Frankenheim - Landeskirchenarchiv Eisenach
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Die Rede ist von den Rechnungen der Heiligen Meister wegen Einnahmen ins Klingel-<br />
Säcklein angefangen Anno 1662. Eigentlich müssten sie im ersten Kirchenbuch der Jahre<br />
zwischen 1657 und 1756 auf den Kleinfolios 322r bis 339r zu finden sein. Doch ist bereits das<br />
Anfangsjahr zu berichtigen. Zudem stehen die Jahre 1661 bis 1684 tatsächlich auf den Folios<br />
322v bis 336v. Das Jahr 1684 findet seine Fortsetzung auf fol. 313r, was dann bis fol. 320v und<br />
damit bis zum Jahr 1691 reicht. Dieses wiederum setzt sich auf fol. 337r fort, während die Jahre<br />
1692 und 1693 auf fol. 337v bzw. auf 338r bis 339r stehen.<br />
Die Eingangsnotiz dieser Rechnungsserie verrät auf fol. 322r, daß bis 1660 „kein<br />
Klingelsäcklein gehalten“, noch „etwas eingelegt worden“ sei. Bis dahin habe die „Gemeine“ die<br />
„nothwendigen Außgaben hergeschossen“. Damit man aber für derartige Fälle gerüstet sei,<br />
einen „Kirchen Vorrath habe“, sei ab 1661 der Klingelbeutel herumgegangen. Wie in den<br />
unmittelbar folgenden Jahren nimmt das Ergebnis dieser Kollekte kaum mehr als ein Drittel,<br />
höchstens die Hälfte einer dieser kleinen Seiten ein. Wobei zwischen Birx und <strong>Frankenheim</strong><br />
sauber getrennt wird, angefangen bei den „Heilig Meistern“, die namentlich erwähnt werden. In<br />
der Regel kommen die Kosten für „Communionwein“ und „(H)ostien“ in Abzug. Bald aber<br />
sollten weitere Ausgaben dazu kommen, etwa ein neues Altartuch oder der unumgängliche<br />
Näherinnenlohn. Und dennoch wurde meistens ein Restbetrag erwirtschaftet, eben jener von<br />
Beginn an ins Auge gefasste „Kirchen Vorrath“.<br />
Zum nächsten Einschnitt kam es am 1. Mai 1664. Dabei wird die 200 Jahre später<br />
stattfindende Pfarreibildung gewissermaßen voraus genommen. Wie auf fol. 324v vermerkt,<br />
wollte man sich nun zusammentun. Vorher, so im Rückblick, habe der örtliche Heiligenmeister<br />
das, was „an seinem Orth gefallen“, auch „absonderlich gehabt und verrechnet“. Da aber die<br />
Einnahmen letztlich für dieselbe Sache ausgegeben werden, „weiln es aber beyderseits einerley<br />
Außgab“, würde man künftig den Kirchenfonds besser gemeinsam verwalten, „solls in künfftig<br />
zusammen eingenommen und außgeben werden“. Anscheinend versprach man sich mehr davon.<br />
Ökonomisches Wirtschaften war es also, das zu Anfang, in der allerersten Aufbauphase nach<br />
dem Dreißigjährigen Krieg, ein örtlich getrenntes Finanzverwalten als Startpunkt aufdrängte,<br />
wenig später indes ein engeres Zusammengehen für notwendig erachten ließ. Und so geschah es<br />
auch. Ab Mitte 1664 sind etwas mehr als zwanzig Jahre zwei Heiligenmeister zu Gange, wenn<br />
die gemeinsame, halbjährlich zu erstellende Kirchrechnung anstand, nachdem der Glaser bezahlt<br />
oder ein Licht für den Beichtstuhl gekauft, einem armen Mann Almosen gespendet oder ein<br />
neues Kelchtuch beschafft worden war, um nur einige Posten zu nennen.<br />
Bestätigt sehen wir uns nicht minder durch die Zwistigkeiten, die um eine selbstständige<br />
Birxer Kirche und Schule in den achtziger Jahren entbrannten. 45 Denn nun war Birx<br />
augenscheinlich an einer konsequenten Teilung interessiert. Wirtschaftliche Eigenständigkeit<br />
manifestiert sich im frühesten, eigentlich doch gemeinsamen Kirchenbuch dahingehend, daß ab<br />
Philippus Jacobus 1687 einer der zwei Heiligenmeister, der <strong>Frankenheim</strong>er Valentin Rauch,<br />
allein unterzeichnete (fol. 315r). Eine verhältnismäßig schnell wachsende Bevölkerung sowohl<br />
in Birx als auch in <strong>Frankenheim</strong> hatte nicht nur die beiden Dörfern gemeinsame Kirche in<br />
<strong>Frankenheim</strong> zu eng werden lassen, wie von Birx aus vorgebracht wurde. Die von Pfr. Kohlstock<br />
1940 edierten Dokumente der Jahre 1685/86 erhellen, dass es Birx bei diesem Streit plötzlich um<br />
eine angemessene Kostenbeteiligung an der <strong>Frankenheim</strong>er Kirche und Schule ging. Vermutlich<br />
hatte man nachgerechnet und daher, so das erste Kirchenbuch (fol. 315r), seit 1683 den auf<br />
Birxer Seite „erklingelten“ Betrag vorsichtshalber gleich einbehalten. Ein eigener Fonds, und das<br />
sei nie vergessen, brachte die Möglichkeit günstiger Kreditvergaben an die eigene Bevölkerung<br />
mit sich. Derartiges Lavieren, ein schnelles, vielleicht gar rücksichtsloses Umschalten auf ein<br />
45 Vgl. die von Alexander Kolhstock zusammengestelleten Urkunden des Jahres 1685 und 1686, transkribiert<br />
anhand der Originale im Weimarer Staatsarchiv und veröffentlicht in den Heimatglocken des Kirchenkreises<br />
Ostheim, 1940, Hefte 7 bis 12.<br />
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