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Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen

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Der Bedarf kann im Wesentlichen auf drei verschiedene Weisen ermittelt werden: Durch indikatorengestützte<br />

Bedarfsmodelle, durch Bedarfsfortschreibung unter Verwendung von<br />

Richtwerten o<strong>der</strong> anhand einer Kombination von Richtwerten <strong>und</strong> bezirksspezifischen Zu-<br />

bzw. Abschlägen.<br />

In allen Bedarfs- <strong>und</strong> Entwicklungsplänen wurde <strong>der</strong> Bedarf auf Basis eines Richtwerts ermittelt.<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Bedarfsberechnungen waren heterogen. Die im Jahr 2010 angestrebte<br />

Versorgungsdichte reichte von 74,4 Heimplätzen pro 1.000 Einwohner ab 75 Jahren<br />

in Nie<strong>der</strong>österreich bis zum beinahe Doppelten von 137,7 Heimplätzen in Salzburg. Wie bei<br />

den mobilen pflegerischen <strong>und</strong> sozialen <strong>Dienste</strong>n gibt es auch bei <strong>der</strong> Bedarfsberechnung<br />

<strong>für</strong> Heimplätze kein b<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>überschreitendes, einheitliches Verständnis über die Ausgestaltung<br />

eines bedarfsgerechten Angebots.<br />

Österreichweit (unter Ausschluss von Wien, da in Wien keine Bedarfsberechnungen <strong>für</strong> 2010<br />

im Bedarfs- <strong>und</strong> Entwicklungsplan enthalten waren) hat <strong>der</strong> Iststand 2002 den in den Bedarfs-<br />

<strong>und</strong> Entwicklungsplänen <strong>für</strong> das Jahr 2010 ermittelten Bedarf an Heimplätzen nahezu<br />

erreicht: nur 433 Plätze fehlen auf den ermittelten Soll-Stand 2010. Sofern die Bedarfsermittlungen<br />

ein realitätsnahes Bild ergeben, kann bereits im Jahr 2002 von einem bedarfsgerechten<br />

Angebot ausgegangen werden. In allen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n (mit Ausnahme des Burgenlandes)<br />

übersteigt <strong>der</strong> Iststand 2002 bereits den Sollstand 2010 (vgl. Abbildung 4.4).<br />

Bedarfsdeckung bei <strong>der</strong> personellen Ausstattung<br />

In Bezug auf die personelle Ausstattung <strong>der</strong> Heime mit Pflege- <strong>und</strong> Betreuungspersonal<br />

wurden in fast allen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n Personalschlüssel definiert, die mittlerweile zum Großteil<br />

in Heimgesetzen bzw. Verordnungen festgelegt wurden (vgl. Kapitel 4.4). Diese Personalschlüssel<br />

beruhen in <strong>der</strong> Regel auf einer Personalbedarfsberechnung, die nicht auf <strong>der</strong> Zahl<br />

<strong>der</strong> Pflege- o<strong>der</strong> Wohnplätze <strong>der</strong> Einrichtung (mit Ausnahme von Tirol), son<strong>der</strong>n auf <strong>der</strong> Bewohnerstruktur<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong>en Pflege- <strong>und</strong> Betreuungsbedarf (d. h. Pflegegeldeinstufung) basiert.<br />

Der Bedarf nach Pflege- <strong>und</strong> Betreuungspersonal in den Alten- <strong>und</strong> Pflegeheimen im Jahr<br />

2010 wurde nur von fünf B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n ermittelt; ein österreichweiter Wert kann daher nicht<br />

angegeben werden. In diesen fünf B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n wurde davon ausgegangen, dass zusätzlich<br />

736 Personen an Pflege- <strong>und</strong> Betreuungspersonal erfor<strong>der</strong>lich sein werden, davon<br />

sollten 675 Personen in einem Pflege- <strong>und</strong> Betreuungsberuf qualifiziert sein.<br />

Im Zeitraum zwischen 1995/96/97 <strong>und</strong> 2002 hat sich die Dichte <strong>der</strong> Personalausstattung in<br />

allen Alten- <strong>und</strong> Pflegheimen um r<strong>und</strong> 60 Prozent bzw. um 7.760 vollzeitbeschäftigte Personen<br />

erhöht. Die Frage, ob nun eine personelle Bedarfsdeckung vorliegt o<strong>der</strong> nicht, kann anhand<br />

des hier aufgezeigten Zahlenmaterials nicht beantwortet werden. Im Rahmen aller Interviews<br />

mit den Län<strong>der</strong>n zur gegenständlichen Studie wurde auf das Problem des nicht gedeckten<br />

Personalbedarfs, teilweise sogar des „Pflegenotstands“ im Rahmen <strong>der</strong> Altenbetreuung<br />

hingewiesen.<br />

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