15.12.2012 Aufrufe

Häusliche Senioren- und Krankenpflege - Kreiskrankenhaus ...

Häusliche Senioren- und Krankenpflege - Kreiskrankenhaus ...

Häusliche Senioren- und Krankenpflege - Kreiskrankenhaus ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Häufig tritt im Klinikalltag die<br />

Frage auf, ob fixiert werden darf,<br />

wie fixiert werden sollte <strong>und</strong> ob<br />

es diesbezüglich eines Fixierungsbeschlusses<br />

durch das Vorm<strong>und</strong>schaftsgericht<br />

bedarf.<br />

Zunächst ist zu klären, wann<br />

eine Fixierung, die eine freiheitsbeschränkende<br />

oder freiheitsentziehende<br />

Maßnahme darstellt,<br />

rechtmäßig ist.<br />

Stimmt ein einwilligungsfähiger<br />

Patient zu – bei Minderjährigen<br />

müssen die gesetzlichen Vertreter,<br />

also in der Regel die Eltern, zustimmen<br />

– ist die Fixierung rechtmäßig.<br />

Bei bewusstlosen Patienten<br />

wird zunächst von einer mut-<br />

I N T E R N<br />

maßlichen Einwilligung zur Fixierung<br />

ausgegangen. Bei Wachkomapatienten,<br />

die regelmäßig<br />

keine Fortbewegungsmöglichkeit<br />

mehr haben, bedarf es der Einwilligung<br />

nicht. Eine Fixierung ist<br />

immer dann gerechtfertigt <strong>und</strong><br />

damit zunächst rechtmäßig, wenn<br />

eine Notstandsituation gemäß §<br />

34 StGB, d.h., wenn durch die<br />

Fixierung eine akute Eigengefährdung<br />

des Patienten vermieden<br />

wird.Gleiches gilt für eine<br />

vorhandene Notwehrsituation ge -<br />

mäß § 32 StGB, d.h., dass durch<br />

die Fixierung eine akute Fremdgefährdung<br />

durch den Patienten<br />

vermieden wird.<br />

Für eine Fixierung über diesen<br />

Zeitraum hinaus oder bei wieder-<br />

kehrenden Fixierungen, z.B.<br />

immer nachts, ist die richterliche<br />

Genehmigung in Form eines Fixierungsbeschlusses<br />

einzuholen.<br />

Ein solcher kommt nur im Rahmen<br />

einer bestehenden oder zeitgleich<br />

mit der Genehmigung der<br />

Fixierungsmaßnahme zu veranlassenden<br />

Einrichtung einer Betreuung<br />

in Betracht.<br />

Das Gericht benötigt für seine<br />

Entscheidung ein ärztliches Zeugnis.<br />

Dieses muss auf einer zeitnahen,<br />

persönlichen Untersuchung<br />

durch den Arzt erfolgen. Der Zeitpunkt<br />

dieser Untersuchung sollte<br />

in das Zeugnis aufgenommen<br />

werden. Zudem muss die Diagnose<br />

mitgeteilt werden, damit das<br />

Neuer Chefarzt der Abteilung für Chirurgie im<br />

Kreis- <strong>und</strong> Stadtkrankenhaus Witzenhausen<br />

Dr. med. Peter Jürgensmeier<br />

wird am 1. Mai<br />

2010 die Stelle als Chefarzt<br />

der Abteilung für Chirurgie<br />

antreten. Damit tritt er die<br />

Nachfolge des bisherigen Chefarztes<br />

Olaf Gühne an, der das<br />

Kreis- <strong>und</strong> Stadtkrankenhaus<br />

Witzenhausen Ende März verlassen<br />

wird.<br />

Gemeinsam mit dem langjährigen<br />

Chefarzt Dr. med. Hans Schumacher<br />

wird Dr. Peter Jürgens -<br />

meier die Abteilung für Chirurgie<br />

im Kreis- <strong>und</strong> Stadtkrankenhaus<br />

Witzenhausen im chefärztlichen<br />

Kollegialsystem führen.<br />

Der 49 jährige Dr. Peter Jürgensmeier<br />

ist derzeit noch Chirurgischer<br />

Chefarzt in einem niedersächsischen<br />

Krankenhaus. Er ist<br />

auf die Schwerpunkte Allgemeinchirurgie,<br />

Unfallchirurgie, Endoprothetik<br />

<strong>und</strong> Schilddrüsenchirurgie<br />

spezialisiert.<br />

Mit Dr. Peter Jürgensmeier<br />

möch te die Geschäftsführung un -<br />

ter anderem die Knieendoprothetik<br />

weiter ausbauen. Daneben soll<br />

die Schilddrüsenchirurgie am Kreis-<br />

<strong>und</strong> Stadtkrankenhaus Witzenhausen<br />

von Dr. Peter Jürgensmeier<br />

wieder verstärkt etabliert werden.<br />

Die bestehenden Angebote <strong>und</strong><br />

Leistungen der Abteilung Chirurgie<br />

bleiben erhalten <strong>und</strong> werden möglichst<br />

weiter ausgebaut.<br />

Die Geschäftsführer Prof. Dr.<br />

med. Ulrich Vetter <strong>und</strong> Christoph<br />

R. Maier sind davon überzeugt,<br />

dass mit Dr. Peter Jürgensmeier<br />

eine gute Nachfolgeregelung gef<strong>und</strong>en<br />

werden konnte. Diese<br />

Personalentscheidung wird sich<br />

HoldingReporter 2-2010 l 9<br />

Gericht in die Lage versetzt wird,<br />

die Feststellungen des Arztes zu<br />

würdigen. Schließlich muss sich<br />

das Zeugnis zu der Frage äußern,<br />

warum gerade diese <strong>und</strong> nicht<br />

eine andere Maßnahme erforderlich<br />

ist <strong>und</strong> weshalb diese Maßnahme<br />

über einen längeren<br />

Zeitraum oder regelmäßig erforderlich<br />

sein soll.<br />

Am <strong>Kreiskrankenhaus</strong> Eschwege<br />

<strong>und</strong> Krankenhaus Witzenhausen<br />

gibt es für die Fixierung Dienstanweisungen,<br />

die im Intranet für<br />

jeden Mitarbeiter einzusehen<br />

sind.<br />

Marion Frenzel<br />

(V.l.n.r.): Prof. Dr. Ulrich Vetter (Geschäftsführer), Bürgermeisterin Angela Fischer (stellvertr. Aufsichtsratsvorsitzende), Christoph R. Maier<br />

(Geschäftsführer), Dr. Peter Jürgensmeier (zukünftiger Chefarzt der Abteilung Chirurgie), Landrat Stefan Reuß (Aufsichtsratsvorsitzender),<br />

Sybille Dülfer (Betriebsratsmitglied), Jens Hasley (stellvertr. Geschäftsführer).<br />

positiv auf die Chirurgische Abteilung<br />

<strong>und</strong> das gesamte Kreis- <strong>und</strong><br />

Stadtkrankenhaus Witzenhausen<br />

auswirken <strong>und</strong> den Patientinnen<br />

<strong>und</strong> Patienten zugute kommen.<br />

André Koch

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!