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Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen

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7 Koordinationsstrukturen<br />

In <strong>der</strong> Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> <strong>für</strong> <strong>pflegebedürftige</strong><br />

Personen ist festgehalten, dass die mobilen, teilstationären <strong>und</strong> stationären<br />

Dienstleistungen koordiniert erbracht werden sollen. Als Qualitätskriterien <strong>der</strong> Versorgung<br />

sind unter an<strong>der</strong>em die ganzheitliche Leistungserbringung, die Vernetzung <strong>der</strong> <strong>Dienste</strong> sowie<br />

möglichst fließende Übergänge zwischen mobilen <strong>und</strong> stationären <strong>Dienste</strong>n festgelegt worden.<br />

<strong>Einrichtungen</strong> <strong>für</strong> die Koordination <strong>und</strong> Kooperation <strong>der</strong> <strong>Dienste</strong> sind demnach auch einer<br />

<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Anlage B <strong>der</strong> Vereinbarung genannten sozial- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitspolitischen<br />

Mindeststandards des Leistungsangebotes.<br />

Die For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Koordination <strong>und</strong> Vernetzung <strong>der</strong> Dienstleistungen geht darauf zurück,<br />

dass Pflege <strong>und</strong> Betreuung von einer hoch differenzierten Palette an Anbietern erbracht<br />

werden. Diese sind auf verschiedene Ausschnitte des Betreuungsbedarfs spezialisiert <strong>und</strong><br />

damit arbeitsteilig tätig. Die Anbieter können gleichzeitig - z. B. wenn eine Person Hauskrankenpflege<br />

<strong>und</strong> Hilfe bei <strong>der</strong> Weiterführung des Haushalts erhält - o<strong>der</strong> auch hintereinan<strong>der</strong><br />

tätig sein, wenn z. B. einem Krankenhausaufenthalt eine Betreuung durch Mobile <strong>Dienste</strong><br />

folgt.<br />

Es gibt daher in <strong>der</strong> Regel hohen Abstimmungs- <strong>und</strong> Kooperationsbedarf, entwe<strong>der</strong> zwischen<br />

Institutionen o<strong>der</strong> zwischen gleichzeitig o<strong>der</strong> hintereinan<strong>der</strong> betreuenden Personen.<br />

Nachteile fehlen<strong>der</strong> Koordination sind Lücken in <strong>der</strong> Betreuungskette, z. B. wenn die Entlassung<br />

<strong>pflegebedürftige</strong>r Personen aus dem Krankenhaus ohne rechtzeitige Organisation <strong>der</strong><br />

häuslichen Betreuung erfolgt, Brüche in <strong>der</strong> Betreuung, wenn z. B. Informationen über<br />

durchgeführte Maßnahmen nicht weitergegeben werden <strong>und</strong> kein gemeinsames Betreuungsziel<br />

verfolgt wird, sowie Ineffektivität <strong>und</strong> Ineffizienz <strong>der</strong> Leistungserbringung, z. B. bei<br />

Doppelgleisigkeiten, unscharfen Kompetenzabgrenzungen <strong>und</strong> Unter- o<strong>der</strong> Überversorgung<br />

anstatt Treffsicherheit erbrachter Dienstleistungen. Koordination ist somit auch erfor<strong>der</strong>lich,<br />

um das Ziel einer wirtschaftlichen Leistungserbringung zu erreichen, wie es in <strong>der</strong> Vereinbarung<br />

zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>der</strong>n sowie in den Bedarfs- <strong>und</strong> Entwicklungsplänen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

angestrebt wird.<br />

Die Notwendigkeit <strong>der</strong> Sicherung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Koordination <strong>und</strong> Kooperation<br />

<strong>der</strong> <strong>Dienste</strong> <strong>und</strong> <strong>Einrichtungen</strong> - <strong>und</strong> zwar insbeson<strong>der</strong>e zwischen mobiler <strong>und</strong> stationärer<br />

Versorgung - wurde im Rahmen <strong>der</strong> Bedarfs- <strong>und</strong> Entwicklungspläne von allen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n<br />

betont. Für die Umsetzung dieses Anspruches wurden aber unterschiedliche Konzepte<br />

verfolgt. Die wesentlichen Unterschiede bestanden darin,<br />

• ob eigene <strong>Einrichtungen</strong> <strong>für</strong> die Übernahme von Koordinationsaufgaben geschaffen<br />

werden sollten,<br />

• ob diese selbst Betreuungsleistungen erbringen o<strong>der</strong> auf Koordinationsfunktionen<br />

beschränkt sein sollen,<br />

• wie weit diese ausgebaut werden, das heißt, ob es sich dabei um flächendeckende<br />

o<strong>der</strong> um punktuelle Ansätze handelt, <strong>und</strong><br />

• ob sie mittels Gesetz eingerichtet wurden o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>en Gr<strong>und</strong>lagen basieren.<br />

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