Fachbeiträge - und Fußchirurgie
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Verwaltungsnotizen<br />
DRG Pauschalsystem<br />
von Richard Voigt<br />
Für die Abrechnung der Klinikleistung gegenüber<br />
Kasse <strong>und</strong> Patient bieten sich zwei verschiedene<br />
Möglichkeiten an. Hier stehen sich<br />
einerseits die Komponentenabrechnung, d.h.<br />
die Abrechnung aller einzelnen Leistungen<br />
nach dem Verursachungsprinzip, <strong>und</strong> andererseits<br />
die Pauschalierung gegenüber. Als<br />
Klinik ohne Versorgungsauftrag hat die ATOS<br />
Klinik die Wahl zwischen beiden Systemen.<br />
Sie rechnet bis heute nach dem Verursachungsprinzip<br />
ab: Jeder Patient bekommt den<br />
Aufwand berechnet, den er verursacht hat.<br />
Nur Kleinmaterialien werden nicht einzeln,<br />
sondern pauschal in die Bereichssummen mit<br />
aufgenommen.<br />
Dieses System hat den Vorteil der direkten<br />
Zuordnung, bietet Transparenz für die Patienten<br />
<strong>und</strong> erlaubt jede Art von Einzelnachweis.<br />
Dem gegenüber steht das Fallpauschalensystem,<br />
das neuerdings als DRG (diagnostic<br />
related groups) in der deutschen Gesetzgebung<br />
installiert wurde. Ein Pauschalsystem<br />
hat zwar den Nachteil, dass nicht alle Kosten<br />
vom jeweiligen Patienten getragen werden,<br />
es sollte aber prinzipiell die Abrechnung vereinfachen<br />
<strong>und</strong> damit verwaltungstechnische<br />
Kosten freisetzen. ( Das deutsche DRG-System<br />
ist allerdings so kompliziert, dass es momentan<br />
etwa den vierfachen Verwaltungsaufwand<br />
erfordert.) Zudem haben der Patient<br />
<strong>und</strong> seine Krankenversicherung eine im<br />
Voraus gegebene Kostensicherheit, das<br />
Angebot könnte übersichtlich gestaltet werden<br />
<strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage für Preisvergleiche<br />
dienen – natürlich nur unter Berücksichtigung<br />
der Qualität.<br />
22<br />
Zunächst beabsichtigten wir, das DRG-System<br />
in der ATOS-Klinik einzuführen <strong>und</strong> beschäftigten<br />
uns intensiv mit dessen Gr<strong>und</strong>lagen.<br />
Die pauschalen Basiswerte sind auch kalkuliert.<br />
Allein die weiteren Pauschalen konnten<br />
auf Gr<strong>und</strong> der bis heute veröffentlichten, entwicklungsbedingt<br />
unzureichenden Vorlagen<br />
nicht in dem Maße definiert werden, wie das<br />
für die Klinik erforderlich ist. Zudem mussten<br />
wir erkennen, dass die Darstellung verschiedenartiger<br />
Implantate für die gleiche Operation<br />
im Pauschalsystem nicht möglich ist.<br />
Die ATOS Klinik als Praxisklinik beherbergt<br />
jedoch Praxen, die teilweise auf dem gleichen<br />
Gebiet, aber mit unterschiedlichen Implantaten<br />
arbeiten.<br />
Allein für Hüftimplantate liegen die Einkaufspreise<br />
zwischen 700 <strong>und</strong> 4000 Euro. Eine<br />
Pauschalierung würde hier bedeuten, dass<br />
die Patienten von Dr. A immer Teile der<br />
Prothesen von Dr. B mitfinanzieren. Ein weiterer<br />
Nachteil würde darin liegen, dass bei<br />
einem festen Preis wohl kaum auf ein neues,<br />
teureres Produkt umgestellt werden kann.<br />
Ebenso verhält es sich mit den Medikamenten.<br />
Nicht zuletzt deshalb werden in den<br />
USA bei der Berechnung von Fallpauschalen<br />
Implantate <strong>und</strong> teure Medikamente ausgeklammert,<br />
was im deutschen DRG-System<br />
bisher nicht vorgesehen ist.<br />
Damit kommt diese Art der Abrechnung für<br />
die ATOS Klinik vorläufig nicht in Frage. Eine<br />
Pauschalierung, die der Unterschiedlichkeit<br />
der Implantatspreise Rechnung trägt, liegt<br />
allerdings seit einem halben Jahr vor <strong>und</strong><br />
kann im Bedarfsfall genutzt werden.<br />
Lassen Sie uns hoffen, dass das DRG-System<br />
nicht zu Kassen-Einheitsimplantaten <strong>und</strong><br />
-Einheitsmedikamentierungen führt, denn die<br />
Wahlleistung bei Implantat- <strong>und</strong> Medikamenten-Mehrkosten<br />
wäre der Einstieg in die<br />
von niemandem gewollte „Zweiklassenmedizin”!<br />
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