DEVK Geschäftsbericht 2011 - DEVK Versicherungen
DEVK Geschäftsbericht 2011 - DEVK Versicherungen DEVK Geschäftsbericht 2011 - DEVK Versicherungen
DEVK Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Anhang Bilanzierungs-, Ermittlungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Software) wurden zu Anschaffungs- kosten bewertet und mit Ausnahme der geleisteten Anzahlungen planmäßig abgeschrieben. Bei geringwertigen Anlagegütern, die dem Sammelposten zugeführt wurden, erfolgen Abschreibungen über fünf Jahre verteilt, jeweils beginnend mit dem Anschaffungsjahr. Anderenfalls wurden diese im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe erfasst. Die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten ausgewiesen. Der Ansatz der Aktien, Investmentanteile und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere, der Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen. Kapitalanlagen, die nach § 341b Abs. 2 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet wurden, wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Kapitalanlagen, die dem Umlaufvermögen zugeordnet worden sind, wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Sofern in früheren Jahren eine Abschreibung auf einen niedrigeren Wert erfolgte, wurde eine Zuschreibung vorgenommen, wenn diesen Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag wieder ein höherer Wert beigemessen werden konnte. Die Zuschreibungen erfolgten bis zur Höhe der Anschaffungskosten oder auf den niedrigeren Börsenwert. Die Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sind zu Anschaffungs- kosten abzüglich einer Einzelwertberichtigung für das latente Ausfallrisiko bilanziert worden. Die kumulierte Amortisation wird laufzeitabhängig linear vereinnahmt. Die Bilanzwerte der Namensschuldverschreibungen entsprechen den Nennwerten. Agio und Disagio wurden durch Rechnungsabgrenzung auf die Laufzeit verteilt. Die Bilanzwerte der Schuldscheinforderungen und Darlehen und der übrigen Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und den Rückzahlungsbeträgen unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Zero-Schuldscheindarlehen wurden mit den Anschaffungskosten zuzüglich des in Abhängigkeit vom Kapitalvolumen und der Verzinsungsvereinbarung ermittelten Zinsanspruchs aktiviert. Die anderen Kapitalanlagen wurden zum Teil zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Börsenkursen bewertet. Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sind zu Nennwerten abzüglich Einzelwertberichtigungen und einer Pauschalabwertung für das latente Ausfallrisiko bilanziert worden.
Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft ergaben sich auf Grundlage der Rückversicherungsverträge und wurden zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden, soweit sie nicht die Betriebs- und Geschäftsausstattung betrafen, zu Nennwerten bewertet. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode ermittelt. Bei geringwertigen Anlagegütern, die dem Sammelposten zugeführt wurden, erfolgen Abschreibungen über fünf Jahre verteilt, jeweils beginnend mit dem Anschaffungsjahr. Anderenfalls wurden diese im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe erfasst. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden neben dem Agio aus Namensschuldverschreibungen hauptsächlich die noch nicht fälligen Zinsansprüche zu Nennwerten angesetzt. Die Bemessung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgte nach den folgenden Grundsätzen: Die Beitragsüberträge waren in der Mopedversicherung für die Monate Januar und Februar des folgenden Jahres zu berechnen. Aus den monatlich gebuchten Beträgen wurden je nach Laufzeit der Versicherungen die auf diese beiden Monate entfallenden Beitragsanteile als Beitragsüberträge ermittelt. In der Kreditversicherung erfolgte die Berechnung der Beitragsüberträge einzeln, unter Berücksichtigung des individuellen Versicherungsbeginns sowie der Laufzeit des Versicherungsvertrages. Bei der Ermittlung der Beitragsüberträge im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurde der Erlass des Finanzministers NRW vom 30. April 1974 beachtet. Für andere Versicherungszweige waren Beitragsüberträge nicht zu stellen, weil hier das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Die Beitragsüberträge für das in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft wurden entsprechend den Aufgaben des Vorversicherers gebildet. Die in der Kinder-Unfallversicherung im Leistungsfall zu bildende Deckungsrückstellung wurde individuell unter Berücksichtigung implizit angesetzter Kosten nach der prospektiven Methode ermittelt. Es wurde die Sterbetafel DAV 2007 HUR, 4,0 %, für Leistungsfälle vor dem 31. Dezember 2000 zu Grunde gelegt; Leistungsfälle, für die erstmals im Zeitraum 31. Dezember 2000 bis 31. Dezember 2003 eine Rückstellung zu bilden war, wurden mit 3,25 % bewertet. Bei Leistungsfällen, für die erstmals im Zeitraum 31. Dezember 2004 bis 31. Dezember 2006 eine Rückstellung zu bilden war, wurde ein Rechnungszins in Höhe von 2,75 %, in allen anderen späteren Fällen ein Rechnungszins in Höhe von 2,25 % zu Grunde gelegt. Die Bruttobeträge für die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurden je Schadenfall einzeln ermittelt. Für unbekannte Spätschäden erfolgte die Bildung einer Rückstellung nach pauschalen Kriterien. In der Rückstellung wurden Beträge für die Schadenregulierung berücksichtigt. 90 91
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<strong>DEVK</strong> Allgemeine<br />
Versicherungs-Aktiengesellschaft<br />
Anhang<br />
Bilanzierungs-, Ermittlungs- und Bewertungsmethoden<br />
Die immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Software) wurden zu Anschaffungs-<br />
kosten bewertet und mit Ausnahme der geleisteten Anzahlungen planmäßig abgeschrieben.<br />
Bei geringwertigen Anlagegütern, die dem Sammelposten zugeführt wurden, erfolgen<br />
Abschreibungen über fünf Jahre verteilt, jeweils beginnend mit dem Anschaffungsjahr.<br />
Anderenfalls wurden diese im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe erfasst.<br />
Die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten<br />
auf fremden Grundstücken wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.<br />
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden mit den<br />
Anschaffungskosten ausgewiesen.<br />
Der Ansatz der Aktien, Investmentanteile und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere,<br />
der Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere<br />
erfolgte zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen. Kapitalanlagen,<br />
die nach § 341b Abs. 2 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet wurden, wurden nach<br />
dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Kapitalanlagen, die dem Umlaufvermögen<br />
zugeordnet worden sind, wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.<br />
Sofern in früheren Jahren eine Abschreibung auf einen niedrigeren Wert erfolgte, wurde<br />
eine Zuschreibung vorgenommen, wenn diesen Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag<br />
wieder ein höherer Wert beigemessen werden konnte. Die Zuschreibungen erfolgten<br />
bis zur Höhe der Anschaffungskosten oder auf den niedrigeren Börsenwert.<br />
Die Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sind zu Anschaffungs-<br />
kosten abzüglich einer Einzelwertberichtigung für das latente Ausfallrisiko bilanziert worden.<br />
Die kumulierte Amortisation wird laufzeitabhängig linear vereinnahmt.<br />
Die Bilanzwerte der Namensschuldverschreibungen entsprechen den Nennwerten.<br />
Agio und Disagio wurden durch Rechnungsabgrenzung auf die Laufzeit verteilt.<br />
Die Bilanzwerte der Schuldscheinforderungen und Darlehen und der übrigen Ausleihungen<br />
werden zu fortgeführten Anschaffungskosten zuzüglich oder abzüglich der<br />
kumulierten Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und den<br />
Rückzahlungsbeträgen unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt.<br />
Zero-Schuldscheindarlehen wurden mit den Anschaffungskosten zuzüglich des in Abhängigkeit<br />
vom Kapitalvolumen und der Verzinsungsvereinbarung ermittelten Zinsanspruchs<br />
aktiviert.<br />
Die anderen Kapitalanlagen wurden zum Teil zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren<br />
Börsenkursen bewertet.<br />
Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sind zu<br />
Nennwerten abzüglich Einzelwertberichtigungen und einer Pauschalabwertung für das<br />
latente Ausfallrisiko bilanziert worden.