DEVK Geschäftsbericht 2011 - DEVK Versicherungen
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DEVK Konzern Konzernanhang Die Deckungsrückstellung im Pensionsfondsgeschäft wurde für jeden Vertrag unter Berücksichtigung des individuellen technischen Beginns einzeln, nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, berechnet. Die Berechnung erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des § 341f HGB und des § 116 VAG sowie der zugehörigen Deckungsrückstellungsverordnung. Die Deckungsrückstellung wurde grundsätzlich unter Berücksichtigung implizit angesetzter Kosten berechnet. Die Deckungsrückstellung für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurde nach der retrospektiven Methode ermittelt , die übrige Deckungsrückstellung nach der prospektiven Methode. Die Mindestdeckungsrückstellung (Garantien des Pensionsfonds) einschließlich Deckungsrückstellung für laufende Renten wurde prospektiv auf der Basis eines Rechnungszinses von 2,25 % ermittelt. Es wurden modifi zierte Generationen-Richttafeln (2005G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Stellung einer Zinszusatzreserve gemäß § 2 der Pensionsfonds- Deckungsrückstellungsverordnung war nicht erforderlich. Die Beträge für die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versorgungsfälle wurden für die bis zum Bilanzstichtag eingetretenen und bis zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung bekannt gewordenen Versorgungsfälle einzeln ermittelt. Die bis zum Bilanzstichtag eingetretenen, aber erst nach der Bestandsfeststellung bekannt gewordenen Versorgungsfälle wurden auf Grund der Erfahrungen der Vergangenheit geschätzt. Noch nicht abgewickelte beendete Pensionsfondsverträge und Versorgungsverhältnisse wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Rückstellung enthält auch Beträge für die Schadenregulierungsaufwendungen. Die Bildung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung im Pensionsfondsgeschäft erfolgte gemäß der Satzung, den gesetzlichen Regelungen und den Bestimmungen zur Überschussbeteiligung in den Pensionsplänen. Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgte nach der sogenannten Projected Unit Credit-Methode auf der Basis der Richttafel 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Diskontierung erfolgte mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Das Finanzierungsendalter ist das 62. Lebensjahr. Die Gehaltsdynamik wurde mit 1,95 % p.a., die Rentendynamik mit 1,7 % p.a. angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus dem Pensionsfondsgeschäft wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet und haben in voller Höhe eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Berechnung der latenten Steuern, resultierend aus den unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, die sich in den späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, ergibt eine Steuerentlastung. Vom Wahlrecht auf den Ausweis zu verzichten, wurde gemäß § 274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.
Entwicklung der Aktivposten A., B.I. bis II. im Geschäftsjahr 2011 Aktivseite 290 291 Bilanzwerte Um- Zuschrei- Abschrei- Bilanzwerte Vorjahr Zugänge buchungen Abgänge bungen bungen Geschäftsjahr Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3. Geschäfts- oder Firmenwert 4. geleistete Anzahlungen 127 – 111 177 – 61 – 38.913 5.012 800 447 – 6.262 38.016 1.698 – – 779 – 230 689 955 4.425 – 911 113 – – 4.356 5. Summe A. 41.693 9.437 – 1.516 – 6.553 43.061 B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 3. Anteile an assoziierten Unternehmen 4. Beteiligungen 5. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 6. Summe B.II. insgesamt 122.021 302 – 4.005 – 2.951 115.367 533 – – 26 – – 507 – 10 – 10 – – – 3.274 – 1.731 15 – 179 4.811 280.933 43.212 – 1.731 30.814 1.480 1.919 291.161 11.693 6.063 – 6.088 1.328 735 12.261 296.433 49.285 – 36.953 2.808 2.833 308.740 460.147 59.024 – 42.474 2.808 12.337 467.168
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<strong>DEVK</strong> Konzern<br />
Konzernanhang<br />
Die Deckungsrückstellung im Pensionsfondsgeschäft wurde für jeden Vertrag unter<br />
Berücksichtigung des individuellen technischen Beginns einzeln, nach versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen, berechnet. Die Berechnung erfolgte unter Beachtung der<br />
Vorschriften des § 341f HGB und des § 116 VAG sowie der zugehörigen Deckungsrückstellungsverordnung.<br />
Die Deckungsrückstellung wurde grundsätzlich unter Berücksichtigung<br />
implizit angesetzter Kosten berechnet. Die Deckungsrückstellung für Rechnung und<br />
Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurde nach der retrospektiven Methode<br />
ermittelt , die übrige Deckungsrückstellung nach der prospektiven Methode. Die Mindestdeckungsrückstellung<br />
(Garantien des Pensionsfonds) einschließlich Deckungsrückstellung<br />
für laufende Renten wurde prospektiv auf der Basis eines Rechnungszinses von 2,25 %<br />
ermittelt. Es wurden modifi zierte Generationen-Richttafeln (2005G) von Prof. Dr. Klaus<br />
Heubeck verwendet. Die Stellung einer Zinszusatzreserve gemäß § 2 der Pensionsfonds-<br />
Deckungsrückstellungsverordnung war nicht erforderlich.<br />
Die Beträge für die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versorgungsfälle wurden<br />
für die bis zum Bilanzstichtag eingetretenen und bis zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung<br />
bekannt gewordenen Versorgungsfälle einzeln ermittelt. Die bis zum Bilanzstichtag<br />
eingetretenen, aber erst nach der Bestandsfeststellung bekannt gewordenen<br />
Versorgungsfälle wurden auf Grund der Erfahrungen der Vergangenheit geschätzt. Noch<br />
nicht abgewickelte beendete Pensionsfondsverträge und Versorgungsverhältnisse wurden<br />
ebenfalls berücksichtigt.<br />
Die Rückstellung enthält auch Beträge für die Schadenregulierungsaufwendungen.<br />
Die Bildung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung im Pensionsfondsgeschäft<br />
erfolgte gemäß der Satzung, den gesetzlichen Regelungen und den Bestimmungen zur<br />
Überschussbeteiligung in den Pensionsplänen.<br />
Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgte nach der sogenannten Projected<br />
Unit Credit-Methode auf der Basis der Richttafel 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die<br />
Diskontierung erfolgte mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen<br />
Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren<br />
ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).<br />
Das Finanzierungsendalter ist das 62. Lebensjahr.<br />
Die Gehaltsdynamik wurde mit 1,95 % p.a., die Rentendynamik mit 1,7 % p.a. angesetzt.<br />
Die Verbindlichkeiten aus dem Pensionsfondsgeschäft wurden mit dem Erfüllungsbetrag<br />
bewertet und haben in voller Höhe eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.<br />
Die Berechnung der latenten Steuern, resultierend aus den unterschiedlichen Wertansätzen<br />
zwischen Handels- und Steuerbilanz, die sich in den späteren Geschäftsjahren<br />
voraussichtlich abbauen, ergibt eine Steuerentlastung. Vom Wahlrecht auf den Ausweis<br />
zu verzichten, wurde gemäß § 274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.