Katalog-Russland-Reisen2019_final
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6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen<br />
6.1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen<br />
infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden<br />
Gründen nicht in Anspruch, so wird AL.EX Reiseservice<br />
sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der<br />
ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung<br />
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen<br />
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder<br />
behördliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />
6.2. Ein Anspruch auf Rückerstattung ersparter Aufwendungen<br />
nach Ziffer 6.1 besteht nicht.<br />
7. Aufhebung des Reisevertrags wegen außergewöhnlicher<br />
Umstände<br />
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer<br />
höherer Gewalt wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien,<br />
hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte,<br />
Grenzschließungen u. ä.), Naturkatastrophen, Havarien<br />
oder gleichgewichtiger Fälle erheblich erschwert,<br />
gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien<br />
vom Reisevertrag zurücktreten. Wird der Vertrag gekündigt,<br />
so kann AL.EX Reiseservice für die bereits erbrachten<br />
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden<br />
Leistungen, vom Kunden eine angemessene Entschädigung<br />
verlangen. Außerdem ist AL.EX Reiseservice<br />
verpflichtet, insbesondere, wenn der Reisevertrag eine<br />
Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern.<br />
Die Mehrkosten sind von beiden Parteien je zur<br />
Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem<br />
Reisenden zur Last.<br />
8. Haftung<br />
AL.EX Reiseservice haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht<br />
eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte<br />
Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung<br />
der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung<br />
aller in den <strong>Katalog</strong>en angegebenen Leistungen<br />
und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich<br />
vereinbarten Reiseleistungen.<br />
9. Gewährleistung<br />
9.1. Abhilfe<br />
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann<br />
der Reisende Abhilfe verlangen. AL.EX Reiseservice kann<br />
die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen<br />
Aufwand erfordert. AL.EX Reiseservice kann auch<br />
in der Weise Abhilfe schaffen, dass es eine gleichwertige<br />
Ersatzleistung erbringt.<br />
9.2. Minderung des Reisepreises<br />
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung<br />
der Reise kann der Reisende eine entsprechende<br />
Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung).<br />
Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in<br />
welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in<br />
mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden<br />
haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der<br />
Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.<br />
9.3. Kündigung des Vertrags<br />
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt<br />
und leistet AL.EX Reiseservice innerhalb einer<br />
angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende<br />
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag<br />
in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen<br />
zweckmäßig durch schriftliche Erklärung<br />
kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise<br />
infolge eines Mangels aus wichtigem, AL.EX Reiseservice<br />
erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung<br />
einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht,<br />
wenn Abhilfe unmöglich ist oder von AL.EX Reiseservice<br />
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des<br />
Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden<br />
gerechtfertigt ist. Er schuldet AL.EX Reiseservice den auf<br />
die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden<br />
Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von<br />
Interesse waren.<br />
9.4. Sofern AL.EX Reiseservice einen Umstand zu<br />
vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann<br />
der Reisende Schadenersatz verlangen. Der Reisende<br />
kann unbeschadet der Minderung und der Kündigung<br />
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei<br />
denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,<br />
den AL.EX Reiseservice nicht zu vertreten hat.<br />
9.5 Die nicht rechtzeitige Zustellung des Reisepasses<br />
begründet keinen Anspruch auf einen kostenlosen Reiserücktritt<br />
oder eine Preisminderung.<br />
10. Mitwirkungspflicht<br />
10.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden<br />
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen<br />
mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden<br />
bzw. gering zu halten.<br />
10.2. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine<br />
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung<br />
zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist beauftragt,<br />
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich<br />
ist, jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung<br />
gegen AL.EX Reiseservice anzuerkennen.<br />
10.3. Bei Reisegepäck sind Verluste oder Beschädigung<br />
dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt<br />
insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen<br />
ist zur Ausstellung einer schriftlichen<br />
Bestätigung verpflichtet.<br />
10.4. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel<br />
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des<br />
Reisepreises nicht ein.<br />
11. Beschränkung der Haftung<br />
11.1. Die vertragliche Haftung von AL.EX Reiseservice für<br />
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen<br />
Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des<br />
Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />
wird oder soweit AL.EX Reiseservice für einen<br />
dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des<br />
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />
11.2. AL.EX Reiseservice haftet nicht für Leistungsstörungen<br />
im Zusammenhang mit Leistungen, die als<br />
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,<br />
Konzerte, Theaterbesuche, Ausstellungen<br />
sowie alle ärztlichen Leistungen) und die in der<br />
Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung<br />
gekennzeichnet werden.<br />
11.3. Ein Schadenersatzanspruch gegen AL.EX Reiseservice<br />
ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen,<br />
als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf<br />
solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die<br />
von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen<br />
anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen<br />
den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />
oder Beschränkungen geltend gemacht werden<br />
kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen<br />
ist.<br />
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung<br />
12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung<br />
der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats<br />
nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise<br />
gegenüber AL.EX Reiseservice geltend zu machen.<br />
12.2. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche<br />
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der<br />
Einhaltung der Frist verhindert worden ist.<br />
12.3. Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c bis 651f<br />
BGB verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt<br />
mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden<br />
sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und AL.EX<br />
Reiseservice Verhandlungen über Anspruch oder die den<br />
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung<br />
gehemmt, bis der Reisende oder AL.EX Reiseservice<br />
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die<br />
Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende<br />
der Hemmung ein.<br />
13. Versicherungen<br />
13.1. Insolvenzversicherung. Gemäß § 651k BGB sind wir<br />
nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises<br />
zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen<br />
bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit<br />
oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte<br />
Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise<br />
erstattet werden.<br />
13.2. Reiseversicherungen.<br />
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktritt,<br />
Reisegepäck- und Reisekrankenversicherung. Bitte<br />
beachten Sie dazu unser Angebot „Versicherungen“.<br />
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />
14.1. AL.EX Reiseservice steht dafür ein, den Reisenden<br />
über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften,<br />
die ihm bekannt sind oder unter Anwendung<br />
der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein<br />
müssten, zu unterrichten. Für nicht deutsche Staatsangehörige<br />
gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sofern es<br />
AL.EX Reiseservice möglich ist, wird er den Kunden über<br />
wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung<br />
wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt<br />
der Reise informieren.<br />
14.2. AL.EX Reiseservice haftet auch dann nicht für die<br />
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa<br />
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der<br />
Reisende AL.EX Reiseservice mit der Besorgung beauftragt<br />
hat, es sei denn, AL.EX Reiseservice hat diese<br />
Verzögerung zu vertreten.<br />
14.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die<br />
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst<br />
verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung<br />
der Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser<br />
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen<br />
wenn diese durch eine schuldhafte Falsch- oder<br />
Nichtinformation durch AL.EX Reiseservice bedingt sind.<br />
14.4. Die Russische Föderation verlangt von allen deutschen<br />
Staatsbürgern, die in das Land einreisen, einen<br />
Nachweis über eine bestehende Reisekrankenversicherung,<br />
die bei einem in <strong>Russland</strong> anerkannten deutschen<br />
Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurde.<br />
14.5. Für die Russische Föderation sind zurzeit keine<br />
Impfungen vorgeschrieben. Der Reisende sollte sich über<br />
Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-<br />
Maßnahmen rechtzeitig informieren und gegebenenfalls<br />
ärztlichen Rat einholen.<br />
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags<br />
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten<br />
Reisevertrags zur Folge.<br />
16. Gerichtsstand<br />
16.1. Gerichtsstand ist Hamburg.<br />
16.2. Richtet sich die Klage von AL.EX Reiseservice gegen<br />
Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen<br />
Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen,<br />
die nach Abschluss des Reisevertrags ihren Wohnsitz<br />
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt<br />
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort<br />
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt<br />
ist, so ist der Sitz von AL.EX Reiseservice maßgebend.<br />
17. Reiseveranstalter<br />
AL.EX Reiseservice e.K.<br />
Inh. Alexander Kudriavtsev<br />
Mönckebergstr. 19<br />
20095 Hamburg<br />
Stand: 01.07.2018<br />
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