Jahresbericht 2010 - VAKA
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8<br />
Akutspitäler<br />
Im Hinblick auf die Einführung des neuen<br />
Art. 64a KVG laufen in diversen Kantonen<br />
Diskussionen betreffend der Einrichtung<br />
einer kantonalen «schwarzen Liste», welche<br />
Personen erfasst, die ihre Krankenkassenprämien<br />
nicht bezahlen und von<br />
ihrer Krankenkasse deswegen betrieben<br />
worden sind. Die Aargauer Regierung<br />
erachtet es aber nicht als sinnvoll, bereits<br />
zum heutigen Zeitpunkt über die Einführung<br />
einer solchen Liste zu entscheiden.<br />
Aus Sicht der Aargauer Leistungserbringer<br />
ist dieses zurückhaltende Verhalten<br />
des Kantons bedauerlich.<br />
2012 – da kommt noch einiges auf uns zu<br />
Aufsehen erregt hat im Sommer <strong>2010</strong> ein<br />
tendenziöses Positionspapier von santésuisse<br />
zur Einführung der neuen Spitalfinanzierung.<br />
In diesem Positionspapier<br />
stellt santésuisse diverse «Forderungen»<br />
an die Leistungserbringer. Besonders<br />
schwerwiegend sind die Positionen von<br />
santésuisse im Bereich des Benchmar-<br />
Aargauische Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen<br />
kings und der Kostenneutralität. So heisst<br />
es etwa «Die Fallpauschalpreise dürfen<br />
sich nicht an den Kosten der teuersten<br />
Spitäler orientieren. Deshalb wird santésuisse<br />
mit den Spitälern individuelle<br />
Basispreise verhandeln. […] Einheitliche<br />
Basispreise […] wird es daher nicht<br />
geben» oder «Bei der Umstellung auf die<br />
neue Spitalfinanzierung gibt es […] keine<br />
Kostenneutralitätsphase». Auch die Forderung<br />
im Bereich der Qualität, wonach<br />
die Spitäler einheitliche, vergleichbare<br />
und transparent ausgewiesene Ergebnisqualitätsmessungen<br />
durchführen müssen,<br />
birgt einiges an Brisanz.<br />
Auch sonst verfolgt santésuisse aus Sicht<br />
der Leistungserbringer nicht zu akzeptierende<br />
Strategien: So sollen bei der<br />
Preisbildung zwar einerseits die Tarife<br />
auf den Benchmarkpreis gesenkt werden,<br />
falls sie darüber liegen, andererseits<br />
sollen aber Tarife, die unter dem Benchmarkpreis<br />
liegen, nicht auf diesen angehoben<br />
werden. So werden sowohl jene<br />
Leistungserbringer bestraft, die aufgrund<br />
von nicht beeinflussbaren Faktoren hohe<br />
Kosten aufweisen wie auch jene, die ihre<br />
Leistungen bereits heute relativ kostengünstig<br />
anbieten können. Dies ist definitiv<br />
nicht im Sinne der Ziele der neuen Spitalfinanzierung<br />
und würde auch dazu führen,<br />
dass alle Anreize der Leistungserbringer<br />
für ein effizientes Kostenmanagement<br />
verloren gehen.<br />
Die Leistungserbringer werden somit im<br />
Jahr 2011 stark gefordert sein, damit die<br />
neue Spitalfinanzierung per 1. Januar 2012<br />
für alle Beteiligten erfolgreich eingeführt<br />
werden kann und um den von den<br />
Versicherern verfolgten Strategien, die<br />
klar zuungunsten der Bevölkerung, der<br />
Leistungserbringer und auch der Kantone<br />
sind, Einhalt zu gebieten.<br />
Auch im Bereich der Investitionen gibt<br />
es noch offene Fragen und Unklarheiten,<br />
da insbesondere seitens SwissDRG noch<br />
nicht fest steht, wie sich die Fallpauscha-