Frankenheim - Landeskirchenarchiv Eisenach
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Kernbestände übrig bleiben. Wenig erstaunlich, dass Belegstücke hierfür selbst noch im<br />
<strong>Frankenheim</strong>er Pfarrarchiv vorhanden sind, neben den zahllosen Spuren der Folgejahre. Gemeint<br />
ist namentlich die erste Kirchgemeindeordnung des Großherzogtums (1851), mit entsprechenden<br />
Ausführungsverordnungen der Jahre bis 1879 und anderweitigen Nachträgen. Neben anderem<br />
wird der Wahlmodus für den Kirchgemeindevorstand und die Abnahme der immer wichtiger<br />
werdenden Kirchrechnungen geregelt. 1873 kam es zu einer Synodalordnung für Sachsen-<br />
Weimar-<strong>Eisenach</strong>, mit welcher an der zwanzig Jahre zuvor erlassenen Kirchgemeindeordnung<br />
bzw. an der vorsichtigen Demokratisierung der Landeskirche weitergebaut wurde. Unsere<br />
Parochie gehörte zum Wahlbezirk XIII (Kaltennordheim und Ostheim). Auch dazu gibt es ein<br />
Aktenstück, von den gedruckten Materialien nicht zu reden. Verwiesen sei nur auf eine 1874<br />
erschienene Sammlung von Schriftstücken der ersten Synode. Hiervon dürften die Statusberichte<br />
und statistischen Beilagen interessieren, die Kommunikantenzahlen oder etwa die<br />
Besoldungstabellen. Überörtliche Vergleiche werden von da aus erleichtert.<br />
Soll aber bis zur Reformation zurückgegangen werden, ist gegenwärtig bei den<br />
Untersuchungen Karl Zeitels zu beginnen. Er legte 1994 eine Übersicht zum Henneberger Land<br />
mit weiterführenden Literaturangaben vor. 19 Darüber hinaus gibt es von ihm eine kurze, aber<br />
dichte Beschreibung der Reformation in Tann und den tannischen Ortschaften, einschließlich<br />
von <strong>Frankenheim</strong> und Birx. Ansatzpunkt ist das Patronatsrecht. Schon aus diesen wenigen<br />
Ausführungen ist zu schließen, dass die Herren von der Tann bei den evangelischen Anfängen<br />
der hiesigen Gemeinden eine besondere Rolle gespielt haben. Nach Karl Zeitel haben beide Orte<br />
– möglicherweise wie das tannische Leubach – kirchlich bis 1585 zum seinerzeit noch<br />
evangelischen Fladungen gehört. Nach dessen Rekatholisierung seien <strong>Frankenheim</strong> und Birx der<br />
damals jedenfalls evangelischen Pfarrei Wüstensachsen zugewiesen worden. Als den<br />
<strong>Frankenheim</strong>er und Birxer Untertanen dann 1614 die Wahl freigestellt worden sei, haben sich<br />
diese für das günstiger gelegene Kaltenwestheim entschieden. 20<br />
Wenn wir dabei nicht verweilen, gleich auf die weltliche Verfassung der <strong>Frankenheim</strong>-Birxer<br />
Pfarrgemeinde eingehen, dann allein schon aus dem Grunde, weil beides, Kirche und Welt, für<br />
die Neuzeit nicht zu trennen ist, allenfalls für deren letzte Jahre und für die Vormoderne. Aber<br />
selbst insofern ist äußerste Vorsicht geboten. Olaf Blaschke und andere jüngere Historiker<br />
sprechen in letzter Zeit nicht zu Unrecht von einem zweiten konfessionellen Zeitalter. 21 Nur ein<br />
Beispiel: Pfarrer Seidler von Oberweid – und damit der für die Filialgemeinden Birx und<br />
<strong>Frankenheim</strong> zuständige Pfarrer – empfand sich als Ordnungshüter schlechthin. Daher sah er<br />
sich auch für vollauf berechtigt, in seiner Chronik gegen die anarchistischen Umtriebe der<br />
<strong>Frankenheim</strong>er zu Felde zu ziehen. Die Ereignisse des Jahres 1848 waren ihm ein Jahr später,<br />
aus einer gewissen Distanz, immer noch ein Gräuel. Er spricht nun von „politischen Verirrungen<br />
des teutschen Volkes“, vom „häßlichen Mißbrauch, der mit der Idee der Freiheit getrieben<br />
wurde“, von einer verdammenswerten „Aufhebung des Feudalismus“ und der „Beraubung der<br />
Lehn- und Gutsherrschaften“. Ihm war vor Augen, wie sich 1848 – seinen Worten nach – viele<br />
aus <strong>Frankenheim</strong> zusammenrotteten und nach Birx gezogen seien. Dort habe sich aber niemand<br />
anschließen wollen, woraufhin die <strong>Frankenheim</strong>er allein nach Huflar gezogen seien, um vom<br />
Baron Albert von Boyneburg, seine Familie hatte sich vor etwa einem halben Jahrhundert in<br />
diesen tannischen Besitz eingekauft, die Herausgabe des <strong>Frankenheim</strong> betreffenden Erbzins- und<br />
19 Karl Zeitel, Die Reformation im Henneberger Land von den Anfängen bis zur Annahme der Augsburgischen<br />
Konfession durch Wilhelm von Henneberg nach zeitgenössischen Zeugnissen, Hildburghausen 1994.<br />
20 Karl Zeitel, Die Reformation in der Rhön an zwei Beispielen dargestellt, in: Hauptvorstand des Rhönklubs (Hg.),<br />
Wege, die auseinander führten. Reformation und Gegenreformation in der Rhön (33. Kulturtagung in<br />
Unterbernhards vom 28.2. bis 2.3.1997), (Fulda:) Eigenverlag des Rhönklubs, 1997, S.23-44 (34-43)<br />
21 Vgl. insbesondere Olaf Blaschke, Frank-Michael Kuhlemann (Hg.): Religion im Kaiserreich. Milieus –<br />
Mentalitäten – Krisen, Gütersloh 1996; und Olaf Blaschke (Hg.), Konfessionen im Konflikt. Deutschland zwischen<br />
1800 und 1970: ein zweites konfessionelles Zeitalter, Göttingen 2002<br />
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