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Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen

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werden sich die unterschiedlichen Versorgungsdichten in den einzelnen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n auch<br />

zukünftig nicht wesentlich aneinan<strong>der</strong> annähern. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> aktuellen Berechnungen liegt<br />

die Differenz zwischen <strong>der</strong> höchsten Versorgungsdichte pro 1.000 Einwohner ab 75 Jahren<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> niedrigsten bei 56 Heimplätzen. Bei den Bedarfsberechnungen in den Jahren<br />

1995/96/97 lag diese Differenz bei 63 Heimplätzen pro 1.000 Einwohner ab 75 Jahren.<br />

Bedarf nach Personal<br />

Aktuelle Personalbedarfsberechnungen <strong>für</strong> das Jahr 2010 gibt es in Kärnten <strong>und</strong> Tirol. In<br />

Kärnten wird davon ausgegangen, dass zusätzlich insgesamt 586 Vollzeitäquivalente an<br />

Pflege- <strong>und</strong> Betreuungspersonal erfor<strong>der</strong>lich sein werden, davon sollen 390 Vollzeitäquivalente<br />

<strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> diplomierten Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflegepersonen <strong>und</strong> 195 Personen<br />

<strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Alten-/Pflegehelfer/innen <strong>und</strong> Altenfachbetreuer/innen angehören.<br />

Diese Berechnungen wurden auf Basis des zukünftig gültigen Personalschlüssels durchgeführt.<br />

In Tirol wird von einem zusätzlichen Personalbedarf von 582 Pflege- <strong>und</strong> Betreuungspersonen<br />

(Vollzeitäquivalente) ausgegangen. Davon sollen zusätzlich 230 Personen<br />

qualifizierte Pflegepersonen sein <strong>und</strong> zusätzlich 450 Personen aus <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Alten-<br />

/Pflegehelfer/innen <strong>und</strong> Altenfachbetreuer/innen stammen. Die Gruppe des Hilfspersonals<br />

soll um 96 Personen reduziert werden. Beide Entwicklungen zeigen in Richtung Höherqualifizierung<br />

des Personals.<br />

Die in den B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n geltenden Personalschlüssel sind in Tabelle 4.6 dargestellt. Im<br />

Pflegebereich ist eine Vollzeitkraft des Pflege- <strong>und</strong> Betreuungspersonals auf zwei bis drei<br />

Plätze, im Wohnbereich eine Vollzeitkraft pro zwölf bis 24 Plätze vorgesehen. Bis dato wurden<br />

in drei B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n (Burgenland, Oberösterreich <strong>und</strong> Steiermark) Personalschlüssel<br />

auch legistisch in Form von Verordnungen zu Heimgesetzen festgelegt. Diese Personalvorgaben<br />

unterscheiden sich mitunter von den Vorgaben in den Bedarfs- <strong>und</strong> Entwicklungsplänen.<br />

In Wien befindet sich eine Verordnung zum Heimgesetz in <strong>der</strong> Beschlussfassungsphase.<br />

Unterschiedlich sind auch die Vorgaben <strong>für</strong> die Qualifikationsstruktur: In Oberösterreich <strong>und</strong><br />

in <strong>der</strong> Steiermark muss <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> diplomierten Pflegekräfte am Pflege- <strong>und</strong> Betreuungspersonal<br />

20 Prozent, in Kärnten 30 Prozent <strong>und</strong> zukünftig 40 Prozent, in Nie<strong>der</strong>österreich 45<br />

Prozent <strong>und</strong> in Burgenland sogar 50 Prozent betragen. Hilfsdienste werden nur in Kärnten<br />

(<strong>der</strong>zeit) <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Steiermark als Anteil am Personalschlüssel gewertet. Personalschlüssel<br />

<strong>für</strong> Personen des medizinisch-technischen <strong>Dienste</strong>s wurden in drei Bedarfs- <strong>und</strong> Entwicklungsplänen<br />

(Burgenland, Steiermark <strong>und</strong> Tirol) festgelegt, in den vorhandenen Verordnungen<br />

jedoch nicht.<br />

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