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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T

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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes<br />

über die öffentliche Sitzung des<br />

G e m e i n d e r a t e s<br />

der Gemeinde SCHALCHEN<br />

am DONNERSTAG, dem 14. Juni 2012<br />

lfd. Nr. 3 Jahr 2012<br />

ANWESENDE<br />

SPÖ-Fraktion: ÖVP-Fraktion:<br />

1. Bgm. FUCHS Stefan als Vorsitzender 11. Vizebgm. SCHANDA Walter<br />

2. GR BRECKNER Gerlinde 12. GR SPERL Friedrich Helmut Ing.Mag.(FH)<br />

3. GV STEINBERGER Hubert 13. GV HUMMEL Markus<br />

4. GR PROBST Franz 14. GR POSTLMAYR Johann Dr.<br />

5. GR POINTECKER Hermann 15. GR MÜHLBACHER-KARRER<br />

Johann<br />

6. GR ÖSTERBAUER Michael Ing. 16. GR SCHÖNBERGER Anna<br />

7. GR STOCKER Hermann 17. GV DIRNSTEINER Robert<br />

8. GR RIEDER Gertraud 18. GR WINTERSTELLER Bernadette<br />

9. GR STÜBLO Wolfgang FPÖ-Fraktion:<br />

10. GR STUHLBERGER Andreas 19. GV KLEPP Markus Ing.<br />

ERSATZMITGLIEDER<br />

20. GR BRECKNER Roman<br />

21. GR STELZHAMMER Manfred<br />

22. GR HAIDINGER Albert<br />

GR JAKOB Johann für Vizebgm. MITTERMAIER Erich<br />

GR HÖFLMAIER Josef für GR NAGL Erich<br />

(erscheint um 19 Uhr 05, während TOP 1 Verlesung d. Prüfungsberichtes)<br />

GR MAIER Franz für GR MAIER Friedrich<br />

ES FEHLEN<br />

entschuldigt: unentschuldigt:<br />

Vizebgm. MITTERMAIER Erich<br />

GR NAGL Erich<br />

GR MAIER Franz<br />

GR PFEIL Rudolf<br />

SONSTIGE ANWESENDE<br />

1. Kassenleiter/Amtsleiter Klaus MITTERBAUER<br />

2. VB Andrea SCHLAGER als Schriftführer gemäß § 54 (2) OÖ GemO<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister einberufen wurde;


) die Verständigung hierzu gemäß dem vorliegenden Zustellnachweis an alle Mitglieder<br />

bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 05.06.2012 unter Bekanntgabe der<br />

Tagesordnung erfolgt ist;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 29.03.2012 bis zur heutigen<br />

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist,<br />

während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis<br />

zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />

TAGESORDNUNG, BERATUNGSVERLAUF UND BESCHLÜSSE<br />

Sodann gibt es noch folgende Mitteilung:<br />

a) Der Bürgermeister teilt mit den Punkt 24) EU-Gemeinderat; Bestellung/Nominierung eines<br />

EU-Gemeinderates von der Tagesordnung abzusetzen, da dieser Beschluss bereits in der<br />

GR-Sitzung am 27.01.2011 gefasst und Bgm. Fuchs als Ansprechpartner für EU-Themen<br />

namhaft gemacht wurde.<br />

b) Der Bürgermeister berichtet, dass das Ersatzmitglied Franz MAIER zum ersten Mal bei<br />

einer Gemeinderatsitzung teilnimmt und daher hat GR Franz Maier heute die Angelobung<br />

zu leisten und mit den Worten „Ich gelobe“ das Gelöbnis abzulegen, die Bundesverfassung<br />

und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik<br />

Österreich und des Landes O.Ö. gewissenhaft zu beachten, die Aufgaben unparteiisch und<br />

uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde<br />

nach besten Wissen und Gewissen zu fördern.<br />

GR Franz Maier kommt dieser Aufforderung durch Handschlag gegenüber dem<br />

Bürgermeister mit den Worten „Ich gelobe“ nach.<br />

PUNKT 1) VORANSCHLAG 2012; PRÜFUNGSBERICHT DER BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT<br />

BRAUNAU AM INN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Am 25.04.2012 ist der Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn, GZ: Gem40-<br />

5041-2012-Ti/Bai zum Voranschlag für das Finanzjahr 2012 beim Gemeindeamt eingelangt.<br />

Der Prüfbericht wird vollinhaltlich verlesen und lautet wie folgt:<br />

Ordentlicher Haushalt:<br />

Wirtschaftliche Situation:<br />

Bericht über die Prüfung des Voranschlages 2012<br />

der Gemeinde Schalchen<br />

Der ordentliche Haushalt ist bei einem Volumen von 6.269.500 Euro ausgeglichen erstellt.<br />

Seite 2 von 60


Es wurde ein Sollüberschuss des Vorvorjahres in Höhe von 370.000 Euro veranschlagt.<br />

Dieser wurde benötigt, um die allgemeinen Zuführungsbeträge an den außerordentlichen<br />

Haushalt vollständig zu finanzieren. Tatsächlich handelt es sich um einen<br />

Vorjahresüberschuss, welcher nach den Gebarungsvorschriften noch nicht hätte<br />

veranschlagt werden dürfen. Dies wäre frühestens im Nachtragsvoranschlag möglich<br />

gewesen.<br />

Maastricht-Ergebnis:<br />

Das Maastricht-Ergebnis beläuft sich auf -411.200 Euro. Zur Verbesserung wäre die<br />

Veranschlagung einer „Gewinnentnahme“ von 337.600 Euro möglich gewesen.<br />

Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt:<br />

An Zuführungen wurden insgesamt Mittel in Höhe von 446.000 Euro vorgesehen. Davon<br />

stammen 35.000 Euro aus Interessenten- und Aufschließungsbeiträgen und 411.000 Euro<br />

aus allgemeinen Haushaltsmitteln.<br />

Verwendung zweckgewidmeter Einnahmen:<br />

Die Interessenten- und Aufschließungsbeiträge wurden jeweils zweckgebundenen<br />

Rücklagen zugeführt.<br />

Investitionen:<br />

Im ordentlichen Haushalt wurden diverse Investitionsmaßnahmen geplant. Die größte<br />

Einzelposition stellen Straßenbaumaßnahmen (1/612/0020) in der Höhe von 150.000 Euro<br />

dar.<br />

Instandhaltungsmaßnahmen:<br />

Die Gemeinde überschreitet mit vorgesehenen 510.900 Euro den Durchschnitt der Jahre<br />

2006 bis 2010 deutlich um über 200.000 Euro. Insbesondere im Bereich der<br />

Straßeninstandhaltungen (1/612/611) werden Baumaßnahmen in einer Höhe von<br />

380.000 Euro im ordentlichen Haushalt finanziert.<br />

Umlagen:<br />

Die Veranschlagung der Umlagenbeiträge erfolgte entsprechend den bekanntgegebenen<br />

Zahlen. Offensichtlich wurde der Landespflegeausgleich auf dem Konto für die<br />

Bezirksumlage berücksichtigt. Nach der aktuellen Buchungsempfehlung hat ein Abzug bei<br />

den Ertragsanteilen zu erfolgen.<br />

Freiwillige Ausgaben:<br />

Nach einer überschlägigen Berechnung wird der vorgegebene Förderrahmen von 15 Euro<br />

je Einwohner zu rund 75 % ausgeschöpft.<br />

Rücklagen:<br />

Im Voranschlag sind folgende Rücklagen vorgesehen (jeweils geplante Stände zu<br />

Jahresende 2012):<br />

Müllabfuhr 92.690,95 Euro<br />

Kanal 96.758,18 Euro<br />

Kläranlage 63.197,05 Euro<br />

Sozialfälle 3.237,87 Euro<br />

Brücken-Straßenbau 71.171,62 Euro<br />

Raumord. Maßnahmen 59.883,80 Euro<br />

Ortswasserversorgung 160.053,87 Euro<br />

Gesamt: 546.993,34 Euro<br />

Seite 3 von 60


Im Rücklagenbereich waren die Zu- und Abgänge nicht angeführt. Deshalb hat zukünftig<br />

ein Abgleich hinsichtlich der veranschlagten Zu- und Abgänge mit den Kennziffern 51 und<br />

61 des Querschnittes zu erfolgen.<br />

Fremdfinanzierungen:<br />

Die Gemeinde erwartet zu Jahresende 2012 einen schließlichen gesamten<br />

Darlehensbestand von 8.713.880,75 Euro. Dieser wurde zur Gänze für Zwecke der<br />

Abwasserbeseitigung bzw. Wasserversorgung aufgenommen. Das im Jahr 2012 neu für<br />

den digitalen Leitungskataster aufzunehmende Darlehen ist ebenfalls der Gruppe 2 im<br />

Schuldennachweis zuzuordnen.<br />

Der Netto-Schuldendienst soll sich im Jahr 2012 nach Abzug der erhaltenen<br />

Schuldendienstersätze auf -42.100 Euro belaufen. Die Gemeinde erhält also höhere<br />

Finanzierungszuschüsse als tatsächlicher Schuldendienst anfällt. Für die Bauabschnitte 01<br />

bis 05 betragen diese Überschüsse 163.000 Euro, welche damit den Überschuss im<br />

ordentlichen Haushalt der Gemeinde zu einem erheblichen Teil produzieren. Zukünftig<br />

sind die Schuldendienstersätze im Schuldennachweis anzuführen.<br />

Wie bereits in mehreren unserer Berichte angeführt, wäre die vorzeitige Tilgung der<br />

betroffenen Kanaldarlehen aus diesen Überschüssen naheliegend, soweit dies ohne<br />

Verrechnung von Umschuldungsgebühren möglich ist.<br />

Der Kassenkreditbetrag wurde mit einer Summe von 1.044.000 festgelegt.<br />

Personalaufwendungen:<br />

Der Aufwand für Personal incl. Pensionen beläuft sich im vorgelegten Voranschlag auf<br />

1.078.300 Euro, dies entspricht bezogen auf die Einnahmensumme im ordentlichen<br />

Haushalt einem Wert von 17,2 % der Einnahmen. Dieser günstige Wert kommt daher<br />

zustande, dass die Gemeinde keine eigene Hauptschule betreibt und Reinigungsarbeiten<br />

ausgelagert hat, womit hier kein unmittelbarer Personalaufwand entfällt.<br />

Dienstpostenplan:<br />

Der auf Seite 3 des Voranschlagsentwurfes ausgewiesene Dienstpostenplan bewegt sich<br />

im Rahmen der Dienstpostenplanverordnung und wird zur Kenntnis genommen.<br />

Im auf Seite drei des Voranschlages ausgewiesenen Dienstpostenplan scheint bei einem<br />

Dienstposten die Bewertung „B II – VI ad pers.“ auf. Wie im Gemeinderatsprotokoll und<br />

auf der Kundmachung richtig angeführt, müsste die Bezeichnung richtig „B II – VI (N1-<br />

Laufbahn)“ lauten.<br />

Öffentliche Einrichtungen – Gebührenhaushalt:<br />

Im Bereich der Wasserversorgung wurden die Gebühren in Höhe von 1,357 Euro netto, bei<br />

der Abwasserbeseitigung in Höhe von 3,47 Euro netto festgesetzt.<br />

Für die Schülerausspeisung werden Kostenersätze von 3,20 Euro pro Kind bzw. 7 Euro pro<br />

Erwachsenem (jew.incl.Ust.) eingehoben.<br />

Für die Errichtung „Essen auf Rädern“ beträgt der Beitrag 8,50 Euro incl.Ust.. Diese<br />

Einrichtung verzeichnet einen Abgang in Höhe von 9.900 Euro.<br />

Seite 4 von 60


Im Bereich der Abfallbeseitigung wird ein Betriebsüberschuss (nach Verrechnung einer<br />

Verwaltungskostentangente) von 16.400 Euro erzielt. Vom Überschuss wurden 8.000 Euro<br />

der Rücklage zugeführt. Es handelt sich dabei um die Zuführung des<br />

Vorjahresüberschusses.<br />

Im Kindergarten werden 8 Euro für die Busbegleitung und ein Bastelbeitrag eingehoben.<br />

Feuerwehrwesen:<br />

Mit veranschlagten laufenden Netto-Ausgaben von 60.100 Euro (nach Abzug der<br />

Einnahmen) errechnen sich Ausgaben pro Einwohner von 16,29 Euro.<br />

Außerordentlicher Haushalt:<br />

Der außerordentliche Haushalt umfasst 8 Vorhaben und ist bei einem Volumen von<br />

864.600 Euro ausgeglichen veranschlagt.<br />

Beim außerordentlichen Vorhaben „Sanierung Volksschule“ wurde ebenfalls ein<br />

Vorvorjahresergebnis veranschlagt. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen<br />

zum ordentlichen Haushalt hingewiesen.<br />

Mittelfristiger Finanzplan (MFP):<br />

Im MFP wird im Planungszeitraum bis 2015 eine freie Budgetspitze in einer Höhe von rund<br />

700.000 Euro jährlich erwartet. Zukünftig ist dem Ausdruck des MFP auch wieder ein<br />

Ausdruck über die erwartete Entwicklung des ordentlichen Haushaltsergebnisses<br />

beizulegen.<br />

Für das Vorhaben „Sanierung Volksschule“ liegt nach den bei uns aufliegenden Unterlagen<br />

keine aufsichtsbehördliche Genehmigung vor. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Maastricht-<br />

Kriterien sollten nur Vorhaben aufgenommen werden, für die die Finanzierung vollständig<br />

gesichert ist.<br />

Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit:<br />

- Nach den bei uns aufliegenden Listen beträgt die Einwohnerzahl zum Stichtag der<br />

letzten Volkszählung 2001 tatsächlich 3.509 bzw. zum Stichtag der letzten Gemeinderatswahl<br />

3.876.<br />

- Der für die Verfügungsmittel veranschlagte Betrag liegt etwas über der gesetzlichen<br />

Höchstgrenze, gleichzeitig sind die Repräsentationsausgaben relativ gering veranschlagt. Auf<br />

Einhaltung der Grenzwerte ist zu achten.<br />

- Der neu zu erstellende Flächenwidmungsplan ist noch nicht fertig gestellt.<br />

Unmittelbar nach Rechtskraft hat die Vorschreibung der Aufschließungsbeiträge für die neu<br />

gewidmeten Baulandflächen zu erfolgen.<br />

- Der Fuhrpark (Unterabschnitt 821) sollte durch die Vergütungsbuchungen<br />

ausgeglichen erstellt werden.<br />

- Werden Interessentenbeiträge an den außerordentlichen Haushalt zugeführt, so ist<br />

dafür im ordentlichen Haushalt nicht die Post 9100, sondern 9101 für<br />

Verkehrsflächenbeiträge, 9102 für Wasseranschlussgebühr und 9103 für<br />

Kanalanschlussgebühren zu verwenden.<br />

- Der Voranschlag wurde erst im Februar des Voranschlagsjahres beschlossen.<br />

Zukünftig ist auf eine rechtzeitige Beschlussfassung zu achten.<br />

Schlussbemerkung:<br />

Seite 5 von 60


Der Voranschlag der Gemeinde Schalchen für 2012 wird zur Kenntnis genommen. Die im<br />

Bericht angeführten Feststellungen sind zu beachten.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den vollinhaltlich<br />

verlesenen Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 23.04.2012, AZ:<br />

Gem40-5041-2012-Ti/Bai zum Voranschlag für das Finanzjahr 2012, zur Kenntnis zu nehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 2) FESTSETZUNG GASTBEITRAG; VERORDNUNG FÜR DIE SCHULISCHE<br />

TAGESBETREUUNG (NACHMITTAGSBETREUUNG) IN DER VOLKSSCHULE<br />

SCHALCHEN; ABÄNDERUNG § 4 (4 + 5) DER BESTEHENDEN VERORDNUNG<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Laut derzeit geltender Verordnung ist für ein Kind, welches den Hauptwohnsitz nicht im<br />

Gemeindegebiet von Schalchen hat und 1 bis 2 Tage pro Woche die Nachmittagsbetreuung<br />

besucht, ein Beitrag von € 80,00 inkl.Ust. pro Monat einzuheben. Besucht ein Kind 3 bis 5 Tage<br />

pro Woche die Einrichtung, ist ein Betrag von € 100,00 inkl.Ust. pro Monat einzufordern.<br />

Laut Erlass der OÖ Landesregierung, Dir. Bildung und Gesellschaft vom 11.05.2012, GZ. BGD-<br />

140663/665-2012-Mtm bzw. gemäß OÖ Kinderbetreuungsgesetz § 28 (2) bzw. OÖ<br />

Kindergärten- und Horte-Elternbeitragsverordnung 2011 ist nun einheitlich ein Betrag von €<br />

103,00 inkl.Ust. pro Monat vorzuschreiben (Mindesthöhe des Gastbeitrages). Egal wie oft das<br />

Kind die Nachmittagsbetreuung besucht.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Verordnung für<br />

die schulische Tagesbetreuung (Nachmittagsbetreuung) in der Volksschule Schalchen vom<br />

24.06.2010 wie folgt abzuändern:<br />

V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Schalchen vom 14.06.2012 betreffend die Abänderung<br />

der Verordnung für die schulische Tagesbetreuung (Nachmittagsbetreuung) in der<br />

Volksschule Schalchen vom 24.06.2010:<br />

IV.<br />

AN- UND ABMELDUNG FÜR DIE NACHMITTAGSBETREUUNG<br />

4. Die An-, Ab- oder Ummeldung hat bei der Gemeinde, Abteilung Buchhaltung zu erfolgen<br />

und ist nur zum Ersten eines jeden Monates unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist<br />

möglich.<br />

5. Die Nachmittagsbetreuung ist in erster Linie für Kinder der Volksschule Schalchen<br />

bestimmt. Sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen, können auch Kinder, welche<br />

nicht die Volksschule in Schalchen besuchen und auch keinen Hauptwohnsitz in Schalchen<br />

haben, aufgenommen werden.<br />

Diese Aufnahme wird von der Zustimmung zur Leistung des Gastbeitrages durch die<br />

Hauptwohnsitzgemeinde in der Höhe von € 103,-- inkl.USt. pro Monat abhängig gemacht.<br />

Es erfolgt keine Unterscheidung betreffend der Dauer des Besuches.<br />

Seite 6 von 60


Die Abholung bzw. das Bringen des Kindes von und zur Nachmittagsbetreuung sowie die<br />

Mittagsverpflegung ist von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten selbst zu organisieren.<br />

VIII.<br />

INKRAFTRETEN<br />

Die Rechtswirksamkeit der Abänderungen dieser Tarifordnung beginnt mit dem Ablauf der<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 3) FESTSETZUNG GASTBEITRAG; KINDERGARTENORDNUNG – ABÄNDERUNG § 4<br />

(10) DER BESTEHENDEN VERORDNUNG<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Gemäß derzeitig gültiger Kindergartenordnung ist für ein Kind, welches nicht mit<br />

Hauptwohnsitz in Schalchen gemeldet ist und halbtags den örtlichen Kindergarten besucht,<br />

ein Gastbeitrag von € 80,00 inkl.Ust. pro Monat einzuheben. Für einen ganztägigen Besuch<br />

sind € 100,00 inkl.Ust. pro Monat zu entrichten.<br />

Aufgrund des Erlasses der OÖ Landesregierung, Dir. Bildung und Gesellschaft vom 11.05.2012,<br />

GZ. BGD-140663/665-2012-Mtm bzw. gemäß OÖ Kinderbetreuungsgesetz § 28 (2) bzw. OÖ<br />

Kindergärten- und Horte-Elternbeitragsverordnung 2011 ist nun einheitlich ein Betrag von €<br />

103,00 inkl.Ust. pro Monat vorzuschreiben (Mindesthöhe des Gastbeitrages), unabhängig, ob<br />

das auswärtige Kindergartenkind den Kindergarten halbtägig oder ganztägig besucht.<br />

Umgekehrt hat natürlich die Gemeinde Schalchen auch den einheitlichen Gastbeitrag in der<br />

Höhe von € 103,00 inkl.Ust. zu leisten, wenn zum Beispiel ein Kind mit Hauptwohnsitz in<br />

Schalchen einen Kindergarten in Mattighofen besucht.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />

Kindergartenordnung für den Kindergarten der Gemeinde Schalchen vom 21.08.2009 wie<br />

folgt abzuändern:<br />

V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Schalchen vom 14.06.2012 betreffend die Abänderung<br />

der Kindergartenordnung für den Kindergarten der Gemeinde Schalchen vom<br />

21.08.2009:<br />

IV.<br />

AUFNAHME IN DEN KINDERGARTEN<br />

10. Der Kindergarten der Gemeinde Schalchen ist in erster Linie für die Aufnahme von Kindern<br />

bestimmt, die im Gemeindegebiet von Schalchen ihren Hauptwohnsitz haben. Sofern<br />

genügend freie Kindergartenplätze zur Verfügung stehen, können auch Kinder mit<br />

Hauptwohnsitz in anderen Gemeinden aufgenommen werden.<br />

Diese Aufnahme wird von der Zustimmung zur Leistung des Gastbeitrages durch die<br />

Hauptwohnsitzgemeinde in Höhe von € 103,-- inkl.USt. pro Monat, in dem das<br />

gemeindefremde Kind den Kindergarten Schalchen besucht, abhängig gemacht werden.<br />

Es erfolgt keine Unterscheidung betreffend der Dauer des Besuches.<br />

Seite 7 von 60


XII.<br />

RECHTSWIRKSAMKEIT<br />

Die Rechtswirksamkeit der Abänderungen dieser Tarifordnung beginnt mit dem Ablauf der<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 4) KRABBELSTUBE; ERRICHTUNG EINER GEMEINSAMEN KRABBELSTUBE MIT DER<br />

STADTGEMEINDE MATTIGHOFEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die Gemeinde Schalchen hat von der Stadtgemeinde Mattighofen folgendes Schreiben vom<br />

24.04.2012 erhalten und zwar:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,<br />

lieber Stefan!<br />

Die mir mit Stand 20.12.2012 übermittelte Anmeldeliste für die Krabbelstube Mattighofen<br />

sieht ab Herbst 2012 einen Bedarf von insgesamt 23 Krabbelstubenplätzen vor. Laut<br />

Auskunft der Leiterin werden 6 Plätze frei und somit ist voraussichtlich Bedarf für 17 Plätze<br />

gegeben.<br />

Aufteilung nach Gemeinden:<br />

Mattighofen: 10<br />

Schalchen: 5<br />

Pfaffstätt: 2<br />

Sonstige: 6<br />

Gesamt 23<br />

Gemäß OÖ Kinderbetreuungsgesetzes hat jede Gemeinde nach Maßgabe der finanziellen<br />

Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die zur Bedarfsdeckung erforderlichen Plätze in<br />

Kinderbetreuungseinrichtungen und bei Tagesmüttern bzw. Tagesvätern zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Auf Grund der noch bis 2015 bestehenden Fördersituation, wonach bei gemeinsamer<br />

Errichtung einer Krabbelstube durch mindestens zwei Gemeinden 10/12 der Nettokosten<br />

durch das Land gefördert werden, würde sich die Errichtung einer gemeinsamen<br />

Krabbelstube mit der Gemeinde Schalchen und ev. auch Pfaffstätt anbieten, zumal auch<br />

weiterhin Bedarf gegeben sein wird.<br />

Ich ersuche Dich, die Situation in Deinen Gremien zu beraten und bis Ende Mai 2012 im<br />

Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss herbeizuführen, ob die Gemeinde Schalchen<br />

grundsätzlich Interesse an der Errichtung einer gemeinsamen Krabbelstube in Mattighofen<br />

hat.<br />

Die Anmeldeliste schließe ich Dir bei.<br />

Nachdem immer mehr von Kooperationen gesprochen wird und die Stadt Mattighofen dazu<br />

bereit wäre, wäre es an der Zeit der Beteiligung zuzustimmen und den Grundsatzbeschluss zu<br />

fassen. Dadurch kann dann die Stadt Mattighofen weiterarbeiten und mit dem Land OÖ<br />

Kontakt aufnehmen, damit man die Befähigung und den Bescheid zur Führung der<br />

gemeinsamen Krabbelstube rechtzeitig erhält.<br />

Seite 8 von 60


BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Führung einer Krabbelstube gemeinsam mit der Stadt Mattighofen<br />

und ev. der Gemeinde Pfaffstätt in Mattighofen ab Herbst 2012, zu beschließen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 5) STRASSENBAUPROGRAMM 2012; FESTLEGUNG<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

In der letzten Gemeinderatsitzung am 29.03.2012 wurde ein Dringlichkeitsantrag hinsichtlich<br />

Umsetzung des Straßenbauprogrammes 2012 eingebracht. Der Antrag enthielt aber keine<br />

genauen Angaben von wo bis wo letztendlich asphaltiert wird. Straßenbauausschuss-Obmann<br />

Dirnsteiner auf die Frage der Feldweißstraße, was wird dort asphaltiert – „alles“ war die<br />

Antwort. Offenbar wurde dabei übersehen, dass die Straße Neubausiedlung erst um 2 m<br />

verbreitert werden muss. Außerdem soll im Sinne eines zweckmäßigen Einsatzes von<br />

Steuermittel erst Kanal- und Wasserleitungsanschlüsse für die Gründe von Weinberger bzw.<br />

Holzinger verlegt werden. Dies geht jedoch erst wenn eine Parzellierung erfolgt ist. Eine<br />

Verlegung auf gut Glück hat wenig Sinn. Berücksichtigt man dies nicht, besteht die Gefahr die<br />

neu aufzubringende Asphaltdecke bereits nächstes Jahr oder später wieder aufreißen zu<br />

müssen. Zudem ist dies keine Durchzugsstraße, sondern ausschließlich Aufschließungsstraße<br />

und laut Aussage unseres Bauhofleiters eine der besten Schotterstraßen der Gemeinde mit<br />

einer Asphaltbruchdecke. Vordringlicher ist hier nach Einigung mit der ÖBB die Verbreiterung<br />

der Bahnkreuzung Feldweißstraße, die dort bis zur Querstraße noch nicht vorgenommene<br />

Verbreiterung nachzuholen und die Feldweißstraße einschließlich der Querverbindung bis zur<br />

Aufschließungsstraße Neubausiedlung zu asphaltieren.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass ohne Verbreiterung der Bahnkreuzung, die Fa. Schachner<br />

keine Zustimmung der ÖBB für den geplanten Bau einer zweiten Lagerhalle bekommt.<br />

Es wird sodann der von AL Schwendner am 12.06.2012 aufgenommene Aktenvermerk<br />

verlesen, welcher wie folgt lautet:<br />

Da immer wieder behauptet wird, die Siedlungsstraße „Neubausiedlung“ sei bereits um<br />

jene 2 m verbreitert, welche Herr Weinberger in das öffentliche Gut abgetreten hat, habe<br />

ich heute gemeinsam mit Bauamtsleiter Mühlbacher einen Lokalaugenschein<br />

vorgenommen.<br />

Fakt: Die Straße wurde von der Gartenmauer weg exakt mit 5,30 m gemessen. Von dieser<br />

Breite ist der Abstand, um welchen die Gartenmauer vom öffentlichen Straßengut<br />

hineinzurücken war (80 cm) abzuziehen, sodass definitiv eine Straßenbreite von 4,50 m<br />

vorhanden ist.<br />

Die 2 m von Weinberger ist daher erst auszukoffern bzw. zur Verbreiterung heranzuziehen.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Straßenbauausschusses um seinen Bericht.<br />

GV Dirnsteiner erklärt, es liegen nunmehr die voraussichtlichen Baukosten laut Ing.<br />

Robert Egger vom 09.06.2012 vor und zwar:<br />

Seite 9 von 60


Pos. Leistung Nettobetrag<br />

gerundet<br />

1 Feldweißstraße – Asphaltierung 58.000,00 €<br />

2 Neubausiedlung<br />

Kanalanschlüssen<br />

– Asphaltierung und Herstellung von 62.000,00 €<br />

3 Stallhofnerstraße 2012 – Auskofferung und provisorische<br />

Asphaltierung vom Pumpwerk bis zur Kreuzung Stallhofen<br />

130.000,00 €<br />

4 Stallhofnerstraße 2013 – Gesamtfläche Fräsen und Asphaltierung 145.000,00 €<br />

5 Gehsteig Schulstraße 90.000,00 €<br />

6 Planung, Ausschreibung, Bauaufsicht, Abrechnungskontrolle 35.000,00 €<br />

Summe netto 520.000,00 €<br />

Zuzüglich 20 % Ust. 104.000,00 €<br />

Gesamtsumme brutto 624.000,00 €<br />

Zu Position 2 Neubausiedlung erklärt GV Dirnsteiner, dass dies jene Straße wäre,<br />

welche anscheinend noch nicht verbreitert ist.<br />

Zu Position 3 Stallhofnerstraße 2012 wird erklärt, dass es nicht erforderlich sein wird, alles<br />

auszukoffern, da der Unterbau drinnen sein müsste. Ing. Egger hat vorgeschlagen die<br />

Stallhofnerstraße dann sitzen zu lassen und im Jahr 2013 (Pos. 4) die Aufbringung der letzten<br />

Asphaltschicht durchzuführen.<br />

Zur Position 5 Gehsteig Schulstraße erklärt GV Dirnsteiner, dies wäre von der Brücke weg<br />

beim Hause Gerner bis zum Schotterplatz der Gemeinde.<br />

GV Dirnsteiner bemerkt, es stellt sich jetzt die Frage, was wird alles ausgeschrieben?<br />

Der Bürgermeister fasst zusammen, dass die Gesamtsumme € 624.000,-- brutto<br />

beträgt. Einige Sachen wurden bereits gemacht, wie zum Beispiel die Verbreiterung der<br />

Feldweißstraße. Weiters wurden Straßeninstandhaltungsarbeiten getätigt.<br />

Am heutigen Tage haben wir € 149.650,75 für Straßenbauten und für Instandhaltung von<br />

Straßen € 330.505,60, dies ergibt eine nicht unbeträchtliche Summe von € 480.156,35. Es<br />

muss nunmehr festgelegt werden, was im Jahr 2012 gebaut wird.<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, dass man die Aufschließungsstraße in der Neubausiedlung jetzt<br />

noch „links“ liegen lässt, wobei dies nicht heißt, dass man es nicht in den nächsten Jahren<br />

nicht macht. Es soll zuerst die Parzellierung der Grundstücke und die Verlegung der<br />

Wasserleitung und des Kanales so erfolgen, wie diese gebraucht werden.<br />

Die Feldweißstraße hat man mittlerweile sitzen lassen und kann jederzeit gemacht werden.<br />

Dies sollte jedoch im Zuge der Verbreiterung der Bahnkreuzung erfolgen.<br />

Bezüglich der restlichen Straßen muss man sich unterhalten.<br />

GV Ing. Klepp bemerkt bezüglich der Wortmeldung des Bürgermeisters betreffend<br />

Verlegung der Wasser- und Kanalleitung in der Aufschließungsstraße Neubausiedlung, dass es<br />

bisher auch so gemacht wurde – zumindest bei seinem Grundstück – dass Wasser- und<br />

Kanalleitung zur Mitte des Grundstückes verlegt wurde. GV Ing. Klepp hat dies auch nicht<br />

gepasst und quer durch sein Grundstück graben müssen. Daher ist dies für ihn keine<br />

Begründung.<br />

Zum anderen ist im Aktenvermerk von AL Schwendner angeführt, dass die Gartenmauer 80 cm<br />

hinter der Grundstücksgrenze ist. Dies ist nicht richtig, die Gartenmauer steht genau auf der<br />

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Grundstücksgrenze. Das heißt, die Straße ist 6 m breit. Es wurde von Herrn Nothaft das<br />

Bankette wieder weggeackert und daher ist die Straße jetzt 4,50 m.<br />

Der Bürgermeister entgegnet, er kann nur dies wiedergeben, was hier von AL<br />

Schwendner mittels Aktenvermerk vom 12.06.2012 niedergeschrieben wurde.<br />

GV Ing. Klepp erklärt, AL Schwendner hat 80 cm abgezogen, was nicht korrekt ist, da<br />

die Gartenmauern auf der Grundgrenze und nicht hinter der Grundgrenze stehen.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dies gehört geklärt. Wie machen wir jetzt weiter?<br />

Vizebgm. Schanda macht den Vorschlag, dass man mit Herrn Weinberger redet, ob er<br />

die Parzellierung der Grundstücke in der Neubausiedlung noch heuer macht. Man weiß in<br />

etwa, wo die Parzellen sind und die Wasserleitung kann man neben der Straße verlegen.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, die Anrainer dieser Straße werden jetzt bereits ein paar Jahre<br />

vertröstet und es ist eine immense Staubbelastung. Die Straße selber ist fertig und nachdem<br />

diese auch von Ing. Egger angesehen wurde und dieser auch wissen wird, was herauskommen<br />

muss, nimmt Vizebgm. Schanda an, dass auch die Breite passt. Der von Bgm. Fuchs verlesene<br />

Aktenvermerk von AL Schwendner war ihm nicht bekannt.<br />

Der Bürgermeister erklärt, es stimmt nicht, dass diese Straße fertig ist. Er selber habe<br />

sich diese Straße angesehen und auch von Bauhofleiter Strasser wurde mitgeteilt, dass diese<br />

Schotterstraße tiptop in Ordnung ist und dem könne auch er nicht widersprechen. Die Straße<br />

ist nicht fertig.<br />

GV Ing. Klepp bemerkt, die Straße muss in nächster Zeit angesehen werden, denn hier<br />

wurde die Querstraße vom Bauhofleiter mehrmals niedergewalzt und wieder mit<br />

Asphaltbruch versehen. Dies hält nur zwei Tage, da die Straße einfach ausgerieben ist. Hier<br />

geht es steil hinauf, in der Kurve reibt es sich immer wieder auf. Eine externe Firma, welche die<br />

Wasserleitungen vergraben hat, hat einfach den Schotter hingeworfen und so geht die Straße<br />

bergauf und bergab und es sind Löcher drinnen. In der Kurve glaubt man, man fährt im<br />

Tiefschnee. Von gut beisammen ist die Straße weit weg.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, der Gemeinderat hat über das<br />

Straßenbauprogramm und nicht über die Anliegerstraße von GV Ing. Klepp, welche natürlich<br />

auch zum Straßenbauprogramm dazugehört, zu beraten.<br />

Der Bürgermeister macht den Vorschlag der Straßenbauausschuss soll das Ganze gemeinsam<br />

mit der Baufirma und ihm noch einmal durchgehen. Jene finanzielle Mittel welche zur<br />

Verfügung sind, können verbaut werden. Ein Teil muss noch für Straßeninstandhaltung<br />

aufgehoben werden.<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, wenn man sich jetzt dies noch einmal ansieht und es passt,<br />

wären € 438.000,-- inkl. Steuer im Voranschlag 2012 drinnen. Wenn die Voraussetzungen für<br />

den Neubau da sind könnten wir es komplett ausschreiben.<br />

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Der Bürgermeister wiederholt, dass der Betrag in der Höhe von € 480.156,35 die<br />

Gesamtsumme von Straßenbau und Straßeninstandhaltung ist. Wenn dieser Gesamtbetrag<br />

verplant wird, bleibt für die Straßenerhaltung Null übrig.<br />

Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass die Gemeinde laut Rechnungsabschluss im<br />

Jahr 2011 einen Überschuss hatte. Von diesem Überschuss ist nur ein Teil in der Höhe von<br />

rund € 200.000,-- in den Voranschlag 2012 eingerechnet worden. Dies heißt, es wären in etwa<br />

noch € 400.000,-- , sogar ein bisschen mehr, welche im Voranschlag nicht eingearbeitet sind.<br />

Er glaube nicht, dass noch € 200.000,-- an Sanierungskosten anfallen. Es ist nicht der ganze<br />

Überschuss im Voranschlag eingerechnet, dass heißt wir haben noch etwas Reserve. Man<br />

könne ja einmal € 40.000,-- für die Straßeninstandhaltung einplanen und wenn man nicht<br />

auskommt, hat man ja noch Reserve aus dem Überschuss.<br />

Der Bürgermeister bemerkt jedoch, dass man dann für andere Sachen überhaupt<br />

keinen Spielraum mehr hat. Mit € 480.000,-- an finanziellen Mittel für den Straßen haben wir<br />

ohnehin sehr viel in der Hand.<br />

Der Bürgermeister schlägt nochmals vor, das Straßenbauprogramm noch einmal genauer mit<br />

der Baufirma und Herrn Ing. Egger anzusehen und dann legen wir fest, welche Straße von wo<br />

bis wo asphaltiert wird und dann haben wir auch die genaue Summe. Denn wenn jetzt beim<br />

Straßenbau unvorhergesehene Sachen auftauchen, geht die Summe gleich wieder in die Höhe.<br />

Es ist allen bekannt, wenn etwas bei öffentlichen Sachen gebaut wird, ist es relativ schwierig<br />

mit diesem Geld auszukommen.<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, somit kommt man wieder dahin, dass die Ausschreibung<br />

wieder erst im Herbst 2012 erfolgt. Wann haben wir die nächste GR-Sitzung?<br />

Der Bürgermeister verneint dies und stellt fest, dass die Baufirma ja fest steht, oder?<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, dass wir zuerst einmal die Arbeiten ausschreiben müssen.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dies ist ja kein Problem, wir können den gesamten Katalog<br />

ausschreiben, dies ist ja nicht die Schwierigkeit. Dies heißt nicht, dass wir dann den gesamten<br />

Straßenbaukatalog machen müssen. Dies ist nicht die Voraussetzung.<br />

Vizebgm. Schanda wiederholt, es müssen die Arbeiten endlich ausgeschrieben werden.<br />

Je früher wir dran sind, desto günstiger sind die Preise. Es soll nicht erst im Herbst<br />

ausgeschrieben werden.<br />

Der Bürgermeister fasst zusammen, das vorliegende Straßenbauprogramm 2012 soll<br />

von Ing. Egger ausgeschrieben werden und mit jener Firma welche den Auftrag bekommt wird<br />

Kontakt aufgenommen und geschaut werden, was wir machen.<br />

Vizebgm. Schanda schlägt vor, dass dann bei der Begehung auch gleich wegen dem<br />

Gehsteig geschaut und gleich mitgemacht werden soll.<br />

Der Bürgermeister bestätigt dies.<br />

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GR Ing. Österbauer bemerkt, dass die Vergabe der Arbeiten jedoch nur in der Höhe des<br />

vorhandenen Budgets erfolgt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, Ing.<br />

Robert Egger, Nußdorf mit der Ausschreibung des Straßenbauprogrammes 2012 laut<br />

vorliegender Aufstellung zu beauftragen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 6) ÖBB-STRECKE STEINDORF BRAUNAU – FURTHER GEMEINDESTRASSE, UMGE-<br />

STALTUNG DER EISENBAHNKREUZUNG<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Am 24.04.2012 fand im Gemeindeamt eine weitere Besprechung mit der ÖBB hinsichtlich<br />

Eisenbahnkreuzung statt. An dieser haben Vizebgm. Mittermaier, Vizebgm. Schanda und er<br />

teilgenommen.<br />

Ausgehend von der Besprechung am 08.03.2012 über die Verbreiterung Bahnübergang<br />

Feldweißstraße hat die ÖBB auf Ersuchen der Gemeinde eine Machbarkeitsstudie über die<br />

Umgestaltung der Eisenbahnkreuzung im Verlauf der Furtherstraße (zwischen FF-Zeughaus<br />

Furth /Unterlochen) vorgelegt.<br />

Bekanntlich haben sich durch den ungünstigen Kreuzungswinkel hier bereits mehrfach Unfälle<br />

zugetragen. Um solchen vorzubeugen, wäre eine Umgestaltung im Sinne von mehr<br />

Verkehrssicherheit angebracht. Die ÖBB hat angeboten bei einer Auflassung zweier<br />

untergeordneter Eisenbahnkreuzungen, wovon eine, eine reine Wirtschaftsfahrt ist, und die<br />

betroffenen Grundstücke durch entlang der Bahnstrecke verlaufendem öffentlichen Gut<br />

erreichbar sind, sich an der Umgestaltungskosten sowie auch jenen für die Verbreiterung des<br />

Bahnüberganges Feldweißstraße finanziell zu beteiligen. Von der Gemeinde wären die Kosten<br />

für die Straßenmäßige Einbindung sowie eventuelle Grundeinlöse, soweit erforderlich, zu<br />

übernehmen. Der von der ÖBB erstellte Plan wurde inzwischen dem Land der OÖ<br />

Landesregierung zur Prüfung vorgelegt und liegt die grundsätzliche Zustimmung mit Schreiben<br />

vom 09.05.2012, GZ UBAT-400278/43-2012-Di/Fm bzw. vom 16.05.2012, GZ Verk-720925/6-<br />

2012-Pr hierüber auch bereits vor.<br />

Die ÖBB erwartet bis spätestens 01.07.2012 eine Entscheidung der Gemeinde, ob das Projekt<br />

umgesetzt werden soll.<br />

Ing. Robert Egger wurde um eine Kostenberechnung ersucht, diese sieht wie folgt aus:<br />

Pos. Leistung Nettobetrag<br />

gerundet<br />

1 Neubau Anbindung Eisenbahnkreuzung Unterlochnerstraße<br />

auf Grundlage der Planunterlagen der ÖBB<br />

75.000,00 €<br />

6 Planung, Ausschreibung, Bauaufsicht, Abrechnungskontrolle 5.000,00 €<br />

Summe netto 80.000,00 €<br />

zuzüglich 20 % Ust. 16.000,00 €<br />

Gesamtsumme brutto 96.000,00 €<br />

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Es waren sich bei der damaligen Besprechung alle einig, dass die Eisenbahnkreuzung auf alle<br />

Fälle umgebaut gehört, da diese durch den spitzen Winkel sehr gefährlich ist.<br />

Es geht heute darum, dass der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss fasst, die<br />

Eisenbahnkreuzung umzugestalten. Im Anschluss daran können die Grundeinlöseverhandlungen<br />

begonnen werden.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass es in den letzten 20 Jahren, seit er auf dem<br />

Polizeidienststelle Mattighofen beschäftigt ist, einen einzigen Unfall bei dieser<br />

Eisenbahnkreuzung gegeben hat. Der Umbau dieser Eisenbahnkreuzung ist trotzdem<br />

sinnvoll. Bezüglich der Kostenbeteiligung der ÖBB möchte er den Bericht des Bürgermeisters<br />

ergänzen bzw. korrigieren.<br />

Denn wenn die Gemeinde die zwei Eisenbahnkreuzungen auflässt, übernimmt die ÖBB den<br />

Umbau der Eisenbahnkreuzung Feldweißstraße zur Gänze und die Gemeinde hat nur die<br />

Kosten für die Straße aufzugringen. Bei der unteren Eisenbahnkreuzung muss die Gemeinde<br />

die Grundeinlöseverhandlungen bzw. Planung durchführen. Die Eisenbahnkreuzung baut zur<br />

Gänze die ÖBB und beim Straßenbau beteiligen sie sich mit 50 %. Die vorliegende<br />

Kostenschätzung von Ing. Egger betrifft uns demnach nicht zur Gänze sondern nur zu 50 %.<br />

Das entsprechende Protokoll der Besprechung vom 24.04.2012 wird von der ÖBB in den<br />

nächsten Tagen noch übermittelt.<br />

GR Höflmaier fragt, wie ist es bei den Grundeinlöseverhandlungen angedacht?<br />

Werden die öffentlichen Flächen, welche frei werden, den Grundbesitzern angeboten?<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass diese frei werdenden Flächen auf alle Fälle den<br />

Grundbesitzern angeboten werden, da die Gemeinde diese Grundstücke als öffentliches Gut<br />

nicht mehr benötigt.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, es ist nicht sehr viel Grundfläche zum einlösen, da der<br />

Bahngrund relativ weit geht.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Zustimmung der Umgestaltung der Eisenbahnkreuzung in km 20,133<br />

mit der Further Gemeindestraße – ÖBB-Strecke Steindorf-Braunau zu fassen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 7) LANDESGARTENSCHAU IN DEN JAHREN 2016 BIS 2025; GEMEINSAME<br />

BEWERBUNG MIT DER STADTGEMEINDE MATTIGHOFEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Mit Schreiben vom 17.02.2012 hat die Stadtgemeinde Mattighofen mitgeteilt, dass das Land<br />

OÖ für Jahre 2015 bis 2025 fünf neue Landesgartenschauen ausgeschrieben und die OÖ<br />

Gemeinden eingeladen hat, sich darum bis Ende Juni 2012 zu bewerben.<br />

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Die Stadtgemeinde Mattighofen wird sich als Ort der Landesgartenschau bewerben und der<br />

Gemeinderat hat am 30.01.2012 diesbezüglich bereits einen Grundsatzbeschluss gefasst.<br />

Der Gemeinderat Mattighofen würde es jedoch begrüßen, wenn sich auch Pfaffstätt,<br />

Munderfing, Pischelsdorf und Schalchen mit Mattighofen gemeinsam um die<br />

Landesgartenschau bewerben würden, denn dies brächte für unsere Region weitere Vorteile<br />

und würde auch eine Stärkung der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit bedeuten.<br />

Bgm. Schwarzenhofer hat nunmehr ersucht, dies im Gemeinderat zu behandeln und Bescheid<br />

zu geben.<br />

Es hat dann am 30.05.2012 sowie am 04.06.2012 in Mattighofen eine Besprechung<br />

stattgefunden, bei welcher auch Vizebgm. Schanda anwesend war. Bgm. Schwarzenhofer<br />

wurde gebeten bei Herrn Karl Ploberger, Beiratsvorsitzender der OÖ Landesgartenschauen, zu<br />

eruieren, welche Gemeinde mitmachen dürfen und eine Chance haben. Daraufhin wurde Bgm.<br />

Schwarzenhofer von Herrn Ploberger mitgeteilt, nachdem die Stadt Mattighofen jetzt die<br />

Landesausstellung hat, es sehr wenig Sinn ergeben wird, sich jetzt um die Landesgartenschau<br />

zu bewerben. Desweiteren wird es eher nicht möglich sein, da es auf zwei Gemeinden<br />

aufgeteilt wäre.<br />

Darüber wurden Vizebgm. Schanda und GR Roman Breckner informiert und vorgeschlagen das<br />

Thema Landesgartenschau fallen zu lassen. Dieses Projekt kostet nicht nur Geld, sondern auch<br />

relativ viel Zeit. Bereits die Erarbeitung der Pläne kosten für beide Gemeinden zusammen €<br />

13.800,--. Dies ist seiner Ansicht nach ein Geld, was sich die Gemeinde sparen kann.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Vizebgm. Schanda ergänzt, es ist auch bezüglich der Grundflächen problematisch. Es ist<br />

eine Vorlaufzeit von 3-5 Jahre erforderlich, dann die Gartenschau, dann 5 Jahre weitererhalten<br />

und ein Drittel der Flächen sollen überhaupt erhalten bleiben. Diese erforderlichen<br />

Grundflächen hätte die Gemeinde ohnehin nicht zur Verfügung. Die Gesamtkosten betragen €<br />

6 Mio., wovon € 4 Mio. vom Land gesponsert werden. Die restlichen € 2 Mio. müssten durch<br />

Eintrittsgelder hereinkommen. Vizebgm. Schanda ist mit diesem Ergebnis, dass sich die<br />

Gemeinde Schalchen nicht bewerben wird, sehr zufrieden. Nur die Vorgangsweise ist etwas<br />

eigenartig. Er hat eine Woche vor der Besprechung darüber erfahren und soll jetzt schnell eine<br />

Entscheidung gefunden werden. Das Schreiben der Stadtgemeinde Mattighofen ist vom<br />

17.02.2012, dazwischen wäre noch Zeit gewesen, Informationen einzuholen. Denn man weiß<br />

jetzt gar nicht, wo man in Schalchen von den Grundstücken her mit einer Landesgartenschau<br />

hingehen könnte. Dies wurde auch von Bgm. Fuchs gesagt.<br />

Der Bürgermeister lässt diesen Vorwurf von Vizebgm. Schanda gelten. Im Grunde<br />

genommen sind wir uns aber alle einig, dass die Beteiligung an der Landesgartenschau nichts<br />

bringt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, an den OÖ<br />

Landesgartenschauen 2016 – 2025 nicht teilzunehmen und der Stadtgemeinde Mattighofen<br />

die Ablehnung mitzuteilen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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PUNKT 8) WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG; ANSUCHEN DER FIRMA SPORT-RINNERTHALER<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die Fa. Sport Rinnerthaler, Schalchen, Neudorf 38 hat mit Schreiben vom 08.03.2012<br />

folgendes Ansuchen gestellt:<br />

Nachdem das Spielwarengeschäft Herby´s Spielewelt mit Ende Februar in das ehemalige<br />

Bill-Gebäude übersiedelt ist, habe ich mit 1. März 2012 das gesamte Gebäude übernommen<br />

und bin alleiniger Mieter.<br />

Ich erweitere daher meine Geschäftsfläche von nunmehr 200 m² auf rund 500 m² und<br />

werde in der Folge noch zwei Mitarbeiter bzw. einen Lehrling einstellen.<br />

Da ich bisher von Seiten der Gemeinde Schalchen keinerlei Förderung erhalten habe,<br />

ersuche ich um Gewährung einer Wirtschaftsförderung.<br />

Hierzu wird ergänzend festgehalten, dass der Fa. Sport Rinnerthaler bereits per GR-Beschluss<br />

vom 09.08.2002 eine Gewerbeförderung von damals € 1.990,-- zuerkannt wurde.<br />

Eine weitere Förderung könnte sich demnach nur auf die in Aussicht gestellte Erhöhung der<br />

Mitarbeiteranzahl um zwei Mitarbeiter und einem Lehrling bzw. einen Kommunalsteuernachlass<br />

für diese beziehen. Dies jedoch nur unter der Bedingung des Nachweises einer<br />

tatsächlichen zusätzlichen Personalaufnahme (Maximalhöhe 50 % auf höchstens 3 Jahre).<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass die Fa. Sport Rinnerthaler bereits eine<br />

Gewerbeförderung in der Höhe von € 1.990,-- erhalten hat, jetzt aber haben diese die<br />

Geschäftsfläche um mehr als das Doppelte vergrößert. Wenn der Gemeinderat einer<br />

Förderung zustimmt, dann soll dies nur für die Neuaufnahme der zwei Mitarbeiter - aber erst<br />

ab dem Zeitpunkt der Einstellung – erfolgen. Bezüglich dem Lehrling müsste man sich<br />

unterhalten, denn für diesen zahlt die Fa. Sport Rinnerthaler auch keine Kommunalsteuer,<br />

zumindest nicht das erste Jahr. Hier müsste man auch sagen, der Kommunalsteuernachlass<br />

erfolgt erst ab dem Zeitpunkt wo für den Lehrling Kommunalsteuer bezahlt wird. Die<br />

Förderung soll demnach in Form eines 50 %igen Kommunalsteuernachlasses für die nächsten<br />

3 Jahre erfolgen.<br />

GR Roman Breckner fasst zusammen, der 50 %ige Kommunalsteuernachlass soll für die<br />

zwei neuen Mitarbeiter ab Einstellung und für den Lehrling ab dem 2. Lehrjahr erfolgen, auf<br />

die Dauer von 3 Jahren.<br />

Der Bürgermeister bestätigt dies und erklärt, eine Förderung wird nur mit einer neuen<br />

Personalaufnahme gewährt und für den Lehrling ab dem Zeitpunkt, welcher dieser<br />

Kommunalsteuerpflichtig ist.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem Ansuchen der Fa.<br />

Sport Rinnerthaler, Schalchen vom 08.03.2012 stattzugeben. Es wird ein 50 %iger<br />

Kommunalsteuernachlass auf drei 3 Jahre für zwei neue Mitarbeiter und für einen Lehrling<br />

ab dem Zeitpunkt der Kommunalsteuerpflicht, gewährt.<br />

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EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 9) KIWANIS CLUB MATTIGHOFEN; ANSUCHEN UM BEFREIUNG DER<br />

LUSTBARKEITSABGABE FÜR DAS AM 16. JUNI 2012 IM HEIMATHAUS<br />

SCHALCHEN VERANSTALTETE JAZZKONZERT<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Der Kiwanis Club Mattighofen hat mit Schreiben vom 31.05.2012 folgendes Ansuchen<br />

eingebracht und zwar:<br />

Der Kiwanis Club Mattighofen veranstaltet auch heuer wieder das Jazzkonzert im Heimathaus<br />

Schalchen am 16. Juni 2012.<br />

Sowie in den Vorjahren wird der Erlös für Soziale Einrichtungen und Projekte gespendet.<br />

Im Vorjahr konnte der Kiwanis Club Mattighofen die Volksschule Schalchen unterstützen.<br />

Im heurigen Jahr werden die Unterstützungen erst beschlossen.<br />

Der Kiwanis Club Mattighofen tritt nun mit der Bitte an die Gemeinde Schalchen heran, dass<br />

diese Veranstaltung von der Entrichtung der Lustbarkeitsabgabe befreit wird.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister bemerkt, diesem Ansuchen wurde auch im letzten Jahr<br />

stattgegeben, weil der Kiwanis Club Mattighofen den Erlös zu 100 % an Bedürftige, Behinderte<br />

etc. weitergibt.<br />

GR Roman Breckner fragt, von welcher Summe wird hier gesprochen?<br />

Der Bürgermeister antwortet, dies kommt auf die Besucheranzahl an, jedoch geht es<br />

hier um eine Lustbarkeitsabgabe in der Höhe von rund € 100,--.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem<br />

Ansuchen des Kiwanis Clubs Mattighofen stattzugeben und von der für das Jazzkonzert am<br />

16.06.2012 im Heimathaus Schalchen anfallenden Lustbarkeitsabgabe zu befreien.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 10) EDMUND SCHIFFECKER, SCHMIDINGERSIEDLUNG 5; ABSCHLUSS UND<br />

GRUNDBÜCHERLICHE DURCHFÜHRUNG DES KAUFVERTRAGES BETREFFEND<br />

DEN AUS GST. 532/14, KG SCHALCHEN NEUGEBILDETEN TEIL „1“ IM AUSMASS<br />

VON 47 M²<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16.02.2012, Top 11) einstimmig dem Verkauf des aus<br />

Grundstück 532/14, KG. Schalchen neugebildeten Teiles „1“ im Ausmaß von 47 m²<br />

zugestimmt. Das Grundstück wurde inzwischen vermessen. Der Kaufvertrag liegt nunmehr zur<br />

Beschlussfassung vor.<br />

Debattenbeiträge:<br />

GR Ing. Sperl fragt, ob es Regeln bezüglich der Kostenübernahme gibt?<br />

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Der Bürgermeister antwortet, sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen<br />

Durchführung des Vertrages verbundenen Kosten sind wie üblich vom Käufer zu übernehmen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, mit Herrn<br />

Edmund Schiffecker folgenden Kaufvertrag betreffend den aus Gst. 532/14, KG. Schalchen<br />

neugebildeten Teil „1“ im Ausmaß von 47 m² abzuschließen und zwar:<br />

abgeschlossen zwischen<br />

K A U F V E R T R A G<br />

der GEMEINDE SCHALCHEN, vertreten durch den Bürgermeister Stefan Fuchs, als<br />

Verkäufer einerseits und<br />

Herrn Edmund SCHIFFECKER, geb. 09.02.1964, wohnhaft in 5231 Schalchen,<br />

Schmidingersiedlung 5/2 als Käufer andererseits wie folgt:<br />

I.<br />

KAUFGEGENSTAND<br />

Die Gemeinde Schalchen ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 944, KG.<br />

40130 Schalchen mit dem dort unter anderem vorgetragenen Grundstück 532/14 Baufl.<br />

(Gebäude)-Baufl.(begrünt) im Gesamtausmaß von 384 m².<br />

Die Gemeinde Schalchen, im folgenden kurz Verkäufer genannt, verkauft und übergibt<br />

hiermit an Herrn Edmund Schiffecker, im folgenden kurz Käufer genannt, und letzterer<br />

kauft und übernimmt von ersterer, den laut vorliegender Vermessungsurkunde von DI<br />

Fleischmann, Salzburg vom 20.03.2012, GZ: 36021/12 aus Grundstück 532/14, KG.<br />

Schalchen, neu gebildeten Teil „1“ im Ausmaß von 47 m², so wie der Verkäufer die<br />

Liegenschaft besessen und benützt hat, samt allen rechtlichen und tatsächlichem<br />

Zubehör.<br />

II.<br />

KAUFPREIS<br />

Der vereinbarte Kaufpreis für die Teilfläche beträgt € 40,-- m²,<br />

demnach € 1.880,00 (in Worte: Euro eintausendachthundertachtzig).<br />

Der gesamte Kaufpreis wird Zug um Zug mit Unterfertigung dieses Vertrages vom Käufer<br />

an den Verkäufer bezahlt und quittiert der Verkäufer mit Unterfertigung dieses Vertrages<br />

den Erhalt des gesamten Kaufpreises.<br />

III.<br />

ÜBERGABE<br />

Die tatsächliche Übergabe und Übernahme der Teilfläche in den Besitz, den Genuss und<br />

die Verwaltung des Käufers samt Vorteil, Last und Gefahr erfolgt am Tage der<br />

Vertragsunterfertigung.<br />

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Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass der Grundstücksteil frei von bücherlichen und<br />

außerbücherlichen Lasten sowie Rechten Dritter ist und somit lastenfrei in das Eigentum<br />

des Käufers übergeht.<br />

IV.<br />

GENEHMIGUNG<br />

Das Rechtsgeschäft wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Schalchen in der Sitzung am<br />

16.02.2012, TOP 11) bzw. am 14.06.2012, TOP 10) beschlossen. Gemäß § 65 OÖ GemO<br />

wird dieser Vertrag vom Bürgermeister unterfertigt.<br />

Es bedarf keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung gemäß § 106 (1) OÖ<br />

Gemeindeordnung seitens des Landes OÖ.<br />

V.<br />

EINVERLEIBUNG<br />

Zur grundbücherlichen Durchführung erteilt der Verkäufer, die Gemeinde Schalchen, ihre<br />

ausdrückliche Zustimmung, dass aufgrund des Teilungsplanes des DI Fleischmann vom<br />

20.03.2012, GZ: 36021/12 nachstehende Eintragungen im Grundbuch 40130 Schalchen<br />

vorgenommen werden und zwar:<br />

a) in der EZ. 944 die Teilung des Grundstückes 532/14 in dieses und den Teil „1“;<br />

b) die lastenfreie Abschreibung des Teiles „1“ vom Gutsbestand dieser Liegenschaft;<br />

c) ob der dem Edmund Schiffecker, geb. 09.02.1964 und Susanne Stranzinger, geb.<br />

19.12.1965 gehörigen Liegenschaft EZ. 756, die Zuschreibung des Teiles „1“ und die<br />

Vereinigung mit dem dort vorgetragenen Grundstück 520/1.<br />

VI.<br />

ERKLÄRUNGEN<br />

Die Vertragsparteien erklären an Eides Statt, dass sie österreichische Staatsbürger und<br />

Deviseninländer sind.<br />

VII.<br />

GERICHTSSTANDORT<br />

Für den Fall etwaiger Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsteile die<br />

örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Mattighofen.<br />

VIII.<br />

KOSTEN<br />

Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages<br />

verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren trägt zur Gänze der Käufer. Insbesondere<br />

obliegt es dem Käufer, den gegenständlichen Vertrag zur Vergebührung beim Finanzamt<br />

anzuzeigen. Der Käufer verpflichtet sich, diesbezüglich den Verkäufer schad- und klaglos<br />

zu halten.<br />

IX.<br />

VERTRAGSAUSFERTIGUNG<br />

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Dieser Vertrag wird in einem Original ausgefertigt, welches nach grundbücherlicher<br />

Durchführung des Vertrages der Käufer erhält. Dem Verkäufer wird eine Abschrift<br />

übermittelt.<br />

Schalchen, am ....................................<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 11) GESTATTUNGSVERTRAG – SCHNELLBERGER STEFAN, HAUPTSTRASSE 22,<br />

VERLEGUNG EINER FERNWÄRMELEITUNG FÜR DAS PROJEKT „BARRIEREFREIES<br />

WOHNEN“<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Der Biogasbetreiber Stefan Schnellberger, Schalchen, Hauptstraße 22 hat sich bereit erklärt,<br />

die Gebäude „Barrierefreies Wohnen“ mittels Fernwärme zu versorgen. Für die Verlegung der<br />

Leitung soll der vorliegende Gestattungsvertrag abgeschlossen werden.<br />

Mit diesem Vertrag räumt die Gemeinde Schalchen Herrn Schnellberger das Recht ein, auf den<br />

ihr gehörigen Grundstücken 1599/4, 633/1 und 633/4, je KG. Schalchen eine<br />

Fernwärmeleitung zu verlegen, zu betreiben, zu überprüfen, in Stand zu halten und zu<br />

erneuern. Die Fernwärmeleitung besteht aus zwei Rohren mit einem Durchmesser bis maximal<br />

20 cm und einem Erdkabel. Die Leitung wird in einer Tiefe von rund 50 cm bis 120 cm verlegt.<br />

Die ungefähre Lage ist im vorliegenden Lageplan eingetragen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

vorliegenden Gestattungsvertrag mit Herrn Stefan Schnellberger, Schalchen, Hauptstraße 22<br />

für die Verlegung einer Fernwärmeleitung für das Projekt „Barrierefreies Wohnen“<br />

abzuschließen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 12) KERN HANNES, ERWERB DES ÖFFENTLICHEN STRASSENGUTES GST.NR. 1632<br />

KG SCHALCHEN SOWIE TEILFLÄCHE VON GST.NR. 1631 KG SCHALCHEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Der Besitzer der Liegenschaft Unterharlochen 2, Hannes Kern, Radfeld, hat nach<br />

bescheidmäßiger Aufforderung der Gemeinde den eigenmächtig umgelegten Straßenteil 1631<br />

und 1632, je KG. Schalchen durch DI Prechtl, Mattighofen mittlerweilen vermessen lassen. Der<br />

Vermessungsplan liegt allerdings noch nicht vor, sodass es noch keine exakten Angaben über<br />

die zu erwerbenden Flächen gibt. Es gilt das Prinzip des Flächenausgleiches bzw. des<br />

Flächenüberhanges, ist dies käuflich zu erwerben.<br />

Nunmehr hat der Liegenschaftsbesitzer den Antrag auf Verkauf von Teilen des öffentlichen<br />

Straßengutes laut vorliegenden Lageplan eingebracht. Die von Herrn Kern zu erwerbenden<br />

Straßenteile dienen zur Zufahrt zu seinem landwirtschaftlichen Anwesen. Weitere<br />

Grundeigentümer sind nicht betroffen. Der von Herrn Kern vorgesehene Erwerb des<br />

öffentlichen Straßengutes müsste vermessen und grundbücherlich durchgeführt werden und<br />

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hätte die Kosten natürlich der Erwerber zu tragen. Kaufpreis sollte bei Bereitschaft zum<br />

Verkauf festgelegt werden.<br />

Das Ansuchen von Herrn vom 01.06.2012 lautet wie folgt:<br />

Ich bin Besitzer des Anwesens Unterharlochen 2 in der Gemeinde Schalchen.<br />

Im Zuge der Neuvermessung der Straße beabsichtige ich, die Straßenteile Parz. 1632 und<br />

jene Teilfläche der Parzelle 1631, die von der Brücke bis zu unserem Hof führt käuflich zu<br />

erwerben.<br />

Ich bin bereit, für den Quadratmeter 2,50 Euro zu bezahlen.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister berichtet, vor ca. zwei Wochen haben die Herren Kern Junior und<br />

Senior bei ihm die Interessen vorgetragen. Er hat ihnen mitgeteilt, dass die Gemeinde an<br />

diesem Straßenstück überhaupt kein Interesse hat und es auch nicht benötigt wird. Es wurde<br />

ihnen jedoch auch damals mitgeteilt, dass der Quadratmeterpreis € 3,-- beträgt.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass auch noch ein Quadratmeterpreis von € 3,-- zu<br />

wenig ist. Nachdem man nicht weiß, was dort in diesem Bereich einmal geschieht, stellt sich<br />

die Frage, warum man das öffentliche Gut auflassen soll. Ein Teil der Straße wurde von Herrn<br />

Kern bereits umgeackert. Das einzige, was sich die ÖVP-Fraktion vorstellen kann, dass man<br />

auflässt und verkauft, ist jenes Stück was Herr Kern ersetzt. Es geht dabei um jenen Teil,<br />

welcher ostwärts Richtung Huber Theo geht. Dies ist bereits umgeackert und in der Natur<br />

nicht mehr vorhanden und Herr Kern hat die neue Straße gebaut. Dieses Teilstück braucht<br />

sicherlich niemand mehr. Aber bezüglich Auflassung der restlichen Straßenteile stellt er fest,<br />

dass der Verkauf ja kein enormer Ertrag für die Gemeinde ist und man auch nicht weiß, was<br />

in diesem Bereich einmal geschieht. Daher findet er es nicht gut, wenn diese Straße jetzt<br />

verkauft wird.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, ein Problem stellt sich, wenn durch Herrn Kern<br />

der Winterdienst, Straßenreparaturen und dergleichen mehr eingefordert wird. Dies kostet<br />

der Gemeinde dann nur Geld.<br />

GR Dr. Postlmayr fragt, ob er richtig liegt, dass die Vermessungspläne noch nicht<br />

vorliegen?<br />

Der Bürgermeister bestätigt, dass die Vermessungspläne noch nicht fertig sind. Wenn<br />

die Straßenteile verkauft werden sollen, müssen wir hierzu einen Grundsatzbeschluss fassen.<br />

Aber es weiß ein jeder, um was es jetzt geht, jedoch noch nicht das genaue Flächenausmaß.<br />

GR Ing. Sperl bemerkt, Herr Kern glaubt, er kann tun und lassen was er will. Diese<br />

Erfahrung haben meine Eltern gemacht. Herr Kern ist gekommen und hat Bäume auf einem<br />

Grundstück gefällt, was gar nicht ihm gehört hat. Herr Kern macht eigentlich nur Dinge,<br />

welche sich zu seinem Vorteil auswirken. GR Ing. Sperl spricht sich dagegen aus, dass diese<br />

Grundstücksflächen zu diesem günstigen Preis überlassen werden. Denn Herr Kern soll die<br />

Karten auf den Tisch legen und erklären, warum er dies machen will. Es ist sicherlich eine<br />

Absicht dahinter, dass dieser Erwerb nur für Herrn Kern etwas bringt und alle anderen nichts.<br />

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Der Bürgermeister erklärt, dass er sogar so weit gehen und sagen würde, dass GR Ing.<br />

Sperl bei diesem Tagesordnungspunkt befangen ist, da seine Familie mit Herrn Kern<br />

zerstritten ist. Dies sind eigentlich private Angelegenheiten, was nicht hierher gehören.<br />

GR Roman Breckner fragt, ob das betroffene Straßenstück nicht durch die Jäger<br />

genutzt wird?<br />

Vizebgm. Schanda antwortet, dass man hier nicht mehr fahren kann, weil es dieses<br />

Straßenstück nicht mehr gibt.<br />

Der Bürgermeister fragt nochmals, was hat die Gemeinde von diesem Straßenstück?<br />

Ausgenommen von Problemen und Kosten. Hier kommt nur Unsinn heraus.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dies wäre bis jetzt auch gewesen. Der einzige Unsinn,<br />

was herausgekommen ist, hat jedes Mal Herr Kern gemacht.<br />

Der Bürgermeister bestätigt dies und bemerkt trotzdem, wenn Herr Kern darauf<br />

beharrt, dass er mit einem Pkw zu seinem Hof zufahren möchte, dann ist die Gemeinde dran<br />

und kann auskoffern und eine Schotterdecke aufziehen. Dies sind die Probleme.<br />

GR Dr. Postlmayr fragt, ist diese Straße jetzt nicht mehr befahrbar?<br />

Vizebgm. Schanda antwortet, die Straße ist bis zum Haus von Herrn Kern befahrbar.<br />

Der Bürgermeister erklärt, es geht ja nur um das Stück von der Brücke, von der neu<br />

gemachten Ecke. Der eine Teil der Straße 1632 ist ohnehin weg. Die Facklerstraße wird ja<br />

nicht aufgelassen.<br />

oder?<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, die Facklerstraße ist aber am vorliegenden Plan markiert.<br />

GR Roman Breckner erklärt, die Facklerstraße führt nicht zum Hof von Herrn Kern.<br />

GR Schönberger fragt, in diesem Bereich gibt es ja auch noch eine kleine Brücke,<br />

GV Steinberger antwortet, dass diese Brücke nicht befahrbar ist und er glaube nicht,<br />

dass sich diese Brücke im öffentlichen Gut befindet.<br />

1631.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, im öffentlichen Gut befinden sich die Parzellen 1632 und<br />

Nachdem nicht genau geklärt werden kann, um welche Grundstücksflächen es sich<br />

konkret handelt, setzt der Bürgermeister diesen Punkt 12) von der Tagesordnung ab, bis der<br />

entsprechende Vermessungsplan vorliegt.<br />

PUNKT 13) FLÄCHENWIDMUNGSPLAN UND ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT;<br />

ÜBERARBEITUNG BZW. NEUERSTELLUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES<br />

UND DES ÖRTLICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPTES IN DIGITALER FORM –<br />

VERGABE DER ARBEITEN<br />

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Der Bürgermeister ersucht den Obmann des örtlichen Raumplanungsausschusses um<br />

seinen Bericht.<br />

Bericht des Obmannes des örtl. Raumplanungsausschusses, GR Dr. Postlmayr:<br />

Für die Überarbeitung des digitalen Flächenwidmungsplanes und ÖEK sind im Dezember 2011<br />

folgende Angebote abgegeben worden und zwar:<br />

Firma Anbot Nettopreis Beinhaltete Positionen<br />

DI Günther Poppinger € 41.560,00 --<br />

Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH € 41.314,35 1-4<br />

Architekten Färbergasse € 23.700,00 1-7<br />

Dr. Roland Kals € 22.720,00 1-7<br />

DI Mag.arch. Erich Schlager € 21.500,00 1-7<br />

Am 12.04.2012 hat eine Sitzung des örtlichen Raumplanungsausschusses stattgefunden und<br />

man hat hier über die vorliegenden Angebote diskutiert und man ist zu dem Ergebnis<br />

gekommen, dass man die Positionen noch auf die Reihe bekommen muss. Dies wurde dann<br />

erledigt und er hat sich dann mit Bauamtsleiter Mühlbacher noch einmal zusammen gesetzt<br />

und man ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorliegenden Angebote sehr wohl<br />

vergleichbar sind und die Anbotslegung im Sinne der Ausschreibung erfolgt ist.<br />

Obwohl die Fa. Architekten Färbergasse, Braunau am Inn nicht die billigste ist, sind wir der<br />

Ansicht, dass die Gemeinde Schalchen mit der Fa. Färbergasse bereits beim Ausbau des<br />

Kindergartens gute Erfahrungen gemacht hat. Auch die Stadt Mattighofen hat die Fa.<br />

Färbergasse für die Überarbeitung beauftragt und wird diese von Bauamtsleiter Obermaier<br />

sehr gelobt. Daher ist die Ansicht des Raumplanungsausschusses gewesen, dem Gemeinderat<br />

das Büro Färbergasse, Braunau am Inn für die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und<br />

ÖEK zum Preis von € 23.700,00 netto vorzuschlagen.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Vizebgm. Schanda stellt fest, dass vom Angebot in der Höhe von € 23.700,-- netto sogar<br />

noch etwas wegfällt, da die Digitalisierung bereits durchgeführt wurde und daher nicht mehr<br />

erforderlich ist.<br />

Der Bürgermeister bestätigt dies und erklärt, dass dieser Auftrag an die Fa. Gemdat<br />

vergeben wurde. Der Bürgermeister stellt an GR Dr. Postlmayr die Frage, ob man sich bei der<br />

Fa. Färbergasse erkundigt hat, nachdem es einen bestehenden GR-Beschluss gibt, wo es heißt,<br />

wenn der Flächenwidmungsplan und ÖEK überarbeitet werden, dass auch die SUP mit<br />

einfließen muss. Kann die Fa. Färbergasse die SUP machen oder nicht?<br />

GR Dr. Postlmayr antwortet, das einzige Büro was in den Anboten auf die SUP<br />

hingewiesen hat, dass sie diesbezüglich Erfahrungen haben, war die Fa. Regioplan Ingenieure<br />

Salzburg. Diese wurde auch zur letzten Ausschusssitzung am 12.04.2012 eingeladen und<br />

haben sich vorgestellt. SUP-Aufgaben sind in diesen vorliegenden Anboten jedoch nicht<br />

enthalten.<br />

Der Bürgermeister fragt, SUP-Aufgaben sind weder im Anbot der Fa. Färbergasse noch<br />

der Fa. Regioplan enthalten?<br />

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GR Dr. Postlmayr verneint dies und antwortet, dies würde nicht gehen, da hätte man<br />

vorher konkretisieren müssen, was wir brauchen, wie man vorgeht etc.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, seinen Wissen nach gibt es einen einstimmigen<br />

Beratungsbeschluss des Raumplanungsausschusses, dem Gemeinderat die Fa. Regioplan<br />

Ingenieure Salzburg zu empfehlen.<br />

GR Dr. Postlmayr antwortet, dass es hier rein um die Überarbeitung und Neuerstellung<br />

des ÖEK und Flächenwidmungsplanes gehe.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass das eine das andere nicht ausschließen darf. Wenn man<br />

das Örtliche Entwicklungskonzept und den Flächenwidmungsplan überarbeitet, dann gehört<br />

die SUP unbedingt dazu, sonst fällt man auf die Nase. Das ist das Problem. Man kann jetzt<br />

nicht zusätzlich ein anderes Büro wie zum Beispiel die Fa. Regioplan beauftragen, denn diese<br />

arbeiten ja nicht miteinander.<br />

GR Dr. Postlmayr weist darauf hin, dass beim Ausschreibungsformblatt die SUP nicht<br />

beinhaltet ist. Die angegebenen Angebote haben mit der SUP nichts zu tun.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass die SUP nicht ausgeschrieben und auch nicht<br />

angeboten wurde.<br />

GR Dr. Postlmayr erklärt, die Fa. Regioplan hat bei ihrem Tätigkeitsbereich angeführt,<br />

dass diese bereits SUP-Erfahrung hat.<br />

GV Steinberger entgegnet, dass man genau aus diesem Grunde die Fa. Regioplan zu<br />

einer Vorstellung eingeladen hat. Da diese der einzige Anbieter war, welche SUP-Erfahrung<br />

hat. Es liegt ein gültiger GR-Beschluss vom 24.06.2010, TOP 23) vor, dass eine SUP<br />

durchzuführen ist. Daher kann er sich schlecht vorstellen, dass dies außerhalb vom ÖEK<br />

gemacht wird. Im Ausschuss hat man sich auch dahingehend geeinigt, dass die Angebote im<br />

Grunde genommen nicht vergleichbar sind. Es sind doch unterschiedliche Summen und daher<br />

hat man auch die Fa. Regioplan kommen lassen und gefragt, ob sich diese bei der SUP<br />

auskennen. Dann hat es geheißen, die anderen Angebote werden noch überprüft und dann ist<br />

überhaupt nichts mehr geredet worden.<br />

GR Dr. Postlmayr entgegnet, die Ausschreibung hat Richtung SUP gar nicht gelautet,<br />

nur Überarbeitung, Neuerstellung des ÖEK und des Flächenwidmungsplanes. Darüber sind die<br />

fünf Angebote eingegangen. Ohne SUP, dies ist Tatsache.<br />

GV Ing. Klepp fragt, ob bei der Angebotsüberprüfung jetzt aufgefallen ist, in wie fern<br />

sich die vorliegenden Angebote unterscheiden? GR Dr. Postlmayr hat gesagt, die Angebote<br />

sind jetzt vergleichbar. Nur von den Kosten her sind diese nicht vergleichbar, hier muss einer<br />

mehr und der andere weniger angeboten haben.<br />

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GR Dr. Postlmayr verneint dies und erklärt, Bauamtsleiter Mühlbacher hat die<br />

einzelnen Posten durchgearbeitet. Es war interessant, dass es drei und zwei Anbieter gibt,<br />

welche ziemlich die gleiche Summe haben.<br />

GV Ing. Klepp fragt, ansonsten haben alle das gleiche Angebot?<br />

GR Dr. Postlmayr bestätigt dies und bemerkt, es war nur dies verwirrend, dass manche<br />

Anbieter Punkt 1 bis 4 und andere wiederum Punkt 1 bis 7 geschrieben haben.<br />

Der Bürgermeister möchte auf alle Fälle wissen, auch von der Fa. Färbergasse, ob diese<br />

die SUP bearbeiten können oder nicht. Wenn sie es nicht können ist es unsinnig diesen Auftrag<br />

an die Fa. Färbergasse zu vergeben. Es ergibt das Ganze nur einen Sinn, wenn man dies<br />

überarbeitet, dass man auch die SUP einfließen lässt. Dies kann nur der Planer so einfließen<br />

lassen, dass es auch für die Gemeinde passt.<br />

GR Dr. Postlmayr fragt, dies soll demnach Hand in Hand gehen?<br />

Der Bürgermeister bestätigt dies.<br />

GV Steinberger betont, seine Fraktion ist davon ausgegangen und dies wissen alle<br />

Mitglieder des Raumordnungsausschusses, dass man mit der Ausschreibung auch SUP<br />

durchführen wird. Die anwesende Fa. Regionplan hat uns auch gesagt, welche Möglichkeiten<br />

etc. die Gemeinde hat.<br />

GR Roman Breckner bemerkt, soweit er sich erinnern kann, wurde nie gesagt, dass die<br />

SUP fix aufgenommen wird. Es wurde damals der Grundsatzbeschluss gefasst und an den<br />

Raumplanungsausschuss weitergegeben. Damals wurde auch gesagt, dass nicht einmal die<br />

Kosten für eine SUP bekannt sind.<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, dass man die jetzt gereihten Firmen noch einmal<br />

einlädt, um ein Gespräch zu führen und dann sieht man was hier herauskommt. Dies ist das<br />

Sinnvollste.<br />

GR Dr. Postlmayr ergänzt, man könne die Firmen auch schriftlich ersuchen, Stellung zu<br />

nehmen, ob ihrerseits eine SUP überhaupt gemacht wird. Damit hat man dies auf dem Tisch<br />

liegen und jene Firmen herausgefiltert, welche auch Interesse daran haben.<br />

Vizebgm. Schanda fragt, wer die Ausschreibung gemacht hat?<br />

Der Bürgermeister antwortet, Bauamtsleiter Mühlbacher hat die Unterlagen und<br />

Begleitbrief erstellt und dies wurde dann von ihm als Bürgermeister unterfertigt.<br />

Vizebgm. Schanda weist darauf hin, wenn die SUP mittels den Unterlagen nicht<br />

ausgeschrieben wurde, kann es nicht angeboten werden. Jetzt soll man wieder warten. Die<br />

Angebote liegen vor und so viel Zeit haben wir nicht, wir sind ohnehin bereits hinten dran.<br />

Der Bürgermeister erklärt Vizebgm. Schanda weiß auf was er hinauswill mit der ganzen<br />

SUP. Die SUP haben wir ja nicht aus Jux und Tollerei besprochen, sondern sollte mitunter eines<br />

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der Mittel sein die Umfahrung durch Schalchen zu verhindern. Wenn wir jetzt hergehen und<br />

den Flächenwidmungsplan und das ÖEK überarbeiten lassen und dabei die SUP nicht mit<br />

machen, dann sind wir wieder machtlos.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, er hat das Protokoll von der Raumplanungsausschusssitzung<br />

am 12.04.2012 überflogen und dabei ist ihm aufgefallen, dass darin ein Passus<br />

von der Fa. Regio Plan enthalten ist, wo von dieser mitgeteilt wird, dass das SUP-Verfahren im<br />

Prinzip von Land mitgemacht wurde. Ist dies richtig?<br />

GR Ing. Österbauer antwortet, dies sei völlig falsch.<br />

Der Bürgermeister entgegnet, dass das Land kein SUP-Verfahren macht.<br />

GR Dr. Postlmayr stellt fest, einen Beschluss dass eine Ausschreibung inklusive SUP-<br />

Verfahren gemacht werden soll, kennt er nicht. Es wird diesen auch nicht geben, ansonsten<br />

hätte Bauamtsleiter Mühlbacher dies auch in der Ausschreibung berücksichtigt.<br />

Der Bürgermeister erklärt, es gibt einen Beschluss des Gemeinderates vom 24.06.2010,<br />

TOP 23) – mit Ausnahme von Vizebgm. Schanda – wo festgehalten ist, dass die Gemeinde eine<br />

SUP erstellen lässt. Und dies hat nur einen Sinn im Zuge der Überarbeitung des<br />

Flächenwidmungsplanes und des ÖEK.<br />

GR Dr. Postlmayr wiederholt, dann hätte man dies in die Ausschreibung hinein nehmen<br />

müssen und dies war eben nicht.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, es rennt uns ja jetzt nichts davon. Wir sitzen uns mit den<br />

Anbietern noch einmal zusammen und reden es durch, auch mit den Leuten von der Fa.<br />

Färbergasse, dann wissen wir es ob sie es können.<br />

Vizebgm. Schanda zitiert einen Auszug aus dem Protokoll der<br />

Raumplanungsausschusssitzung und zwar „DI Hayder: Gleich vorweg die klassische SUP-<br />

Erfahrung in Oberösterreich gibt es defacto fast nicht, weil der Gesetzgeber ist so „brav“ und<br />

umschlingt bzw. umfährt diese, dass man diese nicht mehr aufnimmt.“ Vizebgm. Schanda war<br />

bei dieser Sitzung nicht dabei, aber es steht im Protokoll und dann wird gesagt, es ist nicht<br />

gesagt worden?<br />

Der Bürgermeister ersucht diesen Passus noch einmal vorzulesen.<br />

GR Roman Breckner liest „DI Hayder: Gleich vorweg die klassische SUP-Erfahrung<br />

in Oberösterreich gibt es defacto fast nicht, weil der Gesetzgeber ist so „brav“ und umschlingt<br />

bzw. umfährt diese, dass man diese nicht mehr aufnimmt.“ vor. Dies war zu Beginn der<br />

Raumplanungsausschusssitzung am 12.04.2012.<br />

Der Bürgermeister will es trotzdem im Ausschuss noch einmal besprochen haben.<br />

Wenn es nicht anders geht, setzt er diesen Punkt von der Tagesordnung ab.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, ganz so einfach ist es nicht, denn im Prinzip muss er<br />

einen Tagesordnungspunkt vor der Sitzung absetzen.<br />

Der Bürgermeister erklärt, er hat TOP 12) auch von Tagesordnung abgesetzt.<br />

Vizebgm. Schanda antwortet, da habe es ihn nicht gestört.<br />

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Der Bürgermeister schlägt vor, wir können dieses Spiel von ganz hinten aufrollen,<br />

indem wir sagen, die ÖVP will die SUP nicht und zwar aus dem einen Grund, weil diese bei der<br />

letzten GR-Sitzungen dafür war, dass die Umfahrung kommt. Dieses Spiel können wir spielen.<br />

Kein Problem.<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, dass ihm aber dies niemand glaubt. Er hat es dem<br />

Bürgermeister bereits einmal mitgeteilt, dass er an Verfolgungswahn leide.<br />

Wann stellt sich der Bürgermeister vor, dass die Besprechung gemacht wird? Damit die<br />

Ausschreibung doch noch heuer gemacht werden kann bzw. die Vergabe.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, wir können ja einen Grundsatzbeschluss fassen, mit<br />

diesem hat er auch überhaupt kein Problem. Aber bevor wir dann wirklich zur Vergabe<br />

kommen…<br />

Vizebgm. Schanda unterbricht und fragt, wie soll der Grundsatzbeschluss heißen?<br />

Der Bürgermeister antwortet, der Grundsatzbeschluss kann zum Beispiel heißen,<br />

der Gemeinderat beschließt heute, es sollen noch die Leute von der Fa. Färbergasse, vielleicht<br />

auch noch zwei andere Büros eingeladen werden und der Ausschuss hat dann die Möglichkeit<br />

zu sagen, jawohl diese Firma können wir nehmen oder diese nicht. Wenn wir diesen<br />

Grundsatzbeschluss heute fassen.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, wir müssen aber dann noch die Vergabe beschließen.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dies können wir im Nachhinein beschließen.<br />

GR Ing. Österbauer weist darauf hin, dass der Bürgermeister darauf anregt, dem<br />

Raumplanungsausschuss diese Agenden zu übertragen, wenn er dies richtig verstanden habe.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, der Raumplanungsausschuss ist ein beratendes Organ<br />

und kein beschließendes Organ. Der Ausschuss kann nichts beschließen.<br />

Der Bürgermeister erklärt, wenn der Gemeinderat den Ausschuss damit<br />

beauftragt, kann sehr wohl der Ausschuss den Beschluss fassen. So steht es in der<br />

Gemeindeordnung.<br />

GR Dr. Postlmayr schlägt vor, es wäre jener Weg am effektivsten, dass man jene<br />

vier Anbieter, welche noch nichts zur SUP mitgeteilt haben, auffordert, ob sie Interesse haben<br />

bzw. ob sie diese überhaupt machen können. Und jene von denen man dann ein positives<br />

Echo erhält, schaut man sich an. Die anderen brauchen nicht mehr eingeladen werden.<br />

Der Bürgermeister bestätigt, dass er dies genau so gemeint hat.<br />

GV Steinberger betont, im Ausschuss war man sich einig, dass die SUP gemeinsam<br />

mit dem Flächenwidmungsplanes und ÖEK durchgeführt wird.<br />

GR Dr. Postlmayr bemerkt, aber es hat sich dann niemand mehr darum<br />

gekümmert, dass die SUP in der Ausschreibung angeführt wird.<br />

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GV Steinberger fragt, was hindert uns daran dies jetzt zu tun? Was ist jetzt so<br />

schwierig daran?<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, Tatsache ist, dass die Ausschreibung vom Bürgermeister<br />

unterschrieben wurde. Jetzt heißt es, die Ausschreibung war nicht richtig.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, es hat geheißen, dass sich der<br />

Raumplanungsausschuss mit dieser Materie zu befassen hat. Man hat dann die Fa. Regioplan<br />

Salzburg eingeladen. Warum hat man nicht die anderen auch dazu eingeladen?<br />

GR Roman Breckner erklärt, im RO-Protokoll vom 12.04.2012 steht es ohnehin klar<br />

drin. Mehr oder weniger, dass alle Firmen noch einmal eingeladen werden, damit man dann<br />

die Angebote vergleichen kann. Warum ist dies nicht gemacht worden?<br />

GR Dr. Postlmayr antwortet, Bauamtsleiter Mühlbacher hat sich mit den Firmen in<br />

Verbindung gesetzt und ist mit denen die Positionen durchgegangen und ist zu dem Ergebnis<br />

gekommen, dass im Sinne der Ausschreibung angeboten wurde, aber nur der<br />

Flächenwidmungsplan und ÖEK. Mehr kann er dazu nicht sagen.<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, die Firmen nochmals zu einem Gespräch<br />

einzuladen. Der Gemeinderat soll heute den Grundsatzbeschluss fassen, dass der Ausschuss<br />

die Vergabe machen kann. Dies kann vom Ausschuss gemacht werden, wenn es der<br />

Gemeinderat beschließt.<br />

machen.<br />

GR Dr. Postlmayr bemerkt, die Vergabe muss dann erst wieder der Gemeinderat<br />

Der Bürgermeister bestätigt dies und fügt hinzu, dass dies auch nachträglich<br />

erfolgen kann, wenn sich der Ausschuss einig ist.<br />

GV Steinberger erklärt, er hat sich eigentlich vorgestellt, dass dieser Punkt so wie<br />

es im Ausschuss besprochen wurde, durchgeführt wird. Dass die Angebote verglichen werden,<br />

da bereits aus der Summe ersichtlich ist, dass dies nicht die gleichen Angebote sein können.<br />

Im Ausschuss wurde genau mit diesen argumentiert und wenn es von Bauamtsleiter<br />

Mühlbacher übersehen wurde die SUP in der Ausschreibung anzuführen, hindert dies uns<br />

noch lange nicht, dies jetzt zu berücksichtigen, da es auch aus Kostengründen besser ist. Es ist<br />

ein geltender GR-Beschluss da, wo beschlossen ist, dass die SUP durchzuführen ist.<br />

Der Bürgermeister schlägt nochmals vor, diesen Beschluss so zu fassen. Es kann<br />

nicht das Problem sein, wenn jeder dies will, so wie fast ein jeder der SUP damals zugestimmt<br />

hat, dann darf dies kein Problem sein, dass man zwei oder drei der Firmen die angeboten<br />

haben, zu einer Besprechung einzuladen.<br />

GR Dr. Postlmayr bemerkt, es wurde aber trotzdem übersehen, einen Beschluss zu<br />

fassen, dass bei der Ausschreibung die SUP drinnen sein soll. Die SUP hätte man vor der<br />

Ausschreibung diskutieren müssen.<br />

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GV Steinberger erklärt, wenn man so anfängt, dann müsste man zuerst das<br />

Protokoll kontrollieren, ob dieses stimmt.<br />

Der Bürgermeister unterbricht und wiederholt, es sollen noch einige der<br />

anbietenden Firmen zu einem Gespräch eingeladen werden.<br />

Vizebgm. Schanda ist mit dieser Vorgangsweise nicht einverstanden. Wenn dann<br />

kann im Raumplanungsausschuss vorberaten werden, aber die Beschlussfassung bleibt im<br />

Gemeinderat und nicht nachträglich, sondern der Gemeinderat macht dies. Denn wenn dieses<br />

Thema so wichtig ist, wie es ausschaut, dann hat dies der Gemeinderat zu beschließen und<br />

nicht der Ausschuss.<br />

Der Bürgermeister stimmt dem zu und erklärt, dann wird dies in der GR-Sitzung im<br />

September 2012 beschlossen. Bei der Überarbeitung rennt uns ja die Zeit noch nicht davon.<br />

Vizebgm. Schanda stellt fest, die Ausschreibung ist gemacht, das Angebot ist da –<br />

wir sind nicht verantwortlich für die Verzögerung.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, Vizebgm. Schanda ist überhaupt nicht verantwortlich,<br />

weil er hat auch bei der SUP nicht mitgestimmt und kann sich daher raushalten.<br />

bleiben.<br />

GR Dr. Postlmayr erklärt, die Beschlusskompetenz hierfür solle beim Gemeinderat<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, jene Firmen<br />

welche für die Überarbeitung des digitalen Flächenwidmungsplanes und ÖKE ein Angebot<br />

abgegeben haben, einzuladen und bezüglich der SUP zu befragen. Die Vergabe erfolgt in der<br />

nächsten Gemeinderatsitzung.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 14) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND ÖEK; EINLEITUNG DES<br />

VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLE 1026/1 DER KG. SCHALCHEN<br />

VON GRÜNLAND IN DORFGEBIET – ANTRAG MAG. SCHRATTENECKER<br />

BETTINA, MATTIGHOFEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Das Grundstück 1026 der KG. Schalchen wurde mit Vermessungsurkunde von DI Brunner vom<br />

30.05.2011, GZ. 14067 in die Parzellen 1026/1, 1026/2 und 1026/3 aufgeteilt. Bereits in der<br />

Gemeindevorstandssitzung am 06.09.2011 bezüglich der Genehmigung nach dem OÖ<br />

Grundverkehrsgesetz hat Vizebgm. Schanda darauf hingewiesen, dass hier mit Sicherheit in<br />

Kürze um eine Umwidmung angesucht wird und es dann Probleme bezüglich der Ab- bzw.<br />

Oberwässer gibt.<br />

Mit Schreiben vom 22.01.2012 beantragt Mag. Bettina Schrattenecker, Mattighofen die<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes und der ÖEK in der Ortschaft Auffang betreffend die<br />

Parzelle 1026/1, KG. Schalchen im Ausmaß von 1.108 m² von Grünland in Dorfgebiet.<br />

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Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Raumplanungsausschusses um seinen<br />

Bericht.<br />

Bericht GR Dr. Postlmayr:<br />

Diese Umwidmung wurde in der Raumplanungsausschusssitzung am 12.04.2012 vorberaten.<br />

Man ist grundsätzlich zu einem positiven Ergebnis gekommen. Es gab Äußerungen bezüglich<br />

Oberflächenwässer. Dies wurde an Bauamtsleiter Mühlbacher weitergegeben und dieser hat<br />

die Sachlage mit Bauhofleiter Strasser diskutiert und man ist zu dem Ergebnis gelangt, dass<br />

man dort keinerlei Bedenken hat.<br />

GR Dr. Postlmayr schlägt vor, dass man jedoch die Bauwerberin auf diese Problematik<br />

hinweisen solle.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />

Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, Antragsteller: Mag. Bettina<br />

Schrattenecker, Mattighofen betreffend die Parzelle 1026/1, KG. Schalchen im Ausmaß von<br />

1.108 m² von Grünland in Dorfgebiet und die Ausweisung diese Fläche als Bauland im<br />

örtlichen Entwicklungskonzept einzuleiten.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 15) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND ÖEK; EINLEITUNG DES<br />

VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLEN 175 UND 174/1 DER KG<br />

WEINBERG VON GRÜNLAND IN WOHNGEBIET – ANTRAG: ENG EDUARD UND<br />

FALTERBAUER FRANZ, SCHALCHEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Mit Schreiben vom 02.03.2012 beantragen Eduard Eng und Franz Falterbauer, beide Schalchen<br />

die Umwidmung der Grundstücke 175 im Ausmaß von 4.672 m² und 174/1 im Ausmaß von<br />

3.694 m² je KG. Weinberg von Grünland in Wohngebiet. Da in dem Gebiet Stallhofen und Erb<br />

relativ viele Umwidmungen erfolgt sind, wäre zu berücksichtigen, dass damit auch das<br />

Verkehrsaufkommen enorm steigt. Eine Genehmigung der Umwidmung sollte daher auch nur<br />

unter der Bedingung erfolgen, dass sich die beiden Grundbesitzer bereit erklären, Grund für<br />

eine Verbreiterung des öffentlichen Straßengutes 1237 auf eine dem Verkehrsverhältnis<br />

angepasste Mindestbreite von 6 m lastenfrei in das öffentliche Gut zu übertragen. Die<br />

angeführte Straße wird auch unter anderem von großen Holztransportern, Schulbus etc.<br />

befahren und reicht daher die bisherige Breite schon heute nicht mehr aus.<br />

Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Raumplanungsausschusses um seinen<br />

Bericht.<br />

Bericht GR Dr. Postlmayr:<br />

Bauamtsleiter Mühlbacher hat sich diese Grundstücke gemeinsam mit Herrn DI Joham,<br />

Planungstechniker des Landes OÖ angesehen. DI Joham steht dem grundsätzlich positiv<br />

gegenüber und hat vorgeschlagen, dass man - nachdem die gegenüberliegende Seite bereits<br />

bebaut ist - bei der umzuwidmenden Fläche noch etwas weggibt. Aber dazu hat sich DI Joham<br />

noch nicht komplett klar geäußert.<br />

GR Dr. Postlmayr bemerkt, die Umwidmung hat einen Sinn und spricht sich daher dafür aus.<br />

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Debattenbeiträge:<br />

Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass das auf dem Grundstück 174/2 neu<br />

errichteten Haus Reindl/Schlager bereits direkt an der Straße steht und es hätte dieses bereits<br />

zurückgesetzt gehört. Jetzt kommt man plötzlich drauf, dass die Grundflächen abzutreten sind,<br />

damit die Straße verbreitert werden kann. Dies wird jetzt nicht mehr möglich sein.<br />

Der Bürgermeister bemerkt dazu, wenn die Einfriedung beim Haus Schlager/Reindl<br />

erfolgen sollte, kann man hier noch sehr wohl einschreiten.<br />

Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass man eine Breite von 6 m, welche man bei den<br />

Herren Eng und Falterbauer fordert, im Bereich des Hauses Schlager/Reindl nicht<br />

zusammenbringen wird. Man solle sich daher nach der Breite beim Hause Schlager/Reindl<br />

richten.<br />

Der Bürgermeister erklärt, man wird natürlich versuchen, so viel möglich heraus zu<br />

handeln. Es muss jedoch festgehalten werden, dass einer Umwidmung nur zugestimmt wird,<br />

wenn für eine Straßenverbreiterung Grundfläche kosten- und lastenfrei abgetreten wird.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />

Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, Antragsteller: Eduard Eng und Franz<br />

Falterbauer, beide Schalchen betreffend die Parzellen 175 und 174/1 je KG. Schalchen im<br />

Gesamtausmaß von 8.366 m² von Grünland in Dorfgebiet und die Ausweisung dieser Fläche als<br />

Bauland im örtlichen Entwicklungskonzept einzuleiten, unter der Voraussetzung, dass die<br />

Grundbesitzer die erforderlichen Grundflächen für die Verbreiterung des öffentlichen<br />

Straßengutes 1237 kosten- und lastenfrei abtreten.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 16) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND ÖEK; EINLEITUNG DES<br />

VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLE 18/3 DER KG. WEINBERG VON<br />

GRÜNLAND IN WOHNGEBIET – ANTRAG: SCHUSTA KLAUS, SCHALCHEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Mit Schreiben vom 11.03.2012 beantragt Herr Klaus Schusta, Schalchen, die Umwidmung<br />

einer ca. 300 m² großen Teilfläche der Parzelle 18/3 der KG. Weinberg von Grünland in<br />

Wohngebiet, da im Zuge der Bauausführung festgestellt wurde, dass das Haus, hauptsächlich<br />

die Garage, ansonsten zu nahe am Abgrund stehen würde.<br />

Nach Aufforderung wurde mit Schreiben vom 13.04.2012 von Herrn Schusta näher erläutert,<br />

warum es zu dieser Baulandüberschreitung gekommen ist. Im Zuge der Bauausführung wurde<br />

festgestellt, dass das Haus Erb 69 sehr knapp zum Abgrund käme. So wurde eher Rücksicht auf<br />

den Sicherheitsabstand zum Abhang als auf die Grundgrenze zum Grünland genommen.<br />

Diese Vorgangsweise ist nicht unbedingt die feine Art. Aber der Raumplanungsausschuss hat<br />

sich in seiner Sitzung am 12.04.2012 auch damit befasst.<br />

Der Bürgermeister bittet den Obmann um seinen Bericht.<br />

Bericht GR Dr. Postlmayr:<br />

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Nachdem diese Angelegenheit nicht nur eine bautechnische sondern auch eine optische<br />

Schieflage hat, ist man im Ausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass Herr Schusta eine<br />

schriftliche Stellungnahme abzugeben hat, wie es zu dieser Sachlage gekommen ist. Diese<br />

Stellungnahme ist am 17.04.2012 beim Gemeindeamt eingelangt.<br />

Weiters hat der Ausschuss beschlossen, dass man das Verfahren zur Umwidmung einleiten<br />

soll. Was der Bautechniker des Landes OÖ dann dazu mitteilen wird, wird man sehen.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister betont, es gehört auf alle Fälle die Gesetzmäßigkeit hergestellt.<br />

GR Haidinger fragt, nachdem die Ausschusssitzung am 12.04.2012 stattgefunden, wie<br />

ist es möglich, dass die Stellungnahme von Herrn Schusta bereits mit 13.04.2012 datiert ist?<br />

GR Dr. Postlmayr antwortet, Bauamtsleiter Mühlbacher wird Herrn Schusta telefonisch<br />

verständigt und Herr Schusta wird am selben Tag die Stellungnahme verfasst haben.<br />

GR Roman Breckner erklärt, es muss auf alle Fälle die Rechtmäßigkeit hergestellt<br />

werden.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />

Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, Antragsteller: Klaus Schusta, Schalchen<br />

betreffend einer ca. 300 m² großen Teilfläche der Parzelle 18/3 der KG. Weinberg von<br />

Grünland in Dorfgebiet und die Ausweisung dieser Fläche als Bauland im örtlichen<br />

Entwicklungskonzept einzuleiten.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 17) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND ÖEK; EINLEITUNG DES<br />

VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLE 874/1 DER KG. FURTH VON<br />

GRÜNLAND IN DORFGEBIET – ANTRAG: DORINGER ALEXANDER, 5230<br />

MATTIGHOFEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Mit Schreiben vom 02.04.2012 beantragt Herr Alexander Doringer, Mattighofen, die<br />

Umwidmung einer ca. 1.80 m² große Teilfläche der Parzelle 874/1 der KG. Furth von Grünland<br />

in Dorfgebiet. Herr Doringer plant auf dem Grundstück die Errichtung eines Wohnhauses und<br />

Bürogebäudes für seine Firma GSPM Globales Sportmanagement.<br />

Die Parzelle 874/1, KG. Furth im Gesamtausmaß von 2.934 m² ist in einem Ausmaß von etwa<br />

1.100 m² bereits als Dorfgebiet gewidmet aber noch nicht bebaut. Der Antrag bezieht sich auf<br />

die noch als Grünland gewidmete Restfläche von ca. 1.800 m², wobei zum östlichen Graben<br />

hin ein Abstand mit den Gebäuden von 16 m eingehalten werden soll. Ob die Umwidmung<br />

erforderlich ist, wenn bereits eine gewidmete aber nicht genützte Baulandfläche vorhanden<br />

ist, ist zu hinterfragen. Nachdem die Gemeinde Schalchen seitens des Landes immer mit dem<br />

Baulandüberhang konfrontiert wird, wäre es nahe liegend, dass bereits gewidmete Flächen<br />

herangezogen werden.<br />

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Der Bürgermeister bittet den Obmann des Raumplanungsausschusses um seinen<br />

Bericht.<br />

Bericht GR Dr. Postlmayr:<br />

Der Raumplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.04.2012 darüber beraten und ist zu<br />

einem negativen Ergebnis gelangt. Begründet wurde dies im Wesentlichen mit Argumenten<br />

wie so eben vom Bürgermeister im Amtsvortrag verlesen.<br />

Bauamtsleiter Mühlbacher hat sich an Ausschusssitzungen aus dem Jahr 2000 erinnert, wo<br />

Grundsätze herausgearbeitet wurden, was geschehen soll, wenn jemand gewidmetes Bauland<br />

hat, was noch nicht genutzt wurde und um eine weitere Umwidmung ansucht.<br />

In der Raumplanungsausschusssitzung vom 05.04.2000, TOP 1) wurde folgendes festgehalten<br />

und zwar:<br />

Ausschussmitglied Mitterbauer berichtet, dass die Gemeinde aufpassen muss, die<br />

Ansuchen alle mit dem gleichen Maßstab zu messen und die Gleichbehandlung zu<br />

gewährleisten. Es könne nicht so sein, dass man dem einen entgegen kommt, dem<br />

anderen nicht. Generell geht die Gemeinde bei Neuwidmungen so vor, dass diese nur<br />

gewährt werden, wenn der Antragsteller keine freien Baulandreserven mehr hat.<br />

Im Antrag von Herrn Doringer fehlt ihm die Begründung, warum das bestehende Bauland nicht<br />

genutzt werden kann.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, Unterlagen einzufordern, was hier generell geplant ist.<br />

Im Ansuchen steht drinnen, dass es als Wohnhaus und als Bürogebäude für die eigene Firma<br />

genützt werden soll. Wenn dies jetzt ein riesengroßer Bau wird, dann muss man darüber noch<br />

einmal reden.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, man weiß nicht wie groß der Flächenbedarf ist, aber es<br />

gäbe die Möglichkeit die bestehende Parzelle um jene Fläche zu erweitern, welche erforderlich<br />

ist. Begründet wird die Umwidmung mit der Sichtbarkeit, hier muss man jedoch damit<br />

rechnen, dass eines der umliegenden Grundstücke auch bebaut werden kann. Aber man<br />

könnte ja Herrn Doringer gleich fragen, nachdem er als Zuhörer anwesend ist.<br />

Der Bürgermeister ersucht den als Zuhörer anwesenden Antragsteller Alexander<br />

Doringer um Mitteilung der beabsichtigten Pläne auf dem umzuwidmenden Grundstück.<br />

Herr Doringer erklärt, ein wesentlicher Grund für diesen Antrag ist, dass im<br />

beantragten Bereich des Grundstückes die Sichtigkeit des Objektes wesentlich besser ist. Es ist<br />

hier ein Wohnhaus samt Büro geplant, wobei es bezüglich der Größe im Normalbereich liegt,<br />

da seine Firma derzeit ein Ein-Mann-Betrieb ist. Desweiteren ist die Zufahrtsstraße zum bereits<br />

gewidmeten Grundstücksteil viel zu schmal und wird er diesen Grundstücksteil gar nicht<br />

nützen. Die Aufschließung würde über eine neue Straße über die Herrn Friedrich Priewasser<br />

gehörigen Grundstücke erfolgen, welche auch von den anderen Grundanrainern genutzt<br />

werden kann.<br />

Der Bürgermeister fasst zusammen, dass Herr Doringer den bereits gewidmeten Teil<br />

des Grundstückes gar nicht nutzen würde.<br />

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Herr Doringer bestätigt dies.<br />

Der Bürgermeister weist Herrn Doringer darauf hin, dass er hier mit Sicherheit beim<br />

Land keine Chance hat.<br />

Vizebgm. Schanda schlägt Herrn Doringer vor, das Ansuchen insofern abzuändern, dass<br />

ein Antrag auf Erweiterung des bereits gewidmeten Grundstückteiles eingebracht wird. Hier<br />

stehen die Chancen auf Umwidmung sicherlich besser als mit dem vorliegenden Ansuchen.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass Herrn Doringer dies noch schriftlich mitgeteilt wird,<br />

was jetzt besprochen wurde und Herr Doringer kann noch einmal einen entsprechenden<br />

Antrag auf Umwidmung einbringen, welcher dann in der Sitzung im September 2012<br />

behandelt wird.<br />

GR Roman Breckner schlägt vor, dass Herr Doringer in dem Antrag auch einbringen soll,<br />

dass die Straße mehr oder weniger eine Einbahnstraße wird und geplant ist über die<br />

Grundstücke von Herrn Priewasser eine Straße zu errichten. Es soll daher auch gleich mit<br />

Herrn Priewasser geredet werden. Die derzeitige Zufahrt ist wirklich eine Katastrophe.<br />

GR Dr. Postlmayr schlägt Herrn Doringer vor, das nächste Ansuchen nicht Neuantrag zu<br />

nennen, sondern den vorliegenden Antrag zu überarbeiten.<br />

Der Bürgermeister entgegnet, dann soll Herr Doringer den vorliegenden Antrag zurück<br />

ziehen und einen neuen Antrag einbringen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, diesen Punkt von der<br />

heutigen Tagesordnung abzusetzen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 18) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND ÖEK; ENDGÜLTIGE<br />

BESCHLUSSFASSUNG ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLE 821 DER KG<br />

WEINBERG VON DORFGEBIET BZW. GRÜNLAND IN „M“ – GEMISCHTES<br />

BAUGEBIET – ANTRAG: BACHLEITNER ROLAND, SCHALCHEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

In der Gemeinderatsitzung am 29.03.2012, TOP 13) wurde beschlossen, das Verfahren zur<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.41, Antragsteller Roland Bachleitner betreffend<br />

einer ca. 1.500 m² großen Teilfläche der Parzelle 821 der KG. Weinberg von Dorfgebiet bzw.<br />

Grünland in „M“ – gemischtes Baugebiet.<br />

Es wurden folgende positiven Stellungnahmen abgegeben und zwar:<br />

- Amt der OÖ Landesregierung, Direktion f. Landesplanung, wirtschaftliche u. ländliche<br />

Entwicklung, Abt. Raumordnung vom 15.05.2012, GZ: RO-Ö-307085/1-2012-Jo/Rö;<br />

- Energie AG, 4810 Gmunden vom 14.05.2011;<br />

und es steht somit der endgültigen Beschlussfassung nichts im Wege.<br />

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BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.41, Antragsteller: Roland Bachleitner und<br />

Mitbesitzer betreffend einer ca. 1.500 m² großen Teilfläche der Parzelle 821, KG. Weinberg von<br />

Dorfgebiet bzw. Grünland in „M“ gemischtes Baugebiet zu genehmigen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 19) HAUPTSTRASSE 5; NEUABSCHLUSS EINES MIETVERTRAGES FÜR MESS- UND<br />

ERFASSUNGSGERÄTE; FIRMA TECHEM MESSTECHNIK GMBH, 4600 WELS<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 20.03.2007, TOP 2), den Einbau von<br />

Wärmezählern in die Mieträume beschlossen, um die Heizkosten, aufgeteilt auf die einzelnen<br />

Mieter, abrechnen zu können.<br />

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.06.2007, TOP 15) beschlossen den diesbezüglichen<br />

Mietvertrag mit der Fa. Techem Messtechnik GmbH, Innsbruck abzuschließen. Dieser Vertrag<br />

ist nunmehr zu erneuern. Am Mietgegenstand erfolgen keine Änderungen und es ist<br />

erfreulich, dass der Mietpreis pro Stück Messkapsel von bisher € 48,42 auf nunmehr € 48,37<br />

sinkt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

vorliegenden Mietvorvertrag mit der Fa. Techem Messtechnik GmbH, Innsbruck für 7 Stück<br />

MKWZ compact IV, Qp 1,5m3/h um den Preis von € 48,42 netto pro Jahr im Objekt<br />

Hauptstraße 5, abzuschließen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 20) EINFÜHRUNG EINES JUGENDTAXIS/DISCOBUSSES; ANTRAG DER JG-<br />

SCHALCHEN<br />

Der Bürgermeister ersucht den Vorsitzenden der Jungen Generation Schalchen um<br />

seinen Bericht.<br />

Bericht GR Andreas Stuhlberger:<br />

Die Junge Generation Schalchen hat mit Schreiben vom 14.05.2012 folgenden Antrag gemäß §<br />

46 eingebracht und zwar:<br />

Die „Junge Generation“ Schalchen beantragt für die Schalchner Jugend ein Jugendtaxi<br />

einzurichten. Es gibt viele gute Gründe solche Vorhaben zu unterstützen doch das<br />

Wichtigste ist ein Sicheres nachhause kommen unserer Jugend.<br />

Der Ablauf wäre so, dass sich die Jugendlichen ¼ jährlich eine bestimmte Anzahl von<br />

Gutscheinen im Gemeindeamt abholen können. Die Menge muss vom Gemeinderat<br />

festgelegt werden, erfahrungsgemäß von anderen Gemeinden die dieses Modell schon<br />

haben, soll man nach einen halben Jahr Beobachtungszeitraum die Menge der Gutscheine<br />

nachkorrigieren. Diese Gutscheine können dann bei den Mitwirkenden Taxi Unternehmen<br />

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eingelöst werden. Die Taxi Unternehmen sammeln diese Gutscheine und bringen sie ¼<br />

jährlich auf das Gemeindeamt Schalchen und bekommen ihr Geld zurück. Die Gemeinde<br />

rechnet ½ jährlich mit dem Land OÖ ab und bekommt 50 % der entstandenen Kosten<br />

zurück.<br />

Die weitere Vorgangsweise für den Start des Projektes wäre folgende:<br />

1. Positiver Beschluss im Gemeinderat<br />

2. Übergabe des Projektes von der Jungen Generation an die Gemeinde<br />

Vorschläge und Angebote der Druckereien wie diese Gutscheine aussehen könnten liegen bei. Es<br />

wurde darauf geachtet, dass diese kopiergeschützt und leicht zu handhaben sind.<br />

3. Ansuchen beim Land OÖ<br />

Mit dem Land OÖ wurde bereits Kontakt aufgenommen und die Kriterien des Landes OÖ liegen bei.<br />

4. Verträge mit den Taxi Unternehmen<br />

Es fand ein Informationsabend für die Taxi Unternehmen statt, wo diese die Mitarbeit zugesagt<br />

haben. Protokoll dieser Besprechung liegt bei.<br />

5. Aussendung mit Informationen und einer Anleitung an die berechtigten Personen.<br />

Diese Information soll dann jedem Jugendlichen der neu in dieses Modell fällt zugesandt werden.<br />

6. Ausgabe der Gutscheine und Start des Jugendtaxi Modells.<br />

Das Land OÖ gibt das Anspruchsberechtigte Alter wie folgt vor: Jugendliche von 15 bis 21<br />

Jahren und Zivil- bzw. Präsenzdiener oder Studierende bis 26 Jahren.<br />

Die Junge Generation Schalchen würde vorschlagen, das nach dem halbjährlichen<br />

Beobachtungszeitraum dieses Jugendtaxis eventuell die Altersbeschränkung nach oben<br />

korrigiert wird. Hinzuweisen ist darauf dass das Land nur bis 21 Jahre mitfinanziert. Die<br />

Gemeinde müsste zu 100 % die Kosten übernehmen.<br />

Der Wert eines Gutscheines beträgt einen Euro (€ 1,--). Die Junge Generation schlägt vor,<br />

das ¼ jährlich 12 Gutscheine pro berechtigte Person ausgegeben werden.<br />

Das würde für die Gemeinde bei einer 50% Auslastung im Jahr 2012 heißen:<br />

(Aus Information anderer Gemeinden sind 50 % Beteiligung schon hoch angesetzt.)<br />

166 Jugendliche x € 12,-- im Quartal = € 1992,-- im Quartal<br />

€ 1992,-- x 4 Quartale = € 7968,-- im Jahr<br />

€ 7968,-- im Jahr – 50 % Landesförderung = € 3984,--<br />

Der Gemeinde Schalchen würde es im Jahr 2012 € 3984,-- kosten.<br />

Die Zahl der Jugendlichen ändern sich natürlich jedes Jahr, eine momentane Erhebung liegt bei.<br />

Die Gutscheine sollte man auch käuflich am Gemeindeamt erhalten.<br />

Zu diesem Anlass findet am 5. Juni 2012 um 20:00 im Gemeindeamt Schalchen<br />

(Sitzungssaal - 2. Stock) ein Informationsabend statt. Die Gemeinde Bevölkerung<br />

besonders die Jugend und der Gemeinderat von Schalchen sind sehr herzlich eingeladen.<br />

Die Junge Generation Schalchen hofft auf die Unterstützung des Gemeinderates von<br />

Schalchen.<br />

Für die Jugend von Schalchen ist dieses ein sehr wichtiges Projekt um ein sicheres und<br />

billiges nachhause kommen von Festen und Veranstaltungen oder einfach vom fortgehen<br />

zu ermöglichen.<br />

Beilagen:<br />

Vorschlag eines Taxi Gutscheines<br />

Angebote von den Druckereien für die Gutscheine<br />

Informationsblatt Land OÖ<br />

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Protokoll der Besprechung mit den Taxi Unternehmen<br />

Erhebung der Jugendlichen von 15 – 21 Jahren<br />

Mit der Bitte um positive Erledigung<br />

GR Stuhlberger erklärt bezüglich dem Hinweis im Antrag, dass die Gutscheine im<br />

Gemeindeamt käuflich erhältlich sein sollen, dass es dabei um jene Idee geht, dass zum<br />

Beispiel die Großmutter für ihr Enkelkind solche Gutscheine als Geschenk kaufen kann.<br />

Weiters bemerkt GR Stuhlberger, dass mit den Firmen Taxi Sattlecker, Edi’s Taxi (Riss), Taxi Flo<br />

(Sattlecker) am 16.04.2012 eine Besprechung stattgefunden hat. Die Firmen Knauseder und<br />

Rosenhammer haben sich für diesen Termin entschuldigt.<br />

Weiters hat am 05.06.2012 ein Informationsabend stattgefunden, bei welchem man<br />

festgestellt hat, dass die Taxiunternehmen im gewissen Radius einen gewissen fixen Tarif<br />

haben sollten. Ansonsten zahlen die Jugendlichen die eine Woche € 12,-- und die andere<br />

Woche € 15,--.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister findet dieses Jugendtaxi eine gute Idee und dies könnte sehr viel zur<br />

Verkehrssicherheit beitragen.<br />

Vizebgm. Schanda findet diese Idee ebenso gut und bemerkt, die ÖVP habe dies auch<br />

bereits einmal mit dem Ortstaxi probiert.<br />

Dieses Projekt wäre jedoch noch etwas genauer im Ausschuss zu beraten gewesen. Vizebgm.<br />

Schanda stellt an GR Stuhlberger die Frage, wie lange die Vertragsdauer mit den<br />

Taxiunternehmen läuft? Wenn es nicht läuft, soll die Gemeinde die Möglichkeit haben<br />

aussteigen zu können. Vizebgm. Schanda fragt, ob September 2012 ein realistischer Termin ist,<br />

wenn man es bis dahin vom Ausschuss beschlussfähig vorliegen hat? Dies wäre sein Vorschlag.<br />

GR Stuhlberger antwortet, die Verträge sind jährlich mit den Taxiunternehmen und<br />

dem Land OÖ abzuschließen.<br />

GR Roman Breckner fragt, ob es bereits ähnliche Projekte in anderen Gemeinden gibt?<br />

GR Stuhlberger antwortet, in den drei Gemeinden Lengau, St. Johann am Walde und St.<br />

Peter läuft dieses Projekt bereits. In der Gemeinde Lengau läuft es sehr gut, dort fährt zum<br />

Beispiel das Taxiunternehmen Sattlecker. Auch vom Taxiunternehmen wurde mitgeteilt, dass<br />

es sehr gut funktioniert. Zu Beginn wird es nicht sehr angenommen. In der Gemeinde St.Peter<br />

läuft es noch nicht richtig und sind noch in der Phase Werbung zu machen. In der Gemeinde<br />

St. Johann am Walde funktioniert es relativ gut, nur haben diese nicht die Menge an<br />

Jugendlichen wie die Gemeinde Schalchen. Man möchte dieses Projekt natürlich dann in den<br />

Nachbargemeinden anbieten.<br />

Vizebgm. Schanda fragt, ob mit der Stadt Mattighofen bereits gesprochen wurde?<br />

Denn auch bezüglich der Gutscheine wäre es einfacher gleiche Gutscheine zu haben.<br />

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GR Stuhlberger antwortet, nicht wirklich, er habe dieses Projekt einmal kurz<br />

angesprochen. Bezüglich der gleichen Gutscheine mit der Stadt Mattighofen gehe dies aus<br />

jenem Grund nicht, da die Gemeinde Schalchen dann nicht mit dem Taxiunternehmen<br />

abrechnen kann, weil man nicht mehr weiß, wo sie ausgegeben wurden, Gemeinde Schalchen<br />

oder Mattighofen.<br />

Der Gutschein von Schalchen ist für die Jugend von Schalchen.<br />

hat?<br />

GR Schönberger fragt, ob ein Protokoll geführt wird, wer sich bereits Gutscheine geholt<br />

GR Stuhlberger antwortet, dies wäre so geplant, dass eine Liste der berechtigten<br />

Jugendlichen in der Allgemeinen Verwaltung des Gemeindeamtes pro Quartal aufliegt und<br />

wenn dieser die Gutscheine abholt, muss er unterschreiben und wird abgehakt.<br />

GR Ing. Sperl fragt, wie wird gesichert, dass kein Missbrauch mit den Gutscheinen<br />

betrieben wird? Es kann ja auch zum Beispiel die Oma, welche in Braunau wohnt für ihren<br />

Enkel diese Gutscheine kaufen, oder?<br />

GR Stuhlberger antwortet, der Berechtigte muss Schalchner Jugendlicher sein und wird<br />

bei der Ausgabe kontrolliert. Weiters bemerkt GR Stuhlberger, dass die Gemeinde Lengau<br />

keinen Kopierschutz hat. Dafür erhalten die Gutscheine jedes Jahr eine andere Farbe. Es gab<br />

jedoch bisher keine Probleme.<br />

GR Wintersteller fragt, ob sich der Jugendliche dann beim Taxilenker ausweisen muss,<br />

damit gesichert ist, dass die Jugendlichen die Gutscheine nicht unter der Hand teuer<br />

verkaufen?<br />

GR Stuhlberger verneint dies und bemerkt, dass man einen solchen Aufwand nicht<br />

betreiben soll.<br />

GR Stüblo bemerkt, wenn der berechtigte Jugendliche diese Gutscheine<br />

weiterverkauft, ist dies sein Problem, da er nicht mehr vergünstigt fahren kann.<br />

Vizebgm. Schanda schlägt vor, nachdem es sich um eine gute Idee handelt, sollte man<br />

einmal einen Probebetrieb für ein halbes Jahr machen.<br />

GV Hummel bemerkt, dass es wichtig ist, darauf zu achten, dass die Preise für die<br />

gewissen Zonen festgelegt sind. Ansonsten ist es gefährlich, dass dies von den Taxilenkern<br />

ausgenutzt wird.<br />

GV Ing. Klepp fragt, ob bereits bekannt ist, wie hoch die Druckkosten für die Gutscheine<br />

sein werden?<br />

Der Bürgermeister verliest das vorliegende Angebot der Fa. Aumayer, Munderfing für<br />

500 Exemplare:<br />

Jugendtaxi-Gutscheine Variante 1 € 200,00<br />

Prägeklischeekosten € 100,00<br />

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Optional: beidseitige Cellophanierung € 120,00 (nicht erforderlich)<br />

Jugendtaxi-Gutschein mit 1-seitigem Relieflack Variante 2 € 180,00<br />

Der Bürgermeister fragt GR Stuhlberger welche Variante in Frage kommen wird?<br />

GR Stuhlberger antwortet, es wird Variante 1 in Frage kommen und dies sind einmalig<br />

anfallende Druckkosten.<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, dass seine Fraktion die Taxigutscheine vor der Wahl gehabt<br />

und bezüglich der Fahrpreise nicht funktioniert hat. Daher weist Vizebgm. Schanda darauf hin,<br />

dass es irgendwo ersichtlich sein muss, was eine Fahrt von A nach B kostet.<br />

GR Stuhlberger erklärt, es ist geplant einen Zonenplan auszugeben, welcher zum<br />

Beispiel die Fahrtkosten von „Standort Schalchen“ nach „Standort A“ anzeigt. Diesen muss das<br />

Taxiunternehmen bei Vertragsabschluss beilegen.<br />

GV Dirnsteiner fragt, ob die Gutscheine 7 Tage in der Woche verwendet werden<br />

können?<br />

GR Stuhlberger erklärt, von Seiten des Landes wurde mitgeteilt, die Einlösung der<br />

Gutscheine ist nur am Wochenende und am Tag vor einem Feiertag möglich ist. Nur ist dies<br />

natürlich schwer zu kontrollieren.<br />

GR Ing. Sperl bemerkt, wenn es bei der Abrechnung mit dem Land keine Probleme gibt,<br />

hat er keine Bedenken. Ansonsten müssen die Taxiunternehmen einen Datumstempel<br />

draufgeben.<br />

Der Bürgermeister stellt fest, dann kann man aber die Gutscheine nicht wieder<br />

verwenden.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem<br />

Ansuchen der Jungen Generation Schalchen vom 14.05.2012 stattzugeben und das Jugendtaxi<br />

für ein halbes Jahr auf Probe einzuführen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 21) PRÜFUNGSAUSSCHUSSSITZUNG VOM 10.05.2012; BERICHT DES OBMANNES<br />

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Prüfungsausschusses um seinen Bericht.<br />

Bericht Obmann GR Roman Breckner:<br />

Sitzung des Prüfungsausschusses am 10.05.2012 mit folgenden Tagesordnungspunkten:<br />

Top 1) Kassenprüfung<br />

Keine Beanstandungen<br />

Top 2) Protokoll der letzten Sitzung v. 26.1.<br />

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Da BM Fuchs anwesend ist, wird er nach dem letzten Stand bzgl. Kommunalsteuer Hofer<br />

gefragt – Antwort: es gibt keine neuen Erkenntnisse. Mattighofen hat eine Aufteilung mit<br />

35 zu 65 % zu ihren Gunsten angeboten. Schalchen hat die Umwidmung nur unter der<br />

Voraussetzung einer 50 zu 50 % Lösung vorgenommen. Da die Infrastrukturmaßnahmen<br />

vorwiegend von der Gemeinde Schalchen erledigt werden. Eine Rückfrage beim Finanzamt<br />

(Oberbehörde) Wels ergab, dass noch keine Entscheidung getroffen wurde.<br />

Rückstände Fitnessstudio Aktiwell bestehend aus dem Konkurs – ist beim Landesgericht<br />

Innsbruck anhängig<br />

Top 3) Prüfbericht Anhang<br />

durch die Stellungnahme der Gemeinde erledigt<br />

Top 4) Aufwendungen im Zusammenarbeit der Umfahrung<br />

2011 € 7503,14<br />

2010 € 5943,17<br />

2009 € 6217,00 ergibt die Summe : € 19.663,71<br />

Top 5) Aufwendungen für das Gewerbegebiet<br />

Bisher keine Aufwendungen<br />

Top 6) Allfälliges<br />

Vom Land wurde angedeutet, dass es auf Grund der guten finanziellen Lage, geplant ist,<br />

dass Gemeinden ausstehende Darlehen für den Kanal- und Wasserbau Rückzahlungen<br />

erlassen werden sollten.<br />

Schalchen wäre in diesem Fall sehr profitieren. Derzeit sind ca. 1.000.000 € an<br />

Darlehensrückzahlungen noch offen.<br />

Nächste Sitzung: geplant für Donnerstag, 6. Sept. 2012<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen stellt der Bürgermeister den Antrag, den Bericht über die<br />

Kassenprüfung am 10.05.2012 zur Kenntnis zu nehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 22) AUSSCHUSSSITZUNG FÜR SCHUL-, KINDERGARTEN UND KULTUR; BERICHT DES<br />

OBMANNES<br />

Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Schul- und Kindergartenausschusses um<br />

seinen Bericht.<br />

Bericht Obmann GR Andreas Stuhlberger:<br />

Am 24.05.2012 fand im Gasthaus Kopp die Besprechung zur Ferienaktion 2012 statt. Es<br />

wurde besprochen, wer welche Aktionen macht. Die Gemeinde organisiert einen Ausflug nach<br />

Ried, wo Vormittag die Kaserne und Nachmittag das Fussballstadion besichtigt wird.<br />

Weiters wird im Zuge der Landesausstellung eine Aktion im Rahmen der historischen<br />

Ausstellung „Die Hohe Jagd der Habsburger und Wittelsbacher“ angeboten.<br />

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Weiters wir ein Zeltlager angeboten. Dabei soll am späten Nachmittag der Aufbau der Zelte<br />

erfolgen und dann werden lustige Spiele und ein Lagerfeuer gemacht. Am nächsten Morgen<br />

gibt es noch gemeinsames Frühstück und dann erfolgt der Zeltabbau.<br />

Ein Wunsch der Volksschüler war die Aktion „Styling for kids“. Dies ist jedoch noch nicht fix.<br />

Am Ende der Ferienaktion kann eine Foto-CD um einen € 1,-- gekauft werden.<br />

Ein weiterer neuer Punkt ist, dass Zumba für Kinder angeboten wird. Die Schnupperstunde<br />

findet am 11.07.2012 statt und wenn diese gut angenommen wird, erfolgt 10-Mittwoche eine<br />

Zumbatonic-Stunde.<br />

Von Seiten des Landes gibt es den Wettbewerb „Attraktivstes Ferienspiel“, wo die Gemeinde<br />

Schalchen mitmachen wird, da es nichts kostet und wir eventuell einen Geldpreis in der Höhe<br />

von € 1.000,-- gewinnen können.<br />

Am 03.04.2012 fand im Gemeindeamt Schalchen, Besprechungszimmer die Projektvorstellung<br />

Gesunde Schul- und Kindergartenküche statt. Es hat hier die Regionalbetreuerin für<br />

alle Gesunden Gemeinden im Bezirk Braunau, Frau Claudia Jetzinger dieses Projekt vorgestellt<br />

und es ist sehr gut angekommen. In der Schulküche wurden die derzeitigen Rezepte etwas<br />

durchgesehen und umgestellt und schlussendlich ist man zu dem Ergebnis gekommen, diesem<br />

Projekt beizutreten. Ende Mai wurde beim Land OÖ der Antrag auf Aufnahme eingebracht und<br />

es liegt auch bereits die positive Rückmeldung vor. Demnach ist die Gemeinde nunmehr bei<br />

diesem Projekt aufgenommen. Es finden nunmehr ein Basisseminar und zwei Basismodule<br />

statt, wobei € 230,-- an Kosten anfallen würden. Diese entfallen jedoch, da auch der<br />

Kindergarten an diesem Projekt teilnimmt und daher die Kosten das Land übernimmt. Auch<br />

die Kosten in der Höhe von € 30,-- für das Basisseminar entfallen, da Frau Reindl die<br />

erforderlichen Kurse bereits seit Jahren absolviert. Es fallen daher keinerlei Kosten für diese<br />

Projekt an. Eine eventuelle Erhöhung durch dieses Projekt könnte lediglich bei der<br />

Anschaffung der Lebensmittel erfolgen. Dies wird jedoch ein geringer Betrag sein.<br />

Der Gesunde Kindergarten ist nicht nur auf eine gesunde Ernährung bezogen, sondern auch<br />

auf Bewegung, viel Wassertrinken etc. und es werden hier nicht nur die Kinder sondern auch<br />

die Eltern miteinbezogen. Weiters erhalten die Kindergartenpädagoginnen die ersten zwei<br />

Jahre eine Fortbildung, welche Großteils vom Land finanziert wird. Weiters können drei Mal im<br />

Jahr vom Land Vortragende für gewisse Themen angefordert werden.<br />

Kultur: In der Volksschule findet im Herbst 2012 wieder das Theater für die Volksschüler<br />

und die Schulanfänger des Kindergartens statt.<br />

Einladung: Am Mi. 20.06.2012 um 17 Uhr 00 findet das Schulsportfest der Volksschule<br />

am Sportplatz statt. Es sind hierzu alle recht herzlich eingeladen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen stellt der Bürgermeister den Antrag, den Bericht über die<br />

Kassenprüfung am 10.05.2012 zur Kenntnis zu nehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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PUNKT 23) OÖ GEMEINDE-GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ; BESTELLUNG DER<br />

KOORDINATORIN UND ERLASSUNG EINES FRAUENFÖRDERPROGRAMMES<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

In der Gemeinderatsitzung am 09.03.2007 wurde gemäß § 34 OÖ Gemeinde<br />

Gleichbehandlungsgesetz ein sechsjähriges Frauenförderprogramm erstellt. Weiters wurde<br />

damals VB Gabriele Moser für die Funktionsdauer von 6 Jahren (bis 30.06.2012) als<br />

Koordinatorin bestellt.<br />

Da sich die Funktionsdauer dem Ende zuneigt, ist laut Schreiben des Amtes der OÖ<br />

Landesregierung vom 21.05.2012, GZ IKD(Gem)-021585/571-2012-Sp/Re für eine weitere<br />

sechsjährige Periode (bis 30.06.2017) ein Frauenförderprogramm sowie eine Koordinatorin<br />

dem Amt der OÖ Landesregierung bekanntzugeben.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen stellt der Bürgermeister den Antrag, Frau Johanna Zeintl<br />

zur Koordinatorin nach dem OÖ Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz mit 01.07.2012 für die<br />

Funktionsdauer von 6 Jahren zu bestellen und folgendes Frauenförderprogramm zu<br />

beschließen und zwar:<br />

F R A U E N F Ö R D E R P R O G R A M M<br />

§ 1<br />

Bekenntnis zur Frauenförderung<br />

Die Gemeinde Schalchen bekennt sich<br />

1. zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik, um Gleichstellung für Frauen und Männern zu<br />

gewährleisten;<br />

2. zur Setzung von Maßnahmen zur Frauenförderung unter Einbindung der<br />

Koordinatorin in die Personalplanung und Personalentwicklung. Maßnahmen zur<br />

Frauenförderung sind von allen Bediensteten, insbesondere den Führungskräften, zu<br />

unterstützen. Zur tatsächlichen Verwirklichung der Gleichstellung sollte eine<br />

ständige Dokumentation über die gesetzten Maßnahmen und der Einhaltung des<br />

Frauenförderungsprogramms erfolgen.<br />

§ 2<br />

ZIELE des Frauenförderungsprogramms<br />

1. Die Förderung der Anerkennung der Frauen als gleichwertige und gleichberechtigte<br />

Partnerin in der Berufswelt sowie Förderung einer positiven Einstellung zur<br />

Berufstätigkeit von Frauen auf allen Hierarchieebenen. Es sind Rahmenbedingungen<br />

zu schaffen, die den Frauen den Zugang zu allen Verwendungen und Funktionen<br />

ermöglichen.<br />

2. Die Förderung des Selbstbewusstseins von Frauen.<br />

3. Die Förderung des Konsens über die Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und<br />

Männer. Insbesondere dürfen Frauen bei gleicher Verwendung z.B.<br />

Überstundenpauschalen, außerordentlichen Vorrückungen, Umreihungen auf Grund<br />

ihres Geschlechtes nicht benachteiligt werden.<br />

4. Die Förderung des beruflichen Aufstiegs, insbesondere bei Beförderungen und<br />

Zuweisungen in höher entlohnte Verwendungen (Funktionen).<br />

5. Die Förderung des Wiedereinstiegs.<br />

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6. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer<br />

durch Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen, um Benachteiligungen<br />

aus Betreuungspflichten von vornherein auszuschließen.<br />

7. Die Förderung einer ausgewogenen Beteiligung von Frauen insbesondere in höheren<br />

Verwendungen.<br />

§ 3<br />

UMSETZUNG zur Zielerreichung<br />

Allgemeine Maßnahmen zur Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der<br />

Personal- und Organisationsentwicklung<br />

Maßnahmen zur Erreichung der Gleichbehandlung und Gleichstellung, Maßnahmen zur<br />

Erhöhung des Frauenanteils bei Unterrepräsentation in allen Verwendungsgruppen<br />

erfolgen bei der Personalpolitik, im Bereich der Weiterbildung und durch Schaffung<br />

familienfreundlicher Arbeitsbedingungen.<br />

Gender Mainstreaming: Die Gemeinde überprüft die gesetzten Handlungen regelmäßig<br />

auf ihre möglichen geschlechtsspezifischen Auswirkungen, um jede negative<br />

Diskriminierung von Frauen zu vermeiden.<br />

Ausgehend von der höchsten Führungsebene ist das Gleichbehandlungsgebot zu<br />

gewährleisten und zu verwirklichen.<br />

Die Maßnahmen zur Frauenförderung sind in das System der Personalplanung und<br />

Personalentwicklung zu integrieren.<br />

Bestehende Unterschiede in den Arbeitsvoraussetzungen für Männer und Frauen sind<br />

durch personelle und organisatorische Maßnahmen zu beseitigen.<br />

LeiterInnen der Gemeinden / Abteilungen haben die zu ergreifenden Maßnahmen mit<br />

zutragen, sie haben sich an der Erarbeitung zu beteiligen und sol Vorbildfunktion zu<br />

übernehmen.<br />

Maßnahmen zum SCHUTZ der Würde am Arbeitsplatz<br />

Vorgangsweisen und Äußerungen, welche die Würde von Frauen und Männern am<br />

Arbeitsplatz verletzen, insbesondere herabwürdigende Aussagen und Handlungen,<br />

Mobbing, sexuelle Belästigungen, dürfen von Vorgesetzten nicht geduldet werden. Der<br />

Dienstgeber hat geeignete Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zu treffen.<br />

Die MitarbeiterInnen sind über rechtliche und sonstige Möglichkeiten, sich bei<br />

Verletzungen ihrer Würde am Arbeitsplatz zur Wehr zu setzen, auch anlässlich eines<br />

MitarbeiterInnengesprächs, zu informieren.<br />

AKTIVE Gleichstellung<br />

Bei der Festlegung der Dienstpflichten für die DienstnehmerInnen dürfen keine<br />

diskriminierenden, an Geschlechter orientierten Aufgabenzuweisungen erfolgen.<br />

Gleiches gilt für die Beschreibung der Arbeitsplätze.<br />

Frauenförderung darf nicht nur bei Führungspositionen ansetzen, sondern ist von den<br />

Vorgesetzten auf allen organisatorischen und hierarchischen Ebenen aktiv zu fördern.<br />

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Die Möglichkeit einer Familienphase soll in die Karriereplanung beider Geschlechter<br />

einfließen und darf sich auf die Karrierechancen von Frauen und Männer nicht<br />

nachteilig auswirken.<br />

Neben der Aufgaben- und Zielvereinbarung sollte in MitarbeiterInnengesprächen auch<br />

die berufliche Weiterentwicklung der Bediensteten besprochen werden.<br />

Aufgabe der Vorgesetzten ist es, geeignete MitarbeiterInnen zu Bewerbung für<br />

Führungspositionen zu motivieren, und sie zur Teilnahme an speziellen<br />

Fortbildungsseminaren zu animieren. Dies insbesondere in jenen Bereichen, in denen<br />

Frauen bei Funktionen unterrepräsentiert sind und sie durch Übertragung von<br />

Aufgaben in ihrer Eigenverantwortung zu fördern.<br />

In Dienstbeschreibungen und Eignungsabwägungen dürfen keine Beurteilungskriterien<br />

einbezogen werden, aus denen sich ein Nachteil für das Geschlecht ergibt.<br />

Kriterienkataloge für die Bewerbungsgespräche sind so zu erstellen, dass kein<br />

Geschlecht weder direkt noch indirekt benachteiligt wird. Zur Beurteilung von<br />

Führungsqualitäten sind auch Kriterien wie z.B. soziale Kompetenz heranzuziehen.<br />

MOTIVIERT – MUTIG<br />

Bewusste Gleichstellungspolitik und gezielte Frauenförderung sind wichtige<br />

Instrumente der Personalentwicklung und somit unverzichtbare Bestandteile eines<br />

effizienten Personalmanagements.<br />

Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Frauenförderung sind durch die<br />

Personalführung umzusetzen.<br />

§ 4<br />

Ausschreibung freier Planstellen<br />

Bei der Festlegung von Anforderungsprofilen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass sie<br />

sich nicht einseitig an traditionellen Rollenmustern für Frauen oder für Männer<br />

orientieren.<br />

Aufnahmekriterien<br />

Qualifikationen wie Team-, Kooperations- und Anpassungsfähigkeit,<br />

Organisationstalent, usw. sind Eigenschaften und Fähigkeiten, die sehr wichtig sind.<br />

Gerade diese Fähigkeiten werden insbesondere bei der Betreuung von Kindern oder<br />

alten und kranken Menschen erworben.<br />

Bei der Ausschreibung von Planstellen in Funktionslaufbahnen bzw. Verwendungs- oder<br />

Entlohnungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, ist auch die bevorzugte<br />

Aufnahme von Frauen bei einer gleichwertigen Qualifikation hinzuweisen.<br />

In den Ausschreibungstext sind sämtliche für den zu besetzenden Dienstposten<br />

maßgeblichen Qualifikationserfordernisse aufzunehmen, um eine objektive<br />

Entscheidungsgrundlage für das Personalauswahlverfahren zu gewährleisten.<br />

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Ausschreibungen sind jedenfalls geschlechtsneutral zu verfassen, es sei denn, dass ein<br />

bestimmtes Geschlecht eine unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung der<br />

ausgeschriebenen Tätigkeit darstellt.<br />

§ 5<br />

Aufnahmegespräche<br />

Frauendiskriminierende Fragestellungen im Zuge von Aufnahmegesprächen haben zu<br />

unterbleiben (z.B. Familienplanung). Die Beurteilung der Eignung von Bewerberinnen<br />

hat sich ausschließlich an sachlichen Kriterien zu orientieren. Es dürfen keine<br />

Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden<br />

rollenspezifischen Verständnis der Geschlechter orientieren.<br />

§ 6<br />

Aufnahme in den Gemeindedienst und beruflicher Aufstieg<br />

Bei der Besetzung von Dienstposten in jenen Funktionslaufbahnen bzw. Verwendungs-<br />

oder Entlohnungsgruppen, in denen Frauen unterdurchschnittlich repräsentiert sind,<br />

hat bis zur Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen weiblichen und<br />

männlichen Dienstnehmern eine bevorzugte Aufnahme und Beförderung von Frauen<br />

stattzufinden, soweit diese fachlich nicht geringer qualifiziert sind als der beste<br />

männliche Mitbewerber. Dies gilt nicht für jene Bereiche, in denen ein bestimmtes<br />

Geschlecht eine unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung einer Tätigkeit<br />

darstellt.<br />

Für die Beurteilung, welche(r) von mehreren BewerberInnen die beste Eignung für die<br />

Besetzung eines Dienstpostens aufweist, ist ausschließlich auf die auf den rechtlichen<br />

Grundlagen, dem Ausschreibungstext und dem jeweiligen Anforderungsprofil des<br />

Arbeitsplatzes basierenden Erfordernisse Bedacht zu nehmen.<br />

Verantwortungsvolle Tätigkeiten, Aufgaben oder Aufgabenteile (neue Tätigkeiten,<br />

Vertretungsaufgaben usw.), aus denen höherwertige Verwendungen (Funktionen)<br />

Dienstpostenbewertungen abgeleitet werden können, sind im Rahmen des<br />

Frauenförderprogramms bei der Unterrepräsentation und gleicher Qualifikation<br />

bevorzugt weiblichen Bediensteten anzubieten.<br />

Seitens der Vorgesetzten sind geeignete Mitarbeiterinnen zur Übernahme von<br />

Führungspositionen zu motivieren bzw. geeignete Mitarbeiterinnen durch Übertragung<br />

von Aufgaben in Eigenverantwortung zu fördern.<br />

§ 7<br />

Dienstliche Stellung<br />

Bei der Zuweisung der dienstlichen Aufgaben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

ist darauf zu achten, dass diese auf der Basis von Qualifikation und Fähigkeiten und<br />

jedenfalls unabhängig vom jeweiligen Geschlecht zu erfolgen hat.<br />

In Dienstbeschreibungen, Eignungsabwägungen sowie bei der Beschreibung der<br />

einzelnen Arbeitsplätze sind Beurteilungskriterien, aus denen sich unabhängig von<br />

sachlichen Gesichtspunkten nachteilige Auswirkungen für Frauen ergeben, unzulässig.<br />

§ 8<br />

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Aus- und Weiterbildung<br />

Bildungsmaßnahmen dienen der Wissensvermittlung sowie der Entfaltung und dem<br />

Sichtbarmachen von besonderen Fähigkeiten der Bediensteten und der Heranbildung<br />

von Nachwuchskräften. Dabei ist das Frauenfördergebot zu beachten.<br />

Bei gleicher Eignung sind Frauen verstärkt bei den Aus- und<br />

Weiterbildungsmaßnahmen einzusetzen.<br />

§ 9<br />

Arbeitszeit<br />

Frei gewählte, vorübergehende Teilbeschäftigung trägt bei zur leichteren Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf. Die Rückkehr auf Vollbeschäftigung muss möglich sein.<br />

Zur Wahrung von Chancengleichheit von Frauen und Männern muss Teilbeschäftigung<br />

zu einer geschlechts- und statusneutralen Arbeitsform werden. Teilzeitmöglichkeiten<br />

sind demzufolge so auszugestalten, dass sie für beide Geschlechter gleichermaßen<br />

attraktiv sind.<br />

Grundsätzlich soll kein Bereich für eine Teilzeitbeschäftigung ausgeschlossen werden.<br />

Zu diesem Zweck sind insbesondere Führungspositionen aller Ebenen auf ihre<br />

„Teilzeittauglichkeit“ sowie die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu überprüfen.<br />

Die Möglichkeiten familiengerechter Gestaltung der Arbeitszeit, z.B. Gleitzeit, usw. sind<br />

weiterzuentwickeln. (z.B. Job-Sharing)<br />

Telearbeit<br />

Telearbeitsplätze ermöglichen mehr Flexibilität und damit mehr an Zeit für Familie und<br />

Kinder.<br />

Insbesondere für DienstnehmerInnnen mit Betreuungsaufgaben sind diese Angebote<br />

auf Wunsch zu ermöglichen.<br />

§ 10<br />

Informationen und Schulungsmaßnahmen vor und während des Karenzurlaubes<br />

Sämtliche Möglichkeiten einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung im Zusammenhang mit<br />

der Elternschaft sind ausführlich zu erläutern. Insbesondere sollten Männer umfassend<br />

über die rechtlichen Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Karenzurlaubes bzw.<br />

Teilzeitkarenzurlaubes informiert werden.<br />

Die DienststellenleiterInnen sind verpflichtet, karenzierte MitarbeiterInnen über<br />

wesentliche Vorkommnisse der Dienststelle zu informieren. Hiervon erfasst sind<br />

Organisationsänderungen, fachspezifische Unterlagen, interne Stellenausschreibungen<br />

etc..<br />

Die VertreterInnen des Dienstgebers haben die karenzierten MitarbeiterInnen über<br />

geplante interne Fort- und Ausbildungsmaßnahmen zu informieren. Die Teilnahme an<br />

Fort- und Ausbildungsveranstaltungen, am Vorbereitungskurs für die Dienstprüfung<br />

sowie die Ablegung der Dienstprüfung, ist karenzierten MitarbeiterInnen auf freiwilliger<br />

Basis in der Freizeit zu ermöglichen.<br />

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Spätestens vier Wochen vor dem Wiedereinstig ist die Bedienstete von der zuständigen<br />

Personalabteilung oder von den Vorgesetzten zu einem Gespräch über die künftige<br />

Verwendung einzuladen.<br />

Spezielle Schulungen<br />

Die MitarbeiterInnen sind durch gezielte Förderung der Fortbildung nach dem<br />

Wiedereinstieg bei der raschen Reintegration an ihrem Arbeitsplatz zu unterstützen.<br />

Die Vorgesetzten sollen die Teilnahme an einem Weiterbildungsseminar ermöglichen.<br />

WiedereinsteigerInnen sollten bevorzugt zu Fortbildungsseminaren zugelassen werden.<br />

§ 11<br />

Sprachliche Gleichbehandlung<br />

Zur Sensibilisierung für die Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und Männern und<br />

zur Förderung des Prinzips der Gleichbehandlung sind Personenbezeichnungen in allen<br />

Erlässen und in allen internen und externen Schriftstücken in weiblicher und männlicher<br />

bzw. geschlechtsspezifischer Form zu verwenden.<br />

§ 12<br />

Koordination und Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

Der mit den Agenden der Gleichbehandlung und Frauenförderung befassten<br />

Koordinatorin ist bei der Ausübung dieser Tätigkeit die nötige Unterstützung und<br />

Kooperation zukommen zu lassen. Dazu zählt insbesondere auch die Ermöglichung der<br />

Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen aus dem Bereich der Gleichbehandlung und<br />

Frauenförderung sowie an Besprechungen mit der Gleichbehandlungsbeauftragten.<br />

Weiters sind der Koordinatorin alle für Gleichbehandlungs- und<br />

Frauenförderungsagenden relevanten Rechtsvorschriften und Informationen zugänglich<br />

zu machen. Ihr kommt auch ein Recht zur Stellungnahme hinsichtlich von<br />

Personalfragen allgemeiner Natur, von denen weibliche Bedienstete betroffen sind, zu.<br />

Der Koordinatorin darf aus ihrer Funktion keine wie immer gearteten Nachteile in<br />

beruflicher Hinsicht entstehen.<br />

Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist bei der Lösung ihrer Aufgaben, insbesondere bei<br />

der Verfassung des Gleichbehandlungsberichtes, nach Möglichkeit durch die<br />

Koordinatorin(nen) zu unterstützen.<br />

§ 13<br />

Informationspflicht<br />

Die Dienstgeberin hat für eine Information der Bediensteten hinsichtlich der durch das<br />

Frauenförderprogramm verfolgten Ziele und der zu ihrer Erreichung zu setzenden<br />

Maßnahmen zu sorgen. Zu diesem Zweck ist das jeweils aktuelle<br />

Frauenförderprogramm in der Personalabteilung zur Einsicht aufzulegen. Diese<br />

Informationspflicht gilt auch bei der Begründung neuer Dienstverhältnisse. Ziel dieser<br />

Information ist die Erhöhung des beruflichen Selbstbewusstseins der MitarbeiterInnen.<br />

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§ 14<br />

Berichtspflicht<br />

Die Gemeinden berichten der Gleichbehandlungsbeauftragten im Abstand von drei<br />

Jahren über die erfolgten Maßnahmen. Der Bericht enthält sowohl quantitative<br />

Darstellungen als auch qualitative Feststellungen über den Fortschritt der<br />

vorgegebenen Ziele.<br />

Der Frauenanteil an der Gesamtzahl der Vollbeschäftigten, der Teilbeschäftigten der<br />

jeweiligen Verwendungs-/Entlohnungsgruppen und Funktionen, einschließlich der<br />

Teilnahme an Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung ist. Die Ergebnisse sind der<br />

Gleichbehandlungsbeauftragten bis Ende März zu übermitteln.<br />

ENGAGIERT<br />

Behandlung einer Person oder Personengruppe in einer Weise, die der Betreffenden<br />

höhere Leistungsansprüche, einen besseren Zugang zu bestimmten Möglichkeiten,<br />

mehr Rechte, bessere Chancen oder einen besseren Status als einer anderen Person<br />

oder Personengruppe sichert. Damit wird bezweckt, bisher diskriminierende Praktiken<br />

auszugleichen.<br />

Festsetzung eines bestimmten Anteils an Arbeitsplätzen, die auf ein bestimmtes<br />

Geschlecht zu entfallen haben, um ein bestehendes Ungleichgewicht in<br />

Führungspositionen oder beim Zugang zu Karrieremöglichkeiten zu korrigieren.<br />

Recht eines jeden Menschen auf Achtung der eigenen Persönlichkeit am Arbeitsplatz,<br />

insbesondere auch das Recht auf ein Arbeitsumfeld, das frei von sexueller oder<br />

geschlechtsbezogener Belästigung und anderen Schikanen ist.<br />

NORMAL<br />

Gleichheit im Ergebnis, d.h. bei der tatsächlichen Aufteilung der Ressourcen und im<br />

Bereich der Partizipation und Repräsentation, sodass alle Bediensteten ihr persönlichen<br />

Fähigkeiten frei entwickeln und freie Entscheidungen treffen können, ohne durch strikte<br />

geschlechtsspezifische Rollen eingeschränkt zu werden. Die Gleichheit ist erreicht, wenn<br />

die unterschiedlichen Verhaltensweisen, die unterschiedlichen Ziele und die<br />

unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern in gleicher Weise<br />

berücksichtigt, anerkannt und gefördert werden.<br />

§ 15<br />

Zielvorgabe<br />

Als generelle Leitlinie wird bei Nachbesetzungen in den<br />

Funktionslaufbahnen-/Verwendungs-/Entlohnungsgruppen innerhalb der nächsten drei<br />

Jahre eine Erhöhung des Frauenanteils angestrebt.<br />

§ 16<br />

Inkrafttreten<br />

Dieses Programm tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in<br />

Kraft.<br />

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EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 24) EU-GEMEINDERAT; BESTELLUNG/NOMINIERUNG EINES EU-GEMEINDERATES<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor der Sitzung abgesetzt.<br />

PUNKT 25) ERRICHTUNG EINES ÖFFENTLICHEN SCHAUKASTENS; ANTRAG DER FPÖ<br />

FRAKTION SCHALCHEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die FPÖ-Fraktion Schalchen hat mit Schreiben vom 30.04.2012 folgenden Antrag eingebracht<br />

und zwar:<br />

Antrag auf Errichtung eines zeitgerechnet Schaukastens für die Fraktionen, die<br />

Gemeinde sowie der Vereine<br />

Bezugnehmend auf unsere Anträge v. 05.01.2011, 18.02.2012 und unserem Schreiben v.<br />

11.03.2012 in dem wir die Entfernung des SPÖ-Schaukastens vor der Haberlhalle u n d<br />

alternativ eine Lösung für einen neuen Schaukastens beantragten, dies jedoch nur<br />

teilweise erledigt wurde, beantragen wir nunmehr, gemäß § 46 OÖ Gemeindeordnung<br />

die Errichtung eines öffentlichen Schaukastens<br />

und die Voraussetzungen durch folgende Vorgangsweise zu schaffen:<br />

- Prüfung des von uns vorgelegten Angebotes der Fa. Eder, Jeging<br />

- Einholung von Alternativangebote (event. über Architekturbüro Färbergasse)<br />

- Suche eines geeigneten Standortes für den Schaukasten<br />

Die derzeitigen Schaukästen sind ja alles andere als zeitgemäß und es wäre an der Zeit<br />

etwas für das Ortsbild zu tun.<br />

Dazu ist festzuhalten, dass die SPÖ-Fraktion der Entfernung des Infokastens - der sowohl FPÖ<br />

als auch ÖVP ein Dorn im Auge waren und daher in der GR-Sitzung die Entfernung verlangt<br />

wurde - nachgekommen ist. Aus Sicht der Gemeinde besteht kein weiterer Handlungsbedarf<br />

und käme es einer Vergeudung von Steuermitteln gleich, Schaukästen für die FPÖ und ÖVP zu<br />

errichten. Auch wenn die FPÖ in ihrem Antrag die Errichtung eines öffentlichen Schaukastens<br />

fordert, geht es in Wirklichkeit nur um die Interessen der beiden Parteien. Dazu meine<br />

Auffassung, wenn diese Schaukasten wollen, dann ja, aber bitte auf eigene Kosten und nicht<br />

jener der Steuerzahler.<br />

Debattenbeiträge:<br />

GR Roman Breckner bemerkt, die Schaukästen auf der Ostseite des Friedhofes sind<br />

alles andere als eine Zierde für die Gemeinde. Es stimmt nicht, dass dies jetzt ein Machtspiel<br />

zwischen den Parteien sein soll. Es profitieren alle, auch das Ortsbild, wenn ein ordentlicher,<br />

schöner Schaukasten aufgestellt ist.<br />

Der Bürgermeister erklärt, wie bereits von GR Breckner berichtet, gibt es die<br />

Schaukästen an der Ostseite der Friedhofsmauer. Die FPÖ hat einen weiteren separaten<br />

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Infokasten bei der Trafik Reinthaller. Jetzt zu sagen dies diene der Ortsverschönerung bzw. sei<br />

schön für das Ortsbild, dem könne er nichts abgewinnen. Überall wo solche Plakatkästen<br />

stehen und wenn diese noch so schön von einem Architekten gestaltet sind, enthalten im<br />

Endeffekt nur Parteiplakate.<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, nachdem die Gemeinde bei der Volksschule die Sanierung oder<br />

Neubau plant und man bezüglich der Freizeithalle mit dem Land Kontakt aufgenommen hat,<br />

ob man dies vielleicht doch miteinander machen könnte, kommt nächste Woche Architekt<br />

Schöngruber zu ihm und bringt Pläne und die Ausarbeitung bezüglich der Bausubstanz. Und<br />

wenn man hier etwas neu macht, mit der Halle und allem drum und dran, wird es nicht<br />

ausbleiben, dass man eine gewisse Ortsplatzgestaltung mitmacht. Wenn man hier dann sagt,<br />

dass man zum Beispiel Schaukästen an die Mauer der Freizeithalle anbringt oder sonst<br />

irgendwo integrierte Kästen, ist er damit einverstanden, weil da geht es in einem und man<br />

bringt es auch locker in den Baukosten unter. Aber jetzt herzugehen – er hat sich die Bilder-<br />

und Preisvorschläge von GR Roman Breckner angesehen – und hierfür zwischen € 5.000,-- und<br />

€ 10.000,-- auszugeben, dieses Geld kann wo anders besser verwendet werden.<br />

GR Ing. Sperl erklärt, in anderen Gemeinden sind diese Schaukästen auch für die<br />

Feuerwehren, Bauern etc. nutzbar bzw. zugänglich und wenn diese sauber gestaltet sind,<br />

macht dies ein ordentliches Bild. Wenn man dies mit dieser Funktionalität erweitert, wäre er<br />

dafür dass man so etwas vor dem Gemeindeplatz errichtet.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dies erfolgt hauptsächlich in Gemeinden welche<br />

Abgangsgemeinden sind.<br />

GR Ing. Sperl fragt, ob die Gemeinde Geretsberg eine Abgangsgemeinde ist?<br />

Der Bürgermeister bejaht dies.<br />

GR Ing. Sperl führt weiter aus, dass dies ein Vorschlag war, dass man den Kasten auf die<br />

Vereine ausweitet und nicht den Parteien die Möglichkeit bietet.<br />

Der Bürgermeister stellt fest, dies ist ohne hin eine fixe Sache, da die FPÖ und ÖVP dies<br />

gemeinsam beschließen wird.<br />

GR Dr. Postlmayr stellt die Frage, was soll jetzt wirklich mit diesen Schaukästen<br />

geschehen? Wozu soll er dienen? Für wen soll er zugänglich sein? Wo soll er hingestellt<br />

werden?<br />

GR Roman Breckner antwortet, der Schaukasten soll für alle zugänglich sein. Wir sind<br />

uns ja einig gewesen, dass diese Lage an der Ostseite der Friedhofsmauer nicht gerade schön<br />

ist. Für die Aufstellung ist genügend Platz vorhanden, wie zum Beispiel vor der Haberlhalle.<br />

Der Bürgermeister entgegnet, die FPÖ-Fraktion hat auf einen Abstand von 20 m zwei<br />

Schaukästen.<br />

GR Roman Breckner weist darauf hin, dass die SPÖ-Fraktion auch zwei Schaukästen und<br />

in der gesamten Gemeinde mehr hat als die FPÖ-Fraktion.<br />

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kann.<br />

Der Bürgermeister erklärt, GR Breckner braucht nur fragen, wo er einen aufstellen<br />

GV Steinberger bemerkt, diese Schaukästen hat sich die SPÖ-Fraktion selber gekauft.<br />

GR Roman Breckner macht den Vorschlag, diese Angelegenheit Herrn Dirmayr vom<br />

Architekturbüro Färbergasse vorzulegen, mit der Bitte um Ausarbeitung auch vom Standpunkt<br />

und damit könnte man es 2013 in das Budget hineinnehmen.<br />

Der Bürgermeister erklärt, die FPÖ und ÖVP kann den Beschluss fassen, aber er als<br />

Bürgermeister und Verwalter der Gemeindefinanzen sträubt sich 100 %ig dagegen, dass man €<br />

10.000,- für einen solchen Schaukasten ausgibt. Weil man dies nicht braucht.<br />

GR Dr. Postlmayr fragt, weiß man bereits wie viel ein solcher Schaukasten kosten wird?<br />

GR Roman Breckner antwortet, dass seinerseits bereits Angebote eingeholt wurden.<br />

Eines liegt zum Beispiel bei € 13.000,--. Es gibt jedoch auch andere Ausführungen, darum hat<br />

man ja gesagt, dass man noch weitere Angebote einholen soll. Es war vereinbart, dass die<br />

Gemeinde mit Herrn Dirmayr Kontakt aufnimmt. Dies wurde jedoch nicht gemacht.<br />

Der Bürgermeister entgegnet, selbstverständlich wurde dies gemacht. Herr Dirmayr<br />

war sogar einmal bei ihm und hat überall fotografiert. GR Breckner hat ohnehin laufend<br />

Kontakt mit Herrn Dirmayr.<br />

GR Roman Breckner bemerkt, dies sei ein Blödsinn, dass er laufend mit Herrn Dirmayr<br />

Kontakt habe. Er hat einmal mit ihm gesprochen.<br />

GR Schönberger erklärt, so ein Schaukasten ist auch ein Zeichen von der<br />

Zusammenarbeit von der Gemeinde. Es gehört etwas aufgestellt, denn wenn jemand Fremder<br />

kommt und schauen möchte, was in Schalchen los ist, hat er dies auf einem Platz beieinander.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass ein Fremder, egal von wo er kommt, sieht die<br />

gleichen Parteiplakate wie zu Hause. Wenn die Schaukästen für € 13.000,-- für diese Plakate<br />

erforderlich sind?<br />

GR Roman Breckner entgegnet, es gehe nicht um die Parteiplakate. Die SPÖ hat auch<br />

etwas anderes im Schaukasten als die Plakate.<br />

Der Bürgermeister wiederholt den Antrag der FPÖ-Fraktion Schalchen, welcher laut<br />

vorliegendem Schreiben „Errichtung eines öffentlichen Schaukastens“ lautet und über dies<br />

wird jetzt abgestimmt.<br />

GR Roman Breckner schlägt den Antrag umzuformulieren bzw. den Zusatz<br />

hinzuzufügen, dass man es im kommenden Jahr im Budget einplant. Die damalige Forderung,<br />

dass Angebote eingeholt werden, ist ja bis heute nicht gemacht worden.<br />

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Der Bürgermeister erklärt, dies wird nicht mit ihm gemacht, da man die Schaukästen<br />

nicht braucht.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, er kann sich sehr wohl an die GR-Sitzung erinnern, wo man<br />

über diesen Punkt diskutiert hat und dann der Antrag zurückgezogen wurde, weil vom<br />

Bürgermeister gesagt wurde, dass er über Herrn Dirmayr ein Angebot einholt. Dies steht 100<br />

%ig im Protokoll drinnen.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dies stimme.<br />

Vizebgm. Schanda ergänzt, aus diesem Grunde wurde jetzt gefragt, ob ein Angebot<br />

eingeholt wurde. Dies ist aber nicht passiert.<br />

Der Bürgermeister wiederholt, Herr Dirmayr war zweimal bei ihm da.<br />

Selbstverständlich hat er Herrn Dirmayr damit beauftragt. Dies muss er ja auch machen, wenn<br />

der Gemeinderat ihm dazu den Auftrag erteilt.<br />

GR Roman Breckner entgegnet, er habe mit Herrn Dirmayr vor zwei Wochen telefoniert<br />

und dieser hat ihm mitgeteilt, dass er keinen Auftrag vom Bürgermeister erhalten habe. Es hat<br />

ein Gespräch zwischen Herrn Dirmayr und dem Bürgermeister gegeben, aber Herr Dirmayr<br />

wartet nach wie vor auf einen Auftrag. Vorher macht er nichts, da der Bürgermeister für die<br />

Gemeinde zuständig ist.<br />

Der Bürgermeister erklärt, er habe es Herrn Dirmayr gesagt, dieser hat auch die Fotos<br />

gemacht. Ob er dann etwas gezeichnet hat oder nicht, weiß er nicht.<br />

GR Roman Breckner sagt, er hat aber nie einen Auftrag vom Bürgermeister erhalten.<br />

Der Bürgermeister glaubt, dass sogar AL Schwendner dabei war, als er mit Herrn<br />

Dirmayr über dieses Thema gesprochen hat. Dies lässt sich also nachvollziehen.<br />

Wir müssen auf alle Fälle zur Abstimmung kommen.<br />

Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass im Antrag der FPÖ auch die Einholung eines<br />

Alternativangebotes beantragt wird.<br />

Der Bürgermeister sagt dazu, dass von GR Roman Breckner Bilder gemailt wurden, wo<br />

bei den einzelnen Schaukästen auch der Preis angeführt wurde.<br />

GR Roman Breckner erklärt, dass ein Fixangebot der Fa. Eder eingeholt wurde.<br />

Der Bürgermeister fragt, was wird jetzt gefordert? Soll man noch einmal darüber reden<br />

oder abstimmen?<br />

Vizebgm. Schanda antwortet, es liegt der Antrag vor und hier ist auch enthalten, dass<br />

Alternativangebote eingeholt werden sollen.<br />

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GR Roman Breckner erklärt, dass von Seiten der Gemeinde keine Alternativangebote<br />

eingeholt wurden.<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, dass vielleicht GR Roman Breckner Alternativangebote<br />

einholt.<br />

GR Roman Breckner bemerkt, wenn der Bürgermeister sagt, dass er dies mit Herrn<br />

Dirmayr offiziell machen kann, dann selbstverständlich.<br />

Der Bürgermeister erklärt, GR Roman Breckner kann dies selbstverständlich offiziell mit<br />

Herrn Dirmayr machen. Dies ändert aber nichts an der Haltung zu dieser ganzen Geschichte.<br />

Selbst wenn dieser Punkt wieder auf der Tagesordnung ist, wird er seine Meinung nicht<br />

ändern, weil wir diese Schaukästen nicht brauchen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem<br />

vorliegenden Antrag der FPÖ-Fraktion zuzustimmen und GR Roman Breckner mit der<br />

Einholung von Alternativangeboten zu beauftragen.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER, Friedrich Helmut<br />

SPERL, Bernadette WINTERSTELLER, SCHÖNBERGER Anna, Johann MÜHLBACHER-KARRER, Dr.<br />

Johann POSTLMAYR, Josef HÖFLMAIER, Franz MAIER;<br />

FPÖ-Fraktion: Roman BRECKNER, Markus KLEPP, Manfred STELZHAMMER, Albert HAIDINGER;<br />

GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Hubert STEINBERGER, Franz PROBST, Hermann POINTECKER,<br />

Hermann STOCKER, Gerlinde BRECKNER, Andreas STUHLBERGER, Wolfgang STÜBLO, Michael<br />

ÖSTERBAUER, Gertraud RIEDER, Johann JAKOB;<br />

Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 14 JA Stimmen<br />

gegen 11 NEIN Stimmen stattgegeben.<br />

PUNKT 26) TEAM KÖMAG AUSTRIA, SCHALCHEN; ANSUCHEN UM BEFREIUNG DER<br />

SAALMIETE<br />

Bericht des Bürgermeister:<br />

Das Team Kömag Austria ersucht mit Schreiben vom 23.03.2012 für eine zweitägige<br />

Veranstaltung in der Freizeithalle Schalchen um Erlassung der Saalmiete für einen Tag.<br />

Darauf wird auf den Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau über die<br />

Gebarungseinschau im Jahr 2011 hingewiesen. Darin wird festgehalten, dass die Gemeinde<br />

immer wieder Befreiungen von der Entrichtung der Saalmiete im Einzelfall genehmigt. Die<br />

Bezirkshauptmannschaft fordert, dass die Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten in diesem<br />

Bereich entsprechend der vom Gemeinderat selbst beschlossenen Tarifordnung vollständig<br />

ausschöpft und die selbst gefassten Beschlüsse nicht einfach ignoriert und die bisher großzügig<br />

geübte Befreiungspraxis zurücknimmt.<br />

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Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass im Prüfungsbericht ausdrücklich angeführt ist,<br />

dass man dem Team Kömag diese Vergünstigung nicht mehr zukommen lassen kann.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass dies auch bereits letztes Jahr dringestanden ist und<br />

haben wir das Team Kömag auch für einen Tag von der Saalmiete befreit. Wir haben mit<br />

diesem Team immer gute Erfahrungen gemacht und wenn man diese einen Tag von der<br />

Gebühr befreit, wäre diesen auch geholfen. Denn die Einnahmen, welche die<br />

Bezirkshauptmannschaft für den Vorsteuerabzug fordert, bringen wir ohnehin nie zusammen.<br />

Der Bürgermeister möchte hinzufügen, dass hier nicht Leute kommen, welche sich die<br />

Saalmiete nicht leisten können. Er hat auch kein Problem, wenn wir sagen, das Team Kömag<br />

bekommt die Befreiung, nur steht im Prüfungsbericht dezidiert drinnen, dass wir dies nicht<br />

machen dürfen.<br />

GR Roman Breckner bemerkt, es bleibt laut dem Prüfungsbericht der<br />

Bezirkshauptmannschaft nichts anderes übrig, als diesen Antrag abzulehnen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen stellt der Bürgermeister den Antrag, den vorliegenden<br />

Antrag des Team Kömag Austria vom 23.03.2012 auf Befreiung von der Miete der Freizeithalle<br />

für einen Tag, abzulehnen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 27) FERIEN AKTIV (ANTON PÖCKSTEINER) 1100 WIEN; ANSUCHEN UM BEFREIUNG<br />

DER SAALMIETE<br />

Bericht des Bürgermeister:<br />

Mit Schreiben vom 20.04.2012 stellt Herr Anton Pöcksteiner „Ferien aktiv“, Wien den Antrag<br />

um kostenlose Benützung der Freizeithalle in der Zeit vom 02.07. bis 12.07.2012 für die Sport-<br />

und Trainingscamps für Kinder und Jugendliche.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass es sich hierbei um eine ganz andere Sache handelt, da<br />

diese Kinder und Jugendlichen auch kostenlos in der Berufschule Mattighofen wohnen dürfen.<br />

In Schalchen dürfen sie kostenlos den Sportplatz benützen und im Falle von Schlechtwetter<br />

bräuchten diese eine Turnhalle zur stundenweisen Benützung.<br />

Für den Bürgermeister fällt diese Veranstaltung unter den Deckmantel des Schulsportes.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass es jedoch rechtlich nichts anderes ist.<br />

Der Bürgermeister erklärt, die Gemeinde verlangt ja für unsere Schulkinder auch<br />

nichts.<br />

GR Ing. Sperl fragt, welche Organisationsform ist der Veranstalter? Keine gewerbliche<br />

Organisation oder Verein?<br />

Der Bürgermeister verneint dies und antwortet, dies sind Pfadfinder.<br />

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BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen stellt der Bürgermeister den Antrag, dem Ansuchen von<br />

Herrn Anton Pöcksteiner, Wien, „Ferien aktiv“ bezüglich der kostenlosen Überlassung der<br />

Freizeithalle bei Schlechtwetter stattzugeben.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 28) SCHULSTRASSE; AUFHEBUNG FAHRVERBOT TEILBEREICH AB B 147 BIS<br />

BAHNKREUZUNG RÖMERFELD; ANTRAG DER ÖVP FRAKTION SCHALCHEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die ÖVP-Fraktion Schalchen hat am 01.06.2012 folgenden Antrag eingebracht und zwar:<br />

Die ÖVP Schalchen beantragt, die derzeit gültige Einbahnregelung auf der Schulstraße<br />

zwischen B 147 und Römerfeld wieder aufzuheben.<br />

Vizebürgermeister Mittermaier brachte anlässlich einer Gemeinderatsitzung unter dem Pkt<br />

Allfälliges vor, dass aufgrund von Anrainerbeschwerden ein Fahrverbot für LKW erlassen<br />

werden soll. Bei einem Lokalaugenschein wurde dann die Einbahnregelung genehmigt und<br />

in der Folge auch erlassen.<br />

Sofort gingen Anrainerbeschwerden ein, also dürfte diese Verkehrsmaßnahme von Seiten<br />

der Gemeinde nicht mit den Anrainern und Bewohnern des Römerfeldes abgesprochen<br />

worden sein.<br />

Da es für die Maßnahme keinen Gemeinderatsbeschluss gibt und offenbar die Mehrzahl der<br />

Anrainer mit dieser Verkehrsmaßnahme unzufrieden ist, fordern wir die sofortige<br />

Aufhebung der Verkehrsmaßnahmen.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister erklärt, die Gemeinde hat mit Schreiben vom 01.06.2012 die BH<br />

Braunau um Aufhebung der Verordnung ersucht.<br />

Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass er damals als Vertreter des Postens<br />

Mattighofen beim Lokalaugenschein anwesend war. Für ihn ist jedoch das Ganze nicht richtig<br />

gelaufen. Laut Vizebgm. Mittermaier gab es Anrainerbeschwerden. Herausgestellt hat sich<br />

jedoch, dass die Anrainerbeschwerden von der Familie Kugler, welche in Salzburg wohnt,<br />

geäußert wurden. Die übrigen Anrainer, welche hier wohnen, haben darüber überhaupt nichts<br />

gewusst und auch nicht beschwert. Herr Kreil war sogar der erste der bei der<br />

Bezirkshauptmannschaft bezüglich der neuen Regelung nachgefragt hat.<br />

GR Dr. Postlmayr bemerkt, dass es bei solchen Verordnungen in erster Linie um die<br />

Verkehrssicherheit geht.<br />

Der Bürgermeister berichtet, er möchte dies jetzt nicht weiter ausführen, aber Herr<br />

Kreil war anfangs froh dass dies passiert ist. Als es dann geheißen hat, dass diese Regelung auf<br />

Wunsch der Anrainer erfolgt ist und auch Herr Kreil dabei gewesen wäre, ist Herr Kreil aktiv<br />

geworden. Letztendlich gehört diese Regelung entfernt, da es keinerlei Sinn hat.<br />

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GR Dr. Postlmayr fragt, wie ist nunmehr die weitere Vorgangweise?<br />

Der Bürgermeister antwortet, die Gemeinde hat bereits mit Schreiben vom 01.06.2012<br />

die BH Braunau um Aufhebung der Verordnung ersucht. Es wird nunmehr wieder ein Termin<br />

für einen Lokalaugenschein stattfinden und dann hoffen wir, dass man die Tafeln wieder<br />

entfernen kann.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, bittet der Bürgermeister die Gemeinderäte um<br />

ein Zeichen mit der Hand, wenn diese mit der Vorgangsweise einverstanden sind.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 29) BARRIEREFREIES WOHNEN – L 503 OBERINNVIERTLER STRASSE BEI KM<br />

33,400+100 RE.I.S.D.KM., ABSCHLUSS GESTATTUNGSVERTRAG FÜR<br />

ANSCHLUSS EINER GRUNDSTÜCKSZUFAHRT<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Für das Projekt „Barrierefreies Wohnen“ ist eine Grundstückszufahrt erforderlich. Die<br />

Straßenmeisterei Uttendorf hat dies geprüft und mit Schreiben vom 05.06.2012 einen<br />

Gestattungsvertrag für den Anschluss einer Verkehrsfläche der Gemeinde an die L 503<br />

Oberinnviertler Straße bei km 33,400+100 re.i.S.d.Km. übermittelt. Dieser Vertrag soll<br />

nunmehr vom Gemeinderat genehmigt werden.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den vorliegenden<br />

Gestattungsvertrag mit dem Land OÖ, Landesstraßenverwaltung betreffend<br />

Grundstückszufahrt „Barrierefreies Wohnen“ abzuschließen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 30) ALLFÄLLIGES<br />

a) Geh- und Radweg B 147 zwischen Mattighofen und Munderfing:<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass von der Gemeinde Munderfing am 02.04.2012<br />

folgendes Schreiben eingelangt ist und zwar:<br />

Es war ein langjähriger Wunsch der Radfahrer, dass der Radweg entlang der B 147 von<br />

Munderfing bis Mattighofen durchgehend errichtet wird. Die Gemeindevertretung der<br />

Gemeinde Munderfing hat vollstes Verständnis, dass dieses Radwegteilstück auf<br />

Schalchner Gemeindegebiet nicht oberste Priorität in der Gemeinde Schalchen hat. Umso<br />

erfreulicher ist es nun, dass der Gemeinderat der Gemeinde Schalchen den<br />

Planungsauftrag für die Errichtung des Radweg-Teilstückes von KTM Teilezentrum bis<br />

nach Höllersberg in Auftrag gegeben hat bzw. die Landesplaner bereits mit der<br />

Detailplanung begonnen haben.<br />

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Der Gemeinderat der Gemeinde Munderfing hat hader in seiner Sitzung am 19. März<br />

2012 einstimmig beschlossen, für die Errichtung des genannten Radweg-Teilstückes<br />

einen finanziellen Beitrag in Höhe von 10.000,-- Euro zu leisten.<br />

Mit dem Lückenschluss des Radweges von Munderfing bis nach Mattighofen wird ein<br />

sehr gefährlicher Straßenabschnitt der B 147 für Radfahrer wesentlich entschärft und ein<br />

wichtiger Beitrag für die Verkehrssicherheit der Radfahrer geleistet.<br />

Mit einem nochmaligen Dank für die Bereitschaft, die Lücke des Radweges an der B 147<br />

zwischen Munderfing und Mattighofen zu schließen, zeichnet<br />

mit freundlichen Grüßen Martin Voggenberger, Bürgermeister<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass er dahingehend auch mit dem Bürgermeister der<br />

Stadt Mattighofen, Herrn Schwarzenhofer gesprochen hat und dieser hat ihm mittgeteilt, dass<br />

der Punkt in der nächsten GR-Sitzung behandelt wird und wahrscheinlich auch einen Betrag in<br />

der Höhe von € 10.000,-- leisten werden.<br />

b) Gehsteig Oberinnviertler Straße L 503 - Oberlindach – Badhaus Mattighofen –<br />

Hummel-kurve:<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass hierzu das Amt der OÖ Landesregierung, Dir.<br />

Straßenbei und Verkehr mit Schreiben vom 18.04.2012, GZ: BauE-152.663/1-2012-Sto<br />

folgendes mitteilt:<br />

Auf Grund Ihres Ansuchens um Planung eines Gehsteiges an der L503<br />

Oberinnviertler Straße in Oberlindach wurde eine Besprechung und Lokalaugenschein<br />

durchgeführt.<br />

Der in diesem Zusammenhang von der Straßenverwaltung erstellte Aktenvermerk<br />

wird Ihnen zur weiteren Beratung und Beschlussfassung übermittelt und nachstehende<br />

Grobkosten bekannt gegeben:<br />

Variante 1: Errichtung eines Gehsteiges mit Stützmauern:<br />

Gesamtbaukosten: ca. 360.000,00 Euro<br />

Bei dieser Variante wäre eine Errichtung in Abschnitten möglich:<br />

1. Bauabschnitt: ca. 230.000,00 Euro inkl. Mauern<br />

2. Bauabschnitt: ca. 130.000,00 Euro<br />

Variante 2: Errichtung eines Gehweges bei gleichzeitiger Verlegung der L503<br />

Gesamtbaukosten: ca. 415.000,00 Euro<br />

Variante 3: Errichtung eines Geh- und Radweges bei gleichzeitiger Verlegung der L503<br />

Gesamtbaukosten: ca. 645.000,00 Euro<br />

Preisbasis 2012 und enthalten keine Grundeinlösekosten.<br />

Da es sich um eine Planung und Errichtung eines Gehsteiges bzw. Radweges handelt,<br />

wird darauf hingewiesen, dass die Kostentragung zu je 50 % bei der Gemeinde und der<br />

Straßenverwaltung liegen.<br />

c) Antrag ÖVP-Fraktion: Ansuchen der Ortsbauernschaft auf Flurbereinigung:<br />

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Der Bürgermeister verliest hierzu das Schreiben des Amtes der OÖ Landesregierung,<br />

Dir. Straßenbau und Verkehr vom 23.05.2012, GZ BauN-200.493/143-2012-Meb/Hga:<br />

Zu dem mit Schreiben vom 18.04.2012 übermittelten Beschluss des Gemeinderates vom<br />

29.03.2012, bezüglich der Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens für die vom Bau<br />

der Umfahrung von Mattighofen betroffenen Liegenschaften in der Gemeinde Schalchen,<br />

wird Ihnen mitgeteilt, dass das gewünschte Verfahren von der Agrarbehörde – Abteilung<br />

für ländliche Neuordnung – durchgeführt wird.<br />

Der Umfang der Zusammenlegung beschränkt sich dabei auf die vom Projekt der<br />

Umfahrung betroffenen Grundbesitzer und deren landwirtschaftlich genutzten Flächen.<br />

Die anfallenden Kosten trägt dabei das Land OÖ.<br />

Für die künftige Erschließung der neu entstehenden Grundstücke wird im Rahmen der<br />

Planungen für die Umfahrung gesorgt.<br />

Die für den Wegebau und andere Einrichtungen erforderlichen Mittel werden im Rahmen<br />

des Umfahrungsprojektes abgewickelt und betreffen weder die Ortsbauernschaft noch die<br />

Gemeinde Schalchen.<br />

d) Kostenlose Überlassung Grundwasserdaten an das Land OÖ:<br />

Der Bürgermeister verweist auf den Dringlichkeitsantrag der ÖVP, welcher in der<br />

letzten GR-Sitzung am 29.03.2012 behandelt wurde. Der Bürgermeister war immer der<br />

Meinung, dass sich die Kosten der Beweissicherung des Grundwasserspiegels, welche aus<br />

Steuermittel finanziert wurden, auf rund € 40.000,-- belaufen haben. Der Bürgermeister hat<br />

nunmehr Ing. Günter Tomenendal um Aufstellung dieser Kosten ersucht. Mit Schreiben vom<br />

24.05.2012 wird darin mitgeteilt, dass die Gesamtkosten für die Beweissicherung des<br />

Grundwasserspiegels für den Zeitraum 12/1999 bis 12/2009 mit € 89.739,70 zuzüglich 20 %<br />

MwSt. betragen haben.<br />

Die haben wir jetzt eigentlich dem Land so ohne weiteres kostenlos zur Verfügung gestellt.<br />

Damit man auf diese Kosten gekommen ist, hat dies natürlich auch einen gewissen<br />

Zeitaufwand erfordert.<br />

e) Einladung zur Ausstellung „Die Hohe Jagd der Habsburger und Wittelsbacher“:<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeinde von Herrn Klaus Vogl eine Einladung<br />

zur Eröffnung der historischen Jagdausstellung „Die Hohe Jagd der Habsburger und<br />

Wittelsbacher“ am 14.07.2012 um 10 Uhr 30 in der Landesmusikschule Mattighofen erhalten<br />

hat.<br />

f) Einladung zum Setzen der „Friedenslinde“:<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeinde von der Bezirkshauptmannschaft<br />

Braunau eine Friedenslinde erhalten hat. Diese wird am Sonntag, den 17.06.2012 nach der<br />

Messe beim Pfarrzentrum gepflanzt. Hierzu sind alle Gemeinderäte sehr herzlich eingeladen.<br />

g) Gaststätte in der Mehrzweckhalle - Pächter:<br />

GR Roman Breckner fragt, ob es etwas Neues bezüglich Pächter der Gaststätte in der<br />

Mehrzweckhalle gibt?<br />

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Der Bürgermeister antwortet, dass momentan zwei Interessenten dran sind, welche die<br />

Gaststätte letzte Woche besichtigt haben, aber bis jetzt noch keine Stellungnahme abgegeben<br />

haben.<br />

h) Mattighofnerstraße - Bankette:<br />

GR Roman Breckner fragt, ob es möglich wäre, dass man bei Gelegenheit beim<br />

Bankette in der Mattighofen Asphaltbruch draufgibt, da dieser sicherlich besser gegen die<br />

Staubentwicklung ist?<br />

Der Bürgermeister antwortet, dies sei kein Problem.<br />

i) Verkehrsspiegel beim Gasthaus „Zur Schmiede“:<br />

GV Ing. Klepp fragt, ob bereits etwas bezüglich des Verkehrsspiegels bzw.<br />

Kreuzungsumbau beim Gasthaus „Zur Schmiede“ zurückgekommen ist?<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass hierzu ein Plan übermittelt wurde, welcher jederzeit<br />

eingesehen werden kann.<br />

j) Einladung zum Jazz des Kiwanis Clubs:<br />

GR Dr. Postlmayr lädt alle sehr herzlich zum Jazz-Konzert im Heimathaus am Sa.<br />

16.06.2012 um 19 Uhr 30 ein.<br />

k) Bewerbungen Kassenleiter:<br />

GR Ing. Sperl fragt, wie viele Bewerbungen für den Posten des Kassenleiters eingelangt<br />

sind?<br />

Der Bürgermeister antwortet, es sind fünf Bewerbungen eingelangt. Die<br />

Bewerbungsfrist läuft noch bis morgen 12 Uhr 00.<br />

l) Feldweißstraße – Versetzung Ortstafel:<br />

GV Dirnsteiner berichtet, dass ein Anrainer der Feldweißstraße an ihn herangetreten ist<br />

und gefragt hat, ob man im Zuge der Verbreiterung und Sanierung der Feldweißstraße etwas<br />

bezüglich der Geschwindigkeit machen könne. Kann man hier vielleicht die Ortstafel<br />

hinaussetzen, obwohl es eigentlich kein Ortszentrum mehr ist?<br />

Der Bürgermeister erklärt, dies muss sich Herr Daxegger von der<br />

Bezirkshauptmannschaft Braunau ansehen.<br />

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung:<br />

Gegen die zu Beginn und während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift<br />

über die letzte Sitzung des Gemeinderates vom 29.03.2012 (Nr. 2/2012) wurden keine<br />

Einwendungen erhoben. Der Vorsitzende erklärt sie daher für genehmigt.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />

mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21 Uhr 30.<br />

Der Schriftführer: Der Vorsitzende:<br />

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------------------------------------------- ------------------------------------------<br />

VB Andrea Schlager Bgm. Stefan Fuchs<br />

10.07.2012 10.07.2012<br />

Das ordnungsgemäße Zustandekommen der Verhandlungsschrift wird gemäß § 53 Abs. 5 OÖ<br />

GemO 1990 idgF, bestätigt.<br />

Schalchen, am 10.07.2012<br />

Der Vorsitzende:<br />

-------------------------------------------<br />

Bgm. Stefan Fuchs<br />

SPÖ-Fraktion: ÖVP-Fraktion:<br />

------------------------------------------- ------------------------------------------------<br />

GR Gerlinde Breckner GR Dr. Johann Postlmayr<br />

FPÖ-Fraktion:<br />

-------------------------------------------<br />

GR Roman Breckner<br />

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