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Frankenheim - Landeskirchenarchiv Eisenach

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Die für die Jahre 1656 bis 1699 rund 8.000 aufgelisteten Namen dokumentieren für<br />

<strong>Frankenheim</strong> wie für Birx über das Gesagte hinaus noch weitere Konstanten. Da gibt es vor<br />

allem neben den quantitativen Verschiebungen zur Gemeinde <strong>Frankenheim</strong> hin einen<br />

bemerkenswert festen Kern an Communicanten. Die Orte werden geradezu an den Namen<br />

derjenigen erkennbar, die immer wieder neu zum Abendmahl gingen. Die großen Familien<br />

zeichnen sich ab, jene Großfamilien, die nun mal über lange Jahrzehnte der jeweiligen Ortschaft<br />

auch sonst das Gepräge gaben, also mit anderen Worten das Sagen hatten.<br />

Erhellend ist es nämlich, wenn ab 1660 nicht bloß wie vorher auf lange Namenslisten gesetzt<br />

wird, sondern je Ort und Ehepaar neben diesem auch dessen Kinder genannt werden. Die<br />

Familienangaben erstrecken sich mitunter bis hin zu den Neffen oder Nichten. Gleiches ist<br />

richtig für die Witwen bzw. Witwer und deren unmittelbare Nachkommen. Eine derartige<br />

Transparenz wird zwar nicht durchgehalten, sie endet bereits 1670, tritt dafür aber wieder<br />

zwischen 1687 und 1689 zutage, gelegentlich auch später, freilich dann allein für Birx. Doch<br />

lassen die aufschlussreicheren Jahre durchaus Folgerungen auf die Zwischenjahre zu. Weil es<br />

sich in beiden Gemeinden am Ende nur um wenige Familien dreht, für Birx ist es in jenen Jahren<br />

in erster Linie die Familie Röll, gefolgt von Städler und Abe, für <strong>Frankenheim</strong> sind es etwa zu<br />

gleichen Teilen die Familien Rauch, Barthelmes und Hartmann, kommt es bis zum heutigen Tag<br />

äußerst gelegen, weit über diese Listen hinaus zwischen all jenen gleichen Namens mit einer<br />

gewissen Sicherheit unterscheiden zu können.<br />

Etwa lassen sich für das seinerzeitige Birx gleich vier Hans Röll deutlich voneinander trennen.<br />

Oft reicht es für die Identifikation eines Mannes aus, dass seine Ehefrau einen verhältnismäßig<br />

seltenen Vornamen trägt. Ein andermal konnte und kann es noch jetzt wichtig sein, anhand der<br />

Angaben über die Kinder, erste Schlüsse auf die Herkunft derjenigen Eheleute zu ziehen, die<br />

bislang noch nie in den vorausgehenden Jahreslisten erwähnt wurden. Hier schied vielleicht ein<br />

mittlerweile erwachsenes, heiratsfähiges Kind aus der einen Familie aus, um beispielsweise als<br />

(junge) Ehefrau bei einem der neuen Paare wiederaufzutauchen.<br />

Dass diese Art des Registrierens eine hoch wirksame Kontrolle erlaubte, mit einem Blick der<br />

gesamte Familienverband erfasst wurde, liegt auf der Hand. Selbst das erstmalige Fehlen eines<br />

Angehörigen wurde sofort bemerkt. So war Überblick vorhanden, schien Zucht und Ordnung<br />

realisierbar geworden zu sein, was ein relativ undifferenziertes Auflisten vor 1660 schwerlich zu<br />

gewährleisten vermochte, war seinerzeit doch selbst auf die Ortsangabe verzichtet worden. Von<br />

der örtlichen Unterscheidung abgesehen, sie wurde – einmal erprobt – nie mehr aufgegeben: Es<br />

blieb trotz aller Vorteile nicht bei den Familienlisten.<br />

Ab 1670 wurde mit einem weiteren Verfahren laboriert. Nun fiel die Wahl auf eine<br />

vergleichsweise ständische Gliederung. Ob dies unter einem deutschen oder einem<br />

lateinischsprachigen Zwischentitel geschah, ist insofern ohne Belang. Separiert wurden jetzt die<br />

Verheirateten von den Ledigen, manchmal auch „Manns- von Weibspersonen“, am häufigsten<br />

allerdings Junge (männlich /weiblich) von Älteren, d. h. aber von Verheirateten. Knechte oder<br />

Mägde gelten dabei soviel wie Jüngere. Was dies angeht, brauchte offenbar nicht mehr getrennt<br />

zu werden. Kennzeichnend ist zusammenfassend gesagt ein unablässiges Mühen um die beste<br />

Übersicht. Bei diesem Großversuch handelt es sich darum, mittels eines möglichst effizienten<br />

Verzeichnisses alle in Betracht kommenden Gemeindeglieder richtig einzuschätzen und<br />

nötigenfalls auf den rechten Weg zurückzubringen. Kirchlichkeit, die sich dergestalt aus<br />

kirchlichem Verhalten in des Wortes unmittelbarster Bedeutung bestimmt, sollte für eine solche<br />

Beurteilung und etwaige Korrekturen die Grundlage abgeben.<br />

Soziales Gefüge gewinnt an Transparenz durch seine hierarchischen Strukturen. Bei den<br />

Communicantenlisten treten entsprechende Indikatoren zu den familiären Verflechtungen wie zu<br />

den Angaben hinzu, die über den Platz auf der Alterspyramide unterrichten, ob einer also<br />

beispielsweise zu den Jüngeren bzw. zu den Knechten gehört. Schon bei der Transkription fiel<br />

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