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Jahresbericht 2010 - VAKA

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8<br />

Akutspitäler<br />

Im Hinblick auf die Einführung des neuen<br />

Art. 64a KVG laufen in diversen Kantonen<br />

Diskussionen betreffend der Einrichtung<br />

einer kantonalen «schwarzen Liste», welche<br />

Personen erfasst, die ihre Krankenkassenprämien<br />

nicht bezahlen und von<br />

ihrer Krankenkasse deswegen betrieben<br />

worden sind. Die Aargauer Regierung<br />

erachtet es aber nicht als sinnvoll, bereits<br />

zum heutigen Zeitpunkt über die Einführung<br />

einer solchen Liste zu entscheiden.<br />

Aus Sicht der Aargauer Leistungserbringer<br />

ist dieses zurückhaltende Verhalten<br />

des Kantons bedauerlich.<br />

2012 – da kommt noch einiges auf uns zu<br />

Aufsehen erregt hat im Sommer <strong>2010</strong> ein<br />

tendenziöses Positionspapier von santésuisse<br />

zur Einführung der neuen Spitalfinanzierung.<br />

In diesem Positionspapier<br />

stellt santésuisse diverse «Forderungen»<br />

an die Leistungserbringer. Besonders<br />

schwerwiegend sind die Positionen von<br />

santésuisse im Bereich des Benchmar-<br />

Aargauische Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen<br />

kings und der Kostenneutralität. So heisst<br />

es etwa «Die Fallpauschalpreise dürfen<br />

sich nicht an den Kosten der teuersten<br />

Spitäler orientieren. Deshalb wird santésuisse<br />

mit den Spitälern individuelle<br />

Basispreise verhandeln. […] Einheitliche<br />

Basispreise […] wird es daher nicht<br />

geben» oder «Bei der Umstellung auf die<br />

neue Spitalfinanzierung gibt es […] keine<br />

Kostenneutralitätsphase». Auch die Forderung<br />

im Bereich der Qualität, wonach<br />

die Spitäler einheitliche, vergleichbare<br />

und transparent ausgewiesene Ergebnisqualitätsmessungen<br />

durchführen müssen,<br />

birgt einiges an Brisanz.<br />

Auch sonst verfolgt santésuisse aus Sicht<br />

der Leistungserbringer nicht zu akzeptierende<br />

Strategien: So sollen bei der<br />

Preisbildung zwar einerseits die Tarife<br />

auf den Benchmarkpreis gesenkt werden,<br />

falls sie darüber liegen, andererseits<br />

sollen aber Tarife, die unter dem Benchmarkpreis<br />

liegen, nicht auf diesen angehoben<br />

werden. So werden sowohl jene<br />

Leistungserbringer bestraft, die aufgrund<br />

von nicht beeinflussbaren Faktoren hohe<br />

Kosten aufweisen wie auch jene, die ihre<br />

Leistungen bereits heute relativ kostengünstig<br />

anbieten können. Dies ist definitiv<br />

nicht im Sinne der Ziele der neuen Spitalfinanzierung<br />

und würde auch dazu führen,<br />

dass alle Anreize der Leistungserbringer<br />

für ein effizientes Kostenmanagement<br />

verloren gehen.<br />

Die Leistungserbringer werden somit im<br />

Jahr 2011 stark gefordert sein, damit die<br />

neue Spitalfinanzierung per 1. Januar 2012<br />

für alle Beteiligten erfolgreich eingeführt<br />

werden kann und um den von den<br />

Versicherern verfolgten Strategien, die<br />

klar zuungunsten der Bevölkerung, der<br />

Leistungserbringer und auch der Kantone<br />

sind, Einhalt zu gebieten.<br />

Auch im Bereich der Investitionen gibt<br />

es noch offene Fragen und Unklarheiten,<br />

da insbesondere seitens SwissDRG noch<br />

nicht fest steht, wie sich die Fallpauscha-

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