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Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen

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7. Aufbau o<strong>der</strong> Verstärkung neuer Leistungsbereiche: Bei <strong>der</strong> Umstrukturierung von bestehenden<br />

<strong>Einrichtungen</strong> als auch bei <strong>der</strong> Neuschaffung muss die Möglichkeit von Tagespflege<br />

<strong>und</strong> Kurzzeitpflege gegeben sein (Nie<strong>der</strong>österreich, Kärnten). In Nie<strong>der</strong>österreich<br />

werden die Hospizbetreuung sowie die Plätze <strong>für</strong> Apalliker, <strong>für</strong> intensiv zu betreuende<br />

Personen, <strong>für</strong> beatmete Personen <strong>und</strong> <strong>für</strong> demenziell erkrankte Bewohner ausgebaut. In<br />

Salzburg wird verstärkt auf forcierte Krankheitsvermeidung in Form von gezielten Präventionsmaßnahmen,<br />

aber auch auf einen verstärkten <strong>Ausbau</strong> alternativer Betreuungsformen<br />

(wie z. B. Wohngemeinschaften) gesetzt. In Oberösterreich werden spezielle Konzepte <strong>für</strong><br />

<strong>Menschen</strong> mit beson<strong>der</strong>en Betreuungsbedürfnissen (z. B. Demenz) erarbeitet. In Vorarlberg<br />

sollen Wohnplätze durch mobil betreute Wohnformen ersetzt werden.<br />

8. Verstärkung von Koordinationsstrukturen - z. B. durch „dezentrale Vernetzung mobiler<br />

<strong>und</strong> stationärer <strong>Dienste</strong>“ in Oberösterreich (vgl. Kapitel 7). In Vorarlberg werden auf örtlicher<br />

Ebene Heime in Form von Sozialzentren mit erhöhter Strukturqualität geschaffen.<br />

9. <strong>Ausbau</strong> <strong>der</strong> Pflegeaufsicht durch die Län<strong>der</strong>: In Nie<strong>der</strong>österreich wurde die Pflegeaufsicht<br />

des Landes personell verstärkt. In Salzburg werden weiterhin jährlich in den Alten- <strong>und</strong><br />

Pflegeheimen Aufsichtsbesuche durch die Aufsichtsbehörde sichergestellt. Im Burgenland<br />

werden seit Jahren <strong>und</strong> sollen auch künftighin kommissionelle Qualitätskontrollen durchgeführt<br />

werden. In Oberösterreich wird intensiv am Aufbau bzw. an <strong>der</strong> Weiterentwicklung<br />

einer externen Qualitätssicherung (Heimaufsicht) gearbeitet. In <strong>der</strong> Steiermark trat im November<br />

ein novelliertes Pflegeheimgesetz in Kraft, das auch Anwendung auf (privat betreute)<br />

Pflegeplätze findet. Durch dieses neue Gesetz gelten auch <strong>für</strong> Pflegeplätze Mindeststandards<br />

<strong>und</strong> Überprüfungs- <strong>und</strong> Zutrittsrechte wie <strong>für</strong> Altenwohn- <strong>und</strong> Pflegeheime.<br />

10. Anpassung <strong>der</strong> Finanzierung an Vorgaben: Im Rahmen einer Studie wurden in Tirol Organisationsanalysen<br />

in ausgewählten Heimen durchgeführt. Ein wesentliches Ergebnis<br />

dieser Studie führte zu einem tirolweit einheitlichen Kalkulationsmodell, aus dem sich unter<br />

an<strong>der</strong>em auch Anhaltszahlen <strong>für</strong> das Pflegepersonal ableiten ließen. Die Investitionsför<strong>der</strong>ung<br />

wird an die Einhaltung <strong>der</strong> ausgegebenen Standards geb<strong>und</strong>en. In Oberösterreich<br />

ist die Landesför<strong>der</strong>ung <strong>für</strong> Heimbauten an die regionale Sozialplanung geb<strong>und</strong>en,<br />

dort wird eine hohe Investitionsför<strong>der</strong>ung des Landes auf Basis von Normkosten gewährt<br />

(verb<strong>und</strong>en mit weiteren Auflagen wie Qualitätssicherung <strong>und</strong> Kostendämpfungsverfahren).<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Län<strong>der</strong> die bereits seit Mitte <strong>der</strong><br />

1990er-Jahre begonnene Entwicklung des massiven Abbaus von Wohnplätzen (teilweise<br />

zugunsten von Pflegeplätzen) weiter forcieren werden. Zusätzlich werden als Ziele in verstärktem<br />

Ausmaß die Erhöhung des Anteils qualifizierter Pflege- <strong>und</strong> Betreuungspersonen<br />

sowie <strong>der</strong> Aufbau zeitgemäßer baulich-räumlicher Strukturen verfolgt.<br />

Der Vergleich <strong>der</strong> damals <strong>und</strong> heute geplanten Maßnahmen zeigt eine tendenzielle Verschiebung<br />

<strong>der</strong> Schwerpunkte. Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Bedarfs- <strong>und</strong> Entwicklungspläne<br />

wurde <strong>der</strong> Umstrukturierung von Wohn- in Pflegeplätzen, <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die baulich-räumlichen Gestaltung, <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Pflege- <strong>und</strong><br />

Betreuungspersonen sowie den Höherqualifizierungsmaßnahmen des Personals ein beson<strong>der</strong>er<br />

Stellenwert beigemessen. An<strong>der</strong>en Vorhaben (wie z. B. dem weiteren <strong>Ausbau</strong> alterna-<br />

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