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Jahresbericht 2010 - VAKA

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14<br />

Pflegeinstitutionen<br />

werden, denn die Versicherer stellen nicht<br />

akzeptier- und erfüllbare Forderungen.<br />

Die Leidtragenden dieser unerfreulichen<br />

Situation sind einmal mehr jene, die auf<br />

diese Leistungen und deren Finanzierung<br />

angewiesen sind.<br />

Aufwendige Festlegung der Restkosten<br />

Im Rahmen der neuen Pflegefinanzierung<br />

leistet die obligatorische Krankenpflegeversicherung<br />

(OKP) in Zukunft fixe Beiträge<br />

pro Pflegestufe an die Pflegeleistungen von<br />

Pflegeheimen und Spitex. Diese Beiträge<br />

wurden vom Bundesrat für die ganze<br />

Schweiz einheitlich festgelegt. Sie beziehen<br />

sich auf die Pflichtleistungen in der OKP –<br />

das heisst auf Leistungen der Abklärung<br />

und Beratung, der Untersuchung und Behandlung<br />

sowie der Grundpflege. Hotellerie<br />

und Betreuung sind keine Pflichtleistungen<br />

und müssen nach wie vor vom Leistungsbezüger<br />

selbst finanziert werden. Dem<br />

Leistungsbezüger dürfen für die Pflegeleistungen<br />

maximal 20 % des höchsten<br />

Pflegebeitrages belastet werden, das heisst<br />

CHF 21.60 pro Tag. Die Restfinanzierung<br />

der ungedeckten Pflegekosten haben die<br />

Kantone beziehungsweise die Gemeinden<br />

zu übernehmen. Die <strong>VAKA</strong> erhebt jährlich<br />

die Kosten- und Leistungsstatistik bei allen<br />

ihr angeschlossenen Pflegeinstitutionen.<br />

Diese Daten bildeten die Grundlage zur<br />

Bemessung der Restkosten. Die statistische<br />

Analyse des Datenmaterials zeigte<br />

allerdings, dass die Kostenunterschiede<br />

zwischen den einzelnen Leistungserbringern<br />

zum Teil erheblich sind. Die Gründe<br />

dafür sind vielschichtig: Unterschiedliche<br />

Leistungserfassung und -abgrenzung,<br />

(noch) nicht harmonisierte Einstufungssysteme,<br />

unterschiedliche Leistungsangebote<br />

usw. Die Leistungserbringer sind daher<br />

gefordert, die notwendige Transparenz<br />

sowie Qualität in der Leistungserfassung<br />

und im Kostennachweis zu erbringen. Ein<br />

besonderes Augenmerk gilt dabei auch der<br />

Abgrenzung zwischen Pflege und Betreuung.<br />

Aargauische Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen<br />

Nachbesserungsbedarf bei der kantonalen<br />

Clearingstelle<br />

Die Restkosten der Pflege werden durch<br />

eine kantonale Clearingstelle direkt dem<br />

Leistungserbringer vergütet. Die Krankenversicherer<br />

leisten ihre Beiträge wie bisher<br />

entweder direkt an die Leistungsbezügerinnen<br />

und -bezüger oder an die Leistungserbringer.<br />

Für die Leistungserbringer<br />

ändert sich somit die Rechnungsstellung,<br />

da sie neu zwei oder drei Rechnungsempfänger<br />

beziehungsweise Rechnungszahler<br />

haben.<br />

Die <strong>VAKA</strong> begrüsst grundsätzlich das<br />

Einrichten einer Clearingstelle, forderte<br />

aber schon von Beginn an, dass sich die<br />

Angaben für die Rechnungsstellung an die<br />

Öffentliche Hand nur auf jene inhaltlichen<br />

Elemente beschränken sollen, die für eine<br />

reibungslose Zahlungsabwicklung notwendig<br />

sind. Der Kanton hat allerdings an<br />

seiner ursprünglichen Haltung betreffend<br />

den Datenumfang weitgehend festgehalten.<br />

Die Folge daraus sind Datenaufbereitungen,<br />

die für unsere Pflegeheime einen<br />

beträchtlichen Mehraufwand zur Folge<br />

haben und über das notwendige Mass für<br />

die Abwicklung der Restkostenfinanzierung<br />

hinausgehen: Grundsätzlich ist jedes<br />

Heim bei der Festlegung des Pensions-<br />

und des Betreuungspreises gemäss KVG<br />

frei. Dies ganz im Sinne der bestehenden<br />

Handels- und Gewerbefreiheit, denn in diesen<br />

Bereichen soll auch ein Gewinn oder<br />

Verlust erwirtschaftet werden können. Nur<br />

die Pflegekosten sind aufgrund des Tarifschutzes<br />

limitiert.<br />

Es zeigte sich zudem, dass das Einholen<br />

von Kostengutsprachen bei ausserkantonalen<br />

Bewohnerinnen und Bewohnern,<br />

die in einem Aargauer Pflegeheim betreut<br />

werden, nicht immer reibungslos verläuft.<br />

Hier fordern wir vom Departement<br />

Gesundheit und Soziales, sich für eine<br />

besser funktionierende Koordination unter<br />

den Kantonen einzusetzen, denn die Leidtragenden<br />

dieser «Komplikationen» sind

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