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Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen

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5.2 Maßnahmen <strong>für</strong> die Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> Versorgungsstruktur<br />

Nach <strong>der</strong>zeitigem Stand ist österreichweit ein <strong>Ausbau</strong> von Kurzzeitpflegeplätzen von 631 im<br />

Jahr 2002 auf insgesamt 984 im Jahr 2010, also im Ausmaß von zusätzlich 353 fixen <strong>und</strong> variablen<br />

Kurzzeitpflegeplätzen geplant (ohne Burgenland, Salzburg, Steiermark <strong>und</strong> Wien, vgl.<br />

Tabelle 5.1), Zielsetzung aller B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> (wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß)<br />

bleibt es, ein flächendeckendes Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen zu schaffen. Generell wird<br />

die Nachfrage aufgr<strong>und</strong> des noch nicht generell präsenten <strong>und</strong> bekannten Angebotes sehr<br />

unterschiedlich eingeschätzt.<br />

Um ein flächendeckendes Angebot an Kurzzeitpflege zu erreichen, planen die Län<strong>der</strong> - soweit<br />

Angaben vorliegen - analog den Vorhaben in den Bedarfs- <strong>und</strong> Entwicklungsplänen die<br />

Bereitstellung fixer Plätze bzw. die Vorgabe, dass jedes Heim bzw. jedes neu errichtete<br />

Heim obligatorisch Kurzzeitpflege anbieten muss.<br />

In Kärnten soll das bis dato recht unbekannte Angebot <strong>der</strong> Kurzzeitpflege durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit<br />

beworben werden. Durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit kann einerseits<br />

das Informationsdefizit über das Angebot per se in <strong>der</strong> Bevölkerung abgebaut werden, an<strong>der</strong>erseits<br />

können dadurch das Image dieses Leistungsangebots verbessert <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Folge<br />

Hemmschwellen älterer <strong>Menschen</strong> reduziert werden. In Kärnten, Tirol <strong>und</strong> Vorarlberg erhalten<br />

Klientinnen <strong>und</strong> Klienten bei Bedarf durch die Sozialhilfe finanzielle Unterstützung. In<br />

Oberösterreich wird bei <strong>der</strong> Vergabe <strong>der</strong> Investitionsför<strong>der</strong>ung zwischen Kurzzeitpflege- <strong>und</strong><br />

Dauerpflegeplatz nicht unterschieden. Darüber hinaus werden in zwei bis drei Heimen ausschließlich<br />

fixe Kurzzeitpflegeplätze angeboten, <strong>der</strong>en Finanzierung im Falle <strong>der</strong> Nichtnutzung<br />

<strong>der</strong> Sozialhilfeverband übernimmt.<br />

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass österreichweit ein <strong>Ausbau</strong> von Kurzzeitpflegeplätzen<br />

von 631 im Jahr 2002 auf insgesamt 984 im Jahr 2010, also im Ausmaß von<br />

zusätzlich 353 fixen <strong>und</strong> variablen Kurzzeitpflegeplätzen geplant ist (ohne Burgenland, Salzburg,<br />

Steiermark <strong>und</strong> Wien). Zielsetzung aller B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> - wenn auch in unterschiedlichem<br />

Ausmaß - bleibt es, ein flächendeckendes Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen zu schaffen.<br />

Die mit Wirkung vom 1.1.2004 vom BMSG geschaffene Möglichkeit, wonach aus dem<br />

Unterstützungsfonds Mittel auch als Zuschüsse zu Kosten <strong>für</strong> Kurzzeitpflegeangebote gewährt<br />

werden können, kann dazu führen, dass diese Leistung verstärkt nachgefragt wird.<br />

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