Abschlussbericht Teil 4 - Naturpark Dübener Heide
Abschlussbericht Teil 4 - Naturpark Dübener Heide
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Finanzierung:<br />
Voraussetzungen zur Ausschöpfung der maximalen Fördermöglichkeiten:<br />
1. Beschluss des Stadtrates, dass die Maßnahme der Sanierung der Altstadt dient<br />
und von öffentlichem Interesse ist;<br />
2. Sicherung der öffentlichen Nutzung<br />
Grunderwerb, Abbruch oder Modernisierung/Instandsetzung:<br />
- zu 100% förderfähig.<br />
Neubau:<br />
- zu 60 % förderfähig<br />
Ausstattung und Folgekosten:<br />
- werden nicht übernommen<br />
Mieteinnahmen verringern den Förderatz nach kommunaler Erstattungsberechnung<br />
Die Förderquote ist prinzipiell gleich, egal ob Stadt oder ein Verein als Investor auftritt.<br />
Bei privaten Investoren gilt die Forderung, dass vertraglich eine langfristige Nutzung<br />
vereinbart werden muss. Bei entstehenden Mieteinnahmen muss der Investor hier<br />
zusätzlich 15% des förderfähigen Aufwands tragen.<br />
Bei Förderung über dieses Instrument muss die Maßnahme bis 2011umgesetzt<br />
sein.<br />
Aus denkmalschutzrechtlichen Gründen wird vordergründig auf den Erhalt der<br />
Eckbebauung Wert gelegt (Sanierung oder Neubau Wohnhaus).<br />
Für beide Standorte in Bad Düben gilt:<br />
In Vorgesprächen haben Vertreter der Stadt starkes Interesse an einer Ansiedlung des<br />
<strong>Naturpark</strong>zentrums erkennen lassen und eine grundsätzliche Unterstützung der Stadt<br />
zugesichert. Ob und wie weit die Stadt eine finanzielle Verpflichtung – an dem einen<br />
oder anderen Standort in Bad Düben - eingehen will und kann, ist allerdings nicht<br />
geklärt. Eine offizielle politische Willensbekundung, bzw. Beschlüsse der Stadt lagen bis<br />
Februar 2007 noch nicht vor.<br />
<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Teil</strong> 4: Standortbewertung <strong>Naturpark</strong>haus – Gerda Peuling neulandplus 31