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Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen

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In den Bedarfs- <strong>und</strong> Entwicklungsplänen wurde festgelegt, dass sich Anzahl <strong>und</strong> Qualifikation<br />

des Personals an die zu erwartende Zunahme älterer <strong>Menschen</strong> <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> <strong>Menschen</strong> mit<br />

schwersten Einschränkungen bzw. von <strong>Menschen</strong> mit Verhaltensauffälligkeiten anpassen<br />

müssen. Informationen dazu liegen nur von drei B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n vor (Nie<strong>der</strong>österreich, Oberösterreich,<br />

Salzburg). Diese führen an, dass sich die Personalsituation in bei<strong>der</strong>lei Hinsicht<br />

verbessert hat. Vorgegebene Personalschlüssel existieren <strong>für</strong> den Wohnbereich in <strong>der</strong> Regel<br />

nicht.<br />

In den Bedarfs- <strong>und</strong> Entwicklungsplänen wurde vielfach auch die Absicht festgehalten, qualitative<br />

Standards festzulegen <strong>und</strong> einzuführen. Entsprechende Maßnahmen wurden nur von<br />

einigen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n - Oberösterreich, Salzburg - gesetzt bzw. bekannt gegeben. Dies<br />

deutet darauf hin, dass die Vorgabe von Standards, <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Verknüpfung mit <strong>der</strong> Finanzierung,<br />

zumindest österreichweit keine Zielsetzung in <strong>der</strong> Steuerung <strong>der</strong> Angebotsentwicklung<br />

im Behin<strong>der</strong>tenbereich ist.<br />

In einigen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n werden weitere qualitätssichernde Maßnahmen durchgeführt. So<br />

wurde etwa in Oberösterreich ein standardisiertes Instrumentarium <strong>für</strong> die Erhebung des individuellen<br />

Hilfebedarfs entwickelt <strong>und</strong> die Bedarfslagen <strong>der</strong> betreuten <strong>Menschen</strong> mit Einschränkungen<br />

damit eingeschätzt. Dies dient sowohl zur Klärung, welche Leistungen <strong>für</strong> die<br />

jeweilige Person adäquat sind, <strong>und</strong> welcher Personaleinsatz erfor<strong>der</strong>lich ist, als auch zur<br />

Festlegung <strong>der</strong> Finanzierung dieser Leistungen, <strong>und</strong> kann als Qualitätssicherungsmaßnahme<br />

verstanden werden. In Salzburg findet eine kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> Leistungen in einem partnerschaftlichen Planungsprozess, unter Einbindung <strong>der</strong> Anbieter<br />

statt, das heißt, die Definition von Anfor<strong>der</strong>ungen an die Leistungen bewirkt gleichzeitig eine<br />

Auseinan<strong>der</strong>setzung mit Qualität im Feld (Qualitätsstandards sind bereits Inhalt <strong>der</strong> Leistungsverträge<br />

mit den Anbietern). In Tirol ist die Entwicklung eines umfassenden Qualitätsmanagementprogramms<br />

im Gange.<br />

10.2 Maßnahmen <strong>für</strong> die Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

Versorgungsstruktur<br />

Quantitative Weiterentwicklung<br />

Wie oben erwähnt, gehen die Län<strong>der</strong> von einem steigenden Bedarf an Wohnplätzen aus,<br />

bedingt durch die Zunahme älterer <strong>Menschen</strong> mit Beeinträchtigungen, die nicht mehr von ihren<br />

Eltern betreut werden können, <strong>und</strong> <strong>Menschen</strong> mit schweren Beeinträchtigungen. Wie<br />

oben erwähnt, wird in einigen Län<strong>der</strong>n auch ein bereits bestehendes Defizit festgestellt (z. B.<br />

Nie<strong>der</strong>österreich <strong>und</strong> - trotz einer im Österreichvergleich sehr guten Versorgungssituation -<br />

Oberösterreich). Alle Län<strong>der</strong> planen somit einen kontinuierlichen weiteren <strong>Ausbau</strong> an Wohnplätzen.<br />

Wie im Bereich <strong>der</strong> Tagesbetreuung gibt es auch <strong>für</strong> den Bedarf an Leistungen in Bezug auf<br />

Wohnen keine verlässlichen Richtwerte. Die Län<strong>der</strong> gehen hier ebenso den Weg, vorrangig<br />

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