Promotionsordnung für die Humanwissenschaften in der Medizin
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Amtliche Mitteilungen <strong>der</strong> Georg-August-Universität Gött<strong>in</strong>gen vom 25.07.2011/Nr. 23 Seite1734<br />
c) selbstständig e<strong>in</strong>e schriftliche wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) angefertigt hat<br />
und schriftlich versichert,<br />
ca) dass sie o<strong>der</strong> er <strong>die</strong>se selbständig verfasst und ke<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>en als <strong>die</strong> angegebenen<br />
Quellen und Hilfsmittel benutzt hat,<br />
cb) dass an<strong>der</strong>weitig ke<strong>in</strong>e entsprechende Promotion beantragt wurde und hierbei <strong>die</strong><br />
e<strong>in</strong>gereichte Dissertation o<strong>der</strong> Teile daraus vorgelegt worden s<strong>in</strong>d.<br />
(2) Für e<strong>in</strong> Promotionsprogramm o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Promotionsstu<strong>die</strong>ngang können weitere<br />
Voraussetzungen <strong>der</strong> Zulassung zur Promotionsprüfung bestimmt werden.<br />
(3) Die Zulassung zur Promotionsprüfung ist zu versagen o<strong>der</strong> nach Zulassung je<strong>der</strong>zeit<br />
aufzuheben, wenn sie gleichzeitig bei e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Fakultät o<strong>der</strong> Hochschule beantragt worden<br />
ist.<br />
(4) 1 Zur Promotionsprüfung wird nicht zugelassen, wer<br />
a) Teile <strong>der</strong> Dissertation nicht selbst angefertigt hat, son<strong>der</strong>n <strong>die</strong> Hilfe Dritter <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er dem<br />
Prüfungsrecht und wissenschaftlicher Redlichkeit wi<strong>der</strong>sprechenden Weise <strong>in</strong> Anspruch<br />
genommen hat; zur wissenschaftlichen Redlichkeit gehört <strong>die</strong> strikte Beachtung des<br />
Zitiergebots, so dass <strong>die</strong> Übernahme fremden Gedankenguts <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dissertation deutlich<br />
gekennzeichnet ist;<br />
b) zwecks Aufzeigens von Promotionsmöglichkeiten Vermittler gegen Entgelt e<strong>in</strong>geschaltet<br />
hat o<strong>der</strong><br />
c) im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und se<strong>in</strong>er Vorbereitung Entgelte zahlt<br />
o<strong>der</strong> entgeltgleiche Leistungen erbr<strong>in</strong>gt sowie Dienste unentgeltlich <strong>in</strong> Anspruch nimmt, <strong>die</strong><br />
dem S<strong>in</strong>n und Zweck e<strong>in</strong>es Prüfungsverfahrens wi<strong>der</strong>sprechen,<br />
d) Voraussetzungen erfüllt, <strong>der</strong>etwegen <strong>die</strong> Promotionsprüfung <strong>für</strong> ungültig erklärt o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Doktorgrad aberkannt werden könnten.<br />
2 In <strong>die</strong>sen Fällen ist e<strong>in</strong> erneuter Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung ausgeschlossen.<br />
§ 10 Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung<br />
(1) Nach Fertigstellung <strong>der</strong> Dissertation ist e<strong>in</strong> schriftlicher Antrag auf Zulassung zur<br />
Promotionsprüfung und Eröffnung des Promotionsverfahrens an den Graduiertenausschuss zu<br />
stellen.