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Promotionsordnung für die Humanwissenschaften in der Medizin

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Amtliche Mitteilungen <strong>der</strong> Georg-August-Universität Gött<strong>in</strong>gen vom 25.07.2011/Nr. 23 Seite1728<br />

3 Abschlussprüfungen, <strong>die</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Land außerhalb <strong>der</strong> Bologna-Signatarstaaten bestanden wor-<br />

den s<strong>in</strong>d, bedürfen <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> Gleichwertigkeit zu den Abschlüssen nach Satz 1 unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Vorschläge <strong>der</strong> Zentralstelle <strong>für</strong> ausländisches Bildungswesen (ZAB) beim<br />

Sekretariat <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Kultusm<strong>in</strong>ister <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutsch-<br />

land (KMK) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise, <strong>die</strong> unter <strong>der</strong><br />

URL www.anab<strong>in</strong>.de nie<strong>der</strong>gelegt s<strong>in</strong>d. 4 Der zuvor absolvierte Stu<strong>die</strong>ngang muss zum Fachgebiet<br />

des Promotionsvorhabens fachlich e<strong>in</strong>schlägig se<strong>in</strong>. 5 Die Entscheidung, ob e<strong>in</strong> Stu<strong>die</strong>ngang fach-<br />

lich e<strong>in</strong>schlägig ist, trifft <strong>der</strong> Graduiertenausschuss nach Maßgabe <strong>der</strong> Anlage 1 und nach Stel-<br />

lungnahme <strong>der</strong> vorgeschlagenen Erstbetreuer<strong>in</strong> o<strong>der</strong> des vorgeschlagenen Erstbetreuers. 6 Die<br />

positive Feststellung und <strong>die</strong> Zulassung s<strong>in</strong>d bis zum Nachweis <strong>der</strong> noch fehlenden Module durch<br />

<strong>die</strong> Bewerber<strong>in</strong> o<strong>der</strong> den Bewerber, <strong>der</strong> <strong>in</strong>nerhalb von zwei Semestern nach Zulassung erfolgt se<strong>in</strong><br />

muss, auflösend bed<strong>in</strong>gt, sofern <strong>der</strong> Graduiertenausschuss mit <strong>der</strong> Feststellung e<strong>in</strong>e entsprechen-<br />

de Auflage verb<strong>in</strong>det. 7 Die Feststellung <strong>der</strong> fachlichen E<strong>in</strong>schlägigkeit ist ausgeschlossen, sofern<br />

<strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> Leistungen, <strong>die</strong> bislang noch nicht erbracht wurden, mehr als 15 Anrechnungs-<br />

punkte beträgt.<br />

(2) 1 Die Zugangsberechtigung besitzt, wer e<strong>in</strong>en Master-Abschluss o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en gleichwertigen<br />

Abschluss mit e<strong>in</strong>er Abschlussnote von m<strong>in</strong>destens gut (2,5) nachweist.<br />

Zugangsvoraussetzung erfüllt auch, wer e<strong>in</strong>en Master-Abschluss o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en gleichwertigen<br />

Abschluss mit e<strong>in</strong>er Abschlussnote von m<strong>in</strong>destens befriedigend (3,5) sowie <strong>die</strong> beson<strong>der</strong>e<br />

Eignung zur Promotion nachweist. 3 Die beson<strong>der</strong>e Eignung wird durch e<strong>in</strong> Bewerbungsgespräch<br />

nachgewiesen, wobei <strong>der</strong> Zahlenwert <strong>der</strong> Abschlussnote nach Satz 2 verr<strong>in</strong>gert wird bei Nachweis<br />

e<strong>in</strong>er:<br />

a) herausragenden Eignung um 1,0,<br />

b) sehr guten Eignung um 0,7,<br />

c) guten Eignung um 0,3.<br />

4 Die beson<strong>der</strong>e Eignung wird festgestellt, wenn <strong>der</strong> nach Satz 3 verr<strong>in</strong>gerte Zahlenwert <strong>der</strong> Ab-<br />

schlussnote nicht mehr als 2,5 beträgt. 5 Das Bewerbungsgespräch erstreckt sich auf <strong>die</strong> Motivation<br />

<strong>der</strong> Bewerber<strong>in</strong> o<strong>der</strong> des Bewerbers sowie auf folgende weitere Eignungsparameter.<br />

a) bisherige Stu<strong>die</strong>n- und Prüfungsleistungen sowie Erfahrungen und sichere Kenntnis <strong>der</strong><br />

wissenschaftlichen Grundlagen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> das Promotionsvorhaben relevant s<strong>in</strong>d,<br />

b) Fähigkeit zu wissenschaftlicher bzw. grundlagen- und methodenorientierter Arbeitsweise.<br />

6 Dabei gelten folgende Grundsätze <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung des Gesprächs:<br />

a) Die Bewerber<strong>in</strong>nen o<strong>der</strong> Bewerber werden von <strong>der</strong> Universität rechtzeitig zum Bewer-<br />

bungsgespräch e<strong>in</strong>geladen. Bei im Ausland ansässigen Bewerber<strong>in</strong>nen o<strong>der</strong> Bewerbern<br />

2 Die

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