Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen
Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen
lebensgeschichtliche Erfahrungen und familiäre Ressourcen, deren Wirkungsrichtungen nur schwer quantifiziert werden können. Es gibt daher zahlreiche Verfahren zur Berechnung des Bedarfs bzw. der zu erwartenden Nachfrage, die, abhängig von den jeweils eingeflossenen Annahmen, zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Daraus folgt zweierlei: • Bedarfsberechnungen liefern keine starren Vorgaben für die Weiterentwicklung der Infrastruktur, sondern sind vorläufige Werte, die als Orientierungslinien dienen. • Die Planungsgrundlagen und Ergebnisse müssen an der Praxis überprüft und adaptiert werden, das heißt, Planung ist als dynamischer Prozess zu sehen. In den Bedarfs- und Entwicklungsplänen wurden verschiedene Grundlagen zur Bedarfsermittlung herangezogen: Zum einen wurden Berechnungen auf Basis bestimmter Indikatoren angestellt, wie z. B. zu erwartender Pflegebedarf der Bevölkerung und gegenwärtige Inanspruchnahme mobiler Dienste, zum anderen wurden Richtwerte aus der Literatur verwendet. Die Ergebnisse der Bedarfsberechnungen waren dementsprechend sehr heterogen. Die im Jahr 2010 angestrebte Versorgungsdichte reichte von 7,2 Vollzeitäquivalenten pro 1.000 Einwohnern ab 75 Jahren in Oberösterreich bis zum mehr als Zweieinhalbfachen von 19,7 Vollzeitäquivalenten in Niederösterreich und in Tirol. Es gab somit kein österreichweit geteiltes Verständnis über die Ausgestaltung eines bedarfsgerechten Angebotes, sondern länderspezifische Zielvorgaben. Die Relativität von Bedarfsberechnungen wird durch die Entwicklung des Dienstleistungsangebotes seit Mitte der neunziger Jahre bestätigt. Österreichweit besteht zwischen dem Iststand 2002 und den in den Bedarfs- und Entwicklungsplänen für das Jahr 2010 ermittelten Bedaf an vollzeitbeschäftigten Personen in den mobilen Diensten ein noch nicht gedeckter Bedarf von 1.894 Vollzeitäquivalenten (ohne Berücksichtigung von Vorarlberg und Wien, es lagen keine Sollwerte für das Jahr 2010 vor). Österreichweit kann – sofern die Bedarfsberechnungen ein adäquates Bild abgeben – somit noch nicht von einem bedarfsgerechten Angebot gesprochen werden. Dies gilt jedoch nicht für drei Bundesländer: In Salzburg und Kärnten übersteigt der Iststand den berechneten Bedarf, im Burgenland ist der Iststand 2002 und der Sollstand 2010 nahezu gleich (vgl. Abbildung 2.3). Das heißt, der in den drei Ländern für das Jahr 2010 prognostizierte Bedarf wurde somit von der Realität bereits eingeholt bzw. überholt. In Tirol, Niederösterreich und der Steiermark besteht noch deutlicher rechnerischer Ausbaubedarf (für die Länder Vorarlberg und Wien liegen keine Solldaten für das Jahr 2010 vor). Im Vergleich zu Tirol, Niederösterreich und der Steiermark besteht in Oberösterreich ein relativ geringer rechnerischer Ausbaubedarf. Diese Ergebnisse lassen mehrere Schlussfolgerungen zu: • In Teilen Österreichs besteht bereits ein bedarfsgerechtes Angebot an mobilen Diensten, das heißt, einige Länder haben die Möglichkeit des gleichmäßigen Ausbaus der Strukturen bis zum Jahr 2010 nicht in Anspruch genommen. • Die den Bedarfsberechnungen zugrunde liegenden Annahmen haben der Realität nicht standgehalten; die Bedarfsermittlung müsste daher, im Sinne einer dynamischen Planung, revidiert werden. 19
• Die im Rahmen der Bedarfs- und Entwicklungspläne angestellten Bedarfsberechnungen haben keine bzw. nur eine untergeordnete Bedeutung für sozialpolitische und sozialadministrative Entscheidungen über die Weiterentwicklung des Personalangebotes. Abbildung 2.3: Mobile Dienste in Österreich - Sollstand an Pflege- und Betreuungspersonen pro 1.000 Einwohner über 75 Jahre im Jahr 2010 1 auf Basis der Bedarfs- und Entwicklungspläne und Iststand im Jahr 2002 (in Vollzeitäquivalenten) 20 Wien Vorarlberg Niederösterreich Salzburg Österreich Kärnten Tirol Steiermark Burgenland Oberösterreich 0,0 0,0 6,1 7,2 9,5 8,0 9,1 8,6 8,4 8,7 11,1 13,5 13,4 13,1 17,5 17,0 16,7 19,7 19,7 21,0 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 VZÄ pro 1.000 EW 75+ Ist 2002 Soll 2010 - BEP VZÄ = Vollzeitäquivalente (Basis: 40 Stunden-Beschäftigung), BEP = Bedarfs- und Entwicklungspläne der Länder 1 In Vorarlberg und Wien wurden im Bedarfs- und Entwicklungsplan keine Solldaten für das Jahr 2010 festgelegt. Quelle: Auskünfte der Ämter der Landesregierungen; ÖBIG-eigene Berechnungen 2.4 Sollstand Ausgehend von den oben dargestellten Ergebnissen ist zu untersuchen, • ob die Bedarfsberechnungen für das Jahr 2010 von den Ländern revidiert wurden, und • welche neuen Ziele in Bezug auf die Quantität und Qualität des Angebotes im Bereich mobiler Dienste gesetzt wurden. Fünf Bundesländer - Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg - haben die in den Bedarfs- und Entwicklungsplänen angestellten Bedarfsberechnungen revi-
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lebensgeschichtliche Erfahrungen <strong>und</strong> familiäre Ressourcen, <strong>der</strong>en Wirkungsrichtungen nur<br />
schwer quantifiziert werden können. Es gibt daher zahlreiche Verfahren zur Berechnung des<br />
Bedarfs bzw. <strong>der</strong> zu erwartenden Nachfrage, die, abhängig von den jeweils eingeflossenen<br />
Annahmen, zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Daraus folgt zweierlei:<br />
• Bedarfsberechnungen liefern keine starren Vorgaben <strong>für</strong> die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Infrastruktur,<br />
son<strong>der</strong>n sind vorläufige Werte, die als Orientierungslinien dienen.<br />
• Die Planungsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Ergebnisse müssen an <strong>der</strong> Praxis überprüft <strong>und</strong> adaptiert<br />
werden, das heißt, Planung ist als dynamischer Prozess zu sehen.<br />
In den Bedarfs- <strong>und</strong> Entwicklungsplänen wurden verschiedene Gr<strong>und</strong>lagen zur Bedarfsermittlung<br />
herangezogen: Zum einen wurden Berechnungen auf Basis bestimmter Indikatoren<br />
angestellt, wie z. B. zu erwarten<strong>der</strong> Pflegebedarf <strong>der</strong> Bevölkerung <strong>und</strong> gegenwärtige Inanspruchnahme<br />
mobiler <strong>Dienste</strong>, zum an<strong>der</strong>en wurden Richtwerte aus <strong>der</strong> Literatur verwendet.<br />
Die Ergebnisse <strong>der</strong> Bedarfsberechnungen waren dementsprechend sehr heterogen. Die im<br />
Jahr 2010 angestrebte Versorgungsdichte reichte von 7,2 Vollzeitäquivalenten pro 1.000<br />
Einwohnern ab 75 Jahren in Oberösterreich bis zum mehr als Zweieinhalbfachen von 19,7<br />
Vollzeitäquivalenten in Nie<strong>der</strong>österreich <strong>und</strong> in Tirol. Es gab somit kein österreichweit geteiltes<br />
Verständnis über die Ausgestaltung eines bedarfsgerechten Angebotes, son<strong>der</strong>n län<strong>der</strong>spezifische<br />
Zielvorgaben.<br />
Die Relativität von Bedarfsberechnungen wird durch die Entwicklung des Dienstleistungsangebotes<br />
seit Mitte <strong>der</strong> neunziger Jahre bestätigt. Österreichweit besteht zwischen dem<br />
Iststand 2002 <strong>und</strong> den in den Bedarfs- <strong>und</strong> Entwicklungsplänen <strong>für</strong> das Jahr 2010 ermittelten<br />
Bedaf an vollzeitbeschäftigten Personen in den mobilen <strong>Dienste</strong>n ein noch nicht gedeckter<br />
Bedarf von 1.894 Vollzeitäquivalenten (ohne Berücksichtigung von Vorarlberg <strong>und</strong> Wien, es<br />
lagen keine Sollwerte <strong>für</strong> das Jahr 2010 vor). Österreichweit kann – sofern die Bedarfsberechnungen<br />
ein adäquates Bild abgeben – somit noch nicht von einem bedarfsgerechten<br />
Angebot gesprochen werden. Dies gilt jedoch nicht <strong>für</strong> drei B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>: In Salzburg <strong>und</strong><br />
Kärnten übersteigt <strong>der</strong> Iststand den berechneten Bedarf, im Burgenland ist <strong>der</strong> Iststand 2002<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> Sollstand 2010 nahezu gleich (vgl. Abbildung 2.3). Das heißt, <strong>der</strong> in den drei Län<strong>der</strong>n<br />
<strong>für</strong> das Jahr 2010 prognostizierte Bedarf wurde somit von <strong>der</strong> Realität bereits eingeholt<br />
bzw. überholt. In Tirol, Nie<strong>der</strong>österreich <strong>und</strong> <strong>der</strong> Steiermark besteht noch deutlicher rechnerischer<br />
<strong>Ausbau</strong>bedarf (<strong>für</strong> die Län<strong>der</strong> Vorarlberg <strong>und</strong> Wien liegen keine Solldaten <strong>für</strong> das<br />
Jahr 2010 vor). Im Vergleich zu Tirol, Nie<strong>der</strong>österreich <strong>und</strong> <strong>der</strong> Steiermark besteht in Oberösterreich<br />
ein relativ geringer rechnerischer <strong>Ausbau</strong>bedarf.<br />
Diese Ergebnisse lassen mehrere Schlussfolgerungen zu:<br />
• In Teilen Österreichs besteht bereits ein bedarfsgerechtes Angebot an mobilen <strong>Dienste</strong>n,<br />
das heißt, einige Län<strong>der</strong> haben die Möglichkeit des gleichmäßigen <strong>Ausbau</strong>s <strong>der</strong> Strukturen<br />
bis zum Jahr 2010 nicht in Anspruch genommen.<br />
• Die den Bedarfsberechnungen zugr<strong>und</strong>e liegenden Annahmen haben <strong>der</strong> Realität nicht<br />
standgehalten; die Bedarfsermittlung müsste daher, im Sinne einer dynamischen Planung,<br />
revidiert werden.<br />
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