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Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen

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von <strong>der</strong> Landesregierung beschlossen <strong>und</strong> hat daher keine Verbindlichkeit <strong>für</strong> die Verwaltung<br />

erlangt -, sie tragen jedoch offenbar zur Durchführung einer laufenden Planung bei, sofern<br />

diese, wie in Salzburg, nicht bereits etabliert war.<br />

Das Erfor<strong>der</strong>nis einer laufenden Übersicht über die Infrastruktur <strong>und</strong> einer darauf aufbauenden<br />

kontinuierlichen Planung wird vom Großteil <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> bejaht. In <strong>der</strong> Mehrzahl<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> wurden auch entsprechende Strukturen eingeführt, etwa über die Beschäftigung<br />

von Sozialplaner/innen o<strong>der</strong> die Einrichtung von Planungsreferaten.<br />

Einige Län<strong>der</strong> haben den Bedarfs- <strong>und</strong> Entwicklungsplan bzw. Teile davon bereits evaluiert<br />

<strong>und</strong> fortgeschrieben (Burgenland, Kärnten, Nie<strong>der</strong>österreich, Oberösterreich), in an<strong>der</strong>en<br />

wird dies gerade durchgeführt bzw. ist in unmittelbarer Zukunft geplant (Salzburg, Steiermark,<br />

Tirol, Vorarlberg).<br />

Generell zu beobachten<strong>der</strong> Trend ist, die laufende Planung auf adäquate empirische Gr<strong>und</strong>lagen<br />

zu stellen, das heißt, Daten über die Angebote <strong>und</strong> die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Dienstleistungen<br />

zu generieren <strong>und</strong> diese so aufzubereiten, dass sie zur Steuerung <strong>der</strong> Angebotsentwicklung<br />

verwendet werden können. Dies ist teilweise bereits eingeführt (z. B. in Nie<strong>der</strong>österreich,<br />

Oberösterreich, Salzburg <strong>und</strong> Vorarlberg), in an<strong>der</strong>en B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n kurzfristig<br />

(Burgenland) bzw. mittelfristig beabsichtigt (Steiermark).<br />

Nächster dringend erfor<strong>der</strong>licher Schritt ist, aufbauend auf diesen Bemühungen eine österreichweite<br />

Berichterstattung über das Leistungsangebot <strong>und</strong> dessen Inanspruchnahme einzuführen,<br />

die eine laufende Übersicht über die Versorgungssituation <strong>pflegebedürftige</strong>r <strong>Menschen</strong><br />

in Österreich insgesamt ermöglicht. Auf dieser Basis kann eine kontinuierliche Bewertung<br />

<strong>der</strong> Bedarfsgerechtheit <strong>der</strong> Strukturen erfolgen, das heißt, es kann überprüft werden,<br />

welches Angebot an Sachleistungen den <strong>pflegebedürftige</strong>n <strong>Menschen</strong> in Österreich zur Verfügung<br />

steht. Dies ist wie<strong>der</strong>um Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Feststellung, welche Weiterentwicklung erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist, <strong>und</strong> welche österreichweiten Steuerungsmaßnahmen durchgeführt werden sollten.<br />

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