Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen
Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen
Dienste und Einrichtungen für alte Menschen
2 Mobile Dienste Mobile Dienste stellen die Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Personen zu Hause sicher. Sie sind Voraussetzung für die in Österreich langjährig vertretene und in die Neuregelung der Pflegevorsorge im Jahr 1993 eingeflossene sozialpolitische Leitlinie, Menschen mit Hilfs- und/oder Pflegebedarf eine selbstbestimmte und bedürfnisorientierte Lebensführung zu ermöglichen. Eine zentrale Bedingung dafür ist, dass pflegedürftige Personen durch bedarfsgerechte Dienstleistungen in ihrer eigenen Wohnung und ihrem sozialen Umfeld bleiben können und institutionelle Betreuung so lange wie möglich vermieden wird. Die Priorität mobiler vor stationärer Betreuung und damit einhergehend eine Schwerpunktsetzung auf den Ausbau der mobilen Dienste wurde demnach auch von allen Ländern in ihren Bedarfs- und Entwicklungsplänen festgehalten. Die wesentlichsten Funktionen der mobilen Dienste sind: • Ermöglichung des Verbleibs der hilfs- und/oder pflegebedürftigen Person zu Hause. • Vermeidung bzw. Verzögerung der stationären Aufnahme in Krankenanstalten bzw. Alten- und Pflegeheime. • Ermöglichung der frühen Entlassung aus der stationären Versorgung. • Unterstützung und Entlastung der Angehörigen bzw. anderer Betreuungspersonen. • Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und Verhinderung von Isolierung und Vereinsamung. Der Bereich der mobilen pflegerischen Dienste umfasst eine breite Palette von Leistungen, die von qualifizierter Pflege über Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes bis hin zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte reicht. Die Dienstleistungen können in einen Kernbereich und in ergänzende Angebote differenziert werden, wobei der Kernbereich - der die Grundbedingung für einen Verbleib zu Hause darstellt - die Leistungen Hauskrankenpflege und Hilfe bei der Haushaltsführung durch die Berufsgruppen diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, Alten-/Pflegehelfer/innen bzw. Altenfachbetreuer/innen und Heimhilfen umfasst. Dieser Kernbereich soll durch ein weites Spektrum weiterer Angebote ergänzt werden, wie etwa Mahlzeitendienst, Familienhilfe, Besuchsdienst, Hilfsmittelverleih und -beratung, Notrufsystem oder Fahrtendienst. In der überwiegenden Anzahl der Bedarfs- und Entwicklungspläne der Länder wurde der Kernbereich der Betreuung zu Hause geplant; dieser wurde demnach auch in der Übersicht über diese Pläne dargestellt. Aufbauend darauf wird in der Zwischenbilanz der bisher erfolgte Ausbau des Angebotes in diesem Kernbereich beschrieben. Entsprechend der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen soll im Jahr 2010 ein bedarfsgerechtes Angebot an mobilen Diensten vorgehalten werden, wobei etwaige Versorgungsdefizite gleichmäßig in Etappen bis zu den Jahren 2000, 2005 und 2010 abgebaut werden sollten. 6
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