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Kryptographie in Theorie und Praxis - Universität Kassel

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Rechtliche Situation<br />

Dual-Use Technologie: militärische <strong>und</strong> zivile Anwendungen,<br />

Zielkonflikt: Vertraulichkeit vs. Strafverfolgung<br />

� Restriktive Exportbeschränkungen (z. B. ehemals USA), Verbote<br />

bzw. staatliche Kontrolle <strong>in</strong> wenigen Staaten (z. B. Russland)<br />

� Deutsche Krypto-Debatte (1994–1998): BMI Manfred Kanther<br />

1 BMW: Schlüsselh<strong>in</strong>terlegung, unverschlüsselte Ausleitung<br />

2 BMJ: Genehmigungsvorbehalt für Inverkehrbr<strong>in</strong>gen<br />

3 BMI: Strenges Nutzungsverbot nichtgenehmigter Verfahren<br />

Heftiger Widerstand aus der Wirtschaft � 1999 Absichtserklärung<br />

der B<strong>und</strong>esregierung ” Eckpunkte der deutschen Kryptopolitik“<br />

� 2001: Deutsches Signaturgesetz (qualifizierte elektronische Sig.)<br />

� Oktober 2007: Gesetz zur Schlüsselherausgabe <strong>in</strong> GB<br />

Argumente gegen E<strong>in</strong>schränkungen <strong>und</strong> Verbote:<br />

� Wirtschaftsspionage, Recht auf Privatsphäre, Schweigepflicht<br />

� Technisch s<strong>in</strong>d Kryptoverbote kaum durchsetzbar (Steganographie)<br />

” If cryptography is outlawed, only outlaws will have cryptography.“

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