Jahresbericht 2010 - VAKA
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Pflegeinstitutionen<br />
werden, denn die Versicherer stellen nicht<br />
akzeptier- und erfüllbare Forderungen.<br />
Die Leidtragenden dieser unerfreulichen<br />
Situation sind einmal mehr jene, die auf<br />
diese Leistungen und deren Finanzierung<br />
angewiesen sind.<br />
Aufwendige Festlegung der Restkosten<br />
Im Rahmen der neuen Pflegefinanzierung<br />
leistet die obligatorische Krankenpflegeversicherung<br />
(OKP) in Zukunft fixe Beiträge<br />
pro Pflegestufe an die Pflegeleistungen von<br />
Pflegeheimen und Spitex. Diese Beiträge<br />
wurden vom Bundesrat für die ganze<br />
Schweiz einheitlich festgelegt. Sie beziehen<br />
sich auf die Pflichtleistungen in der OKP –<br />
das heisst auf Leistungen der Abklärung<br />
und Beratung, der Untersuchung und Behandlung<br />
sowie der Grundpflege. Hotellerie<br />
und Betreuung sind keine Pflichtleistungen<br />
und müssen nach wie vor vom Leistungsbezüger<br />
selbst finanziert werden. Dem<br />
Leistungsbezüger dürfen für die Pflegeleistungen<br />
maximal 20 % des höchsten<br />
Pflegebeitrages belastet werden, das heisst<br />
CHF 21.60 pro Tag. Die Restfinanzierung<br />
der ungedeckten Pflegekosten haben die<br />
Kantone beziehungsweise die Gemeinden<br />
zu übernehmen. Die <strong>VAKA</strong> erhebt jährlich<br />
die Kosten- und Leistungsstatistik bei allen<br />
ihr angeschlossenen Pflegeinstitutionen.<br />
Diese Daten bildeten die Grundlage zur<br />
Bemessung der Restkosten. Die statistische<br />
Analyse des Datenmaterials zeigte<br />
allerdings, dass die Kostenunterschiede<br />
zwischen den einzelnen Leistungserbringern<br />
zum Teil erheblich sind. Die Gründe<br />
dafür sind vielschichtig: Unterschiedliche<br />
Leistungserfassung und -abgrenzung,<br />
(noch) nicht harmonisierte Einstufungssysteme,<br />
unterschiedliche Leistungsangebote<br />
usw. Die Leistungserbringer sind daher<br />
gefordert, die notwendige Transparenz<br />
sowie Qualität in der Leistungserfassung<br />
und im Kostennachweis zu erbringen. Ein<br />
besonderes Augenmerk gilt dabei auch der<br />
Abgrenzung zwischen Pflege und Betreuung.<br />
Aargauische Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen<br />
Nachbesserungsbedarf bei der kantonalen<br />
Clearingstelle<br />
Die Restkosten der Pflege werden durch<br />
eine kantonale Clearingstelle direkt dem<br />
Leistungserbringer vergütet. Die Krankenversicherer<br />
leisten ihre Beiträge wie bisher<br />
entweder direkt an die Leistungsbezügerinnen<br />
und -bezüger oder an die Leistungserbringer.<br />
Für die Leistungserbringer<br />
ändert sich somit die Rechnungsstellung,<br />
da sie neu zwei oder drei Rechnungsempfänger<br />
beziehungsweise Rechnungszahler<br />
haben.<br />
Die <strong>VAKA</strong> begrüsst grundsätzlich das<br />
Einrichten einer Clearingstelle, forderte<br />
aber schon von Beginn an, dass sich die<br />
Angaben für die Rechnungsstellung an die<br />
Öffentliche Hand nur auf jene inhaltlichen<br />
Elemente beschränken sollen, die für eine<br />
reibungslose Zahlungsabwicklung notwendig<br />
sind. Der Kanton hat allerdings an<br />
seiner ursprünglichen Haltung betreffend<br />
den Datenumfang weitgehend festgehalten.<br />
Die Folge daraus sind Datenaufbereitungen,<br />
die für unsere Pflegeheime einen<br />
beträchtlichen Mehraufwand zur Folge<br />
haben und über das notwendige Mass für<br />
die Abwicklung der Restkostenfinanzierung<br />
hinausgehen: Grundsätzlich ist jedes<br />
Heim bei der Festlegung des Pensions-<br />
und des Betreuungspreises gemäss KVG<br />
frei. Dies ganz im Sinne der bestehenden<br />
Handels- und Gewerbefreiheit, denn in diesen<br />
Bereichen soll auch ein Gewinn oder<br />
Verlust erwirtschaftet werden können. Nur<br />
die Pflegekosten sind aufgrund des Tarifschutzes<br />
limitiert.<br />
Es zeigte sich zudem, dass das Einholen<br />
von Kostengutsprachen bei ausserkantonalen<br />
Bewohnerinnen und Bewohnern,<br />
die in einem Aargauer Pflegeheim betreut<br />
werden, nicht immer reibungslos verläuft.<br />
Hier fordern wir vom Departement<br />
Gesundheit und Soziales, sich für eine<br />
besser funktionierende Koordination unter<br />
den Kantonen einzusetzen, denn die Leidtragenden<br />
dieser «Komplikationen» sind