Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen

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15.12.2012 Aufrufe

Qualitätssicherung Die Sicherung der Qualität wird erneut von allen Ländern als eine wichtige und noch nicht eingelöste Anforderung gesehen. Bisher wurden in sieben Bundesländern Standards für Errichtung und Betrieb von Alten- und Pflegeheimen auf eine rechtliche Basis gestellt und zwar entweder im Rahmen eines Heimgesetzes bzw. einer Verordnung oder in Form von Richtlinien. Allein diese Entwicklung der letzten Jahre (Festlegung von verbindlichen Qualitätsstandards) muss als großer Schritt in Richtung Qualitätssicherung gewertet werden. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Personals wurden beispielsweise im Bereich der Pflegedienst- und Heimleitung und deren Qualifikationsanforderungen geregelt. Fort- und Weiterbildungserfordernisse sowie das Angebot von Supervision werden in unterschiedlicher Form behandelt. Die Mitwirkungsmöglichkeit der Heimbewohner wird in drei Heimgesetzen als Bewohnervertretung bzw. Heimbewohneranwaltschaft definiert. Die Handhabung der Aufsicht über die Heime wurde in allen Gesetzeswerken geregelt. 4.5 Maßnahmen für die Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur Im Rahmen der Bedarfs- und Entwicklungspläne wurden Maßnahmen für die Weiterentwicklung der stationären Betreuung bis zum Jahr 2010 festgehalten. Es stellt sich nun die Frage, welche Maßnahmen bis zum heutigen Tag gesetzt wurden und welche Maßnahmen mit welchen Prioritäten aus heutiger Sicht bis zum Jahr 2010 verfolgt werden sollen. Die Planungen der Länder sind in der Regel konkret, nur für Salzburg (die Überarbeitung des Bedarfs- und Entwicklungsplans ist nicht abgeschlossen), für Wien und für die Steiermark liegen keine aktuellen Maßnahmenplanungen vor. Die Prioritäten „Pflegeheime vor Wohnheime“ sowie „Ausbau der mobilen Dienste“ (und damit Sicherung eines möglichst langen Verbleibs in der eigenen Wohnung) wurden grundsätzlich von allen Ländern genannt. Die in den nächsten Jahren geplanten Aktivitäten lassen sich im Wesentlichen zu folgenden zehn Bereichen zusammenfassen, wobei die Länder - abhängig von der jeweiligen Ausgangslage im Bundesland - unterschiedliche Schwerpunkt setzen: 1. Weiterer Ausbau des Pflegeplatzangebots mit dem Ziel der Abdeckung des ermittelten Bedarfs. Weiter sukzessiver Abbau von Wohnheimplätzen, in Niederösterreich und Vorarlberg wird zukünftig gänzlich auf Wohnheimplätzen verzichtet. Gegebenenfalls gibt es zusätzliche Vorgaben wie z. B. Ausgleich regionaler Versorgungsunterschiede zwischen den Bezirken und prioritäre Maßnahmenplanung in unterversorgten Bezirken, um eine dezentrale wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten (Kärnten, Tirol). 2. Sicherung der Bedürfnisorientierung in Form von zeitgemäßen baulich-räumlichen Strukturen, etwa durch gesetzlich festgelegte baulich-räumliche Mindeststandards und dadurch überprüfbare Qualitätsvorgaben sowie durch Förderung tagesstrukturierender Angebote: In Tirol, wo Qualitätsstandards noch auf keine gesetzliche Basis gestellt wurden, beste- 55

56 hen fachlich ausgearbeitete Empfehlungen. In Salzburg wiederum betrug der Anteil der Einbettzimmer an den Gesamtplätzen bereits im Jahr 2002 73 Prozent und soll weiterhin gesteigert werden. Im Salzburger Pflegegesetz werden tagesstrukturierende Angebote ebenso wie ein uneingeschränktes Besuchsrecht für die Angehörigen der Heimbewohner festgeschrieben und es wird weiterhin auf die Einhaltung geachtet. In Oberösterreich werden für jene Alten- und Pflegeheime, die derzeit nicht den Mindeststandards der Heimverordnung entsprechen, nur zeitlich befristete Ausnahmebewilligungen für den Weiterbetrieb gewährt, um auf diese Weise die erforderlichen Adaptierungsarbeiten zu initiieren. Das konkrete Ziel lautet: 3.000 Heimplätze in den nächsten sechs Jahren zu erneuern (Anpassung an die Heimverordnung). Im Burgenland sind Altenwohn- und Pflegeheime überschaubar zu errichten und in familienähnliche Strukturen zu gliedern und in Oberösterreich sollen immer mehr kleinere Einrichtungen zu einer regional ausgewogenen Verteilung der Heimplätze beitragen. 3. Erhöhung der Anzahl der Pflege- und Betreuungspersonen und Höherqualifizierung derselben: Zur Institutionalisierung des Erfahrungsaustausches und zur Initiierung von Maßnahmen zur Personalgewinnung wird in Kärnten je eine Arbeitsgruppe für den stationären und den mobilen Bereich gegründet. Mit der Aktion „Pflege hat Zukunft“ hat das Land Niederösterreich 2001 gemeinsam mit der ARGE der NÖ-Heime begonnen, massiv Werbung für die Pflegeberufe zu machen. Ebenso wurde seitens des Landes in Kooperation mit dem AMS die Aktion „2. Bildungsweg“ gestartet. In Oberösterreich wird eine landeseigene Altenbetreuungsschule betrieben die ALIS – Altenheim-Implacement-Stiftung seit einigen Jahren implementiert, die von der ARGE Alten- und Pflegeheime Oberösterreich initiiert wurde. 4. Qualitätssicherungsmaßnahmen in Form von Qualitätszirkeln und Qualitätskommissionen: Einbeziehung des Know-hows der Arbeitsgemeinschaften der Heimleiter bzw. Pflegedienstleiter (Tirol), finanzielle Förderung der Heimleiteraus- und -weiterbildung (Oberösterreich und Tirol). In Salzburg wird jährlich von der Sozialabteilung ein Weiterbildungskatalog erstellt. In der Steiermark wurde die „Pflegeombudsschaft“ per Gesetz zur Wahrung und Sicherung der Rechte und Interesse der Patienten und Bewohner eingeführt. Zu deren Aufgaben zählen unter anderem die umfassende Beratung und Erteilung von Auskünften sowie die Entgegennahme, Prüfung und Aufklärung von Beschwerden. 5. Stärkung der informellen Unterstützung durch Hilfen für Angehörige sowie Information und Beratung (Burgenland, Salzburg, Tirol). 6. Entwicklung einer höheren Zielgenauigkeit bei der Aufnahme in eine stationäre Einrichtung (Kärnten, Salzburg, Burgenland), das heißt Sicherstellung der tatsächlichen Belegung der Pflegeplätze mit in hohem Maße pflegebedürftigen Personen. In Oberösterreich konnte durch die konsequente Anwendung der Strategie „mobil vor stationär“ erreicht werden, dass sich der Anteil der Heimbewohner ohne Pflegegeldbezug seit 1994 von 19,8 Prozent auf 5,3 Prozent reduzierte, wobei keine Unterscheidung zwischen Wohn- und Pflegeplätzen erfolgte.

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hen fachlich ausgearbeitete Empfehlungen. In Salzburg wie<strong>der</strong>um betrug <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong><br />

Einbettzimmer an den Gesamtplätzen bereits im Jahr 2002 73 Prozent <strong>und</strong> soll weiterhin<br />

gesteigert werden. Im Salzburger Pflegegesetz werden tagesstrukturierende Angebote<br />

ebenso wie ein uneingeschränktes Besuchsrecht <strong>für</strong> die Angehörigen <strong>der</strong> Heimbewohner<br />

festgeschrieben <strong>und</strong> es wird weiterhin auf die Einhaltung geachtet.<br />

In Oberösterreich werden <strong>für</strong> jene Alten- <strong>und</strong> Pflegeheime, die <strong>der</strong>zeit nicht den Mindeststandards<br />

<strong>der</strong> Heimverordnung entsprechen, nur zeitlich befristete Ausnahmebewilligungen<br />

<strong>für</strong> den Weiterbetrieb gewährt, um auf diese Weise die erfor<strong>der</strong>lichen Adaptierungsarbeiten<br />

zu initiieren. Das konkrete Ziel lautet: 3.000 Heimplätze in den nächsten sechs<br />

Jahren zu erneuern (Anpassung an die Heimverordnung). Im Burgenland sind Altenwohn-<br />

<strong>und</strong> Pflegeheime überschaubar zu errichten <strong>und</strong> in familienähnliche Strukturen zu glie<strong>der</strong>n<br />

<strong>und</strong> in Oberösterreich sollen immer mehr kleinere <strong>Einrichtungen</strong> zu einer regional ausgewogenen<br />

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3. Erhöhung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Pflege- <strong>und</strong> Betreuungspersonen <strong>und</strong> Höherqualifizierung <strong>der</strong>selben:<br />

Zur Institutionalisierung des Erfahrungsaustausches <strong>und</strong> zur Initiierung von Maßnahmen<br />

zur Personalgewinnung wird in Kärnten je eine Arbeitsgruppe <strong>für</strong> den stationären<br />

<strong>und</strong> den mobilen Bereich gegründet. Mit <strong>der</strong> Aktion „Pflege hat Zukunft“ hat das Land<br />

Nie<strong>der</strong>österreich 2001 gemeinsam mit <strong>der</strong> ARGE <strong>der</strong> NÖ-Heime begonnen, massiv Werbung<br />

<strong>für</strong> die Pflegeberufe zu machen. Ebenso wurde seitens des Landes in Kooperation<br />

mit dem AMS die Aktion „2. Bildungsweg“ gestartet. In Oberösterreich wird eine landeseigene<br />

Altenbetreuungsschule betrieben die ALIS – Altenheim-Implacement-Stiftung seit<br />

einigen Jahren implementiert, die von <strong>der</strong> ARGE Alten- <strong>und</strong> Pflegeheime Oberösterreich<br />

initiiert wurde.<br />

4. Qualitätssicherungsmaßnahmen in Form von Qualitätszirkeln <strong>und</strong> Qualitätskommissionen:<br />

Einbeziehung des Know-hows <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaften <strong>der</strong> Heimleiter bzw. Pflegedienstleiter<br />

(Tirol), finanzielle För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Heimleiteraus- <strong>und</strong> -weiterbildung (Oberösterreich<br />

<strong>und</strong> Tirol). In Salzburg wird jährlich von <strong>der</strong> Sozialabteilung ein Weiterbildungskatalog<br />

erstellt. In <strong>der</strong> Steiermark wurde die „Pflegeombudsschaft“ per Gesetz zur Wahrung<br />

<strong>und</strong> Sicherung <strong>der</strong> Rechte <strong>und</strong> Interesse <strong>der</strong> Patienten <strong>und</strong> Bewohner eingeführt. Zu <strong>der</strong>en<br />

Aufgaben zählen unter an<strong>der</strong>em die umfassende Beratung <strong>und</strong> Erteilung von Auskünften<br />

sowie die Entgegennahme, Prüfung <strong>und</strong> Aufklärung von Beschwerden.<br />

5. Stärkung <strong>der</strong> informellen Unterstützung durch Hilfen <strong>für</strong> Angehörige sowie Information <strong>und</strong><br />

Beratung (Burgenland, Salzburg, Tirol).<br />

6. Entwicklung einer höheren Zielgenauigkeit bei <strong>der</strong> Aufnahme in eine stationäre Einrichtung<br />

(Kärnten, Salzburg, Burgenland), das heißt Sicherstellung <strong>der</strong> tatsächlichen Belegung<br />

<strong>der</strong> Pflegeplätze mit in hohem Maße <strong>pflegebedürftige</strong>n Personen. In Oberösterreich<br />

konnte durch die konsequente Anwendung <strong>der</strong> Strategie „mobil vor stationär“ erreicht<br />

werden, dass sich <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Heimbewohner ohne Pflegegeldbezug seit 1994 von 19,8<br />

Prozent auf 5,3 Prozent reduzierte, wobei keine Unterscheidung zwischen Wohn- <strong>und</strong><br />

Pflegeplätzen erfolgte.

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