DEVK Geschäftsbericht 2011 - DEVK Versicherungen
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DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn Anhang Die Renten-Deckungsrückstellung wurde unter Beachtung von § 341f und § 341g HGB berechnet. Der Berechnung liegt die Sterbetafel DAV 2006 HUR zu Grunde. Als Rechnungszins wurde 4,0 % zu Grunde gelegt, bei Leistungsfällen, für die erstmals im Zeitraum 31. Dezember 2000 bis 31. Dezember 2003 eine Rückstellung zu bilden war, jedoch 3,25 %. Bei Leistungsfällen, für die erstmals im Zeitraum 31. Dezember 2004 bis 31. Dezember 2006 eine Rückstellung zu bilden war, wurde ein Rechnungszins von 2,75 %, in allen anderen späteren Fällen in Höhe von 2,25 % zu Grunde gelegt. Der Anteil des Rückversicherers wurde entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen ermittelt. Die Dotierung der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wurde auf Grund der Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften vorgenommen. Die Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung erfolgte auf Grund vertraglicher Vereinbarungen mit den Versicherungsnehmern. Die Schwankungsrückstellung wurde nach der Anlage zu § 29 RechVersV berechnet. Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten unverbrauchte Bei- träge aus ruhenden Kraftfahrtversicherungen, die von der Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) aufgegebene Rückstellung für Verkehrsopferhilfe, eine Stornorückstellung für Beitragsforderungen und eine Rückstellung für bereits vereinnahmte Beiträge sowie für Beitragsverpfl ichtungen und Stornorückstellungen aus Rückversicherungsverträgen. Diese Rückstellungen wurden geschätzt oder soweit möglich auf der Grundlage entsprechender mathematischer Modelle ggf. auf der Basis von Vergangenheitswerten berechnet. Die anderen Rückstellungen wurden nach folgenden Grundlagen gebildet: Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen (mit Ausnahme der Rückstel- lung für Altersteilzeitverpfl ichtungen und Jubiläumszahlungen) bemessen sich nach dem voraussichtlichen Bedarf und wurden in der Höhe angesetzt, die nach kaufmännischer Beurteilung notwendig war. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst. Die Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte nach der sogenannten Projected Unit Credit-Methode; biometrische Rechnungsgrundlagen wurden nicht in Ansatz gebracht. Die Diskontierung erfolgte mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von drei Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Das Finanzierungsendalter entspricht dem vertraglichen Endalter. Die Gehaltsdynamik wurde mit 1,95 % p.a. angesetzt.
Die Berechnung der Rückstellung für Jubiläumszahlungen erfolgte ebenfalls nach der sogenannten Projected Unit Credit-Methode auf Basis der Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Diskontierung erfolgte mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Das Finanzierungsendalter entspricht dem erreichten Alter, zu dem eine Jubiläumszahlung fällig wird. Die Gehaltsdynamik (inkl. Karrieretrend) wurde mit 2,1 % p.a. angesetzt. Die Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungs- geschäft resultieren aus einer Rückversicherungsvereinbarung zur Bedeckung von Schaden- und Rentendeckungsrückstellungen, bewertet mit den Erfüllungsbeträgen. Die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft und die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen bewertet. Die Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft ergaben sich auf der Grundlage der Rückversicherungsverträge und wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden das Disagio aus Namensschuldverschreibungen sowie im Voraus empfangenen Mieten angesetzt. Die Währungsumrechnung von Posten in fremder Währung erfolgte zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs. Der technische Zinsertrag f.e.R. wurde mit 4,0 %, 3,25 %, 2,75 % bzw. 2,25 % aus dem jeweiligen arithmetischen Mittel des Anfangs- und Endbestands der Brutto-Rentendeckungsrückstellungen für Unfall-, Haftpfl icht-, Kraftfahrzeug-Haftpfl icht- und Kraftfahrtunfallversicherungen ermittelt. Die Berechnung der latenten Steuern, resultierend aus den unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, die sich in den späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, ergibt eine Steuerentlastung. Vom Wahlrecht auf den Ausweis zu verzichten, wurde gemäß § 274 Abs. 1 HGB gebrauch gemacht. 28 29
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<strong>DEVK</strong> Deutsche Eisenbahn Versicherung<br />
Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G.<br />
Betriebliche Sozialeinrichtung der<br />
Deutschen Bahn<br />
Anhang<br />
Die Renten-Deckungsrückstellung wurde unter Beachtung von § 341f und § 341g HGB<br />
berechnet. Der Berechnung liegt die Sterbetafel DAV 2006 HUR zu Grunde. Als Rechnungszins<br />
wurde 4,0 % zu Grunde gelegt, bei Leistungsfällen, für die erstmals im Zeitraum<br />
31. Dezember 2000 bis 31. Dezember 2003 eine Rückstellung zu bilden war,<br />
jedoch 3,25 %. Bei Leistungsfällen, für die erstmals im Zeitraum 31. Dezember 2004<br />
bis 31. Dezember 2006 eine Rückstellung zu bilden war, wurde ein Rechnungszins von<br />
2,75 %, in allen anderen späteren Fällen in Höhe von 2,25 % zu Grunde gelegt.<br />
Der Anteil des Rückversicherers wurde entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen<br />
ermittelt.<br />
Die Dotierung der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wurde<br />
auf Grund der Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat unter Berücksichtigung steuerlicher<br />
Vorschriften vorgenommen.<br />
Die Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung erfolgte auf Grund<br />
vertraglicher Vereinbarungen mit den Versicherungsnehmern.<br />
Die Schwankungsrückstellung wurde nach der Anlage zu § 29 RechVersV berechnet.<br />
Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten unverbrauchte Bei-<br />
träge aus ruhenden Kraftfahrtversicherungen, die von der Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH)<br />
aufgegebene Rückstellung für Verkehrsopferhilfe, eine Stornorückstellung für Beitragsforderungen<br />
und eine Rückstellung für bereits vereinnahmte Beiträge sowie für Beitragsverpfl<br />
ichtungen und Stornorückstellungen aus Rückversicherungsverträgen. Diese Rückstellungen<br />
wurden geschätzt oder soweit möglich auf der Grundlage entsprechender<br />
mathematischer Modelle ggf. auf der Basis von Vergangenheitswerten berechnet.<br />
Die anderen Rückstellungen wurden nach folgenden Grundlagen gebildet:<br />
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen (mit Ausnahme der Rückstel-<br />
lung für Altersteilzeitverpfl ichtungen und Jubiläumszahlungen) bemessen sich nach dem<br />
voraussichtlichen Bedarf und wurden in der Höhe angesetzt, die nach kaufmännischer<br />
Beurteilung notwendig war. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über<br />
einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden<br />
durchschnittlichen Marktzins abgezinst.<br />
Die Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte nach der<br />
sogenannten Projected Unit Credit-Methode; biometrische Rechnungsgrundlagen wurden<br />
nicht in Ansatz gebracht. Die Diskontierung erfolgte mit dem von der Deutschen Bundesbank<br />
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen<br />
Restlaufzeit von drei Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Das Finanzierungsendalter<br />
entspricht dem vertraglichen Endalter. Die Gehaltsdynamik wurde mit 1,95 % p.a. angesetzt.