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Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen

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Qualitätssicherung<br />

Die Sicherung <strong>der</strong> Qualität wird erneut von allen Län<strong>der</strong>n als eine wichtige <strong>und</strong> noch nicht<br />

eingelöste Anfor<strong>der</strong>ung gesehen. Bisher wurden in sieben B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n Standards <strong>für</strong> Errichtung<br />

<strong>und</strong> Betrieb von Alten- <strong>und</strong> Pflegeheimen auf eine rechtliche Basis gestellt <strong>und</strong> zwar<br />

entwe<strong>der</strong> im Rahmen eines Heimgesetzes bzw. einer Verordnung o<strong>der</strong> in Form von Richtlinien.<br />

Allein diese Entwicklung <strong>der</strong> letzten Jahre (Festlegung von verbindlichen Qualitätsstandards)<br />

muss als großer Schritt in Richtung Qualitätssicherung gewertet werden.<br />

Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen hinsichtlich des Personals wurden beispielsweise im Bereich <strong>der</strong><br />

Pflegedienst- <strong>und</strong> Heimleitung <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Qualifikationsanfor<strong>der</strong>ungen geregelt. Fort- <strong>und</strong><br />

Weiterbildungserfor<strong>der</strong>nisse sowie das Angebot von Supervision werden in unterschiedlicher<br />

Form behandelt. Die Mitwirkungsmöglichkeit <strong>der</strong> Heimbewohner wird in drei Heimgesetzen<br />

als Bewohnervertretung bzw. Heimbewohneranwaltschaft definiert. Die Handhabung <strong>der</strong><br />

Aufsicht über die Heime wurde in allen Gesetzeswerken geregelt.<br />

4.5 Maßnahmen <strong>für</strong> die Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

Versorgungsstruktur<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Bedarfs- <strong>und</strong> Entwicklungspläne wurden Maßnahmen <strong>für</strong> die Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> stationären Betreuung bis zum Jahr 2010 festgehalten. Es stellt sich nun die Frage,<br />

welche Maßnahmen bis zum heutigen Tag gesetzt wurden <strong>und</strong> welche Maßnahmen mit welchen<br />

Prioritäten aus heutiger Sicht bis zum Jahr 2010 verfolgt werden sollen. Die Planungen<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sind in <strong>der</strong> Regel konkret, nur <strong>für</strong> Salzburg (die Überarbeitung des Bedarfs- <strong>und</strong><br />

Entwicklungsplans ist nicht abgeschlossen), <strong>für</strong> Wien <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Steiermark liegen keine aktuellen<br />

Maßnahmenplanungen vor.<br />

Die Prioritäten „Pflegeheime vor Wohnheime“ sowie „<strong>Ausbau</strong> <strong>der</strong> mobilen <strong>Dienste</strong>“ (<strong>und</strong> damit<br />

Sicherung eines möglichst langen Verbleibs in <strong>der</strong> eigenen Wohnung) wurden gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

von allen Län<strong>der</strong>n genannt. Die in den nächsten Jahren geplanten Aktivitäten lassen sich<br />

im Wesentlichen zu folgenden zehn Bereichen zusammenfassen, wobei die Län<strong>der</strong> - abhängig<br />

von <strong>der</strong> jeweiligen Ausgangslage im B<strong>und</strong>esland - unterschiedliche Schwerpunkt setzen:<br />

1. Weiterer <strong>Ausbau</strong> des Pflegeplatzangebots mit dem Ziel <strong>der</strong> Abdeckung des ermittelten<br />

Bedarfs. Weiter sukzessiver Abbau von Wohnheimplätzen, in Nie<strong>der</strong>österreich <strong>und</strong> Vorarlberg<br />

wird zukünftig gänzlich auf Wohnheimplätzen verzichtet. Gegebenenfalls gibt es<br />

zusätzliche Vorgaben wie z. B. Ausgleich regionaler Versorgungsunterschiede zwischen<br />

den Bezirken <strong>und</strong> prioritäre Maßnahmenplanung in unterversorgten Bezirken, um eine<br />

dezentrale wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten (Kärnten, Tirol).<br />

2. Sicherung <strong>der</strong> Bedürfnisorientierung in Form von zeitgemäßen baulich-räumlichen Strukturen,<br />

etwa durch gesetzlich festgelegte baulich-räumliche Mindeststandards <strong>und</strong> dadurch<br />

überprüfbare Qualitätsvorgaben sowie durch För<strong>der</strong>ung tagesstrukturieren<strong>der</strong> Angebote:<br />

In Tirol, wo Qualitätsstandards noch auf keine gesetzliche Basis gestellt wurden, beste-<br />

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