Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen
Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen
ge Personen sind im Sinne einer wohnortnahen, familienähnlichen Betreuung Häuser mit einer überschaubaren Anzahl an Bewohnern zu bevorzugen. Gleichzeitig müssen - im Sinne einer durchgängigen Versorgungskette für den einzelnen Bewohner - die Kooperation und Koordination mit den anderen Dienstleistungsangeboten gesichert werden. Die Schwerpunktsetzung auf den Ausbau von Pflegeheimen und dem oftmals gänzlichen Verzicht auf Altenheime ist nur dann zielführend, wenn es im Planungszeitraum gelingt, Fehlplatzierungen zu vermeiden und das entsprechende substitutive Angebot an mobilen pflegerischen und sozialen Diensten, teilstationärer Betreuung sowie an alternativen Betreuungsformen (wie z. B. Seniorenwohngemeinschaften) aufzubauen. Längerfristig besteht seitens der Mehrheit der Länder das Ziel, jene Menschen, die keinen oder nur fallweisen Pflegebedarf aufweisen, primär durch mobile Dienste zu betreuen (Richtlinie „mobil vor stationär“). Die Priorität „Pflegeheime, aber auch alternative Wohnformen wie z. B. betreutes Wohnen (vgl. Kapitel 5) vor Wohnheimen“ sowie eine Schwerpunktsetzung auf den Ausbau der mobilen Dienste wurde demnach auch von allen Ländern in ihren aktuellen Überlegungen thematisiert. In allen Ländern besteht demnach auch die Priorität, das Pflegeplatzangebot zu Lasten des Wohnplatzangebots auszubauen. Entsprechend dem oben aufgezeigten Strukturwandel gibt es in Österreich kaum mehr Einrichtungen, die ausschließlich Wohn- oder Pflegeplätze anbieten, sondern überwiegend gemischte Einrichtungen mit beiden Leistungsangeboten bzw. Wohnplätzen, an denen im Bedarfsfall auch Pflege geleistet wird. Dieser Wandel in der Bedürfnisstruktur schlägt sich auch in der Struktur des Angebots nieder, die in den Bundesländern angestrebt wird. In allen Bundesländern ist dieser Prozess bereits ganz oder teilweise abgeschlossen - es wird nicht mehr zwischen Wohn- und Pflegeplatz unterschieden bzw. wurde die Anzahl der Wohnplätze drastisch reduziert und es werden Plätze in den meisten Bundesländern erst ab Pflegegeldstufe 3 über die Sozialhilfe gefördert (in Salzburg etwa werden die Kosten der Hotelleistung nicht mehr von der Sozialhilfe gefördert). In beinahe allen Bedarfs- und Entwicklungsplänen der Länder wurden Alten- und Pflegeheime geplant; dieser Bereich wurde demnach auch in der Übersicht über diese Pläne dargestellt. Aufbauend darauf wird in der nun vorliegenden Zwischenbilanz der bisher erfolgte Ausbau des Angebots beschrieben. Entsprechend der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen soll im Jahr 2010 ein qualitäts- und bedarfsgerechtes Angebot an stationärer Betreuung vorgehalten werden, wobei etwaige Versorgungsdefizite gleichmäßig in Etappen bis zu den Jahren 2000, 2005 und 2010 abgebaut werden sollten. Die Definition des Sollstandes des Leistungsangebots im Jahr 2010 und seine Gegenüberstellung mit dem jeweiligen Iststand in den Ländern ergaben im Wesentlichen folgende vier Maßnahmen, die im Bereich der stationären Betreuung in Österreich bis zum Jahr 2010 erfüllt werden sollten: 1. Umstrukturierung des Heimplatzangebotes und ein - wenn auch quantitativ nicht bedeutender - Ausbau der Plätze, bei gleichzeitig angestrebtem Ausgleich regionaler Unterschiede. 31
32 Die bereits zum Zeitpunkt der Erstellung der Bedarfs- und Entwicklungspläne in Gang gesetzte Umstrukturierung des Heimplatzangebots im Hinblick auf eine Erhöhung des Angebots an Pflegeplätzen und eine Verringerung des Angebots an reinen Wohnplätzen wurde weitergeführt. In praktisch allen Bundesländern wurde das Angebot an Pflegeplätzen ausgeweitet und gleichzeitig das Angebot an Wohnplätzen reduziert. Die Planung sah vor, dass es bis zum Jahr 2010 - unter Außerachtlassung von Wien, hier lag keine Festlegung auf eine Bedarfsberechnung vor - in Österreich rund 50.000 Heimplätze geben sollte. Bliebe das Angebot an stationärer Betreuung in Wien auf dem Stand von 1996, so würde sich die Bedarfszahl für das Jahr 2010 auf rund 70.000 Heimplätze erhöhen. Gegenüber den Ausgangsjahren 1995/96/97 mit rund 64.800 Heimplätzen war dieser Bedarf somit nur um etwa 5.200 Plätze oder um acht Prozent höher. Bei den angestrebten Planungen wurde bereits der Umstrukturierung des Heimplatzangebots Rechnung getragen: Der Bedarf nach Pflegeplätzen im Jahr 2010 lag um etwa 8.000 Plätze höher als der Iststand zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahmen 1995/96/97, der Bedarf nach Wohnplätzen um etwa 2.650 Plätze niedriger (Daten ohne Oberösterreich und Wien). Der Anteil an Pflegeplätzen an den Heimplätzen insgesamt sollte sich somit von rund 62 Prozent in den Jahren 19995/96/97 auf etwa 73 Prozent im Jahr 2010 erhöhen. Würden alle Heimplätze in Oberösterreich dem Pflegebereich zugerechnet (Aufnahmekriterium in ein Heim stellt ein ständiger außergewöhnlicher Pflegebedarf dar), würde dieser Anteil sogar 79 Prozent betragen. Die größte Differenz zwischen Ist- und Sollstand an Pflegeplätzen wurde in den Bundesländern Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg ermittelt. Bis auf die Steiermark ergab sich in diesen Bundesländern gleichzeitig ein geringerer Bedarf nach Wohnplätzen als zum Erhebungszeitraum vorhanden. 2. Zeitgemäße Ausstattung der baulich-räumlichen Strukturen. Die Veränderungen im Heimplatzangebot standen in Zusammenhang mit einer sukzessiven Verbesserung der baulich-räumlichen Bedingungen. In vielen Bundesländern wurde von einem großen Reinvestitionsbedarf ausgegangen, da ältere Bauten den Standards einer modernen, an die Ziele und Grundsätze der Betreuung alter Menschen angepassten Umgebung - z. B. Wahrung der Intimsphäre, zeitgemäße Pflegemodelle - nicht entsprachen. 3. Erhöhung der Zahl der Pflege- und Betreuungspersonen und Höherqualifizierung. Der Bedarf nach Pflege- und Betreuungspersonal in den Alten- und Pflegeheimen im Jahr 2010 wurde nur von fünf Bundesländern ermittelt: Es wurde davon ausgegangen, dass zusätzlich insgesamt 736 Personen bis zum Jahr 2010 im Bereich Pflege- und Betreuungspersonal erforderlich sein werden. Bedingt durch die Zunahme des Bedarfs nach Pflegeplätzen einerseits und durch den vielfach noch nicht erreichten vorgesehenen Qualifikationsgrad des Personals andererseits wurde insbesondere eine Zunahme des Bedarfs nach diplomierten Pflegepersonen prognostiziert. So lauteten die Planungen beispielsweise im Burgenland, in Kärnten und in Salzburg, bis zum Jahr 2010 jeweils zwischen 90 und 115 diplomierte Pflegepersonen zusätzlich zu beschäftigen.
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ge Personen sind im Sinne einer wohnortnahen, familienähnlichen Betreuung Häuser mit einer<br />
überschaubaren Anzahl an Bewohnern zu bevorzugen. Gleichzeitig müssen - im Sinne<br />
einer durchgängigen Versorgungskette <strong>für</strong> den einzelnen Bewohner - die Kooperation <strong>und</strong><br />
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auf den <strong>Ausbau</strong> von Pflegeheimen <strong>und</strong> dem oftmals gänzlichen Verzicht auf<br />
Altenheime ist nur dann zielführend, wenn es im Planungszeitraum gelingt, Fehlplatzierungen<br />
zu vermeiden <strong>und</strong> das entsprechende substitutive Angebot an mobilen pflegerischen<br />
<strong>und</strong> sozialen <strong>Dienste</strong>n, teilstationärer Betreuung sowie an alternativen Betreuungsformen<br />
(wie z. B. Seniorenwohngemeinschaften) aufzubauen. Längerfristig besteht seitens <strong>der</strong><br />
Mehrheit <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> das Ziel, jene <strong>Menschen</strong>, die keinen o<strong>der</strong> nur fallweisen Pflegebedarf<br />
aufweisen, primär durch mobile <strong>Dienste</strong> zu betreuen (Richtlinie „mobil vor stationär“). Die<br />
Priorität „Pflegeheime, aber auch alternative Wohnformen wie z. B. betreutes Wohnen (vgl.<br />
Kapitel 5) vor Wohnheimen“ sowie eine Schwerpunktsetzung auf den <strong>Ausbau</strong> <strong>der</strong> mobilen<br />
<strong>Dienste</strong> wurde demnach auch von allen Län<strong>der</strong>n in ihren aktuellen Überlegungen thematisiert.<br />
In allen Län<strong>der</strong>n besteht demnach auch die Priorität, das Pflegeplatzangebot zu Lasten<br />
des Wohnplatzangebots auszubauen.<br />
Entsprechend dem oben aufgezeigten Strukturwandel gibt es in Österreich kaum mehr <strong>Einrichtungen</strong>,<br />
die ausschließlich Wohn- o<strong>der</strong> Pflegeplätze anbieten, son<strong>der</strong>n überwiegend gemischte<br />
<strong>Einrichtungen</strong> mit beiden Leistungsangeboten bzw. Wohnplätzen, an denen im Bedarfsfall<br />
auch Pflege geleistet wird. Dieser Wandel in <strong>der</strong> Bedürfnisstruktur schlägt sich auch<br />
in <strong>der</strong> Struktur des Angebots nie<strong>der</strong>, die in den B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n angestrebt wird. In allen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n<br />
ist dieser Prozess bereits ganz o<strong>der</strong> teilweise abgeschlossen - es wird nicht mehr<br />
zwischen Wohn- <strong>und</strong> Pflegeplatz unterschieden bzw. wurde die Anzahl <strong>der</strong> Wohnplätze drastisch<br />
reduziert <strong>und</strong> es werden Plätze in den meisten B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n erst ab Pflegegeldstufe<br />
3 über die Sozialhilfe geför<strong>der</strong>t (in Salzburg etwa werden die Kosten <strong>der</strong> Hotelleistung nicht<br />
mehr von <strong>der</strong> Sozialhilfe geför<strong>der</strong>t).<br />
In beinahe allen Bedarfs- <strong>und</strong> Entwicklungsplänen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> wurden Alten- <strong>und</strong> Pflegeheime<br />
geplant; dieser Bereich wurde demnach auch in <strong>der</strong> Übersicht über diese Pläne dargestellt.<br />
Aufbauend darauf wird in <strong>der</strong> nun vorliegenden Zwischenbilanz <strong>der</strong> bisher erfolgte<br />
<strong>Ausbau</strong> des Angebots beschrieben.<br />
Entsprechend <strong>der</strong> Vereinbarung zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>der</strong>n über gemeinsame Maßnahmen<br />
<strong>für</strong> <strong>pflegebedürftige</strong> Personen soll im Jahr 2010 ein qualitäts- <strong>und</strong> bedarfsgerechtes Angebot<br />
an stationärer Betreuung vorgehalten werden, wobei etwaige Versorgungsdefizite<br />
gleichmäßig in Etappen bis zu den Jahren 2000, 2005 <strong>und</strong> 2010 abgebaut werden sollten.<br />
Die Definition des Sollstandes des Leistungsangebots im Jahr 2010 <strong>und</strong> seine Gegenüberstellung<br />
mit dem jeweiligen Iststand in den Län<strong>der</strong>n ergaben im Wesentlichen folgende vier<br />
Maßnahmen, die im Bereich <strong>der</strong> stationären Betreuung in Österreich bis zum Jahr 2010 erfüllt<br />
werden sollten:<br />
1. Umstrukturierung des Heimplatzangebotes <strong>und</strong> ein - wenn auch quantitativ nicht bedeuten<strong>der</strong><br />
- <strong>Ausbau</strong> <strong>der</strong> Plätze, bei gleichzeitig angestrebtem Ausgleich regionaler Unterschiede.<br />
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