Häusliche Senioren- und Krankenpflege - Kreiskrankenhaus ...
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Häufig tritt im Klinikalltag die<br />
Frage auf, ob fixiert werden darf,<br />
wie fixiert werden sollte <strong>und</strong> ob<br />
es diesbezüglich eines Fixierungsbeschlusses<br />
durch das Vorm<strong>und</strong>schaftsgericht<br />
bedarf.<br />
Zunächst ist zu klären, wann<br />
eine Fixierung, die eine freiheitsbeschränkende<br />
oder freiheitsentziehende<br />
Maßnahme darstellt,<br />
rechtmäßig ist.<br />
Stimmt ein einwilligungsfähiger<br />
Patient zu – bei Minderjährigen<br />
müssen die gesetzlichen Vertreter,<br />
also in der Regel die Eltern, zustimmen<br />
– ist die Fixierung rechtmäßig.<br />
Bei bewusstlosen Patienten<br />
wird zunächst von einer mut-<br />
I N T E R N<br />
maßlichen Einwilligung zur Fixierung<br />
ausgegangen. Bei Wachkomapatienten,<br />
die regelmäßig<br />
keine Fortbewegungsmöglichkeit<br />
mehr haben, bedarf es der Einwilligung<br />
nicht. Eine Fixierung ist<br />
immer dann gerechtfertigt <strong>und</strong><br />
damit zunächst rechtmäßig, wenn<br />
eine Notstandsituation gemäß §<br />
34 StGB, d.h., wenn durch die<br />
Fixierung eine akute Eigengefährdung<br />
des Patienten vermieden<br />
wird.Gleiches gilt für eine<br />
vorhandene Notwehrsituation ge -<br />
mäß § 32 StGB, d.h., dass durch<br />
die Fixierung eine akute Fremdgefährdung<br />
durch den Patienten<br />
vermieden wird.<br />
Für eine Fixierung über diesen<br />
Zeitraum hinaus oder bei wieder-<br />
kehrenden Fixierungen, z.B.<br />
immer nachts, ist die richterliche<br />
Genehmigung in Form eines Fixierungsbeschlusses<br />
einzuholen.<br />
Ein solcher kommt nur im Rahmen<br />
einer bestehenden oder zeitgleich<br />
mit der Genehmigung der<br />
Fixierungsmaßnahme zu veranlassenden<br />
Einrichtung einer Betreuung<br />
in Betracht.<br />
Das Gericht benötigt für seine<br />
Entscheidung ein ärztliches Zeugnis.<br />
Dieses muss auf einer zeitnahen,<br />
persönlichen Untersuchung<br />
durch den Arzt erfolgen. Der Zeitpunkt<br />
dieser Untersuchung sollte<br />
in das Zeugnis aufgenommen<br />
werden. Zudem muss die Diagnose<br />
mitgeteilt werden, damit das<br />
Neuer Chefarzt der Abteilung für Chirurgie im<br />
Kreis- <strong>und</strong> Stadtkrankenhaus Witzenhausen<br />
Dr. med. Peter Jürgensmeier<br />
wird am 1. Mai<br />
2010 die Stelle als Chefarzt<br />
der Abteilung für Chirurgie<br />
antreten. Damit tritt er die<br />
Nachfolge des bisherigen Chefarztes<br />
Olaf Gühne an, der das<br />
Kreis- <strong>und</strong> Stadtkrankenhaus<br />
Witzenhausen Ende März verlassen<br />
wird.<br />
Gemeinsam mit dem langjährigen<br />
Chefarzt Dr. med. Hans Schumacher<br />
wird Dr. Peter Jürgens -<br />
meier die Abteilung für Chirurgie<br />
im Kreis- <strong>und</strong> Stadtkrankenhaus<br />
Witzenhausen im chefärztlichen<br />
Kollegialsystem führen.<br />
Der 49 jährige Dr. Peter Jürgensmeier<br />
ist derzeit noch Chirurgischer<br />
Chefarzt in einem niedersächsischen<br />
Krankenhaus. Er ist<br />
auf die Schwerpunkte Allgemeinchirurgie,<br />
Unfallchirurgie, Endoprothetik<br />
<strong>und</strong> Schilddrüsenchirurgie<br />
spezialisiert.<br />
Mit Dr. Peter Jürgensmeier<br />
möch te die Geschäftsführung un -<br />
ter anderem die Knieendoprothetik<br />
weiter ausbauen. Daneben soll<br />
die Schilddrüsenchirurgie am Kreis-<br />
<strong>und</strong> Stadtkrankenhaus Witzenhausen<br />
von Dr. Peter Jürgensmeier<br />
wieder verstärkt etabliert werden.<br />
Die bestehenden Angebote <strong>und</strong><br />
Leistungen der Abteilung Chirurgie<br />
bleiben erhalten <strong>und</strong> werden möglichst<br />
weiter ausgebaut.<br />
Die Geschäftsführer Prof. Dr.<br />
med. Ulrich Vetter <strong>und</strong> Christoph<br />
R. Maier sind davon überzeugt,<br />
dass mit Dr. Peter Jürgensmeier<br />
eine gute Nachfolgeregelung gef<strong>und</strong>en<br />
werden konnte. Diese<br />
Personalentscheidung wird sich<br />
HoldingReporter 2-2010 l 9<br />
Gericht in die Lage versetzt wird,<br />
die Feststellungen des Arztes zu<br />
würdigen. Schließlich muss sich<br />
das Zeugnis zu der Frage äußern,<br />
warum gerade diese <strong>und</strong> nicht<br />
eine andere Maßnahme erforderlich<br />
ist <strong>und</strong> weshalb diese Maßnahme<br />
über einen längeren<br />
Zeitraum oder regelmäßig erforderlich<br />
sein soll.<br />
Am <strong>Kreiskrankenhaus</strong> Eschwege<br />
<strong>und</strong> Krankenhaus Witzenhausen<br />
gibt es für die Fixierung Dienstanweisungen,<br />
die im Intranet für<br />
jeden Mitarbeiter einzusehen<br />
sind.<br />
Marion Frenzel<br />
(V.l.n.r.): Prof. Dr. Ulrich Vetter (Geschäftsführer), Bürgermeisterin Angela Fischer (stellvertr. Aufsichtsratsvorsitzende), Christoph R. Maier<br />
(Geschäftsführer), Dr. Peter Jürgensmeier (zukünftiger Chefarzt der Abteilung Chirurgie), Landrat Stefan Reuß (Aufsichtsratsvorsitzender),<br />
Sybille Dülfer (Betriebsratsmitglied), Jens Hasley (stellvertr. Geschäftsführer).<br />
positiv auf die Chirurgische Abteilung<br />
<strong>und</strong> das gesamte Kreis- <strong>und</strong><br />
Stadtkrankenhaus Witzenhausen<br />
auswirken <strong>und</strong> den Patientinnen<br />
<strong>und</strong> Patienten zugute kommen.<br />
André Koch