Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen

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Tabelle 3.2: Teilstationäre Dienste - Ausbaupläne der Länder bis zum Jahr 2010 Bundesland Ausbaupläne Burgenland Etablierung von Tagesbetreuung als kommunale Einrichtung außerhalb von Heimen in Kooperation mit fachlich kompetenten Betreibern aus dem Bereich der mobilen Dienste. Dabei wird ein Schwerpunkt auf die aktivierende und mobilitätsfördernde Präventivwirkung der Tagesbetreuung gesetzt („Multifunktionale Senioren-Tageszentren“) Kärnten Sukzessiver Ausbau bis zum Sollstand in städtischen Regionen (Gemeinden ab 5.000 Einwohner), gezielte Bewerbung des Angebotes und finanzielle Unterstützung bei Bedarf. Niederösterreich Kein weiterer Ausbau geplant, da nur in städtischen Regionen nachgefragt. Hohe Kosten und Auslastungsschwankungen stellen Probleme beim Ausbau dar. Oberösterreich Sukzessiver Ausbau ausschließlich in städtischen Regionen nach Erprobung der Akzeptanz. Salzburg Das Produkt „Tagespflege für Senioren und Seniorinnen“ wurde überarbeitet: Zielgruppe sind vorwiegend ältere Personen mit körperlichen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen (neurologische Erkrankungen, Demenzerkrankungen, psychische und physische altersbedingte Beeinträchtigung); flexible Öffnungszeiten (auch am Wochenende) werden angestrebt. Steiermark Es bestehen keine Ausbaupläne. Tirol Es bestehen keine Ausbaupläne, durch regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den Betreibern wird das Anbot evaluiert. Vorarlberg Berücksichtigung im Pflegeheimgesetz und in den Investitions-Förderungsrichtlinien für den Bau von Pflegeheimen/Sozialzentren; Anerkennung von Entgelten für die Tagespflege durch die Sozialhilfe, sukzessiver Ausbau in Pflegeheimen. Wien Es bestehen keine Ausbaupläne. Quelle: Auskünfte der Ämter der Landesregierungen Zusammenfassend kann in Bezug auf die teilstationären Dienste festgestellt werden, dass diese Angebotsform in Österreich - bis auf Wien - noch wenig etabliert ist. Mit Stand 31.12.2003 werden österreichweit (ohne Berücksichtigung des Burgenlandes) 1.070 Plätze angeboten. Ziel der Länder ist es, das Angebot an teilstationärer Betreuung primär in städtischen Regionen auszubauen und dabei weitere Erfahrungen mit der Akzeptanz dieses Angebots und der Nachfrage danach zu sammeln. 29

4 Alten- und Pflegeheime Alten- und Pflegeheime stellen die stationäre Langzeitpflege und -betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Personen bereit. Der Bereich der stationären Betreuung umfasst ein breites Spektrum von Angebotsformen, die im Sinne eines differenzierten und auf unterschiedliche Bedürfnisse ausgerichteten Leistungsangebots vom Wohnangebot für (noch) nicht hilfsbedürftige Personen bis hin zur Versorgung schwerst pflegebedürftiger und chronisch kranker Personen reicht. Dem unteren Ende des Spektrums lassen sich die Angebote betreutes Wohnen oder Seniorenwohnungen und -wohngemeinschaften zuordnen, dem oberen Ende des Spektrums hingegen Pflegeheime und Pflegeanstalten für chronisch Kranke, die es mit Ausnahme von Burgenland und Vorarlberg in allen Bundesländern gibt – in Oberösterreich gibt es im Zusammenhang mit der Pflegevorsorge für ältere Menschen keine Pflegeanstalten für chronisch Kranke. Chronischkrankenanstalten sind nicht nur auf alte Menschen ausgerichtet, sondern Einrichtungen für schwerst pflegebedürftige und chronisch kranke Personen, die intensive pflegerische, therapeutische und fachärztliche Betreuung benötigen. Die Sozialmedizinischen Zentren der öffentlichen Hand in Wien beispielsweise sind hoch medikalisiert und verfügen über ständig anwesendes fachärztliches Personal und medizinische Einrichtungen (z. B. Labor). Sie können demnach auch Bewohner im (akuten) Krankheitsfall betreuen; ihr Leistungsangebot ist daher kaum mit dem eines „normalen“ Pflegeheims anderer Träger bzw. in anderen Bundesländern vergleichbar. Sie haben den Status eines Krankenhauses, fallen von ihrer Finanzierung her aber in den Sozialbereich. Alten- und Pflegeheime befriedigen sowohl Wohn- als auch Betreuungsbedürfnisse alter hilfs- und/oder pflegebedürftiger Menschen: Das klassische Altenheim bietet Unterkunft und Grundversorgung für Personen, die nicht mehr ohne Hilfestellung im eigenen Haushalt leben können, aber keine dauernde Pflege benötigen; Pflegeheime stellen über Wohnung und Grundversorgung hinaus auch ständige Pflege bereit. In beiden Einrichtungstypen sollten soziale und kulturelle Bedürfnisse abgedeckt und ein aktivierendes, dem Leben außerhalb der Institution weitgehend entsprechendes Milieu angeboten werden. Die Betreuung alter Menschen unterliegt zur Zeit einem strukturellen Wandel: Noch vor einigen Jahren wurde der Schwerpunkt der stationären Betreuung in Alten- und Pflegeheimen gesetzt. In den letzten Jahren wurde aber deutlich, dass sich die Nachfrage immer mehr in Richtung Pflege und intensivere Betreuung verschiebt. Bedingt nicht nur durch die demographische Entwicklung, sondern auch durch die Zunahme von Patienten mit demenziellen Erkrankungen und anderen pflegeintensiven Beeinträchtigungen im Alter wird der Bedarf nach Pflegeplätzen immer größer. Gleichzeitig sinkt die Nachfrage nach Wohnplätzen aufgrund besserer individueller Wohnverhältnisse. Dieser Strukturwandel stellt einerseits Anforderungen an die kommunale Planung, andererseits auch an die einzelnen Träger von Alten- und Pflegeheimen. Das Leistungsangebot muss der sich ändernden Nachfrage und den damit verbundenen Anforderungen an Infrastruktur und Personalausstattung gerecht werden. Entsprechend der Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürfti- 30

4 Alten- <strong>und</strong> Pflegeheime<br />

Alten- <strong>und</strong> Pflegeheime stellen die stationäre Langzeitpflege <strong>und</strong> -betreuung hilfs- <strong>und</strong> <strong>pflegebedürftige</strong>r<br />

Personen bereit. Der Bereich <strong>der</strong> stationären Betreuung umfasst ein breites<br />

Spektrum von Angebotsformen, die im Sinne eines differenzierten <strong>und</strong> auf unterschiedliche<br />

Bedürfnisse ausgerichteten Leistungsangebots vom Wohnangebot <strong>für</strong> (noch) nicht hilfsbedürftige<br />

Personen bis hin zur Versorgung schwerst <strong>pflegebedürftige</strong>r <strong>und</strong> chronisch kranker<br />

Personen reicht. Dem unteren Ende des Spektrums lassen sich die Angebote betreutes<br />

Wohnen o<strong>der</strong> Seniorenwohnungen <strong>und</strong> -wohngemeinschaften zuordnen, dem oberen Ende<br />

des Spektrums hingegen Pflegeheime <strong>und</strong> Pflegeanstalten <strong>für</strong> chronisch Kranke, die es mit<br />

Ausnahme von Burgenland <strong>und</strong> Vorarlberg in allen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n gibt – in Oberösterreich<br />

gibt es im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Pflegevorsorge <strong>für</strong> ältere <strong>Menschen</strong> keine Pflegeanstalten<br />

<strong>für</strong> chronisch Kranke. Chronischkrankenanstalten sind nicht nur auf alte <strong>Menschen</strong> ausgerichtet,<br />

son<strong>der</strong>n <strong>Einrichtungen</strong> <strong>für</strong> schwerst <strong>pflegebedürftige</strong> <strong>und</strong> chronisch kranke Personen,<br />

die intensive pflegerische, therapeutische <strong>und</strong> fachärztliche Betreuung benötigen.<br />

Die Sozialmedizinischen Zentren <strong>der</strong> öffentlichen Hand in Wien beispielsweise sind hoch<br />

medikalisiert <strong>und</strong> verfügen über ständig anwesendes fachärztliches Personal <strong>und</strong> medizinische<br />

<strong>Einrichtungen</strong> (z. B. Labor). Sie können demnach auch Bewohner im (akuten) Krankheitsfall<br />

betreuen; ihr Leistungsangebot ist daher kaum mit dem eines „normalen“ Pflegeheims<br />

an<strong>der</strong>er Träger bzw. in an<strong>der</strong>en B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n vergleichbar. Sie haben den Status<br />

eines Krankenhauses, fallen von ihrer Finanzierung her aber in den Sozialbereich.<br />

Alten- <strong>und</strong> Pflegeheime befriedigen sowohl Wohn- als auch Betreuungsbedürfnisse alter<br />

hilfs- <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> <strong>pflegebedürftige</strong>r <strong>Menschen</strong>: Das klassische Altenheim bietet Unterkunft <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>versorgung <strong>für</strong> Personen, die nicht mehr ohne Hilfestellung im eigenen Haushalt leben<br />

können, aber keine dauernde Pflege benötigen; Pflegeheime stellen über Wohnung <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>versorgung hinaus auch ständige Pflege bereit. In beiden Einrichtungstypen sollten<br />

soziale <strong>und</strong> kulturelle Bedürfnisse abgedeckt <strong>und</strong> ein aktivierendes, dem Leben außerhalb<br />

<strong>der</strong> Institution weitgehend entsprechendes Milieu angeboten werden.<br />

Die Betreuung alter <strong>Menschen</strong> unterliegt zur Zeit einem strukturellen Wandel: Noch vor einigen<br />

Jahren wurde <strong>der</strong> Schwerpunkt <strong>der</strong> stationären Betreuung in Alten- <strong>und</strong> Pflegeheimen<br />

gesetzt. In den letzten Jahren wurde aber deutlich, dass sich die Nachfrage immer mehr in<br />

Richtung Pflege <strong>und</strong> intensivere Betreuung verschiebt. Bedingt nicht nur durch die demographische<br />

Entwicklung, son<strong>der</strong>n auch durch die Zunahme von Patienten mit demenziellen Erkrankungen<br />

<strong>und</strong> an<strong>der</strong>en pflegeintensiven Beeinträchtigungen im Alter wird <strong>der</strong> Bedarf nach<br />

Pflegeplätzen immer größer. Gleichzeitig sinkt die Nachfrage nach Wohnplätzen aufgr<strong>und</strong><br />

besserer individueller Wohnverhältnisse. Dieser Strukturwandel stellt einerseits Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die kommunale Planung, an<strong>der</strong>erseits auch an die einzelnen Träger von Alten- <strong>und</strong><br />

Pflegeheimen.<br />

Das Leistungsangebot muss <strong>der</strong> sich än<strong>der</strong>nden Nachfrage <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an Infrastruktur <strong>und</strong> Personalausstattung gerecht werden. Entsprechend <strong>der</strong><br />

Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> <strong>für</strong> pflegebedürfti-<br />

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