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DEVK Geschäftsbericht 2011 - DEVK Versicherungen

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<strong>DEVK</strong> Konzern<br />

Konzernanhang<br />

Personalaufwendungen<br />

Die Personalaufwendungen betrugen 238.316.104 € (Vorjahr 252.688.218 €). Darin enthalten<br />

sind auch die Aufwendungen für den Risikoanteil aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung.<br />

Im Berichtsjahr betrugen die Bezüge des Vorstands 2.224.985 € (Vorjahr 2.221.437 €).<br />

Die Ruhegehälter früherer Vorstandsmitglieder bzw. Hinterbliebener beliefen sich auf<br />

2.192.739 € (Vorjahr 1.553.946 €). Für diesen Personenkreis war am 31. Dezember <strong>2011</strong><br />

eine Pensionsrückstellung in Höhe von 20.274.661 € (Vorjahr 19.378.340 €) bilanziert.<br />

Die Vergütungen des Aufsichtsrats beliefen sich auf 629.785 € (Vorjahr 624.607 €). Die<br />

Beiratsbezüge betrugen 101.531 € (Vorjahr 86.479 €).<br />

Abschlussprüferhonorare<br />

Für Leistungen, die der Konzernabschlussprüfer (KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

und deren verbundene Unternehmen) für das Mutterunternehmen und seine<br />

einbezogenen Tochterunternehmen erbracht hat, wurden im Geschäftsjahr 870.562 €<br />

aufgewendet (inkl. 1.182 € Minderaufwand für 2010).<br />

Davon entfi elen auf Abschlussprüfungsleistungen 760.899 €, auf andere Bestätigungsleistungen<br />

96.224 € und auf sonstige Leistungen 13.438 €.<br />

Sonstige Angaben<br />

Haftungsverhältnisse und sonstige fi nanzielle Verpfl ichtungen<br />

Die Resteinzahlungsverpflichtungen aus Immobilienbeteiligungen, Investmentanteilen<br />

und Beteiligungen betrugen bis zum Jahresende 88,9 Mio. €.<br />

Es bestanden am Bilanzstichtag finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 17,5 Mio. €<br />

aus offenen Short-Optionen, 219,0 Mio. € aus Multitranchenschuldscheindarlehen und<br />

88,5 Mio. € aus offenen Vorkäufen. Die Auszahlungsverpflichtungen aus genehmigten,<br />

aber noch nicht ausgezahlten Hypothekendarlehen, betrugen 78,5 Mio. €.<br />

Auf Grund der gesetzlichen Regelungen in den §§ 124ff VAG sind die Lebensversicherer<br />

zur Mitgliedschaft an einem Sicherungsfonds verpflichtet. Der Sicherungsfonds erhebt<br />

auf der Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung jährliche Beiträge von<br />

max. 0,2 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen, bis ein<br />

Sicherungsvermögen von 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen<br />

aufgebaut ist. Die Aufbauphase ist abgeschlossen, zukünftige Verpflichtungen für<br />

die Gesellschaft bestehen hieraus nicht.<br />

Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 ‰ der<br />

versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung<br />

von max. 4.040.579 €.

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