Frankenheim - Landeskirchenarchiv Eisenach
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efinden habe. Die Tanns nahmen 1716 demonstrativ nicht an den<br />
Einweihungsfeierlichkeiten teil. Auf zusätzliche Einzelheiten einzugehen, verbietet sich, soll der<br />
Rahmen nicht gesprengt werden. Nur eines noch, dass nämlich <strong>Eisenach</strong> im gleichen Zug erfuhr,<br />
wie das ursprünglich oberhalb der Eingangstür zur alten <strong>Frankenheim</strong>er Kirche befestigte<br />
Tannsche Wappen heruntergnommen worden und stattdessen der Spruch angemalt worden sei:<br />
„Verflucht sey, wer seynes Nechsten Grentze engert, und alles Volck soll sagen Amen.<br />
Deut(eronomium) 27 V 17.“<br />
Spätestens jetzt dürfte einmal mehr verständlich werden, warum scheinbar rein weltliche und<br />
obendrein weit ab liegende Archive, wie das Marburer Staatsarchiv mit seinen großen<br />
Beständen zur Familie v. d. Tann, für jede weitere Erforschung des <strong>Frankenheim</strong>er Pfarrarchivs<br />
und somit auch der Ortsgeschichte von höchster Bedeutung sind. Und Ähnliches gilt für<br />
Kleinstbestände wie diejenigen Dokumente, die gegenwärtig im Privatarchiv der Huflarer<br />
Familie König lagern, nahe Fladungen. Von diesen Papieren sei nur die Zeit nach den Tanns<br />
angesprochen, als Birx und <strong>Frankenheim</strong> lehnsrechtlich der Freyherrlich von Boyneburgischen<br />
Revenuenverwaltung unterstanden. Dergestalt begegnet man in der ersten Hälfte des 19.<br />
Jahrhunderts immer noch den Lehnschultheißen von <strong>Frankenheim</strong> und Birx, ist weiterhin von<br />
nicht unbeträchtlichen Gefällen Rede. Lehnsrechtliche Abgaben dieser Art hatten beide Orte an<br />
die Huflarer Rentenverwaltung zu entrichten, es sei denn, diese Lasten wären ihnen aufgrund<br />
besonders schlechter Ernten und offensichtlicher Armut, wie 1829/30, huldvoll erlassen worden.<br />
Ein dickes Konvolut ist in Huflar erhalten, dessen Inhalt <strong>Frankenheim</strong> und Birx, deren<br />
Bevölkerung, auf einzigartige Weise in das zeitgenössische Umland und dessen mehr oder<br />
weniger große, jahrhundertealte Verpflichtungen gegenüber den Tanns und nunmehr<br />
Boyneburgs zurückbindet. Es handelt sich um die Acten betreffend die Entlassung des August<br />
Floel, eines – wie es aussieht – ungerechten Revenuenverwalters und Waldaufsehers. Aus<br />
diesem Anlass wurden 1844 alle Außenstände der letzten Jahre aufgelistet, um hernach mit den<br />
Schuldnern zu verhandeln. Der Nachwelt aber wird darüber Einblick verschafft, mit welchen<br />
Rechten gerade <strong>Frankenheim</strong> und Birx belastet waren, von den Fastnachtshühnern bis zum Lehn-<br />
oder Handgeld, das bei einschlägigen Vermögensverfügungen fällig wurde. Wichtiger vielleicht<br />
noch, dass an solch einer Stelle offenbar wird, wie beide Orte von dieser – hohen – Warte aus<br />
behandelt, die erwähnten lehnsrechtlichen „Gefälle … eingetrieben“ wurden, was es folglich<br />
besagte, bis in die Jahre der Pfarreigründung hinein derart administriert und hierdurch<br />
gedemütigt zu werden.<br />
Nachtrag: Macht auch das hiesige Archiv beim Jahrhundert der Reformation Halt, so wäre<br />
nichts irriger, als die altkirchliche Vorgeschichte deswegen völlig hintanzustellen. Schon deren<br />
weltliche Bezüge werden eines Tages beim landesherrlichen (Kirchen-)Regiment oder, konkreter<br />
noch, bei patronats- bzw. episkopalrechtlichen Fragen durchschlagen. <strong>Frankenheim</strong> hatte bereits<br />
um 1220 eine Kirche. „ … Franginheim …, ubi ecclesia est“, lautet ein an sich undatierter<br />
Nachtrag auf fol. 177v des berühmten Codex Eberhardi des Marburger Staatsarchivs. 31<br />
Aktenkundig gemacht wurde damit ein fuldischer Rechtsanspruch auf die Lichtenburg und die<br />
ihr zugehörigen Dörfer, wie eben <strong>Frankenheim</strong>. Wer den zugehörigen Aufsatz von Heinrich<br />
Wagner 32 nicht nur der Exotik wegen liest, ganz, als ob Mittelalter und jüngere Geschichte und<br />
schon gleich die Gegenwart nichts miteinander zu tun hätten, macht sich mit den Anfängen der<br />
Herrschaft Lichtenberg wie auch des gleichnamigen Amtes vertraut, folglich aber mit<br />
Lehnsverhältnissen, die in der Neuzeit trotz späterer Besitzwechsel rechtlich schwer wiegen.<br />
Anschaulich führt das eine vielfarbige Karte des Amtes Lichtenberg zur Zeit des Erlöschens des<br />
31 Zu Textgeschichte, Inhalt und kompletter Edition vgl. Heinrich Meyer zu Ermgassen (ed.), Der Codex Eberhardi<br />
des Klosters Fulda, Band I-II, Marburg 1995-1996.<br />
32 Heinrich Wagner, Zur Frühgeschichte des Amtes Lichtenberg, in: Heimat-Jahrbuch des Landkreises Rhön-<br />
Grabfeld 11 (1989), S. 246-261; auch für diesen Hinweis sei Pfr. Karl Zeitel gedankt.<br />
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