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Promotionsordnung für die Humanwissenschaften in der Medizin

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Amtliche Mitteilungen <strong>der</strong> Georg-August-Universität Gött<strong>in</strong>gen vom 25.07.2011/Nr. 23 Seite1745<br />

(5) 1 Die Doktorand<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Doktorand hat e<strong>in</strong>e <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweilige Veröffentlichungsform<br />

bestimmte Zahl von Druckfassungen <strong>der</strong> Veröffentlichungen ihrer o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>er Dissertation nach<br />

Maßgabe <strong>der</strong> Anlage 5 unentgeltlich <strong>der</strong> Prüfungsverwaltung abzuliefern (Pflichtexemplare).<br />

2 Diese müssen <strong>in</strong>nerhalb von e<strong>in</strong>em Jahr nach bestandener mündlicher Prüfung e<strong>in</strong>gereicht<br />

werden. 3 Versäumt <strong>die</strong> Doktorand<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Doktorand <strong>die</strong>se Frist, so erlöschen alle durch <strong>die</strong><br />

Prüfung erworbenen Rechte. 4 Die Promotor<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Promotor kann <strong>die</strong> Ablieferungsfrist<br />

verlängern, jedoch längstens um e<strong>in</strong> weiteres Jahr. 5 Hierzu bedarf es e<strong>in</strong>es von <strong>der</strong> Doktorand<strong>in</strong><br />

o<strong>der</strong> von dem Doktoranden vor Ablauf <strong>der</strong> Jahresfrist gestellten begründeten Antrages.<br />

(6) 1 Die Ablieferungsstücke s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>em Titelblatt zu versehen, dessen Vor<strong>der</strong>- und Rückseite<br />

nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 6 zu gestalten s<strong>in</strong>d. 2 Am Schluss <strong>der</strong> Dissertation muss e<strong>in</strong> kurzer,<br />

den wissenschaftlichen Bildungsgang <strong>der</strong> Doktorand<strong>in</strong> o<strong>der</strong> des Doktoranden darstellen<strong>der</strong> Le-<br />

benslauf abgedruckt se<strong>in</strong>, <strong>der</strong> auch Angaben über Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit und<br />

Dauer des Studiums an den e<strong>in</strong>zelnen Hochschulen nach <strong>der</strong> Reihenfolge ihres Besuches enthal-<br />

ten muss. 3 Von <strong>die</strong>sen Vorschriften kann <strong>die</strong> Promotor<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Promotor Befreiung bewilligen.<br />

4 Sie gelten nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> im Buchhandel ersche<strong>in</strong>enden Exemplare <strong>der</strong> Arbeit.<br />

(7) 1 Als Veröffentlichung gilt auch <strong>die</strong> Publikation <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>zelner Beiträge <strong>in</strong> Publikationen mit<br />

externen Begutachtungsverfahren, soweit <strong>die</strong> Publikationen <strong>in</strong>sgesamt den Inhalt <strong>der</strong> Dissertation<br />

wie<strong>der</strong>geben. 2 Dies wird im Revisionssche<strong>in</strong> (Absatz 2) bestätigt. 3 Die Bestimmung des Absatzes<br />

6 gilt entsprechend. 4 Wird <strong>die</strong> Dissertation <strong>in</strong> Teilen gemäß Satz 1 veröffentlicht, jedoch ohne <strong>in</strong>s-<br />

gesamt den Inhalt wie<strong>der</strong>zugeben, gelten <strong>für</strong> <strong>die</strong> bislang nicht veröffentlichten Teile <strong>die</strong> Bestim-<br />

mungen <strong>der</strong> Absätze 2 bis 6.<br />

(8) 1 Bei Vorliegen e<strong>in</strong>es wichtigen Grundes kann auf geme<strong>in</strong>samen Antrag <strong>der</strong> o<strong>der</strong> des Promovie-<br />

renden und se<strong>in</strong>er Erstbetreuer<strong>in</strong> o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>es Erstbetreuers <strong>die</strong> Veröffentlichung zunächst <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Weise erfolgen, dass <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en bestimmten Zeitraum nur e<strong>in</strong> Abstract öffentlich zugänglich ge-<br />

macht wird, nicht aber <strong>die</strong> vollständige Dissertationsschrift. 2 E<strong>in</strong> wichtiger Grund liegt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

vor, wenn<br />

a) Teile <strong>der</strong> Dissertation bei e<strong>in</strong>er Zeitschrift o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Verlag zur Veröffentlichung ange-<br />

nommen wurden und e<strong>in</strong>e vorherige Veröffentlichung <strong>die</strong>ser Teile nach dem zugrundelie-<br />

genden Vertrag unzulässig ist,<br />

b) <strong>die</strong>s zum Schutz geistigen Eigentums erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

3 Der Zeitraum nach Satz 1 endet sechs Monate nach dem Tag <strong>der</strong> bestandenen mündlichen Prü-<br />

fung; auf begründeten Antrag kann <strong>der</strong> Zeitraum e<strong>in</strong> Mal um weitere sechs Monate verlängert wer-

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