Leitlinie von DGKH, DGSV und AKI für die Validierung und ...

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Gebrüder Martin GmbH & Co. KG Ludwigstaler Str. 132 · D-78532 Tuttlingen Postfach 60 · D-78501 Tuttlingen Tel. +49 7461 706-0 · Fax 706-193 E-Mail: info@klsmartin.com Sterilcontainer MicroStop ® – Keine Chance für Keime. Können Mikroben hüpfen? Jedenfalls nicht über die Sterilbarriere des MicroStop ® -Containers. Die patentierte Innovation von KLS Martin hat mit einem sagenhaften Abscheidgrad von 99,99997 % die höchsten Sicherheitsanforderungen mit Bravour genommen. Der einfach zu handhabende Sterilcontainer ohne Filter und ohne Folgekosten setzt mit seiner eindeutigen Logistik Maßstäbe in Effizienz und Sicherheit. Besser und sicherer können OP-Bestecke nicht aufbewahrt werden. www.klsmartin.com

1. Grundsätze der Leitlinie Qualitätssicherung bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (MP) ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung sondern auch von wirtschaftlicher Bedeutung. Die Prävention nosokomialer Infektionen stellt eine interdisziplinäre Herausforderung aller Beteiligten dar. Die sachgerechte Aufbereitung von Medizinprodukten ist hierbei ein wichtiger Baustein. Die MP müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell aufbereitet werden können. Das RDG muss durch die Prozesssicherheit eine sichere Aufbereitung ermöglichen. Das mit der Aufbereitung beauftragte Personal muss die erforderlichen Kenntnisse und Qualifikation zur ordnungsgemäßen Aufbereitung besitzen. Die Leitlinie richtet sich an alle Einrichtungen, in denen MP zur Anwendung am Menschen aufbereitet werden. Für die Aufbereitung gelten folgende Grundsätze: – Der maschinellen Aufbereitung ist im Vergleich zur manuellen Aufbereitung der Vorzug zu geben. – Eine effiziente Reinigung ist Voraussetzung für eine effiziente Desinfektion und, falls erforderlich, für eine anschließende Sterilisation. – Thermischen Desinfektionsverfahren ist im Vergleich zu chemo-thermischen Desinfektionsverfahren der Vorzug zu geben. – Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, dass Validierungen und erneute Leistungsqualifikationen durchgeführt werden. LEITLINIE VON DGKH, DGSV UND AKI – 3. AUFLAGE Leitlinie von DGKH, DGSV und AKI für die Validierung und Routineüberwachung maschineller Reinigungs- und thermischer Desinfektionsprozesse für Medizinprodukte und zu Grundsätzen der Geräteauswahl DGKH – Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene DGSV – Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung AKI – Arbeitskreis Instrumentenaufbereitung Stand: Oktober 2008 – Der Betreiber ist für die Einhaltung der periodisch durchzuführenden Routineprüfungen, die im Rahmen der Validierung und bei der erneuten Leistungsqualifikation definiert und dokumentiert werden, verantwortlich. – Der Betreiber hat die Verantwortung, dass das mit der Aufbereitung beauftragte Personal die erforderliche Sachkenntnis besitzt. – Der Betreiber hat die Verantwortung, ein Qualitätsmanagement einzuführen und aufrecht zu erhalten. Ausgeschlossen sind MP der Gruppe Kritisch C, da diese in der Regel chemothermisch oder chemisch desinfiziert werden und dies nicht Anwendungsbereich der vorliegenden Leitlinie ist. 2. Rechtlicher und normativer Hintergrund Die Verpflichtung zur qualitätsgesicherten Aufbereitung von MP für medizinische Einrichtungen ergibt sich sowohl indirekt als auch direkt aus einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen. 2.1 Gesetze und Verordnungen Im Gesundheitswesen sind alle Leistungserbringer verpflichtet, sich an Maßnahmen der Qualitätssicherung mit dem Ziel der verbesserten Ergebnisqualität zu beteiligen. Dazu müssen sie ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einführen und weiterentwickeln ZENTRAL STERILISATION Suppl. 2 (Sozialgesetzbuch V, §§ 135 – 137). Das betrifft selbstverständlich den gesamten Bereich der Aufbereitung von MP, weil ein nachvollziehbares Qualitätsmanagement nur mit validierten Verfahren realisierbar ist. Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird die Erarbeitung von Hygieneplänen gefordert. In diesen Plänen muss die Aufbereitung einschließlich der Kontrollen und Prüfungen festgelegt sein. Im Medizinproduktegesetz (MPG) werden unter anderem die Anforderungen an die funktionelle und hygienische Sicherheit von MP geregelt. Die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) fordert in § 4 Absatz 2 unter anderem die Validierung von Aufbereitungsverfahren. Die „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) und die BGR/TRBA 250, „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ beinhalten die Regelung besonderer Vorsorgemaßnahmen und Verhaltens- Autoren dieser Leitlinie: Koordination: Carter, A. (DGSV), Eibl, R. (AKI), Krüger, S. (DGKH) Mitarbeiter: Prof. Dr. Heeg, P. (DGKH), Held, M. (DGSV), Dr. Hübner, N. (DGKH), Jones, A. (DGSV), Prof. Dr. Kramer, A. (DGKH), Dr. Linner, M.-Th. (DGKH), Prof. Dr. Martiny, H. (DGKH), Dr. Michels, W. (AKI), Roth, K. (DGKH), Schmidt, V. (AKI), Schwarzer, H. (DGKH) 5 ZENTRALSTERILISATION 16. Jahrgang 2008

1. Gr<strong>und</strong>sätze der <strong>Leitlinie</strong><br />

Qualitätssicherung bei der Aufbereitung<br />

<strong>von</strong> Medizinprodukten (MP) ist nicht<br />

nur eine gesetzliche Verpflichtung sondern<br />

auch <strong>von</strong> wirtschaftlicher Bedeutung.<br />

Die Prävention nosokomialer Infektionen<br />

stellt eine interdisziplinäre<br />

Herausforderung aller Beteiligten dar.<br />

Die sachgerechte Aufbereitung <strong>von</strong> Medizinprodukten<br />

ist hierbei ein wichtiger<br />

Baustein. Die MP müssen so beschaffen<br />

sein, dass sie maschinell aufbereitet<br />

werden können. Das RDG muss durch<br />

<strong>die</strong> Prozesssicherheit eine sichere Aufbereitung<br />

ermöglichen. Das mit der<br />

Aufbereitung beauftragte Personal muss<br />

<strong>die</strong> erforderlichen Kenntnisse <strong>und</strong> Qualifikation<br />

zur ordnungsgemäßen Aufbereitung<br />

besitzen.<br />

Die <strong>Leitlinie</strong> richtet sich an alle Einrichtungen,<br />

in denen MP zur Anwendung<br />

am Menschen aufbereitet werden.<br />

Für <strong>die</strong> Aufbereitung gelten folgende<br />

Gr<strong>und</strong>sätze:<br />

– Der maschinellen Aufbereitung ist<br />

im Vergleich zur manuellen Aufbereitung<br />

der Vorzug zu geben.<br />

– Eine effiziente Reinigung ist Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> eine effiziente Desinfektion<br />

<strong>und</strong>, falls erforderlich, <strong>für</strong> eine<br />

anschließende Sterilisation.<br />

– Thermischen Desinfektionsverfahren<br />

ist im Vergleich zu chemo-thermischen<br />

Desinfektionsverfahren der<br />

Vorzug zu geben.<br />

– Es liegt in der Verantwortung des<br />

Betreibers, dass Vali<strong>die</strong>rungen <strong>und</strong><br />

erneute Leistungsqualifikationen<br />

durchgeführt werden.<br />

LEITLINIE VON <strong>DGKH</strong>, <strong>DGSV</strong> UND <strong>AKI</strong> – 3. AUFLAGE<br />

<strong>Leitlinie</strong> <strong>von</strong> <strong>DGKH</strong>, <strong>DGSV</strong> <strong>und</strong> <strong>AKI</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung <strong>und</strong> Routineüberwachung<br />

maschineller Reinigungs- <strong>und</strong> thermischer<br />

Desinfektionsprozesse <strong>für</strong> Medizinprodukte<br />

<strong>und</strong> zu Gr<strong>und</strong>sätzen der Geräteauswahl<br />

<strong>DGKH</strong> – Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Krankenhaushygiene<br />

<strong>DGSV</strong> – Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Sterilgutversorgung<br />

<strong>AKI</strong> – Arbeitskreis Instrumentenaufbereitung<br />

Stand: Oktober 2008<br />

– Der Betreiber ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einhaltung<br />

der periodisch durchzuführenden<br />

Routineprüfungen, <strong>die</strong> im Rahmen<br />

der Vali<strong>die</strong>rung <strong>und</strong> bei der erneuten<br />

Leistungsqualifikation definiert <strong>und</strong><br />

dokumentiert werden, verantwortlich.<br />

– Der Betreiber hat <strong>die</strong> Verantwortung,<br />

dass das mit der Aufbereitung<br />

beauftragte Personal <strong>die</strong> erforderliche<br />

Sachkenntnis besitzt.<br />

– Der Betreiber hat <strong>die</strong> Verantwortung,<br />

ein Qualitätsmanagement einzuführen<br />

<strong>und</strong> aufrecht zu erhalten.<br />

Ausgeschlossen sind MP der Gruppe<br />

Kritisch C, da <strong>die</strong>se in der Regel chemothermisch<br />

oder chemisch desinfiziert<br />

werden <strong>und</strong> <strong>die</strong>s nicht Anwendungsbereich<br />

der vorliegenden <strong>Leitlinie</strong> ist.<br />

2. Rechtlicher <strong>und</strong><br />

normativer Hintergr<strong>und</strong><br />

Die Verpflichtung zur qualitätsgesicherten<br />

Aufbereitung <strong>von</strong> MP <strong>für</strong> medizinische<br />

Einrichtungen ergibt sich sowohl<br />

indirekt als auch direkt aus einer Reihe<br />

<strong>von</strong> Gesetzen, Verordnungen, Normen,<br />

Richtlinien <strong>und</strong> Empfehlungen.<br />

2.1 Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen<br />

Im Ges<strong>und</strong>heitswesen sind alle Leistungserbringer<br />

verpflichtet, sich an<br />

Maßnahmen der Qualitätssicherung mit<br />

dem Ziel der verbesserten Ergebnisqualität<br />

zu beteiligen. Dazu müssen sie ein<br />

einrichtungsinternes Qualitätsmanagement<br />

einführen <strong>und</strong> weiterentwickeln<br />

ZENTRAL<br />

STERILISATION<br />

Suppl. 2<br />

(Sozialgesetzbuch V, §§ 135 – 137). Das<br />

betrifft selbstverständlich den gesamten<br />

Bereich der Aufbereitung <strong>von</strong> MP, weil<br />

ein nachvollziehbares Qualitätsmanagement<br />

nur mit vali<strong>die</strong>rten Verfahren realisierbar<br />

ist.<br />

Im Infektionsschutzgesetz (IfSG)<br />

wird <strong>die</strong> Erarbeitung <strong>von</strong> Hygieneplänen<br />

gefordert. In <strong>die</strong>sen Plänen muss<br />

<strong>die</strong> Aufbereitung einschließlich der<br />

Kontrollen <strong>und</strong> Prüfungen festgelegt<br />

sein.<br />

Im Medizinproduktegesetz (MPG)<br />

werden unter anderem <strong>die</strong> Anforderungen<br />

an <strong>die</strong> funktionelle <strong>und</strong> hygienische<br />

Sicherheit <strong>von</strong> MP geregelt.<br />

Die Medizinproduktebetreiberverordnung<br />

(MPBetreibV) fordert in § 4<br />

Absatz 2 unter anderem <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung<br />

<strong>von</strong> Aufbereitungsverfahren.<br />

Die „Gr<strong>und</strong>sätze der Prävention“<br />

(BGV A1) <strong>und</strong> <strong>die</strong> BGR/TRBA 250,<br />

„Biologische Arbeitsstoffe im Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

<strong>und</strong> in der Wohlfahrtspflege“<br />

beinhalten <strong>die</strong> Regelung besonderer<br />

Vorsorgemaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltens-<br />

Autoren <strong>die</strong>ser <strong>Leitlinie</strong>:<br />

Koordination: Carter, A. (<strong>DGSV</strong>), Eibl, R.<br />

(<strong>AKI</strong>), Krüger, S. (<strong>DGKH</strong>)<br />

Mitarbeiter: Prof. Dr. Heeg, P. (<strong>DGKH</strong>), Held,<br />

M. (<strong>DGSV</strong>), Dr. Hübner, N. (<strong>DGKH</strong>), Jones,<br />

A. (<strong>DGSV</strong>), Prof. Dr. Kramer, A. (<strong>DGKH</strong>), Dr.<br />

Linner, M.-Th. (<strong>DGKH</strong>), Prof. Dr. Martiny, H.<br />

(<strong>DGKH</strong>), Dr. Michels, W. (<strong>AKI</strong>), Roth, K.<br />

(<strong>DGKH</strong>), Schmidt, V. (<strong>AKI</strong>), Schwarzer, H.<br />

(<strong>DGKH</strong>)<br />

5 ZENTRALSTERILISATION 16. Jahrgang 2008

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