EVM (B) ZVB/E 215 - Baurecht-dienst.de
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Zusätzliche Vertragsbedingungen<br />
für die Ausführung von Bauleistungen<br />
- Einheitliche Fassung - (Juli 2004)<br />
© Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG, Köln – Fassung 01.04.2005 – Bund – <strong>EVM</strong> (B) <strong>ZVB</strong>/E <strong>215</strong> –- 1/4<br />
<strong>EVM</strong> (B) <strong>ZVB</strong>/E <strong>215</strong><br />
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)<br />
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).<br />
1 - frei -<br />
2 Wahlpositionen, Bedarfspositionen (§ 1)<br />
Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen (Alternativpositionen)<br />
o<strong>de</strong>r für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erfor<strong>de</strong>rlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventual-<br />
Positionen) vorgesehen, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen<br />
nach Auffor<strong>de</strong>rung durch <strong>de</strong>n Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von<br />
Wahlpositionen trifft <strong>de</strong>r Auftraggeber in <strong>de</strong>r Regel bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen<br />
nach Auftragserteilung.<br />
3 Preisermittlungen (§ 2)<br />
3.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.<br />
3.2 Sind nach § 2 Nrn. 3, 5, 6, 7 und/o<strong>de</strong>r 8 Abs. 2 Preise zu vereinbaren, hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer auf Verlangen<br />
seine Preisermittlungen für diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen sowie die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Auskünfte zu erteilen.<br />
4 Einheitspreise (§ 2 Nr. 1)<br />
Der Einheitspreis ist <strong>de</strong>r vertragliche Preis, auch wenn im Angebot <strong>de</strong>r Gesamtbetrag einer Ordnungszahl<br />
(Position) nicht <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.<br />
5 Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Mengenansatzes bei Stun<strong>de</strong>nlohnarbeiten<br />
Bei Stun<strong>de</strong>nlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r geleisteten<br />
Stun<strong>de</strong>n.<br />
6 Ausführungsunterlagen (§ 3)<br />
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n, die vom Auftraggeber als zur Ausführung<br />
bestimmt gekennzeichnet sind.<br />
7 Werbung (§ 4 Nr. 1)<br />
Werbung auf <strong>de</strong>r Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers zulässig.<br />
8 Umweltschutz (§ 4 Nrn. 2 und 3)<br />
Zum Schutz <strong>de</strong>r Umwelt, <strong>de</strong>r Landschaft und <strong>de</strong>r Gewässer hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer die durch die Arbeiten<br />
hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.<br />
Behördliche Anordnungen o<strong>de</strong>r Ansprüche Dritter wegen <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>r Arbeiten hat <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />
9 Nachunternehmer (§ 4 Nr. 8)<br />
9.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und<br />
zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern<br />
und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />
Er hat die Nachunternehmer bei Anfor<strong>de</strong>rung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich<br />
um einen öffentlichen Auftrag han<strong>de</strong>lt.<br />
9.2 Der Auftragnehmer hat vor <strong>de</strong>r beabsichtigten Übertragung Art und Umfang <strong>de</strong>r Leistungen sowie Name,<br />
Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) <strong>de</strong>s hierfür vorgesehenen Nachunternehmers<br />
schriftlich bekannt zu geben.<br />
Beabsichtigt <strong>de</strong>r Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher<br />
die schriftliche Zustimmung gemäß § 4 Nr. 8 (1) Satz 2 einzuholen.<br />
9.3 Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass <strong>de</strong>r Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht<br />
weitervergibt, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt; die Nummern 9.1 und 9.2<br />
gelten entsprechend.
© Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG, Köln – Fassung 01.04.2005 – Bund – <strong>EVM</strong> (B) <strong>ZVB</strong>/E <strong>215</strong> –- 2/4<br />
<strong>EVM</strong> (B) <strong>ZVB</strong>/E <strong>215</strong><br />
10 Ausführung <strong>de</strong>r Leistung (§ 4 Nr. 10)<br />
Feststellungen auf <strong>de</strong>r Baustelle über <strong>de</strong>n Zustand von Teilen <strong>de</strong>r Leistung, ihre Vertragsmäßigkeit sowie<br />
Art und Umfang <strong>de</strong>r Leistung wer<strong>de</strong>n verlangt, soweit diese Teile <strong>de</strong>r Leistung durch die weitere Ausführung<br />
<strong>de</strong>r Prüfung und Feststellung entzogen wer<strong>de</strong>n. Diese sind gemeinsam vorzunehmen. Der Auftragnehmer<br />
hat sie rechtzeitig zu beantragen.<br />
11 Kündigung aus wichtigem Grund (§ 8)<br />
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer Personen, die auf Seiten <strong>de</strong>s Auftraggebers mit<br />
<strong>de</strong>r Vorbereitung, <strong>de</strong>m Abschluss o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s Vertrages befasst sind o<strong>de</strong>r ihnen nahe<br />
stehen<strong>de</strong>n Personen Vorteile anbietet, verspricht o<strong>de</strong>r gewährt. Solchen Handlungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt o<strong>de</strong>r für ihn tätig sind. Dabei ist es<br />
gleichgültig, ob die Vorteile <strong>de</strong>n vorgenannten Personen o<strong>de</strong>r in ihrem Interesse einem Dritten angeboten,<br />
versprochen o<strong>de</strong>r gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />
In diesen Fällen gilt § 8 Nrn. 3, 5, 6 und 7 entsprechend.<br />
12 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 4)<br />
Wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer aus Anlass <strong>de</strong>r Vergabe nachweislich eine Abre<strong>de</strong> getroffen hat, die eine<br />
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. <strong>de</strong>r Auftragssumme an <strong>de</strong>n Auftraggeber zu<br />
zahlen, es sei <strong>de</strong>nn, dass ein Scha<strong>de</strong>n in an<strong>de</strong>rer Höhe nachgewiesen wird.<br />
Dies gilt auch, wenn <strong>de</strong>r Vertrag gekündigt wird o<strong>de</strong>r bereits erfüllt ist.<br />
Sonstige vertragliche o<strong>de</strong>r gesetzliche Ansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers, insbeson<strong>de</strong>re solche aus § 8 Nr. 4,<br />
bleiben unberührt.<br />
13 Mitteilung von Bauunfällen (§10)<br />
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei <strong>de</strong>nen Personen- o<strong>de</strong>r Sachscha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n ist, <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
unverzüglich mitzuteilen.<br />
14 Abnahme (§ 12)<br />
Ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro wird die Leistung förmlich abgenommen.<br />
15 Abrechnung (§ 14)<br />
15.1 Zu <strong>de</strong>n für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf <strong>de</strong>r Baustelle siehe Nr. 10.<br />
15.2 Aus Abrechnungszeichnungen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer<br />
Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.<br />
15.3 Die Originale <strong>de</strong>r Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält <strong>de</strong>r Auftraggeber,<br />
die Durchschriften <strong>de</strong>r Auftragnehmer.<br />
15.4 Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach <strong>de</strong>m Komma, Rauminhalte<br />
und Gewichte mit drei Stellen nach <strong>de</strong>m Komma zu berechnen.<br />
Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach <strong>de</strong>m Komma zu run<strong>de</strong>n.<br />
16 Preisnachlässe (§§ 14 und 16)<br />
Soweit nicht ausdrücklich etwas an<strong>de</strong>res vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei<br />
<strong>de</strong>r Abrechnung und <strong>de</strong>n Zahlungen von <strong>de</strong>n Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von <strong>de</strong>nen<br />
<strong>de</strong>r Nachträge, <strong>de</strong>ren Preise auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bil<strong>de</strong>n<br />
sind.<br />
Än<strong>de</strong>rungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel<br />
wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Preisnachlass nicht verringert.<br />
17 Rechnungen (§§ 14 und 16)<br />
17.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- o<strong>de</strong>r Schlussrechnungen zu bezeichnen;<br />
die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.<br />
17.2 In je<strong>de</strong>r Rechnung sind die Teilleistungen in <strong>de</strong>r Reihenfolge, mit <strong>de</strong>r Ordnungszahl (Position) und <strong>de</strong>r<br />
Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.<br />
17.3 Die Rechnungen sind mit <strong>de</strong>n Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; <strong>de</strong>r<br />
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss <strong>de</strong>r Rechnung mit <strong>de</strong>m Steuersatz einzusetzen, <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />
Entstehens <strong>de</strong>r Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Bewirkens <strong>de</strong>r Leistung gilt.<br />
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt <strong>de</strong>r bei Fristablauf maßgeben<strong>de</strong><br />
Steuersatz.<br />
17.4 In je<strong>de</strong>r Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen<br />
mit geson<strong>de</strong>rtem Ausweis <strong>de</strong>r darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
© Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG, Köln – Fassung 01.04.2005 – Bund – <strong>EVM</strong> (B) <strong>ZVB</strong>/E <strong>215</strong> –- 3/4<br />
<strong>EVM</strong> (B) <strong>ZVB</strong>/E <strong>215</strong><br />
18 Stun<strong>de</strong>nlohnarbeiten (§ 15)<br />
Der Auftragnehmer hat über Stun<strong>de</strong>nlohnarbeiten arbeitstäglich Stun<strong>de</strong>nlohnzettel in zweifacher<br />
Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer <strong>de</strong>n Angaben nach § 15 Nr. 3<br />
- das Datum,<br />
- die Bezeichnung <strong>de</strong>r Baustelle,<br />
- die genaue Bezeichnung <strong>de</strong>s Ausführungsortes innerhalb <strong>de</strong>r Baustelle<br />
- die Art <strong>de</strong>r Leistung,<br />
- die Namen <strong>de</strong>r Arbeitskräfte und <strong>de</strong>ren Berufs-, Lohn- o<strong>de</strong>r Gehaltsgruppe,<br />
die geleisteten Arbeitsstun<strong>de</strong>n je Arbeitskraft, ggf. aufgeglie<strong>de</strong>rt nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund<br />
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und<br />
- die Gerätekenngrößen<br />
enthalten.<br />
Stun<strong>de</strong>nlohnrechnungen müssen entsprechend <strong>de</strong>n Stun<strong>de</strong>nlohnzetteln aufgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Originale <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nlohnzettel behält <strong>de</strong>r Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer.<br />
19 Zahlungen (§ 16)<br />
19.1 Alle Zahlungen wer<strong>de</strong>n bargeldlos in Euro geleistet.<br />
19.2 Als Tag <strong>de</strong>r Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto <strong>de</strong>r Tag an <strong>de</strong>m das Geldinstitut <strong>de</strong>n ausführbaren<br />
Zahlungsauftrag erhalten hat.<br />
19.3 Bei Arbeitsgemeinschaften wer<strong>de</strong>n Zahlungen mit befreien<strong>de</strong>r Wirkung für <strong>de</strong>n Auftraggeber an <strong>de</strong>n für die<br />
Durchführung <strong>de</strong>s Vertrags bevollmächtigten Vertreter <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>ssen<br />
schriftlicher Weisung geleistet.<br />
Dies gilt auch nach Auflösung <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft.<br />
20 Überzahlungen (§ 16)<br />
20.1 Bei Rückfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
nicht auf Wegfall <strong>de</strong>r Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.<br />
20.2 Im Falle <strong>de</strong>r Überzahlung hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n überzahlten Betrag zu erstatten.<br />
Leistet er innerhalb von 14 Kalen<strong>de</strong>rtagen nach Zugang <strong>de</strong>s Rückfor<strong>de</strong>rungsschreibens nicht, befin<strong>de</strong>t er<br />
sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8%<br />
über <strong>de</strong>m Basiszinssatz <strong>de</strong>s § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall <strong>de</strong>r Bereicherung kann sich <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer nicht berufen.<br />
21 - frei -<br />
22 Sicherheitsleistung (§ 17)<br />
22.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus <strong>de</strong>m<br />
Vertrag, insbeson<strong>de</strong>re für die vertragsgemäße Ausführung <strong>de</strong>r Leistung einschließlich Abrechnung,<br />
Mängelansprüche und Scha<strong>de</strong>nsersatz.<br />
22.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung <strong>de</strong>r Mängelansprüche einschließlich<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatz.<br />
23 Bürgschaften (§§ 16 und 17)<br />
23.1 Ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten, sind die Formblätter <strong>de</strong>s Auftraggebers zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
23.2 Die Bürgschaft ist von einem<br />
- in <strong>de</strong>n Europäischen Gemeinschaften o<strong>de</strong>r<br />
- in einem Staat <strong>de</strong>r Vertragsparteien <strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n Europäischen Wirtschaftsraum o<strong>de</strong>r<br />
- in einem Staat <strong>de</strong>r Vertragsparteien <strong>de</strong>s WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen<br />
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- o<strong>de</strong>r Kautionsversicherer zu stellen.
© Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG, Köln – Fassung 01.04.2005 – Bund – <strong>EVM</strong> (B) <strong>ZVB</strong>/E <strong>215</strong> –- 4/4<br />
<strong>EVM</strong> (B) <strong>ZVB</strong>/E <strong>215</strong><br />
23.3 Die Bürgschaftsurkun<strong>de</strong>n enthalten folgen<strong>de</strong> Erklärung <strong>de</strong>s Bürgen:<br />
- "Der Bürge übernimmt für <strong>de</strong>n Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach <strong>de</strong>utschem<br />
Recht.<br />
- Auf die Einre<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Anfechtung und <strong>de</strong>r Aufrechnung sowie <strong>de</strong>r Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB<br />
wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einre<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene o<strong>de</strong>r rechtskräftig<br />
festgestellte Gegenfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Hauptschuldners.<br />
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit <strong>de</strong>r Rückgabe dieser Bürgschaftsurkun<strong>de</strong>.<br />
- Gerichtsstand ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r zur Prozessvertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers zuständigen Stelle."<br />
23.4 Die Bürgschaft ist über <strong>de</strong>n Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Sicherheit in nur e i n e r Urkun<strong>de</strong> zu stellen.<br />
23.5 Die Urkun<strong>de</strong> über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für<br />
die Sicherheit geleistet wor<strong>de</strong>n ist, eingebaut sind.<br />
23.6 Die Urkun<strong>de</strong> über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige<br />
Zahlungen angerechnet wor<strong>de</strong>n ist.<br />
24 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18)<br />
Bei Auslegung <strong>de</strong>s Vertrages ist ausschließlich <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>utscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich.<br />
Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in <strong>de</strong>utscher Sprache. Für die Regelung <strong>de</strong>r vertraglichen<br />
und außervertraglichen Beziehungen zwischen <strong>de</strong>n Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland.