15.12.2012 Aufrufe

Promotionsordnung für die Humanwissenschaften in der Medizin

Promotionsordnung für die Humanwissenschaften in der Medizin

Promotionsordnung für die Humanwissenschaften in der Medizin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Amtliche Mitteilungen <strong>der</strong> Georg-August-Universität Gött<strong>in</strong>gen vom 25.07.2011/Nr. 23 Seite1741<br />

§ 19 Term<strong>in</strong> <strong>der</strong> mündlichen Prüfung<br />

1 Den Term<strong>in</strong> <strong>der</strong> mündlichen Prüfung setzt das Stu<strong>die</strong>ndekanat nach <strong>der</strong> abschließenden<br />

Entscheidung über <strong>die</strong> Annahme <strong>der</strong> Dissertation fest. 2 Die mündliche Prüfung soll nicht später als<br />

6 Wochen nach <strong>der</strong> Zulassung zur Promotionsprüfung erfolgen.<br />

§ 20 Disputation<br />

(1) In <strong>der</strong> Disputation soll <strong>die</strong> Doktorand<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Doktorand nachweisen, dass sie o<strong>der</strong> er mit<br />

dem Stand <strong>der</strong> Forschung im Forschungsfeld <strong>der</strong> Dissertation vertraut ist, über gründliche<br />

Fachkenntnisse, auch außerhalb des Forschungsfeldes <strong>der</strong> Dissertation, verfügt, und<br />

wissenschaftliche Probleme selbstständig durchdenken, argumentativ darstellen und verteidigen<br />

kann.<br />

(2) 1 Die Disputation besteht aus zwei Teilen. 2 Im ersten Teil soll <strong>die</strong> Doktorand<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Doktorand durch e<strong>in</strong> Referat von maximal 40 M<strong>in</strong>uten <strong>die</strong> Ziele und Ergebnisse ihrer o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>er<br />

Dissertation erläutern. 3 Im zweiten Teil <strong>der</strong> Disputation soll sich <strong>die</strong> Doktorand<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Doktorand Fragen <strong>der</strong> Prüfenden stellen, <strong>die</strong> sich auch auf den größeren wissenschaftlichen<br />

Zusammenhang, <strong>in</strong> dem <strong>die</strong> Dissertation steht, auf Gegenstandsbereiche und methodische Fragen<br />

beziehen, <strong>die</strong> das Fach als Ganzes und angrenzende Fachgebiete betreffen.<br />

(3) Die Disputation dauert m<strong>in</strong>destens 60, höchstens 90 M<strong>in</strong>uten.<br />

(4) 1 Die Prüfung wird von <strong>der</strong> Prüfungskommission abgenommen; dabei müssen wenigstens zwei<br />

Drittel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Prüfungskommission anwesend se<strong>in</strong>, darunter wenigstens zwei<br />

Gutachter<strong>in</strong>nen o<strong>der</strong> Gutachter <strong>der</strong> Dissertation. 2 Die Prüfungskommission kann gestatten, dass<br />

im ersten Teil <strong>der</strong> Disputation Fragen aus <strong>der</strong> Hochschulöffentlichkeit an <strong>die</strong> Kandidat<strong>in</strong> o<strong>der</strong> den<br />

Kandidaten gerichtet werden.<br />

(5) 1 Die Disputation ist hochschulöffentlich. 2 Auf Antrag <strong>der</strong> Doktorand<strong>in</strong> o<strong>der</strong> des Doktoranden<br />

kann <strong>die</strong> Hochschulöffentlichkeit bei Vorliegen e<strong>in</strong>es wichtigen Grundes ausgeschlossen werden.<br />

3 Hierüber entscheidet <strong>die</strong> Prüfungskommission. 4 Die Hochschulöffentlichkeit ist über den Term<strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Disputation <strong>in</strong> geeigneter Weise zu <strong>in</strong>formieren.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!