Häusliche Senioren- und Krankenpflege - Kreiskrankenhaus ...
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8 l HoldingReporter 2-2010<br />
A U S D E R P R A X I S<br />
Anzeige Fixierung im Krankenhaus<br />
„Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf<br />
nur auf Gr<strong>und</strong> eines Gesetzes eingegriffen werden.“<br />
GG Art. 2.2, S. 2/3<br />
Man sieht immer wieder als<br />
Angehöriger oder Besucher<br />
auf einer Sta tion, dass<br />
Patienten am Bett zwei Seitenteile<br />
haben oder sogar einen<br />
Bauchgurt tragen. Fixierung ist<br />
niemals ein Pflegeziel, sondern<br />
stets ein aktuelles Pflegeproblem,<br />
welches bei der Pflegeevaluation<br />
als veränderungsbedürftig zu betrachten<br />
ist. Die Fixierung steht<br />
am Ende therapeutischer Bemü-<br />
Wann <strong>und</strong> wer darf eine Fixierung anordnen?<br />
hungen, wenn die Gefährdung<br />
des Patienten oder anderer durch<br />
bisherige Interventionen nicht<br />
abgewendet werden konnte. Die<br />
Fixierung wird vor allem bei Patienten<br />
angewandt, die Selbstschutz<br />
benötigen, zum Schutz<br />
einer therapeutischen Maßnahme<br />
<strong>und</strong> zur Unterbringung von<br />
Fremdaggressionen.<br />
Bedenke: der Patient leidet genug<br />
unter seiner derzeitigen Situation.<br />
Wann:<br />
Eine Fixierung ist nur erlaubt, wenn weniger einschneidende Maßnahmen<br />
den notwendigen Erfolg nicht sicher stellen. Sie ist sowohl<br />
im zeitlichen Umfang als auch in der Art auf das minimal ausreichende,<br />
zweckdienliche Maß zu reduzieren.<br />
Wer:<br />
Die Anordnung wird vom Arzt oder über das Amtsgericht schriftlich<br />
erteilt.