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Promotionsordnung für die Humanwissenschaften in der Medizin

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Amtliche Mitteilungen <strong>der</strong> Georg-August-Universität Gött<strong>in</strong>gen vom 25.07.2011/Nr. 23 Seite1733<br />

ernden Abwesenheit, nicht mehr gewährleistet o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Fortsetzung <strong>der</strong> Betreuung wegen e<strong>in</strong>er<br />

Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses unzumutbar ist.<br />

§ 7 Art und Umfang des Promotionsstudiums<br />

(1) 1 Im Promotionsstudium haben <strong>die</strong> Promovierenden ihre wissenschaftliche Forschungsarbeit<br />

durchzuführen. 2 Ferner s<strong>in</strong>d Stu<strong>die</strong>nleistungen im Umfang von wenigstens 20 Anrechnungspunk-<br />

ten (Credits, im Folgenden C), jedoch nicht mehr als 30 C, nach Maßgabe <strong>der</strong> Anlage 4 erfolgreich<br />

zu absolvieren.<br />

(2) Die Forschungsarbeit und <strong>die</strong> mündliche Promotionsprüfung sollen <strong>in</strong>nerhalb von drei Jahren<br />

nach Zulassung abgeschlossen se<strong>in</strong>.<br />

(3) Die Doktorand<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Doktorand muss während des gesamten Zeitraums nach Absatz 2<br />

e<strong>in</strong>geschrieben se<strong>in</strong>.<br />

§ 8 Promotionsprüfung<br />

(1) Die nach § 2 Abs. 1 und 2 zu verleihenden Grade werden auf Grund e<strong>in</strong>er Promotionsprüfung<br />

verliehen.<br />

(2) Die Promotionsprüfung besteht aus e<strong>in</strong>er wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und<br />

e<strong>in</strong>er mündlichen Prüfung.<br />

§ 9 Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zulassung zur Promotionsprüfung<br />

(1) Die Zulassung zur Promotionsprüfung setzt voraus, dass <strong>die</strong> Bewerber<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bewerber<br />

a) nach Maßgabe <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen seit <strong>der</strong> Annahme als Doktorand<strong>in</strong> o<strong>der</strong><br />

Doktorand an <strong>der</strong> Georg-August-Universität Gött<strong>in</strong>gen als Promotionsstu<strong>die</strong>rende o<strong>der</strong> als<br />

Promotionsstu<strong>die</strong>ren<strong>der</strong> e<strong>in</strong>geschrieben ist,<br />

b) das Promotionsstudium nach § 7 ordnungsgemäß absolviert hat und

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