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Promotionsordnung für die Humanwissenschaften in der Medizin

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Amtliche Mitteilungen <strong>der</strong> Georg-August-Universität Gött<strong>in</strong>gen vom 25.07.2011/Nr. 23 Seite1729<br />

sowie <strong>in</strong> begründeten Ausnahmefällen s<strong>in</strong>d auch e<strong>in</strong>e Videokonferenz o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> telefoni-<br />

sches Bewerbungsgespräch zugelassen, sofern <strong>die</strong> Identität <strong>der</strong> Bewerber<strong>in</strong> o<strong>der</strong> des Be-<br />

werbers zweifelsfrei festgestellt werden kann.<br />

b) Wenigstens drei durch den Graduiertenausschuss bestellte Prüfungsberechtigte führen mit<br />

je<strong>der</strong> Bewerber<strong>in</strong> o<strong>der</strong> jedem Bewerber e<strong>in</strong> Auswahlgespräch mit e<strong>in</strong>er Dauer von ca. 15<br />

M<strong>in</strong>uten.<br />

c) Über <strong>die</strong> wesentlichen Fragen und Antworten des Bewerbungsgesprächs ist e<strong>in</strong> Protokoll<br />

zu führen, das von den Prüfungsberechtigten nach Buchstabe b) zu unterzeichnen ist. Aus<br />

dem Protokoll müssen Tag und Ort des Auswahlgesprächs, <strong>die</strong> Namen aller Gesprächsteil-<br />

nehmer und <strong>die</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Bewerber<strong>in</strong> o<strong>der</strong> des Bewerbers ersichtlich werden.<br />

(3) Abweichend von Absatz 1 ist auch zugangsberechtigt, wer<br />

a) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em fachlich e<strong>in</strong>schlägigen Master-Stu<strong>die</strong>ngang e<strong>in</strong>geschrieben ist, <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem bereits<br />

Prüfungsleistungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em nicht nur unerheblichen Umfang erfolgreich erbracht hat und<br />

sowohl <strong>der</strong> Bachelor-Abschluss als auch <strong>die</strong> bisherigen Prüfungsleistungen im Master-<br />

Stu<strong>die</strong>ngang im Durchschnitt wenigstens sehr gut (1,5) bewertet wurden, o<strong>der</strong><br />

b) e<strong>in</strong>en fachlich e<strong>in</strong>schlägigen Bachelor-Stu<strong>die</strong>ngang mit e<strong>in</strong>er Regelstu<strong>die</strong>nzeit von vier Jah-<br />

ren mit e<strong>in</strong>er Abschlussnote von m<strong>in</strong>destens sehr gut (1,5) nachweist.<br />

(4) 1 Weitere Voraussetzung ist m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e schriftliche Erklärung e<strong>in</strong>er o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es Prüfungs-<br />

berechtigten, dass sie o<strong>der</strong> er <strong>die</strong> Bewerber<strong>in</strong> o<strong>der</strong> den Bewerber im Falle e<strong>in</strong>er Zulassung als<br />

Doktorand<strong>in</strong> o<strong>der</strong> Doktoranden annehmen und betreuen wird und <strong>die</strong> ordnungsgemäße Betreuung,<br />

gegebenenfalls unter H<strong>in</strong>zuziehung e<strong>in</strong>er Anleiter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es Anleiters, gewährleisten kann (Be-<br />

treuungszusage). 2 Ferner ist e<strong>in</strong>e Zugangsberechtigung nur gegeben, wenn<br />

a) ke<strong>in</strong>e Vermittler zwecks Aufzeigens von Promotionsmöglichkeiten gegen Entgelt e<strong>in</strong>ge-<br />

schaltet wurden,<br />

b) im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und se<strong>in</strong>er Vorbereitung we<strong>der</strong> Entgelte<br />

gezahlt noch entgeltgleiche Leistungen erbracht o<strong>der</strong> Dienste unentgeltlich <strong>in</strong> Anspruch ge-<br />

nommen wurden, <strong>die</strong> dem S<strong>in</strong>n und Zweck e<strong>in</strong>es Prüfungsverfahrens wi<strong>der</strong>sprechen,<br />

c) ke<strong>in</strong>e Gründe vorliegen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Entziehung des Doktorgrades zu begründen vermögen,<br />

und <strong>die</strong>s durch <strong>die</strong> Bewerber<strong>in</strong> o<strong>der</strong> den Bewerber versichert wird.<br />

(5) 1 Bewerber<strong>in</strong>nen und Bewerber, <strong>der</strong>en Muttersprache nicht Englisch ist, müssen ausreichende<br />

Englischkenntnisse nachweisen. 2 Der Nachweis erfolgt durch M<strong>in</strong>destleistungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

<strong>in</strong>ternational anerkannten Test o<strong>der</strong> äquivalente Leistungen nach folgen<strong>der</strong> Maßgabe:

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