DEVK Geschäftsbericht 2011 - DEVK Versicherungen
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DEVK Rückversicherungs- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft Anhang Bilanzierungs-, Ermittlungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Software) wurden zu Anschaffungs- kosten bewertet und mit Ausnahme der geleisteten Anzahlungen planmäßig abgeschrieben. Bei geringwertigen Anlagegütern, die dem Sammelposten zugeführt wurden, erfolgen Abschreibungen über fünf Jahre verteilt, jeweils beginnend mit dem Anschaffungsjahr. Andernfalls wurden diese im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe erfasst. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden mit den Anschaf fungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Ansatz der Aktien, Investmentanteile und anderen nicht festverzinslichen Wert- papiere, der Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen. Kapitalanlagen, die nach § 341b Abs. 2 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet wurden, wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Kapitalanlagen, die dem Umlaufvermögen zugeordnet worden sind, wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Sofern in früheren Jahren eine Abschreibung auf einen niedrigeren Wert erfolgte, wurde eine Zuschreibung vorgenommen, wenn diesen Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag wieder ein höherer Wert beigemessen werden konnte. Die Zuschreibungen erfolgten bis zur Höhe der Anschaffungskosten oder auf den niedrigeren Börsenwert. Die Bilanzwerte der Namensschuldverschreibungen entsprechen den Nennwerten. Agio und Disagio wurden durch Rechnungsabgrenzung auf die Laufzeit verteilt. Die Bilanzwerte der Schuldscheinforderungen und Darlehen und der übrigen Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und den Rückzahlungsbeträgen unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Zero-Schuldscheindarlehen wurden mit den Anschaffungskosten zuzüglich des in Abhängigkeit vom Kapitalvolumen und der Verzinsungsvereinbarung ermittelten Zinsanspruchs aktiviert. Die anderen Kapitalanlagen wurden zum Teil zu Anschaffungskosten oder zu Nenn- werten bewertet. Die Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungs- geschäft wurden nach der Aufgabe der Zedenten bilanziert. Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft ergaben sich auf Grundlage der Rückversicherungsverträge und wurden zum Nennwert abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen angesetzt.
Die sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden, soweit sie nicht die Betriebs- und Geschäftsausstattung betrafen, zu Nennwerten bewertet. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode ermittelt. Bei geringwertigen Anlagegütern, die dem Sammelpos-ten zugeführt wurden, erfolgen Abschreibungen über fünf Jahre verteilt, jeweils beginnend mit dem Anschaffungsjahr. Anderenfalls wurden diese im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe erfasst. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden die noch nicht fälligen Zinsansprüche zu Nennwerten angesetzt. Die Bemessung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgte nach den folgenden Grundsätzen: Die Beitragsüberträge wurden auf der Grundlage der Verträge mit dem Erstversicherer bilanziert. Bei der Ermittlung der Beitragsüberträge wurde der Erlass des Finanzministers NRW vom 29. Mai 1974 beachtet. Die auf den Rückversicherer entfallenden Beitragsüberträge wurden analog auf der Grundlage der Verträge mit dem Rückversicherer berechnet. Die Deckungsrückstellung wurde entsprechend der Rückversicherungsverträge nach der Aufgabe der Zedenten bilanziert. Die Bruttobeträge für die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden nach den Aufgaben der Zedenten bilanziert. Der Anteil des Rückversicherers wurde entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen ermittelt. Die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wurde mit den vertrag- lich vereinbarten Anteilen gemäß Aufgabe der Erstversicherer übernommen. Die Schwankungsrückstellung wurde nach der Anlage zu § 29 RechVersV berechnet. Der Schwankungsrückstellung ähnliche Rückstellungen für übernommene Terror- risiken wurden unter Beachtung des § 30 Abs. 2a RechVersV gebildet. Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten eine Stornorück- stellung für Beitragsforderungen und wurden nach der Aufgabe der Zedenten bilanziert. Die anderen Rückstellungen wurden nach folgenden Grundlagen gebildet: Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgte nach der sogenannten Projected Unit Credit-Methode auf der Basis der Richttafel 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Diskontierung erfolgte mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Das Finanzierungsendalter ist das 62. Lebensjahr. Die Gehaltsdynamik wurde mit 1,95 % p.a., die Rentendynamik mit 1,7 % p.a. angesetzt. 58 59
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der linearen Methode ermittelt.<br />
Bei geringwertigen Anlagegütern, die dem Sammelpos-ten zugeführt wurden, erfolgen<br />
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Anderenfalls wurden diese im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe erfasst.<br />
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden die noch nicht fälligen<br />
Zinsansprüche zu Nennwerten angesetzt.<br />
Die Bemessung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgte nach den<br />
folgenden Grundsätzen:<br />
Die Beitragsüberträge wurden auf der Grundlage der Verträge mit dem Erstversicherer<br />
bilanziert. Bei der Ermittlung der Beitragsüberträge wurde der Erlass des Finanzministers<br />
NRW vom 29. Mai 1974 beachtet. Die auf den Rückversicherer entfallenden Beitragsüberträge<br />
wurden analog auf der Grundlage der Verträge mit dem Rückversicherer berechnet.<br />
Die Deckungsrückstellung wurde entsprechend der Rückversicherungsverträge nach der<br />
Aufgabe der Zedenten bilanziert.<br />
Die Bruttobeträge für die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle<br />
wurden nach den Aufgaben der Zedenten bilanziert. Der Anteil des Rückversicherers<br />
wurde entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen ermittelt.<br />
Die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wurde mit den vertrag-<br />
lich vereinbarten Anteilen gemäß Aufgabe der Erstversicherer übernommen.<br />
Die Schwankungsrückstellung wurde nach der Anlage zu § 29 RechVersV berechnet.<br />
Der Schwankungsrückstellung ähnliche Rückstellungen für übernommene Terror-<br />
risiken wurden unter Beachtung des § 30 Abs. 2a RechVersV gebildet.<br />
Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten eine Stornorück-<br />
stellung für Beitragsforderungen und wurden nach der Aufgabe der Zedenten bilanziert.<br />
Die anderen Rückstellungen wurden nach folgenden Grundlagen gebildet:<br />
Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgte nach der sogenannten Projected<br />
Unit Credit-Methode auf der Basis der Richttafel 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die<br />
Diskontierung erfolgte mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen<br />
Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren<br />
ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).<br />
Das Finanzierungsendalter ist das 62. Lebensjahr.<br />
Die Gehaltsdynamik wurde mit 1,95 % p.a., die Rentendynamik mit 1,7 % p.a. angesetzt.<br />
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