ploberger mitgeteilt, nachdem die Stadt Mattighofen jetzt die<br />
Landesausstellung hat, es sehr wenig Sinn ergeben wird, sich jetzt um die Landesgartenschau<br />
zu bewerben. Desweiteren wird es eher nicht möglich sein, da es auf zwei Gemeinden<br />
aufgeteilt wäre.<br />
Darüber wurden Vizebgm. Schanda und GR Roman Breckner informiert und vorgeschlagen das<br />
Thema Landesgartenschau fallen zu lassen. Dieses Projekt kostet nicht nur Geld, sondern auch<br />
relativ viel Zeit. Bereits die Erarbeitung der Pläne kosten für beide Gemeinden zusammen €<br />
13.800,--. Dies ist seiner Ansicht nach ein Geld, was sich die Gemeinde sparen kann.<br />
Debattenbeiträge:<br />
Vizebgm. Schanda ergänzt, es ist auch bezüglich der Grundflächen problematisch. Es ist<br />
eine Vorlaufzeit von 3-5 Jahre erforderlich, dann die Gartenschau, dann 5 Jahre weitererhalten<br />
und ein Drittel der Flächen sollen überhaupt erhalten bleiben. Diese erforderlichen<br />
Grundflächen hätte die Gemeinde ohnehin nicht zur Verfügung. Die Gesamtkosten betragen €<br />
6 Mio., wovon € 4 Mio. vom Land gesponsert werden. Die restlichen € 2 Mio. müssten durch<br />
Eintrittsgelder hereinkommen. Vizebgm. Schanda ist mit diesem Ergebnis, dass sich die<br />
Gemeinde Schalchen nicht bewerben wird, sehr zufrieden. Nur die Vorgangsweise ist etwas<br />
eigenartig. Er hat eine Woche vor der Besprechung darüber erfahren und soll jetzt schnell eine<br />
Entscheidung gefunden werden. Das Schreiben der Stadtgemeinde Mattighofen ist vom<br />
17.02.2012, dazwischen wäre noch Zeit gewesen, Informationen einzuholen. Denn man weiß<br />
jetzt gar nicht, wo man in Schalchen von den Grundstücken her mit einer Landesgartenschau<br />
hingehen könnte. Dies wurde auch von Bgm. Fuchs gesagt.<br />
Der Bürgermeister lässt diesen Vorwurf von Vizebgm. Schanda gelten. Im Grunde<br />
genommen sind wir uns aber alle einig, dass die Beteiligung an der Landesgartenschau nichts<br />
bringt.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, an den OÖ<br />
Landesgartenschauen 2016 – 2025 nicht teilzunehmen und der Stadtgemeinde Mattighofen<br />
die Ablehnung mitzuteilen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
Seite 15 von 60
PUNKT 8) WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG; ANSUCHEN DER FIRMA SPORT-RINNERTHALER<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Die Fa. Sport Rinnerthaler, Schalchen, Neudorf 38 hat mit Schreiben vom 08.03.2012<br />
folgendes Ansuchen gestellt:<br />
Nachdem das Spielwarengeschäft Herby´s Spielewelt mit Ende Februar in das ehemalige<br />
Bill-Gebäude übersiedelt ist, habe ich mit 1. März 2012 das gesamte Gebäude übernommen<br />
und bin alleiniger Mieter.<br />
Ich erweitere daher meine Geschäftsfläche von nunmehr 200 m² auf rund 500 m² und<br />
werde in der Folge noch zwei Mitarbeiter bzw. einen Lehrling einstellen.<br />
Da ich bisher von Seiten der Gemeinde Schalchen keinerlei Förderung erhalten habe,<br />
ersuche ich um Gewährung einer Wirtschaftsförderung.<br />
Hierzu wird ergänzend festgehalten, dass der Fa. Sport Rinnerthaler bereits per GR-Beschluss<br />
vom 09.08.2002 eine Gewerbeförderung von damals € 1.990,-- zuerkannt wurde.<br />
Eine weitere Förderung könnte sich demnach nur auf die in Aussicht gestellte Erhöhung der<br />
Mitarbeiteranzahl um zwei Mitarbeiter und einem Lehrling bzw. einen Kommunalsteuernachlass<br />
für diese beziehen. Dies jedoch nur unter der Bedingung des Nachweises einer<br />
tatsächlichen zusätzlichen Personalaufnahme (Maximalhöhe 50 % auf höchstens 3 Jahre).<br />
Debattenbeiträge:<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass die Fa. Sport Rinnerthaler bereits eine<br />
Gewerbeförderung in der Höhe von € 1.990,-- erhalten hat, jetzt aber haben diese die<br />
Geschäftsfläche um mehr als das Doppelte vergrößert. Wenn der Gemeinderat einer<br />
Förderung zustimmt, dann soll dies nur für die Neuaufnahme der zwei Mitarbeiter - aber erst<br />
ab dem Zeitpunkt der Einstellung – erfolgen. Bezüglich dem Lehrling müsste man sich<br />
unterhalten, denn für diesen zahlt die Fa. Sport Rinnerthaler auch keine Kommunalsteuer,<br />
zumindest nicht das erste Jahr. Hier müsste man auch sagen, der Kommunalsteuernachlass<br />
erfolgt erst ab dem Zeitpunkt wo für den Lehrling Kommunalsteuer bezahlt wird. Die<br />
Förderung soll demnach in Form eines 50 %igen Kommunalsteuernachlasses für die nächsten<br />
3 Jahre erfolgen.<br />
GR Roman Breckner fasst zusammen, der 50 %ige Kommunalsteuernachlass soll für die<br />
zwei neuen Mitarbeiter ab Einstellung und für den Lehrling ab dem 2. Lehrjahr erfolgen, auf<br />
die Dauer von 3 Jahren.<br />
Der Bürgermeister bestätigt dies und erklärt, eine Förderung wird nur mit einer neuen<br />
Personalaufnahme gewährt und für den Lehrling ab dem Zeitpunkt, welcher dieser<br />
Kommunalsteuerpflichtig ist.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem Ansuchen der Fa.<br />
Sport Rinnerthaler, Schalchen vom 08.03.2012 stattzugeben. Es wird ein 50 %iger<br />
Kommunalsteuernachlass auf drei 3 Jahre für zwei neue Mitarbeiter und für einen Lehrling<br />
ab dem Zeitpunkt der Kommunalsteuerpflicht, gewährt.<br />
Seite 16 von 60
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 9) KIWANIS CLUB MATTIGHOFEN; ANSUCHEN UM BEFREIUNG DER<br />
LUSTBARKEITSABGABE FÜR DAS AM 16. JUNI 2012 IM HEIMATHAUS<br />
SCHALCHEN VERANSTALTETE JAZZKONZERT<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Der Kiwanis Club Mattighofen hat mit Schreiben vom 31.05.2012 folgendes Ansuchen<br />
eingebracht und zwar:<br />
Der Kiwanis Club Mattighofen veranstaltet auch heuer wieder das Jazzkonzert im Heimathaus<br />
Schalchen am 16. Juni 2012.<br />
Sowie in den Vorjahren wird der Erlös für Soziale Einrichtungen und Projekte gespendet.<br />
Im Vorjahr konnte der Kiwanis Club Mattighofen die Volksschule Schalchen unterstützen.<br />
Im heurigen Jahr werden die Unterstützungen erst beschlossen.<br />
Der Kiwanis Club Mattighofen tritt nun mit der Bitte an die Gemeinde Schalchen heran, dass<br />
diese Veranstaltung von der Entrichtung der Lustbarkeitsabgabe befreit wird.<br />
Debattenbeiträge:<br />
Der Bürgermeister bemerkt, diesem Ansuchen wurde auch im letzten Jahr<br />
stattgegeben, weil der Kiwanis Club Mattighofen den Erlös zu 100 % an Bedürftige, Behinderte<br />
etc. weitergibt.<br />
GR Roman Breckner fragt, von welcher Summe wird hier gesprochen?<br />
Der Bürgermeister antwortet, dies kommt auf die Besucheranzahl an, jedoch geht es<br />
hier um eine Lustbarkeitsabgabe in der Höhe von rund € 100,--.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem<br />
Ansuchen des Kiwanis Clubs Mattighofen stattzugeben und von der für das Jazzkonzert am<br />
16.06.2012 im Heimathaus Schalchen anfallenden Lustbarkeitsabgabe zu befreien.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 10) EDMUND SCHIFFECKER, SCHMIDINGERSIEDLUNG 5; ABSCHLUSS UND<br />
GRUNDBÜCHERLICHE DURCHFÜHRUNG DES KAUFVERTRAGES BETREFFEND<br />
DEN AUS GST. 532/14, KG SCHALCHEN NEUGEBILDETEN TEIL „1“ IM AUSMASS<br />
VON 47 M²<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16.02.2012, Top 11) einstimmig dem Verkauf des aus<br />
Grundstück 532/14, KG. Schalchen neugebildeten Teiles „1“ im Ausmaß von 47 m²<br />
zugestimmt. Das Grundstück wurde inzwischen vermessen. Der Kaufvertrag liegt nunmehr zur<br />
Beschlussfassung vor.<br />
Debattenbeiträge:<br />
GR Ing. Sperl fragt, ob es Regeln bezüglich der Kostenübernahme gibt?<br />
Seite 17 von 60
Der Bürgermeister antwortet, sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen<br />
Durchführung des Vertrages verbundenen Kosten sind wie üblich vom Käufer zu übernehmen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, mit Herrn<br />
Edmund Schiffecker folgenden Kaufvertrag betreffend den aus Gst. 532/14, KG. Schalchen<br />
neugebildeten Teil „1“ im Ausmaß von 47 m² abzuschließen und zwar:<br />
abgeschlossen zwischen<br />
K A U F V E R T R A G<br />
der GEMEINDE SCHALCHEN, vertreten durch den Bürgermeister Stefan Fuchs, als<br />
Verkäufer einerseits und<br />
Herrn Edmund SCHIFFECKER, geb. 09.02.1964, wohnhaft in 5231 Schalchen,<br />
Schmidingersiedlung 5/2 als Käufer andererseits wie folgt:<br />
I.<br />
KAUFGEGENSTAND<br />
Die Gemeinde Schalchen ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 944, KG.<br />
40130 Schalchen mit dem dort unter anderem vorgetragenen Grundstück 532/14 Baufl.<br />
(Gebäude)-Baufl.(begrünt) im Gesamtausmaß von 384 m².<br />
Die Gemeinde Schalchen, im folgenden kurz Verkäufer genannt, verkauft und übergibt<br />
hiermit an Herrn Edmund Schiffecker, im folgenden kurz Käufer genannt, und letzterer<br />
kauft und übernimmt von ersterer, den laut vorliegender Vermessungsurkunde von DI<br />
Fleischmann, Salzburg vom 20.03.2012, GZ: 36021/12 aus Grundstück 532/14, KG.<br />
Schalchen, neu gebildeten Teil „1“ im Ausmaß von 47 m², so wie der Verkäufer die<br />
Liegenschaft besessen und benützt hat, samt allen rechtlichen und tatsächlichem<br />
Zubehör.<br />
II.<br />
KAUFPREIS<br />
Der vereinbarte Kaufpreis für die Teilfläche beträgt € 40,-- m²,<br />
demnach € 1.880,00 (in Worte: Euro eintausendachthundertachtzig).<br />
Der gesamte Kaufpreis wird Zug um Zug mit Unterfertigung dieses Vertrages vom Käufer<br />
an den Verkäufer bezahlt und quittiert der Verkäufer mit Unterfertigung dieses Vertrages<br />
den Erhalt des gesamten Kaufpreises.<br />
III.<br />
ÜBERGABE<br />
Die tatsächliche Übergabe und Übernahme der Teilfläche in den Besitz, den Genuss und<br />
die Verwaltung des Käufers samt Vorteil, Last und Gefahr erfolgt am Tage der<br />
Vertragsunterfertigung.<br />
Seite 18 von 60
Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass der Grundstücksteil frei von bücherlichen und<br />
außerbücherlichen Lasten sowie Rechten Dritter ist und somit lastenfrei in das Eigentum<br />
des Käufers übergeht.<br />
IV.<br />
GENEHMIGUNG<br />
Das Rechtsgeschäft wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Schalchen in der Sitzung am<br />
16.02.2012, TOP 11) bzw. am 14.06.2012, TOP 10) beschlossen. Gemäß § 65 OÖ GemO<br />
wird dieser Vertrag vom Bürgermeister unterfertigt.<br />
Es bedarf keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung gemäß § 106 (1) OÖ<br />
Gemeindeordnung seitens des Landes OÖ.<br />
V.<br />
EINVERLEIBUNG<br />
Zur grundbücherlichen Durchführung erteilt der Verkäufer, die Gemeinde Schalchen, ihre<br />
ausdrückliche Zustimmung, dass aufgrund des Teilungsplanes des DI Fleischmann vom<br />
20.03.2012, GZ: 36021/12 nachstehende Eintragungen im Grundbuch 40130 Schalchen<br />
vorgenommen werden und zwar:<br />
a) in der EZ. 944 die Teilung des Grundstückes 532/14 in dieses und den Teil „1“;<br />
b) die lastenfreie Abschreibung des Teiles „1“ vom Gutsbestand dieser Liegenschaft;<br />
c) ob der dem Edmund Schiffecker, geb. 09.02.1964 und Susanne Stranzinger, geb.<br />
19.12.1965 gehörigen Liegenschaft EZ. 756, die Zuschreibung des Teiles „1“ und die<br />
Vereinigung mit dem dort vorgetragenen Grundstück 520/1.<br />
VI.<br />
ERKLÄRUNGEN<br />
Die Vertragsparteien erklären an Eides Statt, dass sie österreichische Staatsbürger und<br />
Deviseninländer sind.<br />
VII.<br />
GERICHTSSTANDORT<br />
Für den Fall etwaiger Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsteile die<br />
örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Mattighofen.<br />
VIII.<br />
KOSTEN<br />
Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages<br />
verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren trägt zur Gänze der Käufer. Insbesondere<br />
obliegt es dem Käufer, den gegenständlichen Vertrag zur Vergebührung beim Finanzamt<br />
anzuzeigen. Der Käufer verpflichtet sich, diesbezüglich den Verkäufer schad- und klaglos<br />
zu halten.<br />
IX.<br />
VERTRAGSAUSFERTIGUNG<br />
Seite 19 von 60
Dieser Vertrag wird in einem Original ausgefertigt, welches nach grundbücherlicher<br />
Durchführung des Vertrages der Käufer erhält. Dem Verkäufer wird eine Abschrift<br />
übermittelt.<br />
Schalchen, am ....................................<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 11) GESTATTUNGSVERTRAG – SCHNELLBERGER STEFAN, HAUPTSTRASSE 22,<br />
VERLEGUNG EINER FERNWÄRMELEITUNG FÜR DAS PROJEKT „BARRIEREFREIES<br />
WOHNEN“<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Der Biogasbetreiber Stefan Schnellberger, Schalchen, Hauptstraße 22 hat sich bereit erklärt,<br />
die Gebäude „Barrierefreies Wohnen“ mittels Fernwärme zu versorgen. Für die Verlegung der<br />
Leitung soll der vorliegende Gestattungsvertrag abgeschlossen werden.<br />
Mit diesem Vertrag räumt die Gemeinde Schalchen Herrn Schnellberger das Recht ein, auf den<br />
ihr gehörigen Grundstücken 1599/4, 633/1 und 633/4, je KG. Schalchen eine<br />
Fernwärmeleitung zu verlegen, zu betreiben, zu überprüfen, in Stand zu halten und zu<br />
erneuern. Die Fernwärmeleitung besteht aus zwei Rohren mit einem Durchmesser bis maximal<br />
20 cm und einem Erdkabel. Die Leitung wird in einer Tiefe von rund 50 cm bis 120 cm verlegt.<br />
Die ungefähre Lage ist im vorliegenden Lageplan eingetragen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />
vorliegenden Gestattungsvertrag mit Herrn Stefan Schnellberger, Schalchen, Hauptstraße 22<br />
für die Verlegung einer Fernwärmeleitung für das Projekt „Barrierefreies Wohnen“<br />
abzuschließen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 12) KERN HANNES, ERWERB DES ÖFFENTLICHEN STRASSENGUTES GST.NR. 1632<br />
KG SCHALCHEN SOWIE TEILFLÄCHE VON GST.NR. 1631 KG SCHALCHEN<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Der Besitzer der Liegenschaft Unterharlochen 2, Hannes Kern, Radfeld, hat nach<br />
bescheidmäßiger Aufforderung der Gemeinde den eigenmächtig umgelegten Straßenteil 1631<br />
und 1632, je KG. Schalchen durch DI Prechtl, Mattighofen mittlerweilen vermessen lassen. Der<br />
Vermessungsplan liegt allerdings noch nicht vor, sodass es noch keine exakten Angaben über<br />
die zu erwerbenden Flächen gibt. Es gilt das Prinzip des Flächenausgleiches bzw. des<br />
Flächenüberhanges, ist dies käuflich zu erwerben.<br />
Nunmehr hat der Liegenschaftsbesitzer den Antrag auf Verkauf von Teilen des öffentlichen<br />
Straßengutes laut vorliegenden Lageplan eingebracht. Die von Herrn Kern zu erwerbenden<br />
Straßenteile dienen zur Zufahrt zu seinem landwirtschaftlichen Anwesen. Weitere<br />
Grundeigentümer sind nicht betroffen. Der von Herrn Kern vorgesehene Erwerb des<br />
öffentlichen Straßengutes müsste vermessen und grundbücherlich durchgeführt werden und<br />
Seite 20 von 60
hätte die Kosten natürlich der Erwerber zu tragen. Kaufpreis sollte bei Bereitschaft zum<br />
Verkauf festgelegt werden.<br />
Das Ansuchen von Herrn vom 01.06.2012 lautet wie folgt:<br />
Ich bin Besitzer des Anwesens Unterharlochen 2 in der Gemeinde Schalchen.<br />
Im Zuge der Neuvermessung der Straße beabsichtige ich, die Straßenteile Parz. 1632 und<br />
jene Teilfläche der Parzelle 1631, die von der Brücke bis zu unserem Hof führt käuflich zu<br />
erwerben.<br />
Ich bin bereit, für den Quadratmeter 2,50 Euro zu bezahlen.<br />
Debattenbeiträge:<br />
Der Bürgermeister berichtet, vor ca. zwei Wochen haben die Herren Kern Junior und<br />
Senior bei ihm die Interessen vorgetragen. Er hat ihnen mitgeteilt, dass die Gemeinde an<br />
diesem Straßenstück überhaupt kein Interesse hat und es auch nicht benötigt wird. Es wurde<br />
ihnen jedoch auch damals mitgeteilt, dass der Quadratmeterpreis € 3,-- beträgt.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dass auch noch ein Quadratmeterpreis von € 3,-- zu<br />
wenig ist. Nachdem man nicht weiß, was dort in diesem Bereich einmal geschieht, stellt sich<br />
die Frage, warum man das öffentliche Gut auflassen soll. Ein Teil der Straße wurde von Herrn<br />
Kern bereits umgeackert. Das einzige, was sich die ÖVP-Fraktion vorstellen kann, dass man<br />
auflässt und verkauft, ist jenes Stück was Herr Kern ersetzt. Es geht dabei um jenen Teil,<br />
welcher ostwärts Richtung Huber Theo geht. Dies ist bereits umgeackert und in der Natur<br />
nicht mehr vorhanden und Herr Kern hat die neue Straße gebaut. Dieses Teilstück braucht<br />
sicherlich niemand mehr. Aber bezüglich Auflassung der restlichen Straßenteile stellt er fest,<br />
dass der Verkauf ja kein enormer Ertrag für die Gemeinde ist und man auch nicht weiß, was<br />
in diesem Bereich einmal geschieht. Daher findet er es nicht gut, wenn diese Straße jetzt<br />
verkauft wird.<br />
Der Bürgermeister weist darauf hin, ein Problem stellt sich, wenn durch Herrn Kern<br />
der Winterdienst, Straßenreparaturen und dergleichen mehr eingefordert wird. Dies kostet<br />
der Gemeinde dann nur Geld.<br />
GR Dr. Postlmayr fragt, ob er richtig liegt, dass die Vermessungspläne noch nicht<br />
vorliegen?<br />
Der Bürgermeister bestätigt, dass die Vermessungspläne noch nicht fertig sind. Wenn<br />
die Straßenteile verkauft werden sollen, müssen wir hierzu einen Grundsatzbeschluss fassen.<br />
Aber es weiß ein jeder, um was es jetzt geht, jedoch noch nicht das genaue Flächenausmaß.<br />
GR Ing. Sperl bemerkt, Herr Kern glaubt, er kann tun und lassen was er will. Diese<br />
Erfahrung haben meine Eltern gemacht. Herr Kern ist gekommen und hat Bäume auf einem<br />
Grundstück gefällt, was gar nicht ihm gehört hat. Herr Kern macht eigentlich nur Dinge,<br />
welche sich zu seinem Vorteil auswirken. GR Ing. Sperl spricht sich dagegen aus, dass diese<br />
Grundstücksflächen zu diesem günstigen Preis überlassen werden. Denn Herr Kern soll die<br />
Karten auf den Tisch legen und erklären, warum er dies machen will. Es ist sicherlich eine<br />
Absicht dahinter, dass dieser Erwerb nur für Herrn Kern etwas bringt und alle anderen nichts.<br />
Seite 21 von 60
Der Bürgermeister erklärt, dass er sogar so weit gehen und sagen würde, dass GR Ing.<br />
Sperl bei diesem Tagesordnungspunkt befangen ist, da seine Familie mit Herrn Kern<br />
zerstritten ist. Dies sind eigentlich private Angelegenheiten, was nicht hierher gehören.<br />
GR Roman Breckner fragt, ob das betroffene Straßenstück nicht durch die Jäger<br />
genutzt wird?<br />
Vizebgm. Schanda antwortet, dass man hier nicht mehr fahren kann, weil es dieses<br />
Straßenstück nicht mehr gibt.<br />
Der Bürgermeister fragt nochmals, was hat die Gemeinde von diesem Straßenstück?<br />
Ausgenommen von Problemen und Kosten. Hier kommt nur Unsinn heraus.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dies wäre bis jetzt auch gewesen. Der einzige Unsinn,<br />
was herausgekommen ist, hat jedes Mal Herr Kern gemacht.<br />
Der Bürgermeister bestätigt dies und bemerkt trotzdem, wenn Herr Kern darauf<br />
beharrt, dass er mit einem Pkw zu seinem Hof zufahren möchte, dann ist die Gemeinde dran<br />
und kann auskoffern und eine Schotterdecke aufziehen. Dies sind die Probleme.<br />
GR Dr. Postlmayr fragt, ist diese Straße jetzt nicht mehr befahrbar?<br />
Vizebgm. Schanda antwortet, die Straße ist bis zum Haus von Herrn Kern befahrbar.<br />
Der Bürgermeister erklärt, es geht ja nur um das Stück von der Brücke, von der neu<br />
gemachten Ecke. Der eine Teil der Straße 1632 ist ohnehin weg. Die Facklerstraße wird ja<br />
nicht aufgelassen.<br />
oder?<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, die Facklerstraße ist aber am vorliegenden Plan markiert.<br />
GR Roman Breckner erklärt, die Facklerstraße führt nicht zum Hof von Herrn Kern.<br />
GR Schönberger fragt, in diesem Bereich gibt es ja auch noch eine kleine Brücke,<br />
GV Steinberger antwortet, dass diese Brücke nicht befahrbar ist und er glaube nicht,<br />
dass sich diese Brücke im öffentlichen Gut befindet.<br />
1631.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, im öffentlichen Gut befinden sich die Parzellen 1632 und<br />
Nachdem nicht genau geklärt werden kann, um welche Grundstücksflächen es sich<br />
konkret handelt, setzt der Bürgermeister diesen Punkt 12) von der Tagesordnung ab, bis der<br />
entsprechende Vermessungsplan vorliegt.<br />
PUNKT 13) FLÄCHENWIDMUNGSPLAN UND ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT;<br />
ÜBERARBEITUNG BZW. NEUERSTELLUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES<br />
UND DES ÖRTLICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPTES IN DIGITALER FORM –<br />
VERGABE DER ARBEITEN<br />
Seite 22 von 60
Der Bürgermeister ersucht den Obmann des örtlichen Raumplanungsausschusses um<br />
seinen Bericht.<br />
Bericht des Obmannes des örtl. Raumplanungsausschusses, GR Dr. Postlmayr:<br />
Für die Überarbeitung des digitalen Flächenwidmungsplanes und ÖEK sind im Dezember 2011<br />
folgende Angebote abgegeben worden und zwar:<br />
Firma Anbot Nettopreis Beinhaltete Positionen<br />
DI Günther Poppinger € 41.560,00 --<br />
Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH € 41.314,35 1-4<br />
Architekten Färbergasse € 23.700,00 1-7<br />
Dr. Roland Kals € 22.720,00 1-7<br />
DI Mag.arch. Erich Schlager € 21.500,00 1-7<br />
Am 12.04.2012 hat eine Sitzung des örtlichen Raumplanungsausschusses stattgefunden und<br />
man hat hier über die vorliegenden Angebote diskutiert und man ist zu dem Ergebnis<br />
gekommen, dass man die Positionen noch auf die Reihe bekommen muss. Dies wurde dann<br />
erledigt und er hat sich dann mit Bauamtsleiter Mühlbacher noch einmal zusammen gesetzt<br />
und man ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorliegenden Angebote sehr wohl<br />
vergleichbar sind und die Anbotslegung im Sinne der Ausschreibung erfolgt ist.<br />
Obwohl die Fa. Architekten Färbergasse, Braunau am Inn nicht die billigste ist, sind wir der<br />
Ansicht, dass die Gemeinde Schalchen mit der Fa. Färbergasse bereits beim Ausbau des<br />
Kindergartens gute Erfahrungen gemacht hat. Auch die Stadt Mattighofen hat die Fa.<br />
Färbergasse für die Überarbeitung beauftragt und wird diese von Bauamtsleiter Obermaier<br />
sehr gelobt. Daher ist die Ansicht des Raumplanungsausschusses gewesen, dem Gemeinderat<br />
das Büro Färbergasse, Braunau am Inn für die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und<br />
ÖEK zum Preis von € 23.700,00 netto vorzuschlagen.<br />
Debattenbeiträge:<br />
Vizebgm. Schanda stellt fest, dass vom Angebot in der Höhe von € 23.700,-- netto sogar<br />
noch etwas wegfällt, da die Digitalisierung bereits durchgeführt wurde und daher nicht mehr<br />
erforderlich ist.<br />
Der Bürgermeister bestätigt dies und erklärt, dass dieser Auftrag an die Fa. Gemdat<br />
vergeben wurde. Der Bürgermeister stellt an GR Dr. Postlmayr die Frage, ob man sich bei der<br />
Fa. Färbergasse erkundigt hat, nachdem es einen bestehenden GR-Beschluss gibt, wo es heißt,<br />
wenn der Flächenwidmungsplan und ÖEK überarbeitet werden, dass auch die SUP mit<br />
einfließen muss. Kann die Fa. Färbergasse die SUP machen oder nicht?<br />
GR Dr. Postlmayr antwortet, das einzige Büro was in den Anboten auf die SUP<br />
hingewiesen hat, dass sie diesbezüglich Erfahrungen haben, war die Fa. Regioplan Ingenieure<br />
Salzburg. Diese wurde auch zur letzten Ausschusssitzung am 12.04.2012 eingeladen und<br />
haben sich vorgestellt. SUP-Aufgaben sind in diesen vorliegenden Anboten jedoch nicht<br />
enthalten.<br />
Der Bürgermeister fragt, SUP-Aufgaben sind weder im Anbot der Fa. Färbergasse noch<br />
der Fa. Regioplan enthalten?<br />
Seite 23 von 60
GR Dr. Postlmayr verneint dies und antwortet, dies würde nicht gehen, da hätte man<br />
vorher konkretisieren müssen, was wir brauchen, wie man vorgeht etc.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, seinen Wissen nach gibt es einen einstimmigen<br />
Beratungsbeschluss des Raumplanungsausschusses, dem Gemeinderat die Fa. Regioplan<br />
Ingenieure Salzburg zu empfehlen.<br />
GR Dr. Postlmayr antwortet, dass es hier rein um die Überarbeitung und Neuerstellung<br />
des ÖEK und Flächenwidmungsplanes gehe.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass das eine das andere nicht ausschließen darf. Wenn man<br />
das Örtliche Entwicklungskonzept und den Flächenwidmungsplan überarbeitet, dann gehört<br />
die SUP unbedingt dazu, sonst fällt man auf die Nase. Das ist das Problem. Man kann jetzt<br />
nicht zusätzlich ein anderes Büro wie zum Beispiel die Fa. Regioplan beauftragen, denn diese<br />
arbeiten ja nicht miteinander.<br />
GR Dr. Postlmayr weist darauf hin, dass beim Ausschreibungsformblatt die SUP nicht<br />
beinhaltet ist. Die angegebenen Angebote haben mit der SUP nichts zu tun.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dass die SUP nicht ausgeschrieben und auch nicht<br />
angeboten wurde.<br />
GR Dr. Postlmayr erklärt, die Fa. Regioplan hat bei ihrem Tätigkeitsbereich angeführt,<br />
dass diese bereits SUP-Erfahrung hat.<br />
GV Steinberger entgegnet, dass man genau aus diesem Grunde die Fa. Regioplan zu<br />
einer Vorstellung eingeladen hat. Da diese der einzige Anbieter war, welche SUP-Erfahrung<br />
hat. Es liegt ein gültiger GR-Beschluss vom 24.06.2010, TOP 23) vor, dass eine SUP<br />
durchzuführen ist. Daher kann er sich schlecht vorstellen, dass dies außerhalb vom ÖEK<br />
gemacht wird. Im Ausschuss hat man sich auch dahingehend geeinigt, dass die Angebote im<br />
Grunde genommen nicht vergleichbar sind. Es sind doch unterschiedliche Summen und daher<br />
hat man auch die Fa. Regioplan kommen lassen und gefragt, ob sich diese bei der SUP<br />
auskennen. Dann hat es geheißen, die anderen Angebote werden noch überprüft und dann ist<br />
überhaupt nichts mehr geredet worden.<br />
GR Dr. Postlmayr entgegnet, die Ausschreibung hat Richtung SUP gar nicht gelautet,<br />
nur Überarbeitung, Neuerstellung des ÖEK und des Flächenwidmungsplanes. Darüber sind die<br />
fünf Angebote eingegangen. Ohne SUP, dies ist Tatsache.<br />
GV Ing. Klepp fragt, ob bei der Angebotsüberprüfung jetzt aufgefallen ist, in wie fern<br />
sich die vorliegenden Angebote unterscheiden? GR Dr. Postlmayr hat gesagt, die Angebote<br />
sind jetzt vergleichbar. Nur von den Kosten her sind diese nicht vergleichbar, hier muss einer<br />
mehr und der andere weniger angeboten haben.<br />
Seite 24 von 60
GR Dr. Postlmayr verneint dies und erklärt, Bauamtsleiter Mühlbacher hat die<br />
einzelnen Posten durchgearbeitet. Es war interessant, dass es drei und zwei Anbieter gibt,<br />
welche ziemlich die gleiche Summe haben.<br />
GV Ing. Klepp fragt, ansonsten haben alle das gleiche Angebot?<br />
GR Dr. Postlmayr bestätigt dies und bemerkt, es war nur dies verwirrend, dass manche<br />
Anbieter Punkt 1 bis 4 und andere wiederum Punkt 1 bis 7 geschrieben haben.<br />
Der Bürgermeister möchte auf alle Fälle wissen, auch von der Fa. Färbergasse, ob diese<br />
die SUP bearbeiten können oder nicht. Wenn sie es nicht können ist es unsinnig diesen Auftrag<br />
an die Fa. Färbergasse zu vergeben. Es ergibt das Ganze nur einen Sinn, wenn man dies<br />
überarbeitet, dass man auch die SUP einfließen lässt. Dies kann nur der Planer so einfließen<br />
lassen, dass es auch für die Gemeinde passt.<br />
GR Dr. Postlmayr fragt, dies soll demnach Hand in Hand gehen?<br />
Der Bürgermeister bestätigt dies.<br />
GV Steinberger betont, seine Fraktion ist davon ausgegangen und dies wissen alle<br />
Mitglieder des Raumordnungsausschusses, dass man mit der Ausschreibung auch SUP<br />
durchführen wird. Die anwesende Fa. Regionplan hat uns auch gesagt, welche Möglichkeiten<br />
etc. die Gemeinde hat.<br />
GR Roman Breckner bemerkt, soweit er sich erinnern kann, wurde nie gesagt, dass die<br />
SUP fix aufgenommen wird. Es wurde damals der Grundsatzbeschluss gefasst und an den<br />
Raumplanungsausschuss weitergegeben. Damals wurde auch gesagt, dass nicht einmal die<br />
Kosten für eine SUP bekannt sind.<br />
Der Bürgermeister schlägt vor, dass man die jetzt gereihten Firmen noch einmal<br />
einlädt, um ein Gespräch zu führen und dann sieht man was hier herauskommt. Dies ist das<br />
Sinnvollste.<br />
GR Dr. Postlmayr ergänzt, man könne die Firmen auch schriftlich ersuchen, Stellung zu<br />
nehmen, ob ihrerseits eine SUP überhaupt gemacht wird. Damit hat man dies auf dem Tisch<br />
liegen und jene Firmen herausgefiltert, welche auch Interesse daran haben.<br />
Vizebgm. Schanda fragt, wer die Ausschreibung gemacht hat?<br />
Der Bürgermeister antwortet, Bauamtsleiter Mühlbacher hat die Unterlagen und<br />
Begleitbrief erstellt und dies wurde dann von ihm als Bürgermeister unterfertigt.<br />
Vizebgm. Schanda weist darauf hin, wenn die SUP mittels den Unterlagen nicht<br />
ausgeschrieben wurde, kann es nicht angeboten werden. Jetzt soll man wieder warten. Die<br />
Angebote liegen vor und so viel Zeit haben wir nicht, wir sind ohnehin bereits hinten dran.<br />
Der Bürgermeister erklärt Vizebgm. Schanda weiß auf was er hinauswill mit der ganzen<br />
SUP. Die SUP haben wir ja nicht aus Jux und Tollerei besprochen, sondern sollte mitunter eines<br />
Seite 25 von 60
der Mittel sein die Umfahrung durch Schalchen zu verhindern. Wenn wir jetzt hergehen und<br />
den Flächenwidmungsplan und das ÖEK überarbeiten lassen und dabei die SUP nicht mit<br />
machen, dann sind wir wieder machtlos.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, er hat das Protokoll von der Raumplanungsausschusssitzung<br />
am 12.04.2012 überflogen und dabei ist ihm aufgefallen, dass darin ein Passus<br />
von der Fa. Regio Plan enthalten ist, wo von dieser mitgeteilt wird, dass das SUP-Verfahren im<br />
Prinzip von Land mitgemacht wurde. Ist dies richtig?<br />
GR Ing. Österbauer antwortet, dies sei völlig falsch.<br />
Der Bürgermeister entgegnet, dass das Land kein SUP-Verfahren macht.<br />
GR Dr. Postlmayr stellt fest, einen Beschluss dass eine Ausschreibung inklusive SUP-<br />
Verfahren gemacht werden soll, kennt er nicht. Es wird diesen auch nicht geben, ansonsten<br />
hätte Bauamtsleiter Mühlbacher dies auch in der Ausschreibung berücksichtigt.<br />
Der Bürgermeister erklärt, es gibt einen Beschluss des Gemeinderates vom 24.06.2010,<br />
TOP 23) – mit Ausnahme von Vizebgm. Schanda – wo festgehalten ist, dass die Gemeinde eine<br />
SUP erstellen lässt. Und dies hat nur einen Sinn im Zuge der Überarbeitung des<br />
Flächenwidmungsplanes und des ÖEK.<br />
GR Dr. Postlmayr wiederholt, dann hätte man dies in die Ausschreibung hinein nehmen<br />
müssen und dies war eben nicht.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, es rennt uns ja jetzt nichts davon. Wir sitzen uns mit den<br />
Anbietern noch einmal zusammen und reden es durch, auch mit den Leuten von der Fa.<br />
Färbergasse, dann wissen wir es ob sie es können.<br />
Vizebgm. Schanda zitiert einen Auszug aus dem Protokoll der<br />
Raumplanungsausschusssitzung und zwar „DI Hayder: Gleich vorweg die klassische SUP-<br />
Erfahrung in Oberösterreich gibt es defacto fast nicht, weil der Gesetzgeber ist so „brav“ und<br />
umschlingt bzw. umfährt diese, dass man diese nicht mehr aufnimmt.“ Vizebgm. Schanda war<br />
bei dieser Sitzung nicht dabei, aber es steht im Protokoll und dann wird gesagt, es ist nicht<br />
gesagt worden?<br />
Der Bürgermeister ersucht diesen Passus noch einmal vorzulesen.<br />
GR Roman Breckner liest „DI Hayder: Gleich vorweg die klassische SUP-Erfahrung<br />
in Oberösterreich gibt es defacto fast nicht, weil der Gesetzgeber ist so „brav“ und umschlingt<br />
bzw. umfährt diese, dass man diese nicht mehr aufnimmt.“ vor. Dies war zu Beginn der<br />
Raumplanungsausschusssitzung am 12.04.2012.<br />
Der Bürgermeister will es trotzdem im Ausschuss noch einmal besprochen haben.<br />
Wenn es nicht anders geht, setzt er diesen Punkt von der Tagesordnung ab.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, ganz so einfach ist es nicht, denn im Prinzip muss er<br />
einen Tagesordnungspunkt vor der Sitzung absetzen.<br />
Der Bürgermeister erklärt, er hat TOP 12) auch von Tagesordnung abgesetzt.<br />
Vizebgm. Schanda antwortet, da habe es ihn nicht gestört.<br />
Seite 26 von 60
Der Bürgermeister schlägt vor, wir können dieses Spiel von ganz hinten aufrollen,<br />
indem wir sagen, die ÖVP will die SUP nicht und zwar aus dem einen Grund, weil diese bei der<br />
letzten GR-Sitzungen dafür war, dass die Umfahrung kommt. Dieses Spiel können wir spielen.<br />
Kein Problem.<br />
Vizebgm. Schanda erklärt, dass ihm aber dies niemand glaubt. Er hat es dem<br />
Bürgermeister bereits einmal mitgeteilt, dass er an Verfolgungswahn leide.<br />
Wann stellt sich der Bürgermeister vor, dass die Besprechung gemacht wird? Damit die<br />
Ausschreibung doch noch heuer gemacht werden kann bzw. die Vergabe.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, wir können ja einen Grundsatzbeschluss fassen, mit<br />
diesem hat er auch überhaupt kein Problem. Aber bevor wir dann wirklich zur Vergabe<br />
kommen…<br />
Vizebgm. Schanda unterbricht und fragt, wie soll der Grundsatzbeschluss heißen?<br />
Der Bürgermeister antwortet, der Grundsatzbeschluss kann zum Beispiel heißen,<br />
der Gemeinderat beschließt heute, es sollen noch die Leute von der Fa. Färbergasse, vielleicht<br />
auch noch zwei andere Büros eingeladen werden und der Ausschuss hat dann die Möglichkeit<br />
zu sagen, jawohl diese Firma können wir nehmen oder diese nicht. Wenn wir diesen<br />
Grundsatzbeschluss heute fassen.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, wir müssen aber dann noch die Vergabe beschließen.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dies können wir im Nachhinein beschließen.<br />
GR Ing. Österbauer weist darauf hin, dass der Bürgermeister darauf anregt, dem<br />
Raumplanungsausschuss diese Agenden zu übertragen, wenn er dies richtig verstanden habe.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, der Raumplanungsausschuss ist ein beratendes Organ<br />
und kein beschließendes Organ. Der Ausschuss kann nichts beschließen.<br />
Der Bürgermeister erklärt, wenn der Gemeinderat den Ausschuss damit<br />
beauftragt, kann sehr wohl der Ausschuss den Beschluss fassen. So steht es in der<br />
Gemeindeordnung.<br />
GR Dr. Postlmayr schlägt vor, es wäre jener Weg am effektivsten, dass man jene<br />
vier Anbieter, welche noch nichts zur SUP mitgeteilt haben, auffordert, ob sie Interesse haben<br />
bzw. ob sie diese überhaupt machen können. Und jene von denen man dann ein positives<br />
Echo erhält, schaut man sich an. Die anderen brauchen nicht mehr eingeladen werden.<br />
Der Bürgermeister bestätigt, dass er dies genau so gemeint hat.<br />
GV Steinberger betont, im Ausschuss war man sich einig, dass die SUP gemeinsam<br />
mit dem Flächenwidmungsplanes und ÖEK durchgeführt wird.<br />
GR Dr. Postlmayr bemerkt, aber es hat sich dann niemand mehr darum<br />
gekümmert, dass die SUP in der Ausschreibung angeführt wird.<br />
Seite 27 von 60
GV Steinberger fragt, was hindert uns daran dies jetzt zu tun? Was ist jetzt so<br />
schwierig daran?<br />
Vizebgm. Schanda erklärt, Tatsache ist, dass die Ausschreibung vom Bürgermeister<br />
unterschrieben wurde. Jetzt heißt es, die Ausschreibung war nicht richtig.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, es hat geheißen, dass sich der<br />
Raumplanungsausschuss mit dieser Materie zu befassen hat. Man hat dann die Fa. Regioplan<br />
Salzburg eingeladen. Warum hat man nicht die anderen auch dazu eingeladen?<br />
GR Roman Breckner erklärt, im RO-Protokoll vom 12.04.2012 steht es ohnehin klar<br />
drin. Mehr oder weniger, dass alle Firmen noch einmal eingeladen werden, damit man dann<br />
die Angebote vergleichen kann. Warum ist dies nicht gemacht worden?<br />
GR Dr. Postlmayr antwortet, Bauamtsleiter Mühlbacher hat sich mit den Firmen in<br />
Verbindung gesetzt und ist mit denen die Positionen durchgegangen und ist zu dem Ergebnis<br />
gekommen, dass im Sinne der Ausschreibung angeboten wurde, aber nur der<br />
Flächenwidmungsplan und ÖEK. Mehr kann er dazu nicht sagen.<br />
Der Bürgermeister schlägt vor, die Firmen nochmals zu einem Gespräch<br />
einzuladen. Der Gemeinderat soll heute den Grundsatzbeschluss fassen, dass der Ausschuss<br />
die Vergabe machen kann. Dies kann vom Ausschuss gemacht werden, wenn es der<br />
Gemeinderat beschließt.<br />
machen.<br />
GR Dr. Postlmayr bemerkt, die Vergabe muss dann erst wieder der Gemeinderat<br />
Der Bürgermeister bestätigt dies und fügt hinzu, dass dies auch nachträglich<br />
erfolgen kann, wenn sich der Ausschuss einig ist.<br />
GV Steinberger erklärt, er hat sich eigentlich vorgestellt, dass dieser Punkt so wie<br />
es im Ausschuss besprochen wurde, durchgeführt wird. Dass die Angebote verglichen werden,<br />
da bereits aus der Summe ersichtlich ist, dass dies nicht die gleichen Angebote sein können.<br />
Im Ausschuss wurde genau mit diesen argumentiert und wenn es von Bauamtsleiter<br />
Mühlbacher übersehen wurde die SUP in der Ausschreibung anzuführen, hindert dies uns<br />
noch lange nicht, dies jetzt zu berücksichtigen, da es auch aus Kostengründen besser ist. Es ist<br />
ein geltender GR-Beschluss da, wo beschlossen ist, dass die SUP durchzuführen ist.<br />
Der Bürgermeister schlägt nochmals vor, diesen Beschluss so zu fassen. Es kann<br />
nicht das Problem sein, wenn jeder dies will, so wie fast ein jeder der SUP damals zugestimmt<br />
hat, dann darf dies kein Problem sein, dass man zwei oder drei der Firmen die angeboten<br />
haben, zu einer Besprechung einzuladen.<br />
GR Dr. Postlmayr bemerkt, es wurde aber trotzdem übersehen, einen Beschluss zu<br />
fassen, dass bei der Ausschreibung die SUP drinnen sein soll. Die SUP hätte man vor der<br />
Ausschreibung diskutieren müssen.<br />
Seite 28 von 60
GV Steinberger erklärt, wenn man so anfängt, dann müsste man zuerst das<br />
Protokoll kontrollieren, ob dieses stimmt.<br />
Der Bürgermeister unterbricht und wiederholt, es sollen noch einige der<br />
anbietenden Firmen zu einem Gespräch eingeladen werden.<br />
Vizebgm. Schanda ist mit dieser Vorgangsweise nicht einverstanden. Wenn dann<br />
kann im Raumplanungsausschuss vorberaten werden, aber die Beschlussfassung bleibt im<br />
Gemeinderat und nicht nachträglich, sondern der Gemeinderat macht dies. Denn wenn dieses<br />
Thema so wichtig ist, wie es ausschaut, dann hat dies der Gemeinderat zu beschließen und<br />
nicht der Ausschuss.<br />
Der Bürgermeister stimmt dem zu und erklärt, dann wird dies in der GR-Sitzung im<br />
September 2012 beschlossen. Bei der Überarbeitung rennt uns ja die Zeit noch nicht davon.<br />
Vizebgm. Schanda stellt fest, die Ausschreibung ist gemacht, das Angebot ist da –<br />
wir sind nicht verantwortlich für die Verzögerung.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, Vizebgm. Schanda ist überhaupt nicht verantwortlich,<br />
weil er hat auch bei der SUP nicht mitgestimmt und kann sich daher raushalten.<br />
bleiben.<br />
GR Dr. Postlmayr erklärt, die Beschlusskompetenz hierfür solle beim Gemeinderat<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, jene Firmen<br />
welche für die Überarbeitung des digitalen Flächenwidmungsplanes und ÖKE ein Angebot<br />
abgegeben haben, einzuladen und bezüglich der SUP zu befragen. Die Vergabe erfolgt in der<br />
nächsten Gemeinderatsitzung.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 14) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND ÖEK; EINLEITUNG DES<br />
VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLE 1026/1 DER KG. SCHALCHEN<br />
VON GRÜNLAND IN DORFGEBIET – ANTRAG MAG. SCHRATTENECKER<br />
BETTINA, MATTIGHOFEN<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Das Grundstück 1026 der KG. Schalchen wurde mit Vermessungsurkunde von DI Brunner vom<br />
30.05.2011, GZ. 14067 in die Parzellen 1026/1, 1026/2 und 1026/3 aufgeteilt. Bereits in der<br />
Gemeindevorstandssitzung am 06.09.2011 bezüglich der Genehmigung nach dem OÖ<br />
Grundverkehrsgesetz hat Vizebgm. Schanda darauf hingewiesen, dass hier mit Sicherheit in<br />
Kürze um eine Umwidmung angesucht wird und es dann Probleme bezüglich der Ab- bzw.<br />
Oberwässer gibt.<br />
Mit Schreiben vom 22.01.2012 beantragt Mag. Bettina Schrattenecker, Mattighofen die<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes und der ÖEK in der Ortschaft Auffang betreffend die<br />
Parzelle 1026/1, KG. Schalchen im Ausmaß von 1.108 m² von Grünland in Dorfgebiet.<br />
Seite 29 von 60
Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Raumplanungsausschusses um seinen<br />
Bericht.<br />
Bericht GR Dr. Postlmayr:<br />
Diese Umwidmung wurde in der Raumplanungsausschusssitzung am 12.04.2012 vorberaten.<br />
Man ist grundsätzlich zu einem positiven Ergebnis gekommen. Es gab Äußerungen bezüglich<br />
Oberflächenwässer. Dies wurde an Bauamtsleiter Mühlbacher weitergegeben und dieser hat<br />
die Sachlage mit Bauhofleiter Strasser diskutiert und man ist zu dem Ergebnis gelangt, dass<br />
man dort keinerlei Bedenken hat.<br />
GR Dr. Postlmayr schlägt vor, dass man jedoch die Bauwerberin auf diese Problematik<br />
hinweisen solle.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />
Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, Antragsteller: Mag. Bettina<br />
Schrattenecker, Mattighofen betreffend die Parzelle 1026/1, KG. Schalchen im Ausmaß von<br />
1.108 m² von Grünland in Dorfgebiet und die Ausweisung diese Fläche als Bauland im<br />
örtlichen Entwicklungskonzept einzuleiten.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 15) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND ÖEK; EINLEITUNG DES<br />
VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLEN 175 UND 174/1 DER KG<br />
WEINBERG VON GRÜNLAND IN WOHNGEBIET – ANTRAG: ENG EDUARD UND<br />
FALTERBAUER FRANZ, SCHALCHEN<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Mit Schreiben vom 02.03.2012 beantragen Eduard Eng und Franz Falterbauer, beide Schalchen<br />
die Umwidmung der Grundstücke 175 im Ausmaß von 4.672 m² und 174/1 im Ausmaß von<br />
3.694 m² je KG. Weinberg von Grünland in Wohngebiet. Da in dem Gebiet Stallhofen und Erb<br />
relativ viele Umwidmungen erfolgt sind, wäre zu berücksichtigen, dass damit auch das<br />
Verkehrsaufkommen enorm steigt. Eine Genehmigung der Umwidmung sollte daher auch nur<br />
unter der Bedingung erfolgen, dass sich die beiden Grundbesitzer bereit erklären, Grund für<br />
eine Verbreiterung des öffentlichen Straßengutes 1237 auf eine dem Verkehrsverhältnis<br />
angepasste Mindestbreite von 6 m lastenfrei in das öffentliche Gut zu übertragen. Die<br />
angeführte Straße wird auch unter anderem von großen Holztransportern, Schulbus etc.<br />
befahren und reicht daher die bisherige Breite schon heute nicht mehr aus.<br />
Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Raumplanungsausschusses um seinen<br />
Bericht.<br />
Bericht GR Dr. Postlmayr:<br />
Bauamtsleiter Mühlbacher hat sich diese Grundstücke gemeinsam mit Herrn DI Joham,<br />
Planungstechniker des Landes OÖ angesehen. DI Joham steht dem grundsätzlich positiv<br />
gegenüber und hat vorgeschlagen, dass man - nachdem die gegenüberliegende Seite bereits<br />
bebaut ist - bei der umzuwidmenden Fläche noch etwas weggibt. Aber dazu hat sich DI Joham<br />
noch nicht komplett klar geäußert.<br />
GR Dr. Postlmayr bemerkt, die Umwidmung hat einen Sinn und spricht sich daher dafür aus.<br />
Seite 30 von 60
Debattenbeiträge:<br />
Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass das auf dem Grundstück 174/2 neu<br />
errichteten Haus Reindl/Schlager bereits direkt an der Straße steht und es hätte dieses bereits<br />
zurückgesetzt gehört. Jetzt kommt man plötzlich drauf, dass die Grundflächen abzutreten sind,<br />
damit die Straße verbreitert werden kann. Dies wird jetzt nicht mehr möglich sein.<br />
Der Bürgermeister bemerkt dazu, wenn die Einfriedung beim Haus Schlager/Reindl<br />
erfolgen sollte, kann man hier noch sehr wohl einschreiten.<br />
Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass man eine Breite von 6 m, welche man bei den<br />
Herren Eng und Falterbauer fordert, im Bereich des Hauses Schlager/Reindl nicht<br />
zusammenbringen wird. Man solle sich daher nach der Breite beim Hause Schlager/Reindl<br />
richten.<br />
Der Bürgermeister erklärt, man wird natürlich versuchen, so viel möglich heraus zu<br />
handeln. Es muss jedoch festgehalten werden, dass einer Umwidmung nur zugestimmt wird,<br />
wenn für eine Straßenverbreiterung Grundfläche kosten- und lastenfrei abgetreten wird.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />
Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, Antragsteller: Eduard Eng und Franz<br />
Falterbauer, beide Schalchen betreffend die Parzellen 175 und 174/1 je KG. Schalchen im<br />
Gesamtausmaß von 8.366 m² von Grünland in Dorfgebiet und die Ausweisung dieser Fläche als<br />
Bauland im örtlichen Entwicklungskonzept einzuleiten, unter der Voraussetzung, dass die<br />
Grundbesitzer die erforderlichen Grundflächen für die Verbreiterung des öffentlichen<br />
Straßengutes 1237 kosten- und lastenfrei abtreten.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 16) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND ÖEK; EINLEITUNG DES<br />
VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLE 18/3 DER KG. WEINBERG VON<br />
GRÜNLAND IN WOHNGEBIET – ANTRAG: SCHUSTA KLAUS, SCHALCHEN<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Mit Schreiben vom 11.03.2012 beantragt Herr Klaus Schusta, Schalchen, die Umwidmung<br />
einer ca. 300 m² großen Teilfläche der Parzelle 18/3 der KG. Weinberg von Grünland in<br />
Wohngebiet, da im Zuge der Bauausführung festgestellt wurde, dass das Haus, hauptsächlich<br />
die Garage, ansonsten zu nahe am Abgrund stehen würde.<br />
Nach Aufforderung wurde mit Schreiben vom 13.04.2012 von Herrn Schusta näher erläutert,<br />
warum es zu dieser Baulandüberschreitung gekommen ist. Im Zuge der Bauausführung wurde<br />
festgestellt, dass das Haus Erb 69 sehr knapp zum Abgrund käme. So wurde eher Rücksicht auf<br />
den Sicherheitsabstand zum Abhang als auf die Grundgrenze zum Grünland genommen.<br />
Diese Vorgangsweise ist nicht unbedingt die feine Art. Aber der Raumplanungsausschuss hat<br />
sich in seiner Sitzung am 12.04.2012 auch damit befasst.<br />
Der Bürgermeister bittet den Obmann um seinen Bericht.<br />
Bericht GR Dr. Postlmayr:<br />
Seite 31 von 60
Nachdem diese Angelegenheit nicht nur eine bautechnische sondern auch eine optische<br />
Schieflage hat, ist man im Ausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass Herr Schusta eine<br />
schriftliche Stellungnahme abzugeben hat, wie es zu dieser Sachlage gekommen ist. Diese<br />
Stellungnahme ist am 17.04.2012 beim Gemeindeamt eingelangt.<br />
Weiters hat der Ausschuss beschlossen, dass man das Verfahren zur Umwidmung einleiten<br />
soll. Was der Bautechniker des Landes OÖ dann dazu mitteilen wird, wird man sehen.<br />
Debattenbeiträge:<br />
Der Bürgermeister betont, es gehört auf alle Fälle die Gesetzmäßigkeit hergestellt.<br />
GR Haidinger fragt, nachdem die Ausschusssitzung am 12.04.2012 stattgefunden, wie<br />
ist es möglich, dass die Stellungnahme von Herrn Schusta bereits mit 13.04.2012 datiert ist?<br />
GR Dr. Postlmayr antwortet, Bauamtsleiter Mühlbacher wird Herrn Schusta telefonisch<br />
verständigt und Herr Schusta wird am selben Tag die Stellungnahme verfasst haben.<br />
GR Roman Breckner erklärt, es muss auf alle Fälle die Rechtmäßigkeit hergestellt<br />
werden.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />
Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, Antragsteller: Klaus Schusta, Schalchen<br />
betreffend einer ca. 300 m² großen Teilfläche der Parzelle 18/3 der KG. Weinberg von<br />
Grünland in Dorfgebiet und die Ausweisung dieser Fläche als Bauland im örtlichen<br />
Entwicklungskonzept einzuleiten.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 17) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND ÖEK; EINLEITUNG DES<br />
VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLE 874/1 DER KG. FURTH VON<br />
GRÜNLAND IN DORFGEBIET – ANTRAG: DORINGER ALEXANDER, 5230<br />
MATTIGHOFEN<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Mit Schreiben vom 02.04.2012 beantragt Herr Alexander Doringer, Mattighofen, die<br />
Umwidmung einer ca. 1.80 m² große Teilfläche der Parzelle 874/1 der KG. Furth von Grünland<br />
in Dorfgebiet. Herr Doringer plant auf dem Grundstück die Errichtung eines Wohnhauses und<br />
Bürogebäudes für seine Firma GSPM Globales Sportmanagement.<br />
Die Parzelle 874/1, KG. Furth im Gesamtausmaß von 2.934 m² ist in einem Ausmaß von etwa<br />
1.100 m² bereits als Dorfgebiet gewidmet aber noch nicht bebaut. Der Antrag bezieht sich auf<br />
die noch als Grünland gewidmete Restfläche von ca. 1.800 m², wobei zum östlichen Graben<br />
hin ein Abstand mit den Gebäuden von 16 m eingehalten werden soll. Ob die Umwidmung<br />
erforderlich ist, wenn bereits eine gewidmete aber nicht genützte Baulandfläche vorhanden<br />
ist, ist zu hinterfragen. Nachdem die Gemeinde Schalchen seitens des Landes immer mit dem<br />
Baulandüberhang konfrontiert wird, wäre es nahe liegend, dass bereits gewidmete Flächen<br />
herangezogen werden.<br />
Seite 32 von 60
Der Bürgermeister bittet den Obmann des Raumplanungsausschusses um seinen<br />
Bericht.<br />
Bericht GR Dr. Postlmayr:<br />
Der Raumplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.04.2012 darüber beraten und ist zu<br />
einem negativen Ergebnis gelangt. Begründet wurde dies im Wesentlichen mit Argumenten<br />
wie so eben vom Bürgermeister im Amtsvortrag verlesen.<br />
Bauamtsleiter Mühlbacher hat sich an Ausschusssitzungen aus dem Jahr 2000 erinnert, wo<br />
Grundsätze herausgearbeitet wurden, was geschehen soll, wenn jemand gewidmetes Bauland<br />
hat, was noch nicht genutzt wurde und um eine weitere Umwidmung ansucht.<br />
In der Raumplanungsausschusssitzung vom 05.04.2000, TOP 1) wurde folgendes festgehalten<br />
und zwar:<br />
Ausschussmitglied Mitterbauer berichtet, dass die Gemeinde aufpassen muss, die<br />
Ansuchen alle mit dem gleichen Maßstab zu messen und die Gleichbehandlung zu<br />
gewährleisten. Es könne nicht so sein, dass man dem einen entgegen kommt, dem<br />
anderen nicht. Generell geht die Gemeinde bei Neuwidmungen so vor, dass diese nur<br />
gewährt werden, wenn der Antragsteller keine freien Baulandreserven mehr hat.<br />
Im Antrag von Herrn Doringer fehlt ihm die Begründung, warum das bestehende Bauland nicht<br />
genutzt werden kann.<br />
Debattenbeiträge:<br />
Der Bürgermeister schlägt vor, Unterlagen einzufordern, was hier generell geplant ist.<br />
Im Ansuchen steht drinnen, dass es als Wohnhaus und als Bürogebäude für die eigene Firma<br />
genützt werden soll. Wenn dies jetzt ein riesengroßer Bau wird, dann muss man darüber noch<br />
einmal reden.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, man weiß nicht wie groß der Flächenbedarf ist, aber es<br />
gäbe die Möglichkeit die bestehende Parzelle um jene Fläche zu erweitern, welche erforderlich<br />
ist. Begründet wird die Umwidmung mit der Sichtbarkeit, hier muss man jedoch damit<br />
rechnen, dass eines der umliegenden Grundstücke auch bebaut werden kann. Aber man<br />
könnte ja Herrn Doringer gleich fragen, nachdem er als Zuhörer anwesend ist.<br />
Der Bürgermeister ersucht den als Zuhörer anwesenden Antragsteller Alexander<br />
Doringer um Mitteilung der beabsichtigten Pläne auf dem umzuwidmenden Grundstück.<br />
Herr Doringer erklärt, ein wesentlicher Grund für diesen Antrag ist, dass im<br />
beantragten Bereich des Grundstückes die Sichtigkeit des Objektes wesentlich besser ist. Es ist<br />
hier ein Wohnhaus samt Büro geplant, wobei es bezüglich der Größe im Normalbereich liegt,<br />
da seine Firma derzeit ein Ein-Mann-Betrieb ist. Desweiteren ist die Zufahrtsstraße zum bereits<br />
gewidmeten Grundstücksteil viel zu schmal und wird er diesen Grundstücksteil gar nicht<br />
nützen. Die Aufschließung würde über eine neue Straße über die Herrn Friedrich Priewasser<br />
gehörigen Grundstücke erfolgen, welche auch von den anderen Grundanrainern genutzt<br />
werden kann.<br />
Der Bürgermeister fasst zusammen, dass Herr Doringer den bereits gewidmeten Teil<br />
des Grundstückes gar nicht nutzen würde.<br />
Seite 33 von 60
Herr Doringer bestätigt dies.<br />
Der Bürgermeister weist Herrn Doringer darauf hin, dass er hier mit Sicherheit beim<br />
Land keine Chance hat.<br />
Vizebgm. Schanda schlägt Herrn Doringer vor, das Ansuchen insofern abzuändern, dass<br />
ein Antrag auf Erweiterung des bereits gewidmeten Grundstückteiles eingebracht wird. Hier<br />
stehen die Chancen auf Umwidmung sicherlich besser als mit dem vorliegenden Ansuchen.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass Herrn Doringer dies noch schriftlich mitgeteilt wird,<br />
was jetzt besprochen wurde und Herr Doringer kann noch einmal einen entsprechenden<br />
Antrag auf Umwidmung einbringen, welcher dann in der Sitzung im September 2012<br />
behandelt wird.<br />
GR Roman Breckner schlägt vor, dass Herr Doringer in dem Antrag auch einbringen soll,<br />
dass die Straße mehr oder weniger eine Einbahnstraße wird und geplant ist über die<br />
Grundstücke von Herrn Priewasser eine Straße zu errichten. Es soll daher auch gleich mit<br />
Herrn Priewasser geredet werden. Die derzeitige Zufahrt ist wirklich eine Katastrophe.<br />
GR Dr. Postlmayr schlägt Herrn Doringer vor, das nächste Ansuchen nicht Neuantrag zu<br />
nennen, sondern den vorliegenden Antrag zu überarbeiten.<br />
Der Bürgermeister entgegnet, dann soll Herr Doringer den vorliegenden Antrag zurück<br />
ziehen und einen neuen Antrag einbringen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, diesen Punkt von der<br />
heutigen Tagesordnung abzusetzen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 18) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND ÖEK; ENDGÜLTIGE<br />
BESCHLUSSFASSUNG ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLE 821 DER KG<br />
WEINBERG VON DORFGEBIET BZW. GRÜNLAND IN „M“ – GEMISCHTES<br />
BAUGEBIET – ANTRAG: BACHLEITNER ROLAND, SCHALCHEN<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
In der Gemeinderatsitzung am 29.03.2012, TOP 13) wurde beschlossen, das Verfahren zur<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.41, Antragsteller Roland Bachleitner betreffend<br />
einer ca. 1.500 m² großen Teilfläche der Parzelle 821 der KG. Weinberg von Dorfgebiet bzw.<br />
Grünland in „M“ – gemischtes Baugebiet.<br />
Es wurden folgende positiven Stellungnahmen abgegeben und zwar:<br />
- Amt der OÖ Landesregierung, Direktion f. Landesplanung, wirtschaftliche u. ländliche<br />
Entwicklung, Abt. Raumordnung vom 15.05.2012, GZ: RO-Ö-307085/1-2012-Jo/Rö;<br />
- Energie AG, 4810 Gmunden vom 14.05.2011;<br />
und es steht somit der endgültigen Beschlussfassung nichts im Wege.<br />
Seite 34 von 60
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.41, Antragsteller: Roland Bachleitner und<br />
Mitbesitzer betreffend einer ca. 1.500 m² großen Teilfläche der Parzelle 821, KG. Weinberg von<br />
Dorfgebiet bzw. Grünland in „M“ gemischtes Baugebiet zu genehmigen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 19) HAUPTSTRASSE 5; NEUABSCHLUSS EINES MIETVERTRAGES FÜR MESS- UND<br />
ERFASSUNGSGERÄTE; FIRMA TECHEM MESSTECHNIK GMBH, 4600 WELS<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 20.03.2007, TOP 2), den Einbau von<br />
Wärmezählern in die Mieträume beschlossen, um die Heizkosten, aufgeteilt auf die einzelnen<br />
Mieter, abrechnen zu können.<br />
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.06.2007, TOP 15) beschlossen den diesbezüglichen<br />
Mietvertrag mit der Fa. Techem Messtechnik GmbH, Innsbruck abzuschließen. Dieser Vertrag<br />
ist nunmehr zu erneuern. Am Mietgegenstand erfolgen keine Änderungen und es ist<br />
erfreulich, dass der Mietpreis pro Stück Messkapsel von bisher € 48,42 auf nunmehr € 48,37<br />
sinkt.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />
vorliegenden Mietvorvertrag mit der Fa. Techem Messtechnik GmbH, Innsbruck für 7 Stück<br />
MKWZ compact IV, Qp 1,5m3/h um den Preis von € 48,42 netto pro Jahr im Objekt<br />
Hauptstraße 5, abzuschließen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 20) EINFÜHRUNG EINES JUGENDTAXIS/DISCOBUSSES; ANTRAG DER JG-<br />
SCHALCHEN<br />
Der Bürgermeister ersucht den Vorsitzenden der Jungen Generation Schalchen um<br />
seinen Bericht.<br />
Bericht GR Andreas Stuhlberger:<br />
Die Junge Generation Schalchen hat mit Schreiben vom 14.05.2012 folgenden Antrag gemäß §<br />
46 eingebracht und zwar:<br />
Die „Junge Generation“ Schalchen beantragt für die Schalchner Jugend ein Jugendtaxi<br />
einzurichten. Es gibt viele gute Gründe solche Vorhaben zu unterstützen doch das<br />
Wichtigste ist ein Sicheres nachhause kommen unserer Jugend.<br />
Der Ablauf wäre so, dass sich die Jugendlichen ¼ jährlich eine bestimmte Anzahl von<br />
Gutscheinen im Gemeindeamt abholen können. Die Menge muss vom Gemeinderat<br />
festgelegt werden, erfahrungsgemäß von anderen Gemeinden die dieses Modell schon<br />
haben, soll man nach einen halben Jahr Beobachtungszeitraum die Menge der Gutscheine<br />
nachkorrigieren. Diese Gutscheine können dann bei den Mitwirkenden Taxi Unternehmen<br />
Seite 35 von 60
eingelöst werden. Die Taxi Unternehmen sammeln diese Gutscheine und bringen sie ¼<br />
jährlich auf das Gemeindeamt Schalchen und bekommen ihr Geld zurück. Die Gemeinde<br />
rechnet ½ jährlich mit dem Land OÖ ab und bekommt 50 % der entstandenen Kosten<br />
zurück.<br />
Die weitere Vorgangsweise für den Start des Projektes wäre folgende:<br />
1. Positiver Beschluss im Gemeinderat<br />
2. Übergabe des Projektes von der Jungen Generation an die Gemeinde<br />
Vorschläge und Angebote der Druckereien wie diese Gutscheine aussehen könnten liegen bei. Es<br />
wurde darauf geachtet, dass diese kopiergeschützt und leicht zu handhaben sind.<br />
3. Ansuchen beim Land OÖ<br />
Mit dem Land OÖ wurde bereits Kontakt aufgenommen und die Kriterien des Landes OÖ liegen bei.<br />
4. Verträge mit den Taxi Unternehmen<br />
Es fand ein Informationsabend für die Taxi Unternehmen statt, wo diese die Mitarbeit zugesagt<br />
haben. Protokoll dieser Besprechung liegt bei.<br />
5. Aussendung mit Informationen und einer Anleitung an die berechtigten Personen.<br />
Diese Information soll dann jedem Jugendlichen der neu in dieses Modell fällt zugesandt werden.<br />
6. Ausgabe der Gutscheine und Start des Jugendtaxi Modells.<br />
Das Land OÖ gibt das Anspruchsberechtigte Alter wie folgt vor: Jugendliche von 15 bis 21<br />
Jahren und Zivil- bzw. Präsenzdiener oder Studierende bis 26 Jahren.<br />
Die Junge Generation Schalchen würde vorschlagen, das nach dem halbjährlichen<br />
Beobachtungszeitraum dieses Jugendtaxis eventuell die Altersbeschränkung nach oben<br />
korrigiert wird. Hinzuweisen ist darauf dass das Land nur bis 21 Jahre mitfinanziert. Die<br />
Gemeinde müsste zu 100 % die Kosten übernehmen.<br />
Der Wert eines Gutscheines beträgt einen Euro (€ 1,--). Die Junge Generation schlägt vor,<br />
das ¼ jährlich 12 Gutscheine pro berechtigte Person ausgegeben werden.<br />
Das würde für die Gemeinde bei einer 50% Auslastung im Jahr 2012 heißen:<br />
(Aus Information anderer Gemeinden sind 50 % Beteiligung schon hoch angesetzt.)<br />
166 Jugendliche x € 12,-- im Quartal = € 1992,-- im Quartal<br />
€ 1992,-- x 4 Quartale = € 7968,-- im Jahr<br />
€ 7968,-- im Jahr – 50 % Landesförderung = € 3984,--<br />
Der Gemeinde Schalchen würde es im Jahr 2012 € 3984,-- kosten.<br />
Die Zahl der Jugendlichen ändern sich natürlich jedes Jahr, eine momentane Erhebung liegt bei.<br />
Die Gutscheine sollte man auch käuflich am Gemeindeamt erhalten.<br />
Zu diesem Anlass findet am 5. Juni 2012 um 20:00 im Gemeindeamt Schalchen<br />
(Sitzungssaal - 2. Stock) ein Informationsabend statt. Die Gemeinde Bevölkerung<br />
besonders die Jugend und der Gemeinderat von Schalchen sind sehr herzlich eingeladen.<br />
Die Junge Generation Schalchen hofft auf die Unterstützung des Gemeinderates von<br />
Schalchen.<br />
Für die Jugend von Schalchen ist dieses ein sehr wichtiges Projekt um ein sicheres und<br />
billiges nachhause kommen von Festen und Veranstaltungen oder einfach vom fortgehen<br />
zu ermöglichen.<br />
Beilagen:<br />
Vorschlag eines Taxi Gutscheines<br />
Angebote von den Druckereien für die Gutscheine<br />
Informationsblatt Land OÖ<br />
Seite 36 von 60
Protokoll der Besprechung mit den Taxi Unternehmen<br />
Erhebung der Jugendlichen von 15 – 21 Jahren<br />
Mit der Bitte um positive Erledigung<br />
GR Stuhlberger erklärt bezüglich dem Hinweis im Antrag, dass die Gutscheine im<br />
Gemeindeamt käuflich erhältlich sein sollen, dass es dabei um jene Idee geht, dass zum<br />
Beispiel die Großmutter für ihr Enkelkind solche Gutscheine als Geschenk kaufen kann.<br />
Weiters bemerkt GR Stuhlberger, dass mit den Firmen Taxi Sattlecker, Edi’s Taxi (Riss), Taxi Flo<br />
(Sattlecker) am 16.04.2012 eine Besprechung stattgefunden hat. Die Firmen Knauseder und<br />
Rosenhammer haben sich für diesen Termin entschuldigt.<br />
Weiters hat am 05.06.2012 ein Informationsabend stattgefunden, bei welchem man<br />
festgestellt hat, dass die Taxiunternehmen im gewissen Radius einen gewissen fixen Tarif<br />
haben sollten. Ansonsten zahlen die Jugendlichen die eine Woche € 12,-- und die andere<br />
Woche € 15,--.<br />
Debattenbeiträge:<br />
Der Bürgermeister findet dieses Jugendtaxi eine gute Idee und dies könnte sehr viel zur<br />
Verkehrssicherheit beitragen.<br />
Vizebgm. Schanda findet diese Idee ebenso gut und bemerkt, die ÖVP habe dies auch<br />
bereits einmal mit dem Ortstaxi probiert.<br />
Dieses Projekt wäre jedoch noch etwas genauer im Ausschuss zu beraten gewesen. Vizebgm.<br />
Schanda stellt an GR Stuhlberger die Frage, wie lange die Vertragsdauer mit den<br />
Taxiunternehmen läuft? Wenn es nicht läuft, soll die Gemeinde die Möglichkeit haben<br />
aussteigen zu können. Vizebgm. Schanda fragt, ob September 2012 ein realistischer Termin ist,<br />
wenn man es bis dahin vom Ausschuss beschlussfähig vorliegen hat? Dies wäre sein Vorschlag.<br />
GR Stuhlberger antwortet, die Verträge sind jährlich mit den Taxiunternehmen und<br />
dem Land OÖ abzuschließen.<br />
GR Roman Breckner fragt, ob es bereits ähnliche Projekte in anderen Gemeinden gibt?<br />
GR Stuhlberger antwortet, in den drei Gemeinden Lengau, St. Johann am Walde und St.<br />
Peter läuft dieses Projekt bereits. In der Gemeinde Lengau läuft es sehr gut, dort fährt zum<br />
Beispiel das Taxiunternehmen Sattlecker. Auch vom Taxiunternehmen wurde mitgeteilt, dass<br />
es sehr gut funktioniert. Zu Beginn wird es nicht sehr angenommen. In der Gemeinde St.Peter<br />
läuft es noch nicht richtig und sind noch in der Phase Werbung zu machen. In der Gemeinde<br />
St. Johann am Walde funktioniert es relativ gut, nur haben diese nicht die Menge an<br />
Jugendlichen wie die Gemeinde Schalchen. Man möchte dieses Projekt natürlich dann in den<br />
Nachbargemeinden anbieten.<br />
Vizebgm. Schanda fragt, ob mit der Stadt Mattighofen bereits gesprochen wurde?<br />
Denn auch bezüglich der Gutscheine wäre es einfacher gleiche Gutscheine zu haben.<br />
Seite 37 von 60
GR Stuhlberger antwortet, nicht wirklich, er habe dieses Projekt einmal kurz<br />
angesprochen. Bezüglich der gleichen Gutscheine mit der Stadt Mattighofen gehe dies aus<br />
jenem Grund nicht, da die Gemeinde Schalchen dann nicht mit dem Taxiunternehmen<br />
abrechnen kann, weil man nicht mehr weiß, wo sie ausgegeben wurden, Gemeinde Schalchen<br />
oder Mattighofen.<br />
Der Gutschein von Schalchen ist für die Jugend von Schalchen.<br />
hat?<br />
GR Schönberger fragt, ob ein Protokoll geführt wird, wer sich bereits Gutscheine geholt<br />
GR Stuhlberger antwortet, dies wäre so geplant, dass eine Liste der berechtigten<br />
Jugendlichen in der Allgemeinen Verwaltung des Gemeindeamtes pro Quartal aufliegt und<br />
wenn dieser die Gutscheine abholt, muss er unterschreiben und wird abgehakt.<br />
GR Ing. Sperl fragt, wie wird gesichert, dass kein Missbrauch mit den Gutscheinen<br />
betrieben wird? Es kann ja auch zum Beispiel die Oma, welche in Braunau wohnt für ihren<br />
Enkel diese Gutscheine kaufen, oder?<br />
GR Stuhlberger antwortet, der Berechtigte muss Schalchner Jugendlicher sein und wird<br />
bei der Ausgabe kontrolliert. Weiters bemerkt GR Stuhlberger, dass die Gemeinde Lengau<br />
keinen Kopierschutz hat. Dafür erhalten die Gutscheine jedes Jahr eine andere Farbe. Es gab<br />
jedoch bisher keine Probleme.<br />
GR Wintersteller fragt, ob sich der Jugendliche dann beim Taxilenker ausweisen muss,<br />
damit gesichert ist, dass die Jugendlichen die Gutscheine nicht unter der Hand teuer<br />
verkaufen?<br />
GR Stuhlberger verneint dies und bemerkt, dass man einen solchen Aufwand nicht<br />
betreiben soll.<br />
GR Stüblo bemerkt, wenn der berechtigte Jugendliche diese Gutscheine<br />
weiterverkauft, ist dies sein Problem, da er nicht mehr vergünstigt fahren kann.<br />
Vizebgm. Schanda schlägt vor, nachdem es sich um eine gute Idee handelt, sollte man<br />
einmal einen Probebetrieb für ein halbes Jahr machen.<br />
GV Hummel bemerkt, dass es wichtig ist, darauf zu achten, dass die Preise für die<br />
gewissen Zonen festgelegt sind. Ansonsten ist es gefährlich, dass dies von den Taxilenkern<br />
ausgenutzt wird.<br />
GV Ing. Klepp fragt, ob bereits bekannt ist, wie hoch die Druckkosten für die Gutscheine<br />
sein werden?<br />
Der Bürgermeister verliest das vorliegende Angebot der Fa. Aumayer, Munderfing für<br />
500 Exemplare:<br />
Jugendtaxi-Gutscheine Variante 1 € 200,00<br />
Prägeklischeekosten € 100,00<br />
Seite 38 von 60
Optional: beidseitige Cellophanierung € 120,00 (nicht erforderlich)<br />
Jugendtaxi-Gutschein mit 1-seitigem Relieflack Variante 2 € 180,00<br />
Der Bürgermeister fragt GR Stuhlberger welche Variante in Frage kommen wird?<br />
GR Stuhlberger antwortet, es wird Variante 1 in Frage kommen und dies sind einmalig<br />
anfallende Druckkosten.<br />
Vizebgm. Schanda erklärt, dass seine Fraktion die Taxigutscheine vor der Wahl gehabt<br />
und bezüglich der Fahrpreise nicht funktioniert hat. Daher weist Vizebgm. Schanda darauf hin,<br />
dass es irgendwo ersichtlich sein muss, was eine Fahrt von A nach B kostet.<br />
GR Stuhlberger erklärt, es ist geplant einen Zonenplan auszugeben, welcher zum<br />
Beispiel die Fahrtkosten von „Standort Schalchen“ nach „Standort A“ anzeigt. Diesen muss das<br />
Taxiunternehmen bei Vertragsabschluss beilegen.<br />
GV Dirnsteiner fragt, ob die Gutscheine 7 Tage in der Woche verwendet werden<br />
können?<br />
GR Stuhlberger erklärt, von Seiten des Landes wurde mitgeteilt, die Einlösung der<br />
Gutscheine ist nur am Wochenende und am Tag vor einem Feiertag möglich ist. Nur ist dies<br />
natürlich schwer zu kontrollieren.<br />
GR Ing. Sperl bemerkt, wenn es bei der Abrechnung mit dem Land keine Probleme gibt,<br />
hat er keine Bedenken. Ansonsten müssen die Taxiunternehmen einen Datumstempel<br />
draufgeben.<br />
Der Bürgermeister stellt fest, dann kann man aber die Gutscheine nicht wieder<br />
verwenden.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem<br />
Ansuchen der Jungen Generation Schalchen vom 14.05.2012 stattzugeben und das Jugendtaxi<br />
für ein halbes Jahr auf Probe einzuführen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 21) PRÜFUNGSAUSSCHUSSSITZUNG VOM 10.05.2012; BERICHT DES OBMANNES<br />
Der Bürgermeister bittet den Obmann des Prüfungsausschusses um seinen Bericht.<br />
Bericht Obmann GR Roman Breckner:<br />
Sitzung des Prüfungsausschusses am 10.05.2012 mit folgenden Tagesordnungspunkten:<br />
Top 1) Kassenprüfung<br />
Keine Beanstandungen<br />
Top 2) Protokoll der letzten Sitzung v. 26.1.<br />
Seite 39 von 60
Da BM Fuchs anwesend ist, wird er nach dem letzten Stand bzgl. Kommunalsteuer Hofer<br />
gefragt – Antwort: es gibt keine neuen Erkenntnisse. Mattighofen hat eine Aufteilung mit<br />
35 zu 65 % zu ihren Gunsten angeboten. Schalchen hat die Umwidmung nur unter der<br />
Voraussetzung einer 50 zu 50 % Lösung vorgenommen. Da die Infrastrukturmaßnahmen<br />
vorwiegend von der Gemeinde Schalchen erledigt werden. Eine Rückfrage beim Finanzamt<br />
(Oberbehörde) Wels ergab, dass noch keine Entscheidung getroffen wurde.<br />
Rückstände Fitnessstudio Aktiwell bestehend aus dem Konkurs – ist beim Landesgericht<br />
Innsbruck anhängig<br />
Top 3) Prüfbericht Anhang<br />
durch die Stellungnahme der Gemeinde erledigt<br />
Top 4) Aufwendungen im Zusammenarbeit der Umfahrung<br />
2011 € 7503,14<br />
2010 € 5943,17<br />
2009 € 6217,00 ergibt die Summe : € 19.663,71<br />
Top 5) Aufwendungen für das Gewerbegebiet<br />
Bisher keine Aufwendungen<br />
Top 6) Allfälliges<br />
Vom Land wurde angedeutet, dass es auf Grund der guten finanziellen Lage, geplant ist,<br />
dass Gemeinden ausstehende Darlehen für den Kanal- und Wasserbau Rückzahlungen<br />
erlassen werden sollten.<br />
Schalchen wäre in diesem Fall sehr profitieren. Derzeit sind ca. 1.000.000 € an<br />
Darlehensrückzahlungen noch offen.<br />
Nächste Sitzung: geplant für Donnerstag, 6. Sept. 2012<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen stellt der Bürgermeister den Antrag, den Bericht über die<br />
Kassenprüfung am 10.05.2012 zur Kenntnis zu nehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 22) AUSSCHUSSSITZUNG FÜR SCHUL-, KINDERGARTEN UND KULTUR; BERICHT DES<br />
OBMANNES<br />
Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Schul- und Kindergartenausschusses um<br />
seinen Bericht.<br />
Bericht Obmann GR Andreas Stuhlberger:<br />
Am 24.05.2012 fand im Gasthaus Kopp die Besprechung zur Ferienaktion 2012 statt. Es<br />
wurde besprochen, wer welche Aktionen macht. Die Gemeinde organisiert einen Ausflug nach<br />
Ried, wo Vormittag die Kaserne und Nachmittag das Fussballstadion besichtigt wird.<br />
Weiters wird im Zuge der Landesausstellung eine Aktion im Rahmen der historischen<br />
Ausstellung „Die Hohe Jagd der Habsburger und Wittelsbacher“ angeboten.<br />
Seite 40 von 60
Weiters wir ein Zeltlager angeboten. Dabei soll am späten Nachmittag der Aufbau der Zelte<br />
erfolgen und dann werden lustige Spiele und ein Lagerfeuer gemacht. Am nächsten Morgen<br />
gibt es noch gemeinsames Frühstück und dann erfolgt der Zeltabbau.<br />
Ein Wunsch der Volksschüler war die Aktion „Styling for kids“. Dies ist jedoch noch nicht fix.<br />
Am Ende der Ferienaktion kann eine Foto-CD um einen € 1,-- gekauft werden.<br />
Ein weiterer neuer Punkt ist, dass Zumba für Kinder angeboten wird. Die Schnupperstunde<br />
findet am 11.07.2012 statt und wenn diese gut angenommen wird, erfolgt 10-Mittwoche eine<br />
Zumbatonic-Stunde.<br />
Von Seiten des Landes gibt es den Wettbewerb „Attraktivstes Ferienspiel“, wo die Gemeinde<br />
Schalchen mitmachen wird, da es nichts kostet und wir eventuell einen Geldpreis in der Höhe<br />
von € 1.000,-- gewinnen können.<br />
Am 03.04.2012 fand im Gemeindeamt Schalchen, Besprechungszimmer die Projektvorstellung<br />
Gesunde Schul- und Kindergartenküche statt. Es hat hier die Regionalbetreuerin für<br />
alle Gesunden Gemeinden im Bezirk Braunau, Frau Claudia Jetzinger dieses Projekt vorgestellt<br />
und es ist sehr gut angekommen. In der Schulküche wurden die derzeitigen Rezepte etwas<br />
durchgesehen und umgestellt und schlussendlich ist man zu dem Ergebnis gekommen, diesem<br />
Projekt beizutreten. Ende Mai wurde beim Land OÖ der Antrag auf Aufnahme eingebracht und<br />
es liegt auch bereits die positive Rückmeldung vor. Demnach ist die Gemeinde nunmehr bei<br />
diesem Projekt aufgenommen. Es finden nunmehr ein Basisseminar und zwei Basismodule<br />
statt, wobei € 230,-- an Kosten anfallen würden. Diese entfallen jedoch, da auch der<br />
Kindergarten an diesem Projekt teilnimmt und daher die Kosten das Land übernimmt. Auch<br />
die Kosten in der Höhe von € 30,-- für das Basisseminar entfallen, da Frau Reindl die<br />
erforderlichen Kurse bereits seit Jahren absolviert. Es fallen daher keinerlei Kosten für diese<br />
Projekt an. Eine eventuelle Erhöhung durch dieses Projekt könnte lediglich bei der<br />
Anschaffung der Lebensmittel erfolgen. Dies wird jedoch ein geringer Betrag sein.<br />
Der Gesunde Kindergarten ist nicht nur auf eine gesunde Ernährung bezogen, sondern auch<br />
auf Bewegung, viel Wassertrinken etc. und es werden hier nicht nur die Kinder sondern auch<br />
die Eltern miteinbezogen. Weiters erhalten die Kindergartenpädagoginnen die ersten zwei<br />
Jahre eine Fortbildung, welche Großteils vom Land finanziert wird. Weiters können drei Mal im<br />
Jahr vom Land Vortragende für gewisse Themen angefordert werden.<br />
Kultur: In der Volksschule findet im Herbst 2012 wieder das Theater für die Volksschüler<br />
und die Schulanfänger des Kindergartens statt.<br />
Einladung: Am Mi. 20.06.2012 um 17 Uhr 00 findet das Schulsportfest der Volksschule<br />
am Sportplatz statt. Es sind hierzu alle recht herzlich eingeladen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen stellt der Bürgermeister den Antrag, den Bericht über die<br />
Kassenprüfung am 10.05.2012 zur Kenntnis zu nehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
Seite 41 von 60
PUNKT 23) OÖ GEMEINDE-GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ; BESTELLUNG DER<br />
KOORDINATORIN UND ERLASSUNG EINES FRAUENFÖRDERPROGRAMMES<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
In der Gemeinderatsitzung am 09.03.2007 wurde gemäß § 34 OÖ Gemeinde<br />
Gleichbehandlungsgesetz ein sechsjähriges Frauenförderprogramm erstellt. Weiters wurde<br />
damals VB Gabriele Moser für die Funktionsdauer von 6 Jahren (bis 30.06.2012) als<br />
Koordinatorin bestellt.<br />
Da sich die Funktionsdauer dem Ende zuneigt, ist laut Schreiben des Amtes der OÖ<br />
Landesregierung vom 21.05.2012, GZ IKD(Gem)-021585/571-2012-Sp/Re für eine weitere<br />
sechsjährige Periode (bis 30.06.2017) ein Frauenförderprogramm sowie eine Koordinatorin<br />
dem Amt der OÖ Landesregierung bekanntzugeben.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen stellt der Bürgermeister den Antrag, Frau Johanna Zeintl<br />
zur Koordinatorin nach dem OÖ Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz mit 01.07.2012 für die<br />
Funktionsdauer von 6 Jahren zu bestellen und folgendes Frauenförderprogramm zu<br />
beschließen und zwar:<br />
F R A U E N F Ö R D E R P R O G R A M M<br />
§ 1<br />
Bekenntnis zur Frauenförderung<br />
Die Gemeinde Schalchen bekennt sich<br />
1. zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik, um Gleichstellung für Frauen und Männern zu<br />
gewährleisten;<br />
2. zur Setzung von Maßnahmen zur Frauenförderung unter Einbindung der<br />
Koordinatorin in die Personalplanung und Personalentwicklung. Maßnahmen zur<br />
Frauenförderung sind von allen Bediensteten, insbesondere den Führungskräften, zu<br />
unterstützen. Zur tatsächlichen Verwirklichung der Gleichstellung sollte eine<br />
ständige Dokumentation über die gesetzten Maßnahmen und der Einhaltung des<br />
Frauenförderungsprogramms erfolgen.<br />
§ 2<br />
ZIELE des Frauenförderungsprogramms<br />
1. Die Förderung der Anerkennung der Frauen als gleichwertige und gleichberechtigte<br />
Partnerin in der Berufswelt sowie Förderung einer positiven Einstellung zur<br />
Berufstätigkeit von Frauen auf allen Hierarchieebenen. Es sind Rahmenbedingungen<br />
zu schaffen, die den Frauen den Zugang zu allen Verwendungen und Funktionen<br />
ermöglichen.<br />
2. Die Förderung des Selbstbewusstseins von Frauen.<br />
3. Die Förderung des Konsens über die Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und<br />
Männer. Insbesondere dürfen Frauen bei gleicher Verwendung z.B.<br />
Überstundenpauschalen, außerordentlichen Vorrückungen, Umreihungen auf Grund<br />
ihres Geschlechtes nicht benachteiligt werden.<br />
4. Die Förderung des beruflichen Aufstiegs, insbesondere bei Beförderungen und<br />
Zuweisungen in höher entlohnte Verwendungen (Funktionen).<br />
5. Die Förderung des Wiedereinstiegs.<br />
Seite 42 von 60
6. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer<br />
durch Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen, um Benachteiligungen<br />
aus Betreuungspflichten von vornherein auszuschließen.<br />
7. Die Förderung einer ausgewogenen Beteiligung von Frauen insbesondere in höheren<br />
Verwendungen.<br />
§ 3<br />
UMSETZUNG zur Zielerreichung<br />
Allgemeine Maßnahmen zur Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der<br />
Personal- und Organisationsentwicklung<br />
Maßnahmen zur Erreichung der Gleichbehandlung und Gleichstellung, Maßnahmen zur<br />
Erhöhung des Frauenanteils bei Unterrepräsentation in allen Verwendungsgruppen<br />
erfolgen bei der Personalpolitik, im Bereich der Weiterbildung und durch Schaffung<br />
familienfreundlicher Arbeitsbedingungen.<br />
Gender Mainstreaming: Die Gemeinde überprüft die gesetzten Handlungen regelmäßig<br />
auf ihre möglichen geschlechtsspezifischen Auswirkungen, um jede negative<br />
Diskriminierung von Frauen zu vermeiden.<br />
Ausgehend von der höchsten Führungsebene ist das Gleichbehandlungsgebot zu<br />
gewährleisten und zu verwirklichen.<br />
Die Maßnahmen zur Frauenförderung sind in das System der Personalplanung und<br />
Personalentwicklung zu integrieren.<br />
Bestehende Unterschiede in den Arbeitsvoraussetzungen für Männer und Frauen sind<br />
durch personelle und organisatorische Maßnahmen zu beseitigen.<br />
LeiterInnen der Gemeinden / Abteilungen haben die zu ergreifenden Maßnahmen mit<br />
zutragen, sie haben sich an der Erarbeitung zu beteiligen und sol Vorbildfunktion zu<br />
übernehmen.<br />
Maßnahmen zum SCHUTZ der Würde am Arbeitsplatz<br />
Vorgangsweisen und Äußerungen, welche die Würde von Frauen und Männern am<br />
Arbeitsplatz verletzen, insbesondere herabwürdigende Aussagen und Handlungen,<br />
Mobbing, sexuelle Belästigungen, dürfen von Vorgesetzten nicht geduldet werden. Der<br />
Dienstgeber hat geeignete Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zu treffen.<br />
Die MitarbeiterInnen sind über rechtliche und sonstige Möglichkeiten, sich bei<br />
Verletzungen ihrer Würde am Arbeitsplatz zur Wehr zu setzen, auch anlässlich eines<br />
MitarbeiterInnengesprächs, zu informieren.<br />
AKTIVE Gleichstellung<br />
Bei der Festlegung der Dienstpflichten für die DienstnehmerInnen dürfen keine<br />
diskriminierenden, an Geschlechter orientierten Aufgabenzuweisungen erfolgen.<br />
Gleiches gilt für die Beschreibung der Arbeitsplätze.<br />
Frauenförderung darf nicht nur bei Führungspositionen ansetzen, sondern ist von den<br />
Vorgesetzten auf allen organisatorischen und hierarchischen Ebenen aktiv zu fördern.<br />
Seite 43 von 60
Die Möglichkeit einer Familienphase soll in die Karriereplanung beider Geschlechter<br />
einfließen und darf sich auf die Karrierechancen von Frauen und Männer nicht<br />
nachteilig auswirken.<br />
Neben der Aufgaben- und Zielvereinbarung sollte in MitarbeiterInnengesprächen auch<br />
die berufliche Weiterentwicklung der Bediensteten besprochen werden.<br />
Aufgabe der Vorgesetzten ist es, geeignete MitarbeiterInnen zu Bewerbung für<br />
Führungspositionen zu motivieren, und sie zur Teilnahme an speziellen<br />
Fortbildungsseminaren zu animieren. Dies insbesondere in jenen Bereichen, in denen<br />
Frauen bei Funktionen unterrepräsentiert sind und sie durch Übertragung von<br />
Aufgaben in ihrer Eigenverantwortung zu fördern.<br />
In Dienstbeschreibungen und Eignungsabwägungen dürfen keine Beurteilungskriterien<br />
einbezogen werden, aus denen sich ein Nachteil für das Geschlecht ergibt.<br />
Kriterienkataloge für die Bewerbungsgespräche sind so zu erstellen, dass kein<br />
Geschlecht weder direkt noch indirekt benachteiligt wird. Zur Beurteilung von<br />
Führungsqualitäten sind auch Kriterien wie z.B. soziale Kompetenz heranzuziehen.<br />
MOTIVIERT – MUTIG<br />
Bewusste Gleichstellungspolitik und gezielte Frauenförderung sind wichtige<br />
Instrumente der Personalentwicklung und somit unverzichtbare Bestandteile eines<br />
effizienten Personalmanagements.<br />
Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Frauenförderung sind durch die<br />
Personalführung umzusetzen.<br />
§ 4<br />
Ausschreibung freier Planstellen<br />
Bei der Festlegung von Anforderungsprofilen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass sie<br />
sich nicht einseitig an traditionellen Rollenmustern für Frauen oder für Männer<br />
orientieren.<br />
Aufnahmekriterien<br />
Qualifikationen wie Team-, Kooperations- und Anpassungsfähigkeit,<br />
Organisationstalent, usw. sind Eigenschaften und Fähigkeiten, die sehr wichtig sind.<br />
Gerade diese Fähigkeiten werden insbesondere bei der Betreuung von Kindern oder<br />
alten und kranken Menschen erworben.<br />
Bei der Ausschreibung von Planstellen in Funktionslaufbahnen bzw. Verwendungs- oder<br />
Entlohnungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, ist auch die bevorzugte<br />
Aufnahme von Frauen bei einer gleichwertigen Qualifikation hinzuweisen.<br />
In den Ausschreibungstext sind sämtliche für den zu besetzenden Dienstposten<br />
maßgeblichen Qualifikationserfordernisse aufzunehmen, um eine objektive<br />
Entscheidungsgrundlage für das Personalauswahlverfahren zu gewährleisten.<br />
Seite 44 von 60
Ausschreibungen sind jedenfalls geschlechtsneutral zu verfassen, es sei denn, dass ein<br />
bestimmtes Geschlecht eine unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung der<br />
ausgeschriebenen Tätigkeit darstellt.<br />
§ 5<br />
Aufnahmegespräche<br />
Frauendiskriminierende Fragestellungen im Zuge von Aufnahmegesprächen haben zu<br />
unterbleiben (z.B. Familienplanung). Die Beurteilung der Eignung von Bewerberinnen<br />
hat sich ausschließlich an sachlichen Kriterien zu orientieren. Es dürfen keine<br />
Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden<br />
rollenspezifischen Verständnis der Geschlechter orientieren.<br />
§ 6<br />
Aufnahme in den Gemeindedienst und beruflicher Aufstieg<br />
Bei der Besetzung von Dienstposten in jenen Funktionslaufbahnen bzw. Verwendungs-<br />
oder Entlohnungsgruppen, in denen Frauen unterdurchschnittlich repräsentiert sind,<br />
hat bis zur Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen weiblichen und<br />
männlichen Dienstnehmern eine bevorzugte Aufnahme und Beförderung von Frauen<br />
stattzufinden, soweit diese fachlich nicht geringer qualifiziert sind als der beste<br />
männliche Mitbewerber. Dies gilt nicht für jene Bereiche, in denen ein bestimmtes<br />
Geschlecht eine unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung einer Tätigkeit<br />
darstellt.<br />
Für die Beurteilung, welche(r) von mehreren BewerberInnen die beste Eignung für die<br />
Besetzung eines Dienstpostens aufweist, ist ausschließlich auf die auf den rechtlichen<br />
Grundlagen, dem Ausschreibungstext und dem jeweiligen Anforderungsprofil des<br />
Arbeitsplatzes basierenden Erfordernisse Bedacht zu nehmen.<br />
Verantwortungsvolle Tätigkeiten, Aufgaben oder Aufgabenteile (neue Tätigkeiten,<br />
Vertretungsaufgaben usw.), aus denen höherwertige Verwendungen (Funktionen)<br />
Dienstpostenbewertungen abgeleitet werden können, sind im Rahmen des<br />
Frauenförderprogramms bei der Unterrepräsentation und gleicher Qualifikation<br />
bevorzugt weiblichen Bediensteten anzubieten.<br />
Seitens der Vorgesetzten sind geeignete Mitarbeiterinnen zur Übernahme von<br />
Führungspositionen zu motivieren bzw. geeignete Mitarbeiterinnen durch Übertragung<br />
von Aufgaben in Eigenverantwortung zu fördern.<br />
§ 7<br />
Dienstliche Stellung<br />
Bei der Zuweisung der dienstlichen Aufgaben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
ist darauf zu achten, dass diese auf der Basis von Qualifikation und Fähigkeiten und<br />
jedenfalls unabhängig vom jeweiligen Geschlecht zu erfolgen hat.<br />
In Dienstbeschreibungen, Eignungsabwägungen sowie bei der Beschreibung der<br />
einzelnen Arbeitsplätze sind Beurteilungskriterien, aus denen sich unabhängig von<br />
sachlichen Gesichtspunkten nachteilige Auswirkungen für Frauen ergeben, unzulässig.<br />
§ 8<br />
Seite 45 von 60
Aus- und Weiterbildung<br />
Bildungsmaßnahmen dienen der Wissensvermittlung sowie der Entfaltung und dem<br />
Sichtbarmachen von besonderen Fähigkeiten der Bediensteten und der Heranbildung<br />
von Nachwuchskräften. Dabei ist das Frauenfördergebot zu beachten.<br />
Bei gleicher Eignung sind Frauen verstärkt bei den Aus- und<br />
Weiterbildungsmaßnahmen einzusetzen.<br />
§ 9<br />
Arbeitszeit<br />
Frei gewählte, vorübergehende Teilbeschäftigung trägt bei zur leichteren Vereinbarkeit<br />
von Familie und Beruf. Die Rückkehr auf Vollbeschäftigung muss möglich sein.<br />
Zur Wahrung von Chancengleichheit von Frauen und Männern muss Teilbeschäftigung<br />
zu einer geschlechts- und statusneutralen Arbeitsform werden. Teilzeitmöglichkeiten<br />
sind demzufolge so auszugestalten, dass sie für beide Geschlechter gleichermaßen<br />
attraktiv sind.<br />
Grundsätzlich soll kein Bereich für eine Teilzeitbeschäftigung ausgeschlossen werden.<br />
Zu diesem Zweck sind insbesondere Führungspositionen aller Ebenen auf ihre<br />
„Teilzeittauglichkeit“ sowie die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu überprüfen.<br />
Die Möglichkeiten familiengerechter Gestaltung der Arbeitszeit, z.B. Gleitzeit, usw. sind<br />
weiterzuentwickeln. (z.B. Job-Sharing)<br />
Telearbeit<br />
Telearbeitsplätze ermöglichen mehr Flexibilität und damit mehr an Zeit für Familie und<br />
Kinder.<br />
Insbesondere für DienstnehmerInnnen mit Betreuungsaufgaben sind diese Angebote<br />
auf Wunsch zu ermöglichen.<br />
§ 10<br />
Informationen und Schulungsmaßnahmen vor und während des Karenzurlaubes<br />
Sämtliche Möglichkeiten einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung im Zusammenhang mit<br />
der Elternschaft sind ausführlich zu erläutern. Insbesondere sollten Männer umfassend<br />
über die rechtlichen Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Karenzurlaubes bzw.<br />
Teilzeitkarenzurlaubes informiert werden.<br />
Die DienststellenleiterInnen sind verpflichtet, karenzierte MitarbeiterInnen über<br />
wesentliche Vorkommnisse der Dienststelle zu informieren. Hiervon erfasst sind<br />
Organisationsänderungen, fachspezifische Unterlagen, interne Stellenausschreibungen<br />
etc..<br />
Die VertreterInnen des Dienstgebers haben die karenzierten MitarbeiterInnen über<br />
geplante interne Fort- und Ausbildungsmaßnahmen zu informieren. Die Teilnahme an<br />
Fort- und Ausbildungsveranstaltungen, am Vorbereitungskurs für die Dienstprüfung<br />
sowie die Ablegung der Dienstprüfung, ist karenzierten MitarbeiterInnen auf freiwilliger<br />
Basis in der Freizeit zu ermöglichen.<br />
Seite 46 von 60
Spätestens vier Wochen vor dem Wiedereinstig ist die Bedienstete von der zuständigen<br />
Personalabteilung oder von den Vorgesetzten zu einem Gespräch über die künftige<br />
Verwendung einzuladen.<br />
Spezielle Schulungen<br />
Die MitarbeiterInnen sind durch gezielte Förderung der Fortbildung nach dem<br />
Wiedereinstieg bei der raschen Reintegration an ihrem Arbeitsplatz zu unterstützen.<br />
Die Vorgesetzten sollen die Teilnahme an einem Weiterbildungsseminar ermöglichen.<br />
WiedereinsteigerInnen sollten bevorzugt zu Fortbildungsseminaren zugelassen werden.<br />
§ 11<br />
Sprachliche Gleichbehandlung<br />
Zur Sensibilisierung für die Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und Männern und<br />
zur Förderung des Prinzips der Gleichbehandlung sind Personenbezeichnungen in allen<br />
Erlässen und in allen internen und externen Schriftstücken in weiblicher und männlicher<br />
bzw. geschlechtsspezifischer Form zu verwenden.<br />
§ 12<br />
Koordination und Gleichbehandlungsbeauftragte<br />
Der mit den Agenden der Gleichbehandlung und Frauenförderung befassten<br />
Koordinatorin ist bei der Ausübung dieser Tätigkeit die nötige Unterstützung und<br />
Kooperation zukommen zu lassen. Dazu zählt insbesondere auch die Ermöglichung der<br />
Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen aus dem Bereich der Gleichbehandlung und<br />
Frauenförderung sowie an Besprechungen mit der Gleichbehandlungsbeauftragten.<br />
Weiters sind der Koordinatorin alle für Gleichbehandlungs- und<br />
Frauenförderungsagenden relevanten Rechtsvorschriften und Informationen zugänglich<br />
zu machen. Ihr kommt auch ein Recht zur Stellungnahme hinsichtlich von<br />
Personalfragen allgemeiner Natur, von denen weibliche Bedienstete betroffen sind, zu.<br />
Der Koordinatorin darf aus ihrer Funktion keine wie immer gearteten Nachteile in<br />
beruflicher Hinsicht entstehen.<br />
Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist bei der Lösung ihrer Aufgaben, insbesondere bei<br />
der Verfassung des Gleichbehandlungsberichtes, nach Möglichkeit durch die<br />
Koordinatorin(nen) zu unterstützen.<br />
§ 13<br />
Informationspflicht<br />
Die Dienstgeberin hat für eine Information der Bediensteten hinsichtlich der durch das<br />
Frauenförderprogramm verfolgten Ziele und der zu ihrer Erreichung zu setzenden<br />
Maßnahmen zu sorgen. Zu diesem Zweck ist das jeweils aktuelle<br />
Frauenförderprogramm in der Personalabteilung zur Einsicht aufzulegen. Diese<br />
Informationspflicht gilt auch bei der Begründung neuer Dienstverhältnisse. Ziel dieser<br />
Information ist die Erhöhung des beruflichen Selbstbewusstseins der MitarbeiterInnen.<br />
Seite 47 von 60
§ 14<br />
Berichtspflicht<br />
Die Gemeinden berichten der Gleichbehandlungsbeauftragten im Abstand von drei<br />
Jahren über die erfolgten Maßnahmen. Der Bericht enthält sowohl quantitative<br />
Darstellungen als auch qualitative Feststellungen über den Fortschritt der<br />
vorgegebenen Ziele.<br />
Der Frauenanteil an der Gesamtzahl der Vollbeschäftigten, der Teilbeschäftigten der<br />
jeweiligen Verwendungs-/Entlohnungsgruppen und Funktionen, einschließlich der<br />
Teilnahme an Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung ist. Die Ergebnisse sind der<br />
Gleichbehandlungsbeauftragten bis Ende März zu übermitteln.<br />
ENGAGIERT<br />
Behandlung einer Person oder Personengruppe in einer Weise, die der Betreffenden<br />
höhere Leistungsansprüche, einen besseren Zugang zu bestimmten Möglichkeiten,<br />
mehr Rechte, bessere Chancen oder einen besseren Status als einer anderen Person<br />
oder Personengruppe sichert. Damit wird bezweckt, bisher diskriminierende Praktiken<br />
auszugleichen.<br />
Festsetzung eines bestimmten Anteils an Arbeitsplätzen, die auf ein bestimmtes<br />
Geschlecht zu entfallen haben, um ein bestehendes Ungleichgewicht in<br />
Führungspositionen oder beim Zugang zu Karrieremöglichkeiten zu korrigieren.<br />
Recht eines jeden Menschen auf Achtung der eigenen Persönlichkeit am Arbeitsplatz,<br />
insbesondere auch das Recht auf ein Arbeitsumfeld, das frei von sexueller oder<br />
geschlechtsbezogener Belästigung und anderen Schikanen ist.<br />
NORMAL<br />
Gleichheit im Ergebnis, d.h. bei der tatsächlichen Aufteilung der Ressourcen und im<br />
Bereich der Partizipation und Repräsentation, sodass alle Bediensteten ihr persönlichen<br />
Fähigkeiten frei entwickeln und freie Entscheidungen treffen können, ohne durch strikte<br />
geschlechtsspezifische Rollen eingeschränkt zu werden. Die Gleichheit ist erreicht, wenn<br />
die unterschiedlichen Verhaltensweisen, die unterschiedlichen Ziele und die<br />
unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern in gleicher Weise<br />
berücksichtigt, anerkannt und gefördert werden.<br />
§ 15<br />
Zielvorgabe<br />
Als generelle Leitlinie wird bei Nachbesetzungen in den<br />
Funktionslaufbahnen-/Verwendungs-/Entlohnungsgruppen innerhalb der nächsten drei<br />
Jahre eine Erhöhung des Frauenanteils angestrebt.<br />
§ 16<br />
Inkrafttreten<br />
Dieses Programm tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in<br />
Kraft.<br />
Seite 48 von 60
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 24) EU-GEMEINDERAT; BESTELLUNG/NOMINIERUNG EINES EU-GEMEINDERATES<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor der Sitzung abgesetzt.<br />
PUNKT 25) ERRICHTUNG EINES ÖFFENTLICHEN SCHAUKASTENS; ANTRAG DER FPÖ<br />
FRAKTION SCHALCHEN<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Die FPÖ-Fraktion Schalchen hat mit Schreiben vom 30.04.2012 folgenden Antrag eingebracht<br />
und zwar:<br />
Antrag auf Errichtung eines zeitgerechnet Schaukastens für die Fraktionen, die<br />
Gemeinde sowie der Vereine<br />
Bezugnehmend auf unsere Anträge v. 05.01.2011, 18.02.2012 und unserem Schreiben v.<br />
11.03.2012 in dem wir die Entfernung des SPÖ-Schaukastens vor der Haberlhalle u n d<br />
alternativ eine Lösung für einen neuen Schaukastens beantragten, dies jedoch nur<br />
teilweise erledigt wurde, beantragen wir nunmehr, gemäß § 46 OÖ Gemeindeordnung<br />
die Errichtung eines öffentlichen Schaukastens<br />
und die Voraussetzungen durch folgende Vorgangsweise zu schaffen:<br />
- Prüfung des von uns vorgelegten Angebotes der Fa. Eder, Jeging<br />
- Einholung von Alternativangebote (event. über Architekturbüro Färbergasse)<br />
- Suche eines geeigneten Standortes für den Schaukasten<br />
Die derzeitigen Schaukästen sind ja alles andere als zeitgemäß und es wäre an der Zeit<br />
etwas für das Ortsbild zu tun.<br />
Dazu ist festzuhalten, dass die SPÖ-Fraktion der Entfernung des Infokastens - der sowohl FPÖ<br />
als auch ÖVP ein Dorn im Auge waren und daher in der GR-Sitzung die Entfernung verlangt<br />
wurde - nachgekommen ist. Aus Sicht der Gemeinde besteht kein weiterer Handlungsbedarf<br />
und käme es einer Vergeudung von Steuermitteln gleich, Schaukästen für die FPÖ und ÖVP zu<br />
errichten. Auch wenn die FPÖ in ihrem Antrag die Errichtung eines öffentlichen Schaukastens<br />
fordert, geht es in Wirklichkeit nur um die Interessen der beiden Parteien. Dazu meine<br />
Auffassung, wenn diese Schaukasten wollen, dann ja, aber bitte auf eigene Kosten und nicht<br />
jener der Steuerzahler.<br />
Debattenbeiträge:<br />
GR Roman Breckner bemerkt, die Schaukästen auf der Ostseite des Friedhofes sind<br />
alles andere als eine Zierde für die Gemeinde. Es stimmt nicht, dass dies jetzt ein Machtspiel<br />
zwischen den Parteien sein soll. Es profitieren alle, auch das Ortsbild, wenn ein ordentlicher,<br />
schöner Schaukasten aufgestellt ist.<br />
Der Bürgermeister erklärt, wie bereits von GR Breckner berichtet, gibt es die<br />
Schaukästen an der Ostseite der Friedhofsmauer. Die FPÖ hat einen weiteren separaten<br />
Seite 49 von 60
Infokasten bei der Trafik Reinthaller. Jetzt zu sagen dies diene der Ortsverschönerung bzw. sei<br />
schön für das Ortsbild, dem könne er nichts abgewinnen. Überall wo solche Plakatkästen<br />
stehen und wenn diese noch so schön von einem Architekten gestaltet sind, enthalten im<br />
Endeffekt nur Parteiplakate.<br />
Der Bürgermeister schlägt vor, nachdem die Gemeinde bei der Volksschule die Sanierung oder<br />
Neubau plant und man bezüglich der Freizeithalle mit dem Land Kontakt aufgenommen hat,<br />
ob man dies vielleicht doch miteinander machen könnte, kommt nächste Woche Architekt<br />
Schöngruber zu ihm und bringt Pläne und die Ausarbeitung bezüglich der Bausubstanz. Und<br />
wenn man hier etwas neu macht, mit der Halle und allem drum und dran, wird es nicht<br />
ausbleiben, dass man eine gewisse Ortsplatzgestaltung mitmacht. Wenn man hier dann sagt,<br />
dass man zum Beispiel Schaukästen an die Mauer der Freizeithalle anbringt oder sonst<br />
irgendwo integrierte Kästen, ist er damit einverstanden, weil da geht es in einem und man<br />
bringt es auch locker in den Baukosten unter. Aber jetzt herzugehen – er hat sich die Bilder-<br />
und Preisvorschläge von GR Roman Breckner angesehen – und hierfür zwischen € 5.000,-- und<br />
€ 10.000,-- auszugeben, dieses Geld kann wo anders besser verwendet werden.<br />
GR Ing. Sperl erklärt, in anderen Gemeinden sind diese Schaukästen auch für die<br />
Feuerwehren, Bauern etc. nutzbar bzw. zugänglich und wenn diese sauber gestaltet sind,<br />
macht dies ein ordentliches Bild. Wenn man dies mit dieser Funktionalität erweitert, wäre er<br />
dafür dass man so etwas vor dem Gemeindeplatz errichtet.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dies erfolgt hauptsächlich in Gemeinden welche<br />
Abgangsgemeinden sind.<br />
GR Ing. Sperl fragt, ob die Gemeinde Geretsberg eine Abgangsgemeinde ist?<br />
Der Bürgermeister bejaht dies.<br />
GR Ing. Sperl führt weiter aus, dass dies ein Vorschlag war, dass man den Kasten auf die<br />
Vereine ausweitet und nicht den Parteien die Möglichkeit bietet.<br />
Der Bürgermeister stellt fest, dies ist ohne hin eine fixe Sache, da die FPÖ und ÖVP dies<br />
gemeinsam beschließen wird.<br />
GR Dr. Postlmayr stellt die Frage, was soll jetzt wirklich mit diesen Schaukästen<br />
geschehen? Wozu soll er dienen? Für wen soll er zugänglich sein? Wo soll er hingestellt<br />
werden?<br />
GR Roman Breckner antwortet, der Schaukasten soll für alle zugänglich sein. Wir sind<br />
uns ja einig gewesen, dass diese Lage an der Ostseite der Friedhofsmauer nicht gerade schön<br />
ist. Für die Aufstellung ist genügend Platz vorhanden, wie zum Beispiel vor der Haberlhalle.<br />
Der Bürgermeister entgegnet, die FPÖ-Fraktion hat auf einen Abstand von 20 m zwei<br />
Schaukästen.<br />
GR Roman Breckner weist darauf hin, dass die SPÖ-Fraktion auch zwei Schaukästen und<br />
in der gesamten Gemeinde mehr hat als die FPÖ-Fraktion.<br />
Seite 50 von 60
kann.<br />
Der Bürgermeister erklärt, GR Breckner braucht nur fragen, wo er einen aufstellen<br />
GV Steinberger bemerkt, diese Schaukästen hat sich die SPÖ-Fraktion selber gekauft.<br />
GR Roman Breckner macht den Vorschlag, diese Angelegenheit Herrn Dirmayr vom<br />
Architekturbüro Färbergasse vorzulegen, mit der Bitte um Ausarbeitung auch vom Standpunkt<br />
und damit könnte man es 2013 in das Budget hineinnehmen.<br />
Der Bürgermeister erklärt, die FPÖ und ÖVP kann den Beschluss fassen, aber er als<br />
Bürgermeister und Verwalter der Gemeindefinanzen sträubt sich 100 %ig dagegen, dass man €<br />
10.000,- für einen solchen Schaukasten ausgibt. Weil man dies nicht braucht.<br />
GR Dr. Postlmayr fragt, weiß man bereits wie viel ein solcher Schaukasten kosten wird?<br />
GR Roman Breckner antwortet, dass seinerseits bereits Angebote eingeholt wurden.<br />
Eines liegt zum Beispiel bei € 13.000,--. Es gibt jedoch auch andere Ausführungen, darum hat<br />
man ja gesagt, dass man noch weitere Angebote einholen soll. Es war vereinbart, dass die<br />
Gemeinde mit Herrn Dirmayr Kontakt aufnimmt. Dies wurde jedoch nicht gemacht.<br />
Der Bürgermeister entgegnet, selbstverständlich wurde dies gemacht. Herr Dirmayr<br />
war sogar einmal bei ihm und hat überall fotografiert. GR Breckner hat ohnehin laufend<br />
Kontakt mit Herrn Dirmayr.<br />
GR Roman Breckner bemerkt, dies sei ein Blödsinn, dass er laufend mit Herrn Dirmayr<br />
Kontakt habe. Er hat einmal mit ihm gesprochen.<br />
GR Schönberger erklärt, so ein Schaukasten ist auch ein Zeichen von der<br />
Zusammenarbeit von der Gemeinde. Es gehört etwas aufgestellt, denn wenn jemand Fremder<br />
kommt und schauen möchte, was in Schalchen los ist, hat er dies auf einem Platz beieinander.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass ein Fremder, egal von wo er kommt, sieht die<br />
gleichen Parteiplakate wie zu Hause. Wenn die Schaukästen für € 13.000,-- für diese Plakate<br />
erforderlich sind?<br />
GR Roman Breckner entgegnet, es gehe nicht um die Parteiplakate. Die SPÖ hat auch<br />
etwas anderes im Schaukasten als die Plakate.<br />
Der Bürgermeister wiederholt den Antrag der FPÖ-Fraktion Schalchen, welcher laut<br />
vorliegendem Schreiben „Errichtung eines öffentlichen Schaukastens“ lautet und über dies<br />
wird jetzt abgestimmt.<br />
GR Roman Breckner schlägt den Antrag umzuformulieren bzw. den Zusatz<br />
hinzuzufügen, dass man es im kommenden Jahr im Budget einplant. Die damalige Forderung,<br />
dass Angebote eingeholt werden, ist ja bis heute nicht gemacht worden.<br />
Seite 51 von 60
Der Bürgermeister erklärt, dies wird nicht mit ihm gemacht, da man die Schaukästen<br />
nicht braucht.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, er kann sich sehr wohl an die GR-Sitzung erinnern, wo man<br />
über diesen Punkt diskutiert hat und dann der Antrag zurückgezogen wurde, weil vom<br />
Bürgermeister gesagt wurde, dass er über Herrn Dirmayr ein Angebot einholt. Dies steht 100<br />
%ig im Protokoll drinnen.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dies stimme.<br />
Vizebgm. Schanda ergänzt, aus diesem Grunde wurde jetzt gefragt, ob ein Angebot<br />
eingeholt wurde. Dies ist aber nicht passiert.<br />
Der Bürgermeister wiederholt, Herr Dirmayr war zweimal bei ihm da.<br />
Selbstverständlich hat er Herrn Dirmayr damit beauftragt. Dies muss er ja auch machen, wenn<br />
der Gemeinderat ihm dazu den Auftrag erteilt.<br />
GR Roman Breckner entgegnet, er habe mit Herrn Dirmayr vor zwei Wochen telefoniert<br />
und dieser hat ihm mitgeteilt, dass er keinen Auftrag vom Bürgermeister erhalten habe. Es hat<br />
ein Gespräch zwischen Herrn Dirmayr und dem Bürgermeister gegeben, aber Herr Dirmayr<br />
wartet nach wie vor auf einen Auftrag. Vorher macht er nichts, da der Bürgermeister für die<br />
Gemeinde zuständig ist.<br />
Der Bürgermeister erklärt, er habe es Herrn Dirmayr gesagt, dieser hat auch die Fotos<br />
gemacht. Ob er dann etwas gezeichnet hat oder nicht, weiß er nicht.<br />
GR Roman Breckner sagt, er hat aber nie einen Auftrag vom Bürgermeister erhalten.<br />
Der Bürgermeister glaubt, dass sogar AL Schwendner dabei war, als er mit Herrn<br />
Dirmayr über dieses Thema gesprochen hat. Dies lässt sich also nachvollziehen.<br />
Wir müssen auf alle Fälle zur Abstimmung kommen.<br />
Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass im Antrag der FPÖ auch die Einholung eines<br />
Alternativangebotes beantragt wird.<br />
Der Bürgermeister sagt dazu, dass von GR Roman Breckner Bilder gemailt wurden, wo<br />
bei den einzelnen Schaukästen auch der Preis angeführt wurde.<br />
GR Roman Breckner erklärt, dass ein Fixangebot der Fa. Eder eingeholt wurde.<br />
Der Bürgermeister fragt, was wird jetzt gefordert? Soll man noch einmal darüber reden<br />
oder abstimmen?<br />
Vizebgm. Schanda antwortet, es liegt der Antrag vor und hier ist auch enthalten, dass<br />
Alternativangebote eingeholt werden sollen.<br />
Seite 52 von 60
GR Roman Breckner erklärt, dass von Seiten der Gemeinde keine Alternativangebote<br />
eingeholt wurden.<br />
Der Bürgermeister schlägt vor, dass vielleicht GR Roman Breckner Alternativangebote<br />
einholt.<br />
GR Roman Breckner bemerkt, wenn der Bürgermeister sagt, dass er dies mit Herrn<br />
Dirmayr offiziell machen kann, dann selbstverständlich.<br />
Der Bürgermeister erklärt, GR Roman Breckner kann dies selbstverständlich offiziell mit<br />
Herrn Dirmayr machen. Dies ändert aber nichts an der Haltung zu dieser ganzen Geschichte.<br />
Selbst wenn dieser Punkt wieder auf der Tagesordnung ist, wird er seine Meinung nicht<br />
ändern, weil wir diese Schaukästen nicht brauchen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem<br />
vorliegenden Antrag der FPÖ-Fraktion zuzustimmen und GR Roman Breckner mit der<br />
Einholung von Alternativangeboten zu beauftragen.<br />
FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER, Friedrich Helmut<br />
SPERL, Bernadette WINTERSTELLER, SCHÖNBERGER Anna, Johann MÜHLBACHER-KARRER, Dr.<br />
Johann POSTLMAYR, Josef HÖFLMAIER, Franz MAIER;<br />
FPÖ-Fraktion: Roman BRECKNER, Markus KLEPP, Manfred STELZHAMMER, Albert HAIDINGER;<br />
GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Hubert STEINBERGER, Franz PROBST, Hermann POINTECKER,<br />
Hermann STOCKER, Gerlinde BRECKNER, Andreas STUHLBERGER, Wolfgang STÜBLO, Michael<br />
ÖSTERBAUER, Gertraud RIEDER, Johann JAKOB;<br />
Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 14 JA Stimmen<br />
gegen 11 NEIN Stimmen stattgegeben.<br />
PUNKT 26) TEAM KÖMAG AUSTRIA, SCHALCHEN; ANSUCHEN UM BEFREIUNG DER<br />
SAALMIETE<br />
Bericht des Bürgermeister:<br />
Das Team Kömag Austria ersucht mit Schreiben vom 23.03.2012 für eine zweitägige<br />
Veranstaltung in der Freizeithalle Schalchen um Erlassung der Saalmiete für einen Tag.<br />
Darauf wird auf den Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau über die<br />
Gebarungseinschau im Jahr 2011 hingewiesen. Darin wird festgehalten, dass die Gemeinde<br />
immer wieder Befreiungen von der Entrichtung der Saalmiete im Einzelfall genehmigt. Die<br />
Bezirkshauptmannschaft fordert, dass die Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten in diesem<br />
Bereich entsprechend der vom Gemeinderat selbst beschlossenen Tarifordnung vollständig<br />
ausschöpft und die selbst gefassten Beschlüsse nicht einfach ignoriert und die bisher großzügig<br />
geübte Befreiungspraxis zurücknimmt.<br />
Seite 53 von 60
Debattenbeiträge:<br />
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass im Prüfungsbericht ausdrücklich angeführt ist,<br />
dass man dem Team Kömag diese Vergünstigung nicht mehr zukommen lassen kann.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dass dies auch bereits letztes Jahr dringestanden ist und<br />
haben wir das Team Kömag auch für einen Tag von der Saalmiete befreit. Wir haben mit<br />
diesem Team immer gute Erfahrungen gemacht und wenn man diese einen Tag von der<br />
Gebühr befreit, wäre diesen auch geholfen. Denn die Einnahmen, welche die<br />
Bezirkshauptmannschaft für den Vorsteuerabzug fordert, bringen wir ohnehin nie zusammen.<br />
Der Bürgermeister möchte hinzufügen, dass hier nicht Leute kommen, welche sich die<br />
Saalmiete nicht leisten können. Er hat auch kein Problem, wenn wir sagen, das Team Kömag<br />
bekommt die Befreiung, nur steht im Prüfungsbericht dezidiert drinnen, dass wir dies nicht<br />
machen dürfen.<br />
GR Roman Breckner bemerkt, es bleibt laut dem Prüfungsbericht der<br />
Bezirkshauptmannschaft nichts anderes übrig, als diesen Antrag abzulehnen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen stellt der Bürgermeister den Antrag, den vorliegenden<br />
Antrag des Team Kömag Austria vom 23.03.2012 auf Befreiung von der Miete der Freizeithalle<br />
für einen Tag, abzulehnen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 27) FERIEN AKTIV (ANTON PÖCKSTEINER) 1100 WIEN; ANSUCHEN UM BEFREIUNG<br />
DER SAALMIETE<br />
Bericht des Bürgermeister:<br />
Mit Schreiben vom 20.04.2012 stellt Herr Anton Pöcksteiner „Ferien aktiv“, Wien den Antrag<br />
um kostenlose Benützung der Freizeithalle in der Zeit vom 02.07. bis 12.07.2012 für die Sport-<br />
und Trainingscamps für Kinder und Jugendliche.<br />
Debattenbeiträge:<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass es sich hierbei um eine ganz andere Sache handelt, da<br />
diese Kinder und Jugendlichen auch kostenlos in der Berufschule Mattighofen wohnen dürfen.<br />
In Schalchen dürfen sie kostenlos den Sportplatz benützen und im Falle von Schlechtwetter<br />
bräuchten diese eine Turnhalle zur stundenweisen Benützung.<br />
Für den Bürgermeister fällt diese Veranstaltung unter den Deckmantel des Schulsportes.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dass es jedoch rechtlich nichts anderes ist.<br />
Der Bürgermeister erklärt, die Gemeinde verlangt ja für unsere Schulkinder auch<br />
nichts.<br />
GR Ing. Sperl fragt, welche Organisationsform ist der Veranstalter? Keine gewerbliche<br />
Organisation oder Verein?<br />
Der Bürgermeister verneint dies und antwortet, dies sind Pfadfinder.<br />
Seite 54 von 60
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen stellt der Bürgermeister den Antrag, dem Ansuchen von<br />
Herrn Anton Pöcksteiner, Wien, „Ferien aktiv“ bezüglich der kostenlosen Überlassung der<br />
Freizeithalle bei Schlechtwetter stattzugeben.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 28) SCHULSTRASSE; AUFHEBUNG FAHRVERBOT TEILBEREICH AB B 147 BIS<br />
BAHNKREUZUNG RÖMERFELD; ANTRAG DER ÖVP FRAKTION SCHALCHEN<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Die ÖVP-Fraktion Schalchen hat am 01.06.2012 folgenden Antrag eingebracht und zwar:<br />
Die ÖVP Schalchen beantragt, die derzeit gültige Einbahnregelung auf der Schulstraße<br />
zwischen B 147 und Römerfeld wieder aufzuheben.<br />
Vizebürgermeister Mittermaier brachte anlässlich einer Gemeinderatsitzung unter dem Pkt<br />
Allfälliges vor, dass aufgrund von Anrainerbeschwerden ein Fahrverbot für LKW erlassen<br />
werden soll. Bei einem Lokalaugenschein wurde dann die Einbahnregelung genehmigt und<br />
in der Folge auch erlassen.<br />
Sofort gingen Anrainerbeschwerden ein, also dürfte diese Verkehrsmaßnahme von Seiten<br />
der Gemeinde nicht mit den Anrainern und Bewohnern des Römerfeldes abgesprochen<br />
worden sein.<br />
Da es für die Maßnahme keinen Gemeinderatsbeschluss gibt und offenbar die Mehrzahl der<br />
Anrainer mit dieser Verkehrsmaßnahme unzufrieden ist, fordern wir die sofortige<br />
Aufhebung der Verkehrsmaßnahmen.<br />
Debattenbeiträge:<br />
Der Bürgermeister erklärt, die Gemeinde hat mit Schreiben vom 01.06.2012 die BH<br />
Braunau um Aufhebung der Verordnung ersucht.<br />
Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass er damals als Vertreter des Postens<br />
Mattighofen beim Lokalaugenschein anwesend war. Für ihn ist jedoch das Ganze nicht richtig<br />
gelaufen. Laut Vizebgm. Mittermaier gab es Anrainerbeschwerden. Herausgestellt hat sich<br />
jedoch, dass die Anrainerbeschwerden von der Familie Kugler, welche in Salzburg wohnt,<br />
geäußert wurden. Die übrigen Anrainer, welche hier wohnen, haben darüber überhaupt nichts<br />
gewusst und auch nicht beschwert. Herr Kreil war sogar der erste der bei der<br />
Bezirkshauptmannschaft bezüglich der neuen Regelung nachgefragt hat.<br />
GR Dr. Postlmayr bemerkt, dass es bei solchen Verordnungen in erster Linie um die<br />
Verkehrssicherheit geht.<br />
Der Bürgermeister berichtet, er möchte dies jetzt nicht weiter ausführen, aber Herr<br />
Kreil war anfangs froh dass dies passiert ist. Als es dann geheißen hat, dass diese Regelung auf<br />
Wunsch der Anrainer erfolgt ist und auch Herr Kreil dabei gewesen wäre, ist Herr Kreil aktiv<br />
geworden. Letztendlich gehört diese Regelung entfernt, da es keinerlei Sinn hat.<br />
Seite 55 von 60
GR Dr. Postlmayr fragt, wie ist nunmehr die weitere Vorgangweise?<br />
Der Bürgermeister antwortet, die Gemeinde hat bereits mit Schreiben vom 01.06.2012<br />
die BH Braunau um Aufhebung der Verordnung ersucht. Es wird nunmehr wieder ein Termin<br />
für einen Lokalaugenschein stattfinden und dann hoffen wir, dass man die Tafeln wieder<br />
entfernen kann.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, bittet der Bürgermeister die Gemeinderäte um<br />
ein Zeichen mit der Hand, wenn diese mit der Vorgangsweise einverstanden sind.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 29) BARRIEREFREIES WOHNEN – L 503 OBERINNVIERTLER STRASSE BEI KM<br />
33,400+100 RE.I.S.D.KM., ABSCHLUSS GESTATTUNGSVERTRAG FÜR<br />
ANSCHLUSS EINER GRUNDSTÜCKSZUFAHRT<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Für das Projekt „Barrierefreies Wohnen“ ist eine Grundstückszufahrt erforderlich. Die<br />
Straßenmeisterei Uttendorf hat dies geprüft und mit Schreiben vom 05.06.2012 einen<br />
Gestattungsvertrag für den Anschluss einer Verkehrsfläche der Gemeinde an die L 503<br />
Oberinnviertler Straße bei km 33,400+100 re.i.S.d.Km. übermittelt. Dieser Vertrag soll<br />
nunmehr vom Gemeinderat genehmigt werden.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den vorliegenden<br />
Gestattungsvertrag mit dem Land OÖ, Landesstraßenverwaltung betreffend<br />
Grundstückszufahrt „Barrierefreies Wohnen“ abzuschließen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 30) ALLFÄLLIGES<br />
a) Geh- und Radweg B 147 zwischen Mattighofen und Munderfing:<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass von der Gemeinde Munderfing am 02.04.2012<br />
folgendes Schreiben eingelangt ist und zwar:<br />
Es war ein langjähriger Wunsch der Radfahrer, dass der Radweg entlang der B 147 von<br />
Munderfing bis Mattighofen durchgehend errichtet wird. Die Gemeindevertretung der<br />
Gemeinde Munderfing hat vollstes Verständnis, dass dieses Radwegteilstück auf<br />
Schalchner Gemeindegebiet nicht oberste Priorität in der Gemeinde Schalchen hat. Umso<br />
erfreulicher ist es nun, dass der Gemeinderat der Gemeinde Schalchen den<br />
Planungsauftrag für die Errichtung des Radweg-Teilstückes von KTM Teilezentrum bis<br />
nach Höllersberg in Auftrag gegeben hat bzw. die Landesplaner bereits mit der<br />
Detailplanung begonnen haben.<br />
Seite 56 von 60
Der Gemeinderat der Gemeinde Munderfing hat hader in seiner Sitzung am 19. März<br />
2012 einstimmig beschlossen, für die Errichtung des genannten Radweg-Teilstückes<br />
einen finanziellen Beitrag in Höhe von 10.000,-- Euro zu leisten.<br />
Mit dem Lückenschluss des Radweges von Munderfing bis nach Mattighofen wird ein<br />
sehr gefährlicher Straßenabschnitt der B 147 für Radfahrer wesentlich entschärft und ein<br />
wichtiger Beitrag für die Verkehrssicherheit der Radfahrer geleistet.<br />
Mit einem nochmaligen Dank für die Bereitschaft, die Lücke des Radweges an der B 147<br />
zwischen Munderfing und Mattighofen zu schließen, zeichnet<br />
mit freundlichen Grüßen Martin Voggenberger, Bürgermeister<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass er dahingehend auch mit dem Bürgermeister der<br />
Stadt Mattighofen, Herrn Schwarzenhofer gesprochen hat und dieser hat ihm mittgeteilt, dass<br />
der Punkt in der nächsten GR-Sitzung behandelt wird und wahrscheinlich auch einen Betrag in<br />
der Höhe von € 10.000,-- leisten werden.<br />
b) Gehsteig Oberinnviertler Straße L 503 - Oberlindach – Badhaus Mattighofen –<br />
Hummel-kurve:<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass hierzu das Amt der OÖ Landesregierung, Dir.<br />
Straßenbei und Verkehr mit Schreiben vom 18.04.2012, GZ: BauE-152.663/1-2012-Sto<br />
folgendes mitteilt:<br />
Auf Grund Ihres Ansuchens um Planung eines Gehsteiges an der L503<br />
Oberinnviertler Straße in Oberlindach wurde eine Besprechung und Lokalaugenschein<br />
durchgeführt.<br />
Der in diesem Zusammenhang von der Straßenverwaltung erstellte Aktenvermerk<br />
wird Ihnen zur weiteren Beratung und Beschlussfassung übermittelt und nachstehende<br />
Grobkosten bekannt gegeben:<br />
Variante 1: Errichtung eines Gehsteiges mit Stützmauern:<br />
Gesamtbaukosten: ca. 360.000,00 Euro<br />
Bei dieser Variante wäre eine Errichtung in Abschnitten möglich:<br />
1. Bauabschnitt: ca. 230.000,00 Euro inkl. Mauern<br />
2. Bauabschnitt: ca. 130.000,00 Euro<br />
Variante 2: Errichtung eines Gehweges bei gleichzeitiger Verlegung der L503<br />
Gesamtbaukosten: ca. 415.000,00 Euro<br />
Variante 3: Errichtung eines Geh- und Radweges bei gleichzeitiger Verlegung der L503<br />
Gesamtbaukosten: ca. 645.000,00 Euro<br />
Preisbasis 2012 und enthalten keine Grundeinlösekosten.<br />
Da es sich um eine Planung und Errichtung eines Gehsteiges bzw. Radweges handelt,<br />
wird darauf hingewiesen, dass die Kostentragung zu je 50 % bei der Gemeinde und der<br />
Straßenverwaltung liegen.<br />
c) Antrag ÖVP-Fraktion: Ansuchen der Ortsbauernschaft auf Flurbereinigung:<br />
Seite 57 von 60
Der Bürgermeister verliest hierzu das Schreiben des Amtes der OÖ Landesregierung,<br />
Dir. Straßenbau und Verkehr vom 23.05.2012, GZ BauN-200.493/143-2012-Meb/Hga:<br />
Zu dem mit Schreiben vom 18.04.2012 übermittelten Beschluss des Gemeinderates vom<br />
29.03.2012, bezüglich der Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens für die vom Bau<br />
der Umfahrung von Mattighofen betroffenen Liegenschaften in der Gemeinde Schalchen,<br />
wird Ihnen mitgeteilt, dass das gewünschte Verfahren von der Agrarbehörde – Abteilung<br />
für ländliche Neuordnung – durchgeführt wird.<br />
Der Umfang der Zusammenlegung beschränkt sich dabei auf die vom Projekt der<br />
Umfahrung betroffenen Grundbesitzer und deren landwirtschaftlich genutzten Flächen.<br />
Die anfallenden Kosten trägt dabei das Land OÖ.<br />
Für die künftige Erschließung der neu entstehenden Grundstücke wird im Rahmen der<br />
Planungen für die Umfahrung gesorgt.<br />
Die für den Wegebau und andere Einrichtungen erforderlichen Mittel werden im Rahmen<br />
des Umfahrungsprojektes abgewickelt und betreffen weder die Ortsbauernschaft noch die<br />
Gemeinde Schalchen.<br />
d) Kostenlose Überlassung Grundwasserdaten an das Land OÖ:<br />
Der Bürgermeister verweist auf den Dringlichkeitsantrag der ÖVP, welcher in der<br />
letzten GR-Sitzung am 29.03.2012 behandelt wurde. Der Bürgermeister war immer der<br />
Meinung, dass sich die Kosten der Beweissicherung des Grundwasserspiegels, welche aus<br />
Steuermittel finanziert wurden, auf rund € 40.000,-- belaufen haben. Der Bürgermeister hat<br />
nunmehr Ing. Günter Tomenendal um Aufstellung dieser Kosten ersucht. Mit Schreiben vom<br />
24.05.2012 wird darin mitgeteilt, dass die Gesamtkosten für die Beweissicherung des<br />
Grundwasserspiegels für den Zeitraum 12/1999 bis 12/2009 mit € 89.739,70 zuzüglich 20 %<br />
MwSt. betragen haben.<br />
Die haben wir jetzt eigentlich dem Land so ohne weiteres kostenlos zur Verfügung gestellt.<br />
Damit man auf diese Kosten gekommen ist, hat dies natürlich auch einen gewissen<br />
Zeitaufwand erfordert.<br />
e) Einladung zur Ausstellung „Die Hohe Jagd der Habsburger und Wittelsbacher“:<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeinde von Herrn Klaus Vogl eine Einladung<br />
zur Eröffnung der historischen Jagdausstellung „Die Hohe Jagd der Habsburger und<br />
Wittelsbacher“ am 14.07.2012 um 10 Uhr 30 in der Landesmusikschule Mattighofen erhalten<br />
hat.<br />
f) Einladung zum Setzen der „Friedenslinde“:<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeinde von der Bezirkshauptmannschaft<br />
Braunau eine Friedenslinde erhalten hat. Diese wird am Sonntag, den 17.06.2012 nach der<br />
Messe beim Pfarrzentrum gepflanzt. Hierzu sind alle Gemeinderäte sehr herzlich eingeladen.<br />
g) Gaststätte in der Mehrzweckhalle - Pächter:<br />
GR Roman Breckner fragt, ob es etwas Neues bezüglich Pächter der Gaststätte in der<br />
Mehrzweckhalle gibt?<br />
Seite 58 von 60
Der Bürgermeister antwortet, dass momentan zwei Interessenten dran sind, welche die<br />
Gaststätte letzte Woche besichtigt haben, aber bis jetzt noch keine Stellungnahme abgegeben<br />
haben.<br />
h) Mattighofnerstraße - Bankette:<br />
GR Roman Breckner fragt, ob es möglich wäre, dass man bei Gelegenheit beim<br />
Bankette in der Mattighofen Asphaltbruch draufgibt, da dieser sicherlich besser gegen die<br />
Staubentwicklung ist?<br />
Der Bürgermeister antwortet, dies sei kein Problem.<br />
i) Verkehrsspiegel beim Gasthaus „Zur Schmiede“:<br />
GV Ing. Klepp fragt, ob bereits etwas bezüglich des Verkehrsspiegels bzw.<br />
Kreuzungsumbau beim Gasthaus „Zur Schmiede“ zurückgekommen ist?<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass hierzu ein Plan übermittelt wurde, welcher jederzeit<br />
eingesehen werden kann.<br />
j) Einladung zum Jazz des Kiwanis Clubs:<br />
GR Dr. Postlmayr lädt alle sehr herzlich zum Jazz-Konzert im Heimathaus am Sa.<br />
16.06.2012 um 19 Uhr 30 ein.<br />
k) Bewerbungen Kassenleiter:<br />
GR Ing. Sperl fragt, wie viele Bewerbungen für den Posten des Kassenleiters eingelangt<br />
sind?<br />
Der Bürgermeister antwortet, es sind fünf Bewerbungen eingelangt. Die<br />
Bewerbungsfrist läuft noch bis morgen 12 Uhr 00.<br />
l) Feldweißstraße – Versetzung Ortstafel:<br />
GV Dirnsteiner berichtet, dass ein Anrainer der Feldweißstraße an ihn herangetreten ist<br />
und gefragt hat, ob man im Zuge der Verbreiterung und Sanierung der Feldweißstraße etwas<br />
bezüglich der Geschwindigkeit machen könne. Kann man hier vielleicht die Ortstafel<br />
hinaussetzen, obwohl es eigentlich kein Ortszentrum mehr ist?<br />
Der Bürgermeister erklärt, dies muss sich Herr Daxegger von der<br />
Bezirkshauptmannschaft Braunau ansehen.<br />
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung:<br />
Gegen die zu Beginn und während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift<br />
über die letzte Sitzung des Gemeinderates vom 29.03.2012 (Nr. 2/2012) wurden keine<br />
Einwendungen erhoben. Der Vorsitzende erklärt sie daher für genehmigt.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />
mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21 Uhr 30.<br />
Der Schriftführer: Der Vorsitzende:<br />
Seite 59 von 60
------------------------------------------- ------------------------------------------<br />
VB Andrea Schlager Bgm. Stefan Fuchs<br />
10.07.2012 10.07.2012<br />
Das ordnungsgemäße Zustandekommen der Verhandlungsschrift wird gemäß § 53 Abs. 5 OÖ<br />
GemO 1990 idgF, bestätigt.<br />
Schalchen, am 10.07.2012<br />
Der Vorsitzende:<br />
-------------------------------------------<br />
Bgm. Stefan Fuchs<br />
SPÖ-Fraktion: ÖVP-Fraktion:<br />
------------------------------------------- ------------------------------------------------<br />
GR Gerlinde Breckner GR Dr. Johann Postlmayr<br />
FPÖ-Fraktion:<br />
-------------------------------------------<br />
GR Roman Breckner<br />
Seite 60 von 60