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Ausgabe März 08 - DIE LINKE. Teltow-Fläming

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Seite 4<br />

<strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong>. AKTUELL <strong>März</strong> 20<strong>08</strong><br />

Die Landtagsabgeordnete Kornelia Wehlan zu aktuellen Themen:<br />

Schallende Ohrfeige für Landesregierung<br />

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes<br />

zur unrechtmäßigen Aneignung<br />

von Bodenreformland durch die<br />

Landesregierung wird diese zumindest<br />

bei einem Teil des enteigneten Bodenreformlandes<br />

von ihrem harten und<br />

kompromisslosen Vorgehen gegen die<br />

Bodenreformbegünstigten wieder eingeholt.<br />

Genauso hart und kompromisslos<br />

heißt es zum Handeln des Landes im<br />

Urteil: „ … ist wegen Missbrauchs der<br />

verliehenen Vertretungsmacht sittenwidrig<br />

und nichtig ….“<br />

Während viele Erben von Bodenreformland<br />

in einem bis zum Europäischen<br />

Gerichtshof für Menschenrechte<br />

(EGMR) geführten Verfahren das<br />

Nachsehen hatten, können nun Erben<br />

von Begünstigten, die erst später über<br />

ihr Erbe Kenntnis erlangt haben und<br />

zuteilungsfähig sind, Hoffnung auf<br />

Übertragung oder Entschädigung haben.<br />

Hier hatte sich das Land offenbar<br />

einfach ohne ausreichende Prüfung<br />

als Besitzer in die Grundbücher eintragen<br />

lassen und später die Herausgabe<br />

verweigert.<br />

Der vom Finanzministerium bezeichnete<br />

Umfang von mehr als 10.000 betroffenen<br />

Grundstücken ist so hoch,<br />

dass ein erheblicher Klärungsbedarf<br />

besteht. Deshalb hatte der Ausschuss<br />

für Haushalt und Finanzen eine Sondersitzung<br />

für den 12.02.20<strong>08</strong> einberufen,<br />

um sich mit dem Urteil des BGH<br />

und den zu erwartenden Folgen auseinanderzusetzen.<br />

Zur Vorbereitung hatten unsere Mitglieder<br />

des Finanzausschusses dem<br />

Ministerium der Finanzen einen Katalog<br />

mit folgenden Fragen übermittelt:<br />

Welche grundsätzliche Verfahrensweise<br />

wurde innerhalb der Landesregierung<br />

bei dem Umgang mit Bodenreformland<br />

vereinbart? Gab es<br />

hierzu eine Abstimmung bzw. einen<br />

Beschluss des Kabinetts, und wenn ja,<br />

mit welchem Inhalt?<br />

Wie oft hat sich das Kabinett in<br />

den letzten Jahren mit dieser Thematik<br />

befasst?<br />

Gab es hinsichtlich dieser Verfahrensweise<br />

eine Abstimmung mit<br />

den anderen ostdeutschen Bundesländern?<br />

Welche Rechtsauffassung der Landesregierung<br />

lag dem Revisionsverfahren<br />

vor dem Bundesgerichtshof zugrunde?<br />

Welche Stelle war/ist für die Abwicklung<br />

dieser Verfahren innerhalb<br />

der Landesregierung zuständig?<br />

In wie vielen Fällen hat sich das<br />

Land als gesetzlicher Vertreter eines<br />

unbekannten Eigentümers eines<br />

Grundstückes bestellen lassen?<br />

In wie vielen Fällen hat das Land<br />

danach eine Übertragung des Eigentums<br />

an sich selbst vollzogen?<br />

In welchen Landkreisen liegen diese<br />

Grundstücke?<br />

Welche Bemühungen hat das Land<br />

konkret vor der Übertragung unternommen,<br />

um Eigentümer bzw. Erben<br />

der Bodenreformgrundstücke ausfindig<br />

zu machen?<br />

Wie viele Eintragungsersuchen seitens<br />

des Landes liegen den Grundbuchämtern<br />

des Landes Brandenburg<br />

noch vor?<br />

Wie viele weitere derartig oder ähnlich<br />

gelagerte Fälle sind der Landesregierung<br />

bekannt?<br />

Wie hoch beziffert die Landesregierung<br />

nach der jetzigen Erkenntnis<br />

den mutmaßlichen finanziellen Schaden<br />

für das Land Brandenburg?<br />

Mit Befremden muss nun die Linksfraktion<br />

zur Kenntnis nehmen, dass die<br />

Landesregierung die Sondersitzung<br />

nicht genutzt hat, um in der Affäre um<br />

das Bodenreformland für Aufklärung<br />

zu sorgen.<br />

Nach wie vor werden politische und<br />

fachliche Verantwortlichkeiten nicht<br />

benannt. Es bleibt unklar, welche Konsequenzen<br />

die Regierung aus der Affäre<br />

zieht. Viele der bisher bekannt<br />

gewordenen Tatsachen und Gerichtsverfahren<br />

belegen, dass die Landnahme<br />

nicht nur ein Fall aus den 90er Jahren<br />

ist, sondern letztlich bis in dieses<br />

Jahr reicht.<br />

Zudem trägt diese Landesregierung<br />

die Verantwortung dafür, dass die<br />

rechtswidrige Praxis nicht gestoppt,<br />

sondern bis vor den Bundesgerichtshof<br />

verteidigt worden ist.<br />

Die Linksfraktion fordert angesichts<br />

dieser Tatsachen die Einsetzung eines<br />

Untersuchungsausschusses. Er soll<br />

eine lückenlose Aufklärung der rechtswidrigen<br />

Aneignung von Bodenreform-<br />

Grundstücken durch das Land Brandenburg<br />

ermöglichen und zeigen, wo<br />

welche politische Verantwortung dafür<br />

liegt.<<br />

Wahlkreisbüro<br />

Kornelia Wehlan<br />

Telefon u. Fax: 0 33 71 / 40 65 44<br />

E-Mail-Adresse:<br />

BueroLukWehlan@aol.com

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