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Promotionsordnung für die Humanwissenschaften in der Medizin

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Amtliche Mitteilungen <strong>der</strong> Georg-August-Universität Gött<strong>in</strong>gen vom 25.07.2011/Nr. 23 Seite1759<br />

Anlage 5 Pflichtexemplare<br />

Die Doktorand<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Doktorand hat e<strong>in</strong>e <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweilige Veröffentlichungsform bestimmte<br />

Zahl von Druckfassungen <strong>der</strong> Veröffentlichungen ihrer o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>er Dissertation nach Maßgabe <strong>der</strong><br />

nachfolgenden Bestimmungen unentgeltlich <strong>der</strong> zuständigen Prüfungsverwaltung abzuliefern<br />

(Pflichtexemplare):<br />

o<strong>der</strong><br />

o<strong>der</strong><br />

a) drei Exemplare <strong>der</strong> vollständigen genehmigten Fassung, wenn <strong>die</strong> wesentlichen Teile <strong>der</strong><br />

Dissertation <strong>in</strong> wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht wurden; davon s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>des-<br />

tens je 10 Son<strong>der</strong>drucke o<strong>der</strong> Druckkopien als Beleg <strong>für</strong> <strong>die</strong> Veröffentlichungen abzuliefern;<br />

ist <strong>die</strong> Arbeit vollständig veröffentlicht, s<strong>in</strong>d nur 10 Son<strong>der</strong>drucke abzuliefern;<br />

b) drei Exemplare <strong>der</strong> Buchhandelsausgabe, wenn e<strong>in</strong> gewerblicher Verlag <strong>die</strong> Verbreitung<br />

über den Buchhandel übernimmt und e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destauflage von 100 Exemplaren nachge-<br />

wiesen wird; zusätzlich s<strong>in</strong>d drei Exemplare <strong>der</strong> vollständigen genehmigten Fassung abzu-<br />

liefern;<br />

c) ausschließlich drei Exemplare <strong>der</strong> vollständigen genehmigten Fassung zusammen mit dem<br />

Nachweis <strong>der</strong> Veröffentlichung auf dem Dokumentenserver <strong>der</strong> SUB Gött<strong>in</strong>gen.

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