Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen
Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen
Tabelle 10.2: Betreute Wohnformen für Menschen mit geistigen oder mehrfachen Einschränkungen - Zuwachs an Einrichtungen und Plätzen seit Erstellung der Bedarfs- und Entwicklungspläne absolut und indexiert Bundesland Zuwachs an Einrichtungen Zuwachs an Plätzen absolut absolut pro 10.000 EW indexiert 1 Burgenland 8 120 4,2 205,3 Kärnten - - - - Niederösterreich 53 860 5,4 190,1 Oberösterreich 31 290 2,2 121,0 Salzburg - 140 2,6 144,0 Steiermark 19 432 3,7 183,4 Tirol 83 548 8,1 344,6 Vorarlberg - 200 5,5 190,1 Wien 27 1.007 6,7 192,8 Österreich 221 3.547 4,7 168,8 - = keine Angabe 1 Werte aus Bedarfs- und Entwicklungsplan = 100 (Burgenland, Salzburg, Tirol, Vorarlberg: 1995; Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Wien: 1996; Kärnten: 1999) Quelle: Auskünfte der Ämter der Landesregierungen; ÖBIG-eigene Berechnungen Qualität des Angebotes Relevante Kriterien in Hinblick auf die Qualität der betreuten Wohnformen sind die Differenzierung der Leistungen entsprechend den unterschiedlichen Bedarfslagen, die Einhaltung von Standards im Hinblick auf die innere Strukturierung der Einrichtungen (Gliederung in familienähnliche Wohngruppen), baulich-räumliche Bedingungen und Standorte der Einrichtungen, die der jeweiligen Situation der Bewohner angepasste Anzahl und Qualifikation des Personals und nicht zuletzt die Implementierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen. Zur Differenzierung der Leistungen: Soweit Informationen dazu vorhanden sind, streben die Länder ein breit gefächertes Angebot an, das von vollbetreuten Wohnplätzen für Personen mit intensivem Betreuungs- und Pflegebedarf über teilbetreutes Wohnen in Wohngemeinschaften bzw. in Einzelwohnungen bis zum Trainingswohnen reicht. So weit dies eingeschätzt werden kann, versuchen alle Bundesländer, diesem Anspruch bei der Schaffung von Einrichtungen und Plätzen zu entsprechen. Ähnliches gilt für die Einrichtungen selbst. Diese sollen eine überschaubare Größe haben, familienähnliche Strukturen aufweisen und modernen baulich-räumlichen Standards genügen (z. B. Einzelzimmer). So weit Informationen dazu vorliegen, sind diese Anforderungen in einigen Bundesländern bereits weitgehend umgesetzt, in anderen ist dieser Prozess - wie etwa die Verringerung der Kapazitäten in großen Einrichtungen - noch im Gange. Generell gilt, dass neu geschaffene Plätze diesen Standards genügen sollen. 97
In den Bedarfs- und Entwicklungsplänen wurde festgelegt, dass sich Anzahl und Qualifikation des Personals an die zu erwartende Zunahme älterer Menschen und/oder Menschen mit schwersten Einschränkungen bzw. von Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten anpassen müssen. Informationen dazu liegen nur von drei Bundesländern vor (Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg). Diese führen an, dass sich die Personalsituation in beiderlei Hinsicht verbessert hat. Vorgegebene Personalschlüssel existieren für den Wohnbereich in der Regel nicht. In den Bedarfs- und Entwicklungsplänen wurde vielfach auch die Absicht festgehalten, qualitative Standards festzulegen und einzuführen. Entsprechende Maßnahmen wurden nur von einigen Bundesländern - Oberösterreich, Salzburg - gesetzt bzw. bekannt gegeben. Dies deutet darauf hin, dass die Vorgabe von Standards, und deren Verknüpfung mit der Finanzierung, zumindest österreichweit keine Zielsetzung in der Steuerung der Angebotsentwicklung im Behindertenbereich ist. In einigen Bundesländern werden weitere qualitätssichernde Maßnahmen durchgeführt. So wurde etwa in Oberösterreich ein standardisiertes Instrumentarium für die Erhebung des individuellen Hilfebedarfs entwickelt und die Bedarfslagen der betreuten Menschen mit Einschränkungen damit eingeschätzt. Dies dient sowohl zur Klärung, welche Leistungen für die jeweilige Person adäquat sind, und welcher Personaleinsatz erforderlich ist, als auch zur Festlegung der Finanzierung dieser Leistungen, und kann als Qualitätssicherungsmaßnahme verstanden werden. In Salzburg findet eine kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung der Leistungen in einem partnerschaftlichen Planungsprozess, unter Einbindung der Anbieter statt, das heißt, die Definition von Anforderungen an die Leistungen bewirkt gleichzeitig eine Auseinandersetzung mit Qualität im Feld (Qualitätsstandards sind bereits Inhalt der Leistungsverträge mit den Anbietern). In Tirol ist die Entwicklung eines umfassenden Qualitätsmanagementprogramms im Gange. 10.2 Maßnahmen für die Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur Quantitative Weiterentwicklung Wie oben erwähnt, gehen die Länder von einem steigenden Bedarf an Wohnplätzen aus, bedingt durch die Zunahme älterer Menschen mit Beeinträchtigungen, die nicht mehr von ihren Eltern betreut werden können, und Menschen mit schweren Beeinträchtigungen. Wie oben erwähnt, wird in einigen Ländern auch ein bereits bestehendes Defizit festgestellt (z. B. Niederösterreich und - trotz einer im Österreichvergleich sehr guten Versorgungssituation - Oberösterreich). Alle Länder planen somit einen kontinuierlichen weiteren Ausbau an Wohnplätzen. Wie im Bereich der Tagesbetreuung gibt es auch für den Bedarf an Leistungen in Bezug auf Wohnen keine verlässlichen Richtwerte. Die Länder gehen hier ebenso den Weg, vorrangig 98
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Nie<strong>der</strong>österreich 53 860 5,4 190,1<br />
Oberösterreich 31 290 2,2 121,0<br />
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Steiermark 19 432 3,7 183,4<br />
Tirol 83 548 8,1 344,6<br />
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Werte aus Bedarfs- <strong>und</strong> Entwicklungsplan = 100 (Burgenland, Salzburg, Tirol, Vorarlberg: 1995; Nie<strong>der</strong>österreich,<br />
Oberösterreich, Steiermark, Wien: 1996; Kärnten: 1999)<br />
Quelle: Auskünfte <strong>der</strong> Ämter <strong>der</strong> Landesregierungen; ÖBIG-eigene Berechnungen<br />
Qualität des Angebotes<br />
Relevante Kriterien in Hinblick auf die Qualität <strong>der</strong> betreuten Wohnformen sind die Differenzierung<br />
<strong>der</strong> Leistungen entsprechend den unterschiedlichen Bedarfslagen, die Einhaltung<br />
von Standards im Hinblick auf die innere Strukturierung <strong>der</strong> <strong>Einrichtungen</strong> (Glie<strong>der</strong>ung in familienähnliche<br />
Wohngruppen), baulich-räumliche Bedingungen <strong>und</strong> Standorte <strong>der</strong> <strong>Einrichtungen</strong>,<br />
die <strong>der</strong> jeweiligen Situation <strong>der</strong> Bewohner angepasste Anzahl <strong>und</strong> Qualifikation des<br />
Personals <strong>und</strong> nicht zuletzt die Implementierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen.<br />
Zur Differenzierung <strong>der</strong> Leistungen: Soweit Informationen dazu vorhanden sind, streben die<br />
Län<strong>der</strong> ein breit gefächertes Angebot an, das von vollbetreuten Wohnplätzen <strong>für</strong> Personen<br />
mit intensivem Betreuungs- <strong>und</strong> Pflegebedarf über teilbetreutes Wohnen in Wohngemeinschaften<br />
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werden kann, versuchen alle B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>, diesem Anspruch bei <strong>der</strong> Schaffung von<br />
<strong>Einrichtungen</strong> <strong>und</strong> Plätzen zu entsprechen.<br />
Ähnliches gilt <strong>für</strong> die <strong>Einrichtungen</strong> selbst. Diese sollen eine überschaubare Größe haben,<br />
familienähnliche Strukturen aufweisen <strong>und</strong> mo<strong>der</strong>nen baulich-räumlichen Standards genügen<br />
(z. B. Einzelzimmer). So weit Informationen dazu vorliegen, sind diese Anfor<strong>der</strong>ungen in<br />
einigen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n bereits weitgehend umgesetzt, in an<strong>der</strong>en ist dieser Prozess - wie<br />
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