Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen
Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen
Deutliche Unterschiede gibt es auch bei der Gruppe der Alten-/Pflegehelfer/innen und Altenfachbetreuer/innen. Der maximale Anteil dieser Berufsgruppe am Personal der mobilen Dienste beläuft sich auf 69 Prozent in Oberösterreich, der geringste Anteil auf vier Prozent in Vorarlberg. Auch in den übrigen Bundesländern ist die Situation nicht vergleichbar: Kärnten, Tirol und die Steiermark haben Anteile zwischen 30 und 50 Prozent, Burgenland und Niederösterreich um 15 Prozent und Wien neun Prozent. Nicht ganz so krass ist die Situation beim diplomierten Pflegepersonal, auf das in der Regel etwa ein Viertel bis ein Drittel des eingesetzten Personals entfällt. Ausnahme ist allerdings Wien, das einen deutlich geringeren Anteil an diplomiertem Pflegepersonal als andere Bundesländer aufweist: Nur zehn Prozent des Personals haben ein Gesundheits- und Krankenpflegediplom, in den anderen Bundesländern sind es zwischen 22 und 35 Prozent. Abbildung 2.1: Mobile Dienste in Österreich - Qualifikationsstruktur des Pflege- und Betreuungspersonals zum Stichtag 31.12. 2002 (in Vollzeitäquivalenten) Wien Vorarlberg Burgenland Niederösterreich Österreich Salzburg Steiermark Kärnten Tirol Oberösterreich 10 26 26 22 22 9 31 32 31 35 36 14 16 22 4 19 30 47 0% 20% 40% 60% 80% 100% 40 81 69 61 60 VZÄ pro 1.000 EW 75+ 58 56 50 38 31 24 0 DGKP AH/AFB/PH DGKP = Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, AH/AFB/PH = Alten-/Pflegehelfer/innen und Altenfachbetreuer/innen Quelle: Auskünfte der Ämter der Landesregierungen, ÖBIG-eigene Berechnungen Die Betrachtung der Versorgungsstruktur ergibt somit, dass nicht nur das quantitative Angebot an mobilen Diensten in Österreich uneinheitlich ist, sondern auch das qualitative in Hinblick auf die eingesetzten Berufsgruppen. Die massiven Unterschiede in der Qualifikations- HH 11
struktur des Personals haben bereits zum Zeitpunkt der Erstellung der Bedarfs- und Entwicklungspläne bestanden. Sie zeigen, dass es kein österreichweit einheitliches Verständnis von den Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Berufsgruppen gibt, und legen den Schluss nahe, dass die Bewertung des fachlich besten bzw. legistisch entsprechenden Personaleinsatzes in den Bundesländern unterschiedlich ist. Da nicht davon auszugehen ist, dass sich die Art des Hilfe- und Pflegebedarfs in den einzelnen Bundesländern massiv voneinander unterscheidet, werden offenbar gleichartige Dienstleistungen von unterschiedlichen Berufsgruppen erbracht. Eine Verlagerung der Leistungen besteht vor allem zwischen den Alten- /Pflegehelfer/innen und Altenfachbetreuer/innen sowie den Heimhelfer/innen. Ein höherer Anteil an einer der beiden Berufsgruppen geht mit einem niedrigeren Anteil an der jeweils anderen einher. Ausnahme ist Wien, wo der Großteil der Betreuung durch Heimhilfen erbracht wird, und die Berufsgruppen der Alten-/Pflegehelfer/innen bzw. Altenfachbetreuer/innen ebenfalls nur in geringem Ausmaß bestehen. Hier stellt sich die Frage, ob Hauskrankenpflege in Wien derzeit nur in unbeträchtlichem Umfang erbracht wird, oder ob die Befugnisse der Heimhilfen in Wien jene in anderen Bundesländern übersteigen. In den letzten Jahren wurde in Wien demnach ausschließlich das höher qualifizierte Personal aufgestockt. Es kann daher zwar innerhalb der Bundesländer Regelungen der Tätigkeitsprofile und Kompetenzen geben, diese unterscheiden sich aber zwischen den Bundesländern. Eine bedarfsgerechte und effiziente Versorgungsstruktur erfordert jedoch sowohl quantitativ ausreichendes als auch entsprechend den jeweiligen Bedarfslagen adäquat qualifiziertes Personal. Der Einsatz hochqualifizierten Personals für Tätigkeiten, die auch von anderen Berufsgruppen erbracht werden können, ist ineffizient und verursacht vermeidbare Kosten sowohl für die Klientinnen und Klienten als auch für die öffentliche Hand. Umgekehrt müssen alle pflegebedürftigen Personen Zugang zu qualifizierter Pflege und Betreuung haben, sofern sie einen entsprechenden Bedarf aufweisen. Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern für pflegebedürftige Personen sieht demnach auch vor, dass ein qualitäts- und bedarfsgerechtes Angebot nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit erbracht werden soll. Dies wurde durch die bislang durchgeführten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Angebotes noch nicht erreicht. Zukünftige Maßnahmen sollten sich daher nicht nur auf die Aufstockung des Angebotes innerhalb der Länder konzentrieren, sondern auch auf die Erreichung gleichmäßiger und gleichzeitig effizienter Versorgungsstrukturen über die Bundesländergrenzen hinweg ausgerichtet werden. Erster Schritt müsste eine Analyse der Tätigkeitsprofile der Berufsgruppen und, darauf aufbauend, eine eindeutige Definition der jeweiligen Aufgaben sein. Eine Basis dafür sind die im Zuge der derzeit in Begutachtung befindlichen Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG über die Neuregelegung der Ausbildung der Sozialbetreuungsberufe getroffenen Festlegungen. Ausgehend davon können Steuerungsmaßnahmen entwickelt werden, wie etwa die Integration der Vorgaben in Leistungsverträge mit den Anbietern. Weiters wäre eine Auseinandersetzung mit den Auffassungen über den quantitativen Bedarf mit dem Ziel einer österreichweit einigermaßen ausgeglichenen Versorgungssituation, auch wenn sich diese an jeweilige regionale Erfordernisse anpassen soll. Die Qualifikationsstruktur des Personals hat sich bereits in den Jahren 1995/96/97 stark zwischen den Bundesländern unterschieden. Durch die zwischenzeitlich erfolgte massive Auf- 12
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Deutliche Unterschiede gibt es auch bei <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Alten-/Pflegehelfer/innen <strong>und</strong> Altenfachbetreuer/innen.<br />
Der maximale Anteil dieser Berufsgruppe am Personal <strong>der</strong> mobilen<br />
<strong>Dienste</strong> beläuft sich auf 69 Prozent in Oberösterreich, <strong>der</strong> geringste Anteil auf vier Prozent in<br />
Vorarlberg. Auch in den übrigen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n ist die Situation nicht vergleichbar: Kärnten,<br />
Tirol <strong>und</strong> die Steiermark haben Anteile zwischen 30 <strong>und</strong> 50 Prozent, Burgenland <strong>und</strong> Nie<strong>der</strong>österreich<br />
um 15 Prozent <strong>und</strong> Wien neun Prozent.<br />
Nicht ganz so krass ist die Situation beim diplomierten Pflegepersonal, auf das in <strong>der</strong> Regel<br />
etwa ein Viertel bis ein Drittel des eingesetzten Personals entfällt. Ausnahme ist allerdings<br />
Wien, das einen deutlich geringeren Anteil an diplomiertem Pflegepersonal als an<strong>der</strong>e B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong><br />
aufweist: Nur zehn Prozent des Personals haben ein Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflegediplom,<br />
in den an<strong>der</strong>en B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n sind es zwischen 22 <strong>und</strong> 35 Prozent.<br />
Abbildung 2.1: Mobile <strong>Dienste</strong> in Österreich -<br />
Qualifikationsstruktur des Pflege- <strong>und</strong> Betreuungspersonals<br />
zum Stichtag 31.12. 2002 (in Vollzeitäquivalenten)<br />
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Quelle: Auskünfte <strong>der</strong> Ämter <strong>der</strong> Landesregierungen, ÖBIG-eigene Berechnungen<br />
Die Betrachtung <strong>der</strong> Versorgungsstruktur ergibt somit, dass nicht nur das quantitative Angebot<br />
an mobilen <strong>Dienste</strong>n in Österreich uneinheitlich ist, son<strong>der</strong>n auch das qualitative in Hinblick<br />
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